PIRATEN-Fraktion fordert fundierte Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei sogenanntem Finanzierungs-Contracting für Solarstrom

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 24. Mai 2013 fol­gen­den Ände­rungs­an­trag zur geplan­ten Instal­la­ti­on von Solar­strom­an­lat­gen im soge­nann­ten Finan­zie­rungs-Con­trac­ting vorgelegt:

„In
- den Aus­schuss für Arbeitsmarkt‑, Wirt­schafts- und Lie­gen­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten
- den Aus­schuss für Umwelt­schutz und Grünflächen
- den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
- den Verwaltungsausschuss
- die Ratsversammlung

Ände­rungs­an­trag gemäß §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 0920/​2013 (Instal­la­ti­on von Solar­strom­an­la­gen im Con­trac­ting auf den Dächern städ­ti­scher Liegenschaften)

zu beschlie­ßen:

Der Antrags­text wird wie folgt geändert:

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, eine Aus­schrei­bung für die Instal­la­ti­on von ca. 11 Solar­strom­an­la­gen (im Fol­gen­den kurz PV-Anla­gen genannt) als Finan­zie­rungs-Con­trac­ting vorzubereiten.
  2. Die Beschluss­fas­sung erfolgt erst, nach­dem die für eine Aus­schrei­bung not­wen­di­gen kon­kre­ten Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nun­gen vorliegen.
  3. Die Ver­wal­tung kann auch ande­re, nicht in Anla­ge 1 auf­ge­führ­te Lie­gen­schaf­ten in den Aus­schrei­bungs­ent­wurf auf­neh­men oder Lie­gen­schaf­ten her­aus­neh­men, wenn dies sach­lich begrün­det wird und wirt­schaft­lich ist.

Begrün­dung:

Die Stadt­ver­wal­tung beab­sich­tigt im Zusam­men­hang mit der Errich­tung von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen, das soge­nann­te Finan­zie­rungs-Con­trac­ting anzu­wen­den. Da es meh­re­re Con­trac­ting-For­men gibt, soll­te die­ser Begriff im Antrag ent­spre­chend prä­zi­se gewählt werden.

Das soge­nann­te Finan­zie­rungs-Con­trac­ting ist ein kre­dit­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft, genau wie z.B. das ÖPP-Ver­fah­ren, das auf­grund unter­schied­li­cher Erfah­run­gen in der Fach­welt kon­tro­vers dis­ku­tiert wird.

Manch kre­dit­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft, das in der Pro­jek­ti­on als ren­tier­lich und risi­ko­frei dar­ge­stellt wor­den ist, hat Kom­mu­nen spä­ter nega­ti­ve finan­zi­el­le Fol­gen gebracht — trotz soge­nann­ter unab­hän­gi­ger Gut­ach­ten und Geneh­mi­gung durch die Kom­mu­nal­auf­sicht. Auch die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver hat nicht nur posi­ti­ve Erfah­run­gen mit kre­dit­ähn­li­chen Rechts­ge­schäf­ten gemacht, wie z.B. der Fall des Mis­bur­ger Bades zeigt.

Da es sich um die erst­ma­li­ge Anwen­dung des Finan­zie­rungs-Con­trac­ting im Bereich von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen han­delt, bedarf es ins­be­son­de­re bezüg­lich der Wirt­schafts­da­ten und der Wirt­schaft­lich­keits­pro­gno­sen beson­de­rer Sorg­falt und Aufmerksamkeit.

Nur bei Vor­la­ge fun­dier­ter Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nun­gen und damit zusam­men­hän­gen­der Fach­da­ten und ‑infor­ma­tio­nen kann der Rat das Vor­ha­ben sach­ge­recht beur­tei­len, mög­li­che lang­fris­ti­ge finan­zi­el­le Risi­ken abschät­zen und eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Ent­schei­dung treffen.

Zudem ist ohne eine nach­voll­zieh­ba­re Kal­ku­la­ti­on und ohne umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen zu den ein­zel­nen Pla­nungs­schrit­ten eine wirk­li­che Kon­trol­le durch den Rat nicht möglich.

Die Ursprungs-Druck­sa­che beinhal­tet kein prüf­ba­res Zah­len­werk, son­dern beruht im Wesent­li­chen auf Annah­men. Da kon­kre­te Berech­nun­gen im Rah­men einer Aus­schrei­bung sowie­so erar­bei­tet wer­den müs­sen, bringt der vor­lie­gen­de Ände­rungs­an­trag kei­ne zeit­li­che Ver­zö­ge­rung bezüg­lich einer even­tu­el­len Umset­zung des Vor­ha­bens mit sich.

Dirk Hill­brecht

(stellv. Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”