Schlagwort-Archive: Änderungsantrag

PIRATEN-Fraktion zum Haushalt 2014: Gebührenrahmen für Melderegisterauskünfte voll ausschöpfen!

Die PIRA­TEN-​​Frak­ti­on for­dert mit einem Ände­rungs­an­trag zum Haus­halt 2014 die vol­le Aus­schöp­fung des Gebüh­ren­rah­mens für Grup­pen­aus­künf­te aus dem Mel­de­re­gis­ter. Der Antrag steht zur Bera­tung im Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rech­nungs­prü­fung am 5. März 2014 auf der Tages­ord­nung. Er hat fol­gen­den Wortlaut:

„In den
Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung

Ände­rungs­an­trag       gemäß § 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 2040/​2013 (Haus­halts­sat­zung 2014)

Teil­haus­halt 32
Pro­dukt 12201

GEBÜHREN FÜR MELDEREGISTERAUSKÜNFTE

zu beschlie­ßen:

Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver ver­langt für Grup­pen­aus­künf­te jed­we­der Art aus dem Mel­de­re­gis­ter künf­tig die maxi­mal mög­li­chen Gebüh­ren im recht­lich zuläs­si­gen Rahmen.

Begrün­dung:

Gemäß § 1 des Nie­der­säch­si­schen Mel­de­ge­set­zes ist die Ertei­lung von Mel­de­re­gis­ter­aus­künf­ten eine zen­tra­le Auf­ga­be der Meldebehörden.

Auch die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver muss die Daten ihrer Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner für ver­schie­de­ne Zwe­cke (z.B. Infor­ma­tio­nen über Alters- oder Ehe­ju­bi­lä­en an Medi­en oder über Name, Anschrift und Dok­tor­grad an Adress­buch­ver­la­ge) zur Ver­fü­gung stel­len, sofern die Betrof­fe­nen einer Wei­ter­ga­be nicht wider­spro­chen haben.

Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver soll­te künf­tig die Mög­lich­keit nut­zen, den Gebüh­ren­rah­men voll auszuschöpfen.

Dirk Hill­brecht (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

PIRATEN-Fraktion zum Haushalt 2014: KINO IM SPRENGEL mit weiterer Zuwendung absichern!

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on for­dert mit einem Ände­rungs­an­trag zum Haus­halt 2014 eine wei­te­re Zuwen­dung für das Kino im Spren­gel. Der Antrag steht zur Bera­tung im Kul­tur­aus­schuss am 21. Febru­ar 2014 auf der Tages­ord­nung. Er hat fol­gen­den Wortlaut:

„In den
Kulturausschuss

Ände­rungs­an­trag           gemäß §§ 12, 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 2040/​2013 (Haus­halts­sat­zung 2014)

Teil­haus­halt 42 B
Pro­dukt 25201

Wei­te­re Zuwen­dung für film und video coope­ra­ti­ve e.V. (Kino im Sprengel)

zu beschlie­ßen:

Der Ver­ein film und video coope­ra­ti­ve e.V. erhält zur Absi­che­rung der Pro­gramm­ar­beit des Kino im Spren­gel über die avi­sier­te  Pro­jekt­för­de­rung in Höhe von 4.000 € hin­aus eine wei­te­re Zuwen­dung in Höhe von 13.200 €.

Begrün­dung:

Die Digi­ta­li­sie­rung der Medi­en­welt hat erheb­li­che, auch finan­zi­el­le Aus­wir­kun­gen auf die Sich­tung, Beschaf­fung und Vor­füh­rung von Fil­men. Die Beschäf­ti­gung mit dem „fil­mi­schen Erbe“ wird orga­ni­sa­to­risch wie finan­zi­ell immer auf­wen­di­ger. Der Ver­ein kann sei­ne bis­he­ri­ge Arbeit ohne eine wei­te­re finan­zi­el­le Unter­stüt­zung nicht in der bis­he­ri­gen Qua­li­tät fort­set­zen, wie des­sen Haus­halts­plan 2014* zu ent­neh­men ist.

Zum Hin­ter­grund:

Seit über einem Vier­tel­jahr­hun­dert leis­ten die Mit­glie­der des Ver­eins mit dem Kino im Spren­gel einen wich­ti­gen Bei­trag zur nicht kom­mer­zi­el­len Kino­kul­tur in Han­no­ver. Für unter­schied­lichs­te Ziel­grup­pen wer­den  regel­mä­ßig Ver­an­stal­tun­gen ange­bo­ten, die mit ihrem par­ti­zi­pa­ti­ven Ansatz weit über die rei­ne Vor­füh­rung von Fil­men hin­aus­rei­chen. Mit ihrem kon­ti­nu­ier­li­chen ehren­amt­li­chen Enga­ge­ment berei­chern die Ver­eins­mit­glie­der damit die han­no­ver­sche Medi­en- und Kul­tur­sze­ne in beach­tens­wer­ter Weise.

Die hohe Qua­li­tät der Ver­eins­ar­beit fin­det auch auf Lan­des- und Bun­des­ebe­ne regel­mä­ßig ihre Aner­ken­nung. So wird das Kino im Spren­gel  seit 1992 ohne Unter­bre­chung jähr­lich mit dem Kino-Pro­gramm­preis des Lan­des Nie­der­sach­sen aus­ge­zeich­net. Und die Jury des Deut­schen Kine­ma­theks­ver­bunds hat das Kino im Spren­gel in den ver­gan­ge­nen zwölf Jah­ren gleich vier Mal aus­ge­zeich­net (2002, 2006, 2010 und 2012) – eine Aner­ken­nung, die kein ande­res Kino in Han­no­ver vor­wei­sen kann.

Dirk Hill­brecht (stv. Fraktionsvorsitzender)”

* Anla­ge: „Haus­halts­plan 2014“ des Kino im Sprengel

PIRATEN-Fraktion zum Haushalt 2014: „Sonderprogramm für Straßenerneuerung” halbieren!

Die PIRA­TEN-​​Frak­ti­on for­dert mit einem Ände­rungs­an­trag zum Haus­halt 2014 die Mit­tel­hal­bie­rung des Son­der­pro­gramms für Stra­ßen­er­neue­rung. Der am 13. Febru­ar 2014 ein­ge­reichte Antrag steht zur Bera­tung im Stadt­ent­wick­lungs- und Bau­aus­schuss am 19. Febru­ar 2014 auf der Tages­ord­nung. Er hat fol­gen­den Wortlaut:

„In den
Stadt­ent­wick­lungs- und Bauausschuss

Ände­rungs­an­trag        gemäß §§ 12, 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover
zu Drs. 2040/​2013 (Haus­halts­sat­zung 2014)

Teil­haus­halt 66
Pro­dukt 54101
Inves­ti­ti­ons­maß­nah­me  I.54101.909

Gemein­de­stra­ßen, Grund­er­neue­rung im Bestand

zu beschlie­ßen:

Das Finanz­vo­lu­men der Inves­ti­ti­ons­maß­nah­me I.54101.909 (Gemein­de­stra­ßen, Grund­er­neue­rung im Bestand), die unter dem Namen „Son­der­pro­gramm für Stra­ßen­er­neue­rung“ (Drs. 0077/​2014) beschlos­sen wer­den soll, wird hal­biert und beträgt damit 23,75 Mil­lio­nen Euro.

Begrün­dung:

Das geplan­te „Son­der­pro­gramm für Stra­ßen­er­neue­rung“ mit einem vor­ge­se­he­nen Finanz­vo­lu­men von 47,5 Mil­lio­nen Euro stößt in den Stadt­be­zirks­rä­ten wie bei der betrof­fe­nen Bevöl­ke­rung auf gro­ßen Wider­stand. Eine Umset­zung in vor­ge­schla­ge­ner Form und Höhe ist frag­wür­dig und zugleich frag­lich. Daher scheint eine Kür­zung der vor­ge­se­he­nen Mit­tel um zunächst 50 Pro­zent ange­mes­sen, damit die­se frei wer­den­den Mit­tel ander­wei­tig sinn­voll ein­ge­setzt wer­den können.

Die dann ver­füg­ba­re Sum­me in Höhe von ins­ge­samt 23,75 Mil­lio­nen Euro könn­te bei­spiels­wei­se im Lau­fe der nächs­ten fünf Jah­re schritt­wei­se in die Sanie­rung und Instand­hal­tung städ­ti­scher Gebäu­de inves­tiert wer­den, zusätz­lich zu den von der Ver­wal­tung bereits geplan­ten Mitteln.

Denn: Eine fort­lau­fen­de Sanie­rung städ­ti­scher Gebäu­de (zum Bei­spiel Kin­der­gär­ten, Schu­len, Biblio­the­ken und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen inklu­si­ve Schwimm­bä­dern, aber auch Büro­ge­bäu­de wie die Bau­ver­wal­tung) ist unbe­strit­ten not­wen­dig – sie dient dem Wert­erhalt der Objek­te und sichert damit das städ­ti­sche Ver­mö­gen sowie die Lebens­qua­li­tät im Sin­ne aller Bür­ge­rin­nen und Bürger.

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”

PIRATEN-Fraktion zum Haushalt 2014: Städtische Gebäude sanieren und instandhalten!

Die PIRA­TEN-​​Frak­ti­on for­dert mit einem Ände­rungs­an­trag zum Haus­halt 2014 Mit­tel für die Sanie­rung und Instand­hal­tung städ­ti­scher Gebäu­de. Der am 13. Febru­ar 2014 ein­ge­reichte Antrag steht zur Bera­tung im Auschuss für Arbeitsmarkt‑, Wirt­schafts- und Lie­gen­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten am 14. Febru­ar 2014  auf der Tages­ord­nung. Er hat fol­gen­den Wortlaut:

„In den
Aus­schuss für Arbeitsmarkt‑, Wirt­schafts- und Liegenschaftsangelegenheiten

Haus­halts­plan 2014 

Ände­rungs­an­trag        gemäß §§ 12, 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover
zu Drs. 2040/​2013 (Haus­halts­sat­zung 2014)

Teil­haus­halt 19
Pro­dukt 11118

SANIERUNG UND INSTANDHALTUNG STÄDTISCHER GEBÄUDE

zu beschlie­ßen:

Für die Sanie­rung und Instand­hal­tung städ­ti­scher Gebäu­de wer­den im Lauf der nächs­ten fünf Jah­re schritt­wei­se ins­ge­samt 23,75  Mil­lio­nen Euro zusätz­lich zu den von der Ver­wal­tung geplan­ten Mit­teln bereit­ge­stellt. Die Gegen­fi­nan­zie­rung erfolgt aus der geplan­ten Inves­ti­ti­ons­maß­nah­me I.54101.909 (Gemein­de­stra­ßen, Grund­er­neue­rung im Bestand), die unter dem Namen „Son­der­pro­gramm für Stra­ßen­er­neue­rung“ (Drs. 0077/​2014) beschlos­sen wer­den soll und deren Finanz­vo­lu­men damit eben­falls 23,75 Mil­lio­nen Euro beträgt.

Begrün­dung:

Die ver­wal­tungs­ei­ge­nen Gebäu­de sind viel­fach in sehr schlech­tem Zustand, bei­spiels­wei­se die Bau­ver­wal­tung. Der aku­te Sanie­rungs­be­darf ist teil­wei­se so hoch, dass auf zwar kurz­fris­tig preis­wer­te­re, lang­fris­tig aber deut­lich teu­re­re Miet­lö­sun­gen zurück­ge­grif­fen wird.

Für den Wert­erhalt der städ­ti­schen Objek­te sind regel­mä­ßig Inves­ti­tio­nen in Mil­lio­nen­hö­he nötig, die aber in der Ver­gan­gen­heit oft­mals von Ver­wal­tung und  Poli­tik nicht getä­tigt wur­den. Die Kos­ten für not­wen­di­ge Sanie­rungs­maß­nah­men stei­gen dem­entspre­chend immer wei­ter an. Die Fol­gen die­ser „Spar­po­li­tik“ zei­gen sich erst Jah­re spä­ter, wenn nur ein Gebäu­de-Abriss  noch „wirt­schaft­lich ver­tret­bar“ erscheint.

Das geplan­te „Son­der­pro­gramm für Stra­ßen­er­neue­rung“ stößt in den Stadt­be­zirks­rä­ten wie bei der betrof­fe­nen Bevöl­ke­rung auf gro­ßen Wider­stand. Eine Umset­zung in vor­ge­schla­ge­ner Form ist frag­wür­dig und zugleich fraglich.

Hin­ge­gen ist die Sanie­rung städ­ti­scher Gebäu­de wie zum Bei­spiel Schu­len, Biblio­the­ken und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen, aber auch Büro­ge­bäu­de, unbe­strit­ten not­wen­dig – sie dient zugleich dem Wert­erhalt der Objek­te und sichert damit das Ver­mö­gen der Lan­des­haupt­stadt sowie ihrer Bür­ge­rin­nen und Bürger.

Dirk Hill­brecht (stv. Fraktionsvorsitzender)”

PIRATEN-Fraktion zum Haushalt 2014: Badebetrieb im Fössebad und im Stöckener Bad sicherstellen!

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on for­dert mit einem Ände­rungs­an­trag zum Haus­halt 2014 die Bereit­stel­lung von Mit­teln für die Sicher­stel­lung des Bade­be­trie­bes im Fös­se­bad und im Stö­cke­ner Bad. Der am 5. Febru­ar 2014 ein­ge­reichte Antrag steht zur Bera­tung im Sport­aus­schuss am 10. Febru­ar 2014 auf der Tages­ord­nung. Er hat fol­gen­den Wortlaut:

„In den
Sportausschuss

Ände­rungs­an­trag       gemäß §§ 12, 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover
zu Drs. 2040/​2013 (Haus­halts­sat­zung 2014)

Teil­haus­halt 52
Pro­dukt 42403

B Ä D E R

zu beschlie­ßen:

Zur Sicher­stel­lung des Bade­be­trie­bes im Fös­se­bad (Kom­bi­bad) sowie im Stö­cke­ner Bad (Hal­len­bad) wer­den Mit­tel in Höhe von 2 Mio. Euro in den Haus­halt 2014 ein­ge­stellt, davon 1,2 Mio. Euro für das Fös­se­bad und 0,8 Mio. Euro für das Stö­cke­ner Bad.

Begrün­dung:

Bereits der Zwi­schen­be­richt der „Bäder­ana­ly­se Han­no­ver“ ver­deut­licht einen umfäng­li­chen Sanie­rungs­be­darf der han­no­ver­schen Bäder.

Dar­aus ergibt sich ein sofor­ti­ger Hand­lungs­be­darf, der schon im Haus­halts­plan 2014 Berück­sich­ti­gung fin­den sollte.

Die bei­den oben genann­ten Bäder gehö­ren zu den­je­ni­gen, die laut Zwi­schen­be­richt einen sehr hohen Sanie­rungs­be­darf haben (Fös­se­bad ca. 7,4 Mio. Euro, Stö­cke­ner Bad ca. 4,8 Mio. Euro).

Fol­ge­rich­tig beschlos­sen die Bezirks­rä­te Lin­den-Lim­mer und Her­ren­hau­sen-Stö­cken im Rah­men der Haus­halts­plan­be­ra­tun­gen ein­stim­mig ent­spre­chen­de Anträ­ge als ers­ten Schritt für den lang­fris­ti­gen Erhalt die­ser bei­den Bäder-Standorte.

In den Fol­ge­jah­ren müs­sen wei­te­re Schrit­te für die­se und die ande­ren sanie­rungs­be­dürf­ti­gen Bäder Han­no­vers mit umfas­sen­den Inves­ti­tio­nen gegan­gen werden.

Dirk Hill­brecht (stv. Fraktionsvorsitzender)”

PIRATEN-Fraktion zum Haushalt 2014: Ökologisches Sonderprogramm in Bezirken fortführen

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on for­dert mit einem Ände­rungs­an­trag zum Haus­halts­plan 2014 die Bereit­stel­lung von Mit­teln für die Fort­füh­rung des Öko­lo­gi­schen Son­der­pro­gramms. Der am 31. Janu­ar 2014 ein­ge­reich­te Antrag steht zur Bera­tung im Umwelt­aus­schuss am 3. Febru­ar 2014 auf der Tages­ord­nung. Er hat fol­gen­den Wortlaut:

„In den
Aus­schuss für Umwelt­schutz und Grünflächen

Ände­rungs­an­trag        gemäß §§ 12, 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover
zu Drs. 2040/​2013 (Haus­halts­sat­zung 2014)

Teil­haus­halt 67
Pro­dukt 55102

Öko­lo­gi­sches Sonderprogramm 

zu beschlie­ßen:

Die Ver­wal­tung stellt für das Son­der­pro­gramm zur öko­lo­gi­schen Auf­wer­tung von Schul­hö­fen, Spiel­plät­zen und Grün­flä­chen wie in den ver­gan­ge­nen Jah­ren Mit­tel in Höhe von 260.000 € für die 13 Stadt­be­zirks­rä­te in den Haus­halt 2014 ein.

Begrün­dung:

Das Son­der­pro­gramm zur öko­lo­gi­schen Auf­wer­tung von Schul­hö­fen, Spiel­plät­zen und Grün­flä­chen stellt für die Bezirks­rä­te ein wich­ti­ges Instru­ment zur eigen­stän­di­gen Ent­schei­dung über die Gestal­tung des Stadt­be­zir­kes dar. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren konn­ten dadurch erheb­li­che Ver­bes­se­run­gen bei den Grün­an­la­gen und Spiel­plät­zen in den Stadt­tei­len erzielt und die Lebens­qua­li­tät somit deut­lich gestei­gert werden.

Eine beson­de­re Bedeu­tung kommt dem Son­der­pro­gramm auch bei der Auf­wer­tung von Schul­hö­fen zu. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren wur­de dadurch ermög­licht, zahl­rei­che Schul­hof­flä­chen zu ent­sie­geln und öko­lo­gisch auf­zu­wer­ten. Auch in Zukunft besteht hier abseh­bar ein erheb­li­cher Handlungsbedarf.

Die Wich­tig­keit der Maß­nah­me wird auch dadurch deut­lich, dass sechs Stadt­be­zirks­rä­te sinn­ge­mä­ße Anträ­ge in ihrem Zustän­dig­keits­be­reich beschlos­sen haben.

Dirk Hill­brecht (stv. Fraktionsvorsitzender)”

Änderungsantrag zu „Richtlinien für die Förderung von beruflicher Ausbildung im Non-Profit-Sektor”

Der Vor­sit­zen­de der PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 8. Janu­ar 2014 fol­gen­den Ände­rungs­an­trag zur geplan­ten Novel­lie­rung der „Richt­li­ni­en für die För­de­run­gen von beruf­li­cher Aus­bil­dung im Non-Pro­fit-Sek­tor” (vgl. auch PIRA­TEN-Antrag vom 14. Okto­ber 2013) ein­ge­reicht:

„In den
- Sozi­al­aus­schuss
- Ver­wal­tungs­aus­schuss

Ände­rungs­an­trag        gem. §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 2446/​2013 (Aus­bil­dungs­för­de­rung im sog. „Non-Pro­fit-Bereich“ – hier: Ände­rung der Richt­li­ni­en)                       

zu beschlie­ßen:

Dem Antrags­text wird Fol­gen­des hinzugefügt:

Punkt 1 der Anla­ge 1 wird durch die­sen Satz ergänzt:

Geför­dert wer­den nur sol­che Aus­bil­dungs­plät­ze, die von Jugend­li­chen besetzt wer­den, die bei der Aus­bil­dungs­platz­su­che benach­tei­ligt sind.

Begrün­dung:

Ziel der vor­ge­schla­ge­nen Ände­rung ist die Anpas­sung der Richt­li­ni­en an die ver­än­der­ten Umstän­de auf dem Aus­bil­dungs­platz­markt und an die der­zei­ti­ge schon geüb­te Pra­xis der Ver­ga­be der Förderung.

Die seit 1999 bestehen­de För­de­rung im Non-Pro­fit-Bereich hat­te immer zum Zie­le, die Zahl der Aus­bil­dungs­plät­ze ins­ge­samt zu erhö­hen. Das ist aus der Situa­ti­on der Jah­re bis etwa 2009 auch ver­ständ­lich. Aus­bil­dungs­plät­ze waren schwer zu finden.

Jetzt ist die Situa­ti­on auf dem Aus­bil­dungs­markt völ­lig anders. Es besteht ein Über­an­ge­bot an Aus­bil­dungs­plät­zen, die teil­wei­se nicht besetzt wer­den können.

Hin­ge­gen ist wei­ter­hin die beson­de­re För­de­rung von Jugend­li­chen, die Schwie­rig­kei­ten haben, auf dem Arbeits­markt einen Aus­bil­dungs­platz zu fin­den, ein berech­tig­tes Anliegen.

So wird augen­blick­lich schon verfahren.

Nach dem Brief des Dezer­na­tes III vom 21.08.13* wen­den sich die Beschäf­ti­gungs­maß­nah­men an sozi­al benach­tei­lig­te Personen.

Im Pro­to­koll der Sit­zung des Sozi­al­aus­schus­ses vom 20.02.12 wird sogar Fol­gen­des ver­merkt: „Die Aus­zu­bil­den­den sei­en als nicht aus­bil­dungs­fä­hig aner­kannt. Mit ent­spre­chen­der sozi­al­päd­ago­gi­scher Betreu­ung, die die Trä­ger anbö­ten, wür­den sie den­noch zur Abschluss­prü­fung gebracht.“

Genau auf die­sen Per­so­nen­kreis soll­te sich die­se För­de­rung beschränken.

Eine sol­che Fest­le­gung ist umso mehr nötig, als die Nach­fra­ge die finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten über­steigt (so gesagt im Sozi­al­aus­schuss vom 18.03.13) und des­halb eine Aus­wahl getrof­fen wer­den muss.

Es fehlt nur an einer Ver­schrift­li­chung in den Richtlinien.

In der Druck­sa­che 0026/​2008 steht fol­gen­des: „Hier­mit leis­tet die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver einen wesent­li­chen Bei­trag zur Ver­bes­se­rung der schlech­ten Aus­bil­dungs­si­tua­ti­on, indem im Non-Pro­fit-Sek­tor für alle Jugend­li­che die Aus­bil­dungs­plät­ze geför­dert werden.“

Auch nach der Infor­ma­ti­ons­druck­sa­che 0350/​2013 ist das Ziel der För­de­rung die Ver­bes­se­rung der Aus­bil­dungs­platz­si­tua­ti­on ins­ge­samt.

Auch in der Anla­ge 1 zur jet­zi­gen Druck­sa­che 2446/​2013 fehlt eine Bezug­nah­me auf die För­de­rung benach­tei­lig­ter Jugendlicher.

Die­sem Man­gel soll durch vor­lie­gen­den Ände­rungs­an­trag abge­hol­fen werden.

Dabei bleibt es natür­lich der Ver­wal­tung über­las­sen, wie sie die Richt­li­nie in der geän­der­ten Form umsetzt. Die For­mu­lie­rung in der Begrün­dung der Druck­sa­che 2446/​2013: „Es reicht (…) aus, wenn der Aus­bil­dungs­be­trieb erklärt, dass der Jugend­li­che glaub­haft gemacht hat, kei­nen ande­ren Aus­bil­dungs­platz gefun­den zu haben“, ist eine mög­li­che und prak­ti­ka­ble Lösung.

Ange­fügt sei noch, dass es nie das Ziel die­ser Maß­nah­me war, den Non-Pro­fit-Orga­ni­sa­tio­nen eine ver­steck­te För­de­rung zukom­men zu las­sen. Dies geben die För­der­richt­li­ni­en nicht her und dage­gen hat­te sich schon die Ver­wal­tung in der Sozi­al­aus­schuss­sit­zung am 17.03.2003 ausgesprochen.

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

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* Anla­ge: Schrei­ben des Jugend– und Sozi­al­de­zer­na­tes vom 21. August 2013:

2013-10-14, ASoz, Anla­ge zu Antrag ‚Richt­li­ni­en für die För­de­rung von beruf­li­cher Aus­bil­dung im Non-Profit-Sektor’

PIRATEN-Fraktion will Bezirksräte von vornherein in den Informations- und Meinungsbildungsprozess bei möglichen Straßenumbenennungen einbeziehen

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on kri­ti­siert die Absicht der Ver­wal­tung, im Zusam­men­hang mit mög­li­chen Stra­ßen­um­be­nen­nun­gen nicht von vorn­her­ein die ori­gi­när zustän­di­gen Bezirks­rä­te in den Infor­ma­ti­ons- und Mei­nungs­bil­dungs­pro­zess ein­zu­be­zie­hen. Des­we­gen hat sie am 9. Dezem­ber 2013 fol­gen­den Antrag gestellt:

„In
- den Kulturausschuss 
- den Verwaltungsausschuss
- die Ratsversammlung
An die Stadt­be­zirks­rä­te 1 – 13 (zur Kenntnis)

Ände­rungs­an­trag        gemäß §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 1921/​2013 N1 (Wis­sen­schaft­li­che Betrach­tung von namens­ge­ben­den Persönlichkeiten)

zu beschlie­ßen:

In Anla­ge 1 wird Punkt 3.1 Pro­jekt­ar­beits­grup­pe und Bei­rat, Abs. 4 ab Satz 3 wie folgt neu gefasst:

„Der GOK und den zustän­di­gen Stadt­be­zirks­rä­ten wird über den Stand der For­schung und Bewer­tung berich­tet. Der Bei­rat über­gibt dem Ober­bür­ger­meis­ter die Empfehlungen.“

Begrün­dung:

Laut Nie­der­säch­si­schem Kom­mu­nal­ver­fas­sungs­ge­setz (§ 93) liegt die Zustän­dig­keit für Benen­nun­gen von Stra­ßen, Wegen und Plät­zen bei den Stadt­be­zirks­rä­ten (incl. Stadt­be­zirks­bür­ger­meis­tern) bzw. beim Rat, wenn meh­re­re Stadt­be­zir­ke betrof­fen sind. Der Rat ist auch für Ehren­bür­ger und Ehren­grä­ber zustän­dig, eben­so für kom­mu­na­le Einrichtungen.

Daher reicht es nicht aus, nur der nicht­öf­fent­lich tagen­den Geschäfts­ord­nungs­kom­mis­si­on (GOK) zu berich­ten. Gemäß § 46 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver  hat die GOK „die Auf­ga­be, über Fra­gen des Ver­fah­rens im Rat, im Ver­wal­tungs­aus­schuss und in den Aus­schüs­sen zu bera­ten“ und „Ange­le­gen­hei­ten zu erör­tern, die die Frak­tio­nen betref­fen“. Eine Ent­schei­dungs­ho­heit über Fra­gen, die in den Zustän­dig­keits­be­reich der Stadt­be­zirks­rä­te fal­len, hat die GOK nicht. Es wider­sprä­che dem recht­li­chen Regel­werk, wenn die GOK „über die Hin­zu­zie­hung von Mit­glie­dern der Stadt­be­zirks­rä­te und Stadt­be­zirks­bür­ger­meis­te­rIn­nen“ ent­schei­det, wie es in Anla­ge 1 vor­ge­schla­gen wird.

Viel­mehr müs­sen die Emp­feh­lun­gen des Bei­rats auch direkt an die zustän­di­gen Gre­mi­en wei­ter­ge­lei­tet wer­den, um eine eige­ne und umfas­sen­de Mei­nungs­bil­dung zu ermöglichen.

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

 

PIRATEN-​​Fraktion fordert weiterhin fundierte Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei sogenanntem Finanzierungs-​​Contracting für Solarstrom

Zur geplan­ten Instal­la­ti­on von Solar­strom­an­la­gen im soge­nann­ten Finan­zie­rungs-Con­trac­ting hat die Ver­wal­tung am 10. Juni 2013 eine Neu­fas­sung der Beschluss­druck­sa­che 0920/​2013 vor­ge­legt. Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat dar­auf­hin ihren Ände­rungs­an­trag vom 24. Mai 2013 (Drs. 1303/​2013) in der Sit­zung des Aus­schus­ses für Haus­halt, Finan­zen und Wirt­schafts­prü­fung am 12. Juni 2013 zurück­ge­zo­gen und zugleich fol­gen­den neu­en Ände­rungs­an­trag eingereicht:

„In
- den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
- den Aus­schuss für Umwelt­schutz und Grünflächen 
- den Aus­schuss für Arbeitsmarkt‑, Wirt­schafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
- den Verwaltungsausschuss
- die Ratsversammlung

Ände­rungs­an­trag gemäß §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 0920/​2013 N1 (Instal­la­ti­on von Solar­strom­an­la­gen im Con­trac­ting auf den Dächern städ­ti­scher Liegenschaften)

zu beschlie­ßen:

Der Antrags­text wird wie folgt geändert:

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, eine Aus­schrei­bung für die Instal­la­ti­on von ca. 11 Solar­strom­an­la­gen (im Fol­gen­den kurz PV-Anla­gen genannt) als Finan­zie­rungs-Con­trac­ting vorzubereiten.
  2. Die Ver­wal­tung kann auch ande­re, nicht in Anla­ge 1 auf­ge­führ­te Lie­gen­schaf­ten in den Aus­schrei­bungs­ent­wurf auf­neh­men oder Lie­gen­schaf­ten her­aus­neh­men, wenn dies sach­lich begrün­det wird und wirt­schaft­lich ist.
  3. Die Beschluss­fas­sung erfolgt erst, nach­dem die Ver­wal­tung den zustän­di­gen Rats­gre­mi­en die für eine Aus­schrei­bung not­wen­di­gen kon­kre­ten Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nun­gen vor­ge­legt hat.

Begrün­dung:

Die von der Ver­wal­tung vor­ge­leg­te Neu­fas­sung der Drs. 0920/​2013 geht inhalt­lich deut­lich über die Ursprungs­druck­sa­che hin­aus. Dies betrifft ins­be­son­de­re die Absicht der Ver­wal­tung, sich durch Punkt 2 der Drs. 0920/​2013 N1 ermäch­ti­gen zu las­sen, über die Beauf­tra­gung der Aus­schrei­bung von ca. 11 Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen hin­aus wei­te­re Aus­schrei­bun­gen für PV-Anla­gen durchzuführen.

Wei­ter­hin beab­sich­tigt die Stadt­ver­wal­tung im Zusam­men­hang mit der geplan­ten Errich­tung von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen, das soge­nann­te Finan­zie­rungs-Con­trac­ting anzu­wen­den. Da es ver­schie­de­ne Con­trac­ting-For­men gibt, soll­te die­ser Begriff im Antrag ent­spre­chend prä­zi­se benannt werden.

Das soge­nann­te Finan­zie­rungs-Con­trac­ting ist ein kre­dit­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft, genau wie z.B. das ÖPP-Ver­fah­ren, das auf­grund unter­schied­li­cher Erfah­run­gen in der Fach­welt kon­tro­vers dis­ku­tiert wird.

Manch kre­dit­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft, das in der Pro­jek­ti­on als ren­tier­lich und risi­ko­frei dar­ge­stellt wor­den ist, hat Kom­mu­nen spä­ter nega­ti­ve finan­zi­el­le Fol­gen gebracht — trotz soge­nann­ter unab­hän­gi­ger Gut­ach­ten und Geneh­mi­gung durch die Kom­mu­nal­auf­sicht. Auch die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver hat nicht nur posi­ti­ve Erfah­run­gen mit kre­dit­ähn­li­chen Rechts­ge­schäf­ten gemacht, wie z.B. der Fall des Mis­bur­ger Bades zeigt.

Da es sich um die erst­ma­li­ge Anwen­dung des Finan­zie­rungs-Con­trac­ting im Bereich von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen han­delt, bedarf es ins­be­son­de­re bezüg­lich der Wirt­schafts­da­ten und der Wirt­schaft­lich­keits­pro­gno­sen beson­de­rer Sorg­falt und Aufmerksamkeit.

Nur bei Vor­la­ge fun­dier­ter Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nun­gen und damit zusam­men­hän­gen­der Fach­da­ten und ‑infor­ma­tio­nen kann der Rat das Vor­ha­ben sach­ge­recht beur­tei­len, mög­li­che lang­fris­ti­ge finan­zi­el­le Risi­ken abschät­zen und eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Ent­schei­dung treffen.

Ohne umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen zu den ein­zel­nen Pla­nungs­schrit­ten und ohne eine nach­voll­zieh­ba­re Kal­ku­la­ti­on, die neben finan­zi­el­len Aspek­ten auch sol­che der Nach­hal­tig­keit ein­be­zieht, ist eine wirk­li­che Kon­trol­le durch den Rat nicht möglich.

Auch die von der Ver­wal­tung vor­ge­leg­te Neu­fas­sung beinhal­tet kein prüf­ba­res Zah­len­werk, son­dern beruht nach wie vor im Wesent­li­chen auf Annah­men. Da kon­kre­te Berech­nun­gen im Rah­men einer Aus­schrei­bung sowie­so erar­bei­tet wer­den müs­sen, bringt der vor­lie­gen­de Ände­rungs­an­trag kei­ne zeit­li­che Ver­zö­ge­rung bezüg­lich einer even­tu­el­len Umset­zung des Vor­ha­bens mit sich.

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

Verkehrspolitiker Dirk Hillbrecht beantragt integriertes Konzept für Radwegeführung am Aegidientorplatz

PIRA­TEN-Rats­herr Dirk Hill­brecht hat in der Sit­zung des Stadt­ent­wick­lungs- und Bau­aus­schus­ses am 5. Juni 2013 zu einem Antrag der Links­frak­ti­on zu Ampel­pha­sen am han­no­ver­schen Aegi­di­en­tor­platz (Drs. 1277/​2013) fol­gen­den Ände­rungs­an­trag gestellt:

„In den Stadt­ent­wick­lungs- und Bauausschuss

Ände­rungs­an­trag   gemäß §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 1277/​2013 (Antrag der Frak­ti­on DIE LINKE. zur Kor­rek­tur der Ampel­pha­sen auf dem Aegi­di­en­tor­platz im Bereich zwi­schen Marienstraße/​Schiffgraben, Hil­des­hei­mer Stra­ße und Friedrichswall)

zu beschlie­ßen:

Die zustän­di­ge Ver­wal­tung wird auf­ge­for­dert, ein inte­grier­tes Kon­zept für die Rad­we­ge­füh­rung am Aegi­di­en­tor­platz vor­zu­le­gen und umzu­set­zen, das alle Rela­tio­nen des Rad­ver­kehrs berück­sich­tigt und den Rad­ver­kehr schnell und gefah­ren­arm in den Gesamt­ver­kehr integriert.

Begrün­dung:

erfolgt münd­lich

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”