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PIRATEN-Fraktion zum Haushalt 2014: Städtische Gebäude sanieren und instandhalten!

Die PIRA­TEN-​​Frak­ti­on for­dert mit einem Ände­rungs­an­trag zum Haus­halt 2014 Mit­tel für die Sanie­rung und Instand­hal­tung städ­ti­scher Gebäu­de. Der am 13. Febru­ar 2014 ein­ge­reichte Antrag steht zur Bera­tung im Auschuss für Arbeitsmarkt‑, Wirt­schafts- und Lie­gen­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten am 14. Febru­ar 2014  auf der Tages­ord­nung. Er hat fol­gen­den Wortlaut:

„In den
Aus­schuss für Arbeitsmarkt‑, Wirt­schafts- und Liegenschaftsangelegenheiten

Haus­halts­plan 2014 

Ände­rungs­an­trag        gemäß §§ 12, 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover
zu Drs. 2040/​2013 (Haus­halts­sat­zung 2014)

Teil­haus­halt 19
Pro­dukt 11118

SANIERUNG UND INSTANDHALTUNG STÄDTISCHER GEBÄUDE

zu beschlie­ßen:

Für die Sanie­rung und Instand­hal­tung städ­ti­scher Gebäu­de wer­den im Lauf der nächs­ten fünf Jah­re schritt­wei­se ins­ge­samt 23,75  Mil­lio­nen Euro zusätz­lich zu den von der Ver­wal­tung geplan­ten Mit­teln bereit­ge­stellt. Die Gegen­fi­nan­zie­rung erfolgt aus der geplan­ten Inves­ti­ti­ons­maß­nah­me I.54101.909 (Gemein­de­stra­ßen, Grund­er­neue­rung im Bestand), die unter dem Namen „Son­der­pro­gramm für Stra­ßen­er­neue­rung“ (Drs. 0077/​2014) beschlos­sen wer­den soll und deren Finanz­vo­lu­men damit eben­falls 23,75 Mil­lio­nen Euro beträgt.

Begrün­dung:

Die ver­wal­tungs­ei­ge­nen Gebäu­de sind viel­fach in sehr schlech­tem Zustand, bei­spiels­wei­se die Bau­ver­wal­tung. Der aku­te Sanie­rungs­be­darf ist teil­wei­se so hoch, dass auf zwar kurz­fris­tig preis­wer­te­re, lang­fris­tig aber deut­lich teu­re­re Miet­lö­sun­gen zurück­ge­grif­fen wird.

Für den Wert­erhalt der städ­ti­schen Objek­te sind regel­mä­ßig Inves­ti­tio­nen in Mil­lio­nen­hö­he nötig, die aber in der Ver­gan­gen­heit oft­mals von Ver­wal­tung und  Poli­tik nicht getä­tigt wur­den. Die Kos­ten für not­wen­di­ge Sanie­rungs­maß­nah­men stei­gen dem­entspre­chend immer wei­ter an. Die Fol­gen die­ser „Spar­po­li­tik“ zei­gen sich erst Jah­re spä­ter, wenn nur ein Gebäu­de-Abriss  noch „wirt­schaft­lich ver­tret­bar“ erscheint.

Das geplan­te „Son­der­pro­gramm für Stra­ßen­er­neue­rung“ stößt in den Stadt­be­zirks­rä­ten wie bei der betrof­fe­nen Bevöl­ke­rung auf gro­ßen Wider­stand. Eine Umset­zung in vor­ge­schla­ge­ner Form ist frag­wür­dig und zugleich fraglich.

Hin­ge­gen ist die Sanie­rung städ­ti­scher Gebäu­de wie zum Bei­spiel Schu­len, Biblio­the­ken und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen, aber auch Büro­ge­bäu­de, unbe­strit­ten not­wen­dig – sie dient zugleich dem Wert­erhalt der Objek­te und sichert damit das Ver­mö­gen der Lan­des­haupt­stadt sowie ihrer Bür­ge­rin­nen und Bürger.

Dirk Hill­brecht (stv. Fraktionsvorsitzender)”

PIRATEN-Fraktion beantragt Konzept für Leerrohr- beziehungsweise Glasfaserinfrastruktur bei Straßenbaumaßnahmen

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 28. Novem­ber 2013 fol­gen­den Antrag eingereicht:

„In die Ratsversammlung

Antrag

gemäß § 10 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover

Kon­zept für Leer­rohr- bezie­hungs­wei­se Glas­fa­ser­in­fra­struk­tur bei Straßenbaumaßnahmen

zu beschlie­ßen:

Bei grö­ße­ren Tiefbau‑, Erschließungs‑, Stra­ßen­neu- und ‑aus­bau­maß­nah­men soll künf­tig die Ein­brin­gung einer Kabel­le­er­rohr- bezie­hungs­wei­se Glas­fa­ser­in­fra­struk­tur mit­ge­plant werden.

Hier­für erar­bei­tet die Ver­wal­tung ein Kon­zept, das die Koor­di­na­ti­on und Doku­men­ta­ti­on der dafür nöti­gen Maß­nah­men beschreibt. Die­ses Kon­zept wird den Rats­gre­mi­en in Form einer Infor­ma­ti­ons­druck­sa­che vorgelegt.

Begrün­dung:

Die benö­tig­te und gewünsch­te Band­brei­te für Inter­net­an­schlüs­se steigt. Hohe Über­tra­gungs­ra­ten sind flä­chen­de­ckend aller­dings nur mit­tels Glas­fa­ser­an­bin­dung mög­lich. Eine sol­che Infra­struk­tur gibt es dafür in Han­no­ver nicht. In drei Stadt­tei­len läuft ein Pilot­pro­jekt der Tele­kom für den unmit­tel­ba­ren Glas­fa­ser­an­schluss der Haus­hal­te (FTTH — Fib­re To The Home). Die Kos­ten für den Aus­bau lie­gen nach Schät­zun­gen der Tele­kom aus dem Jahr 2011 im zwei­stel­li­gen Mil­lio­nen­be­reich. Für die Erschlie­ßung von rund 50.000 Haus­hal­ten in zen­tra­ler Lage wur­den über 600 km Kabel ver­legt und über 170 Ver­tei­ler­käs­ten neu errich­tet. Mehr als 80 % der Kos­ten ent­fie­len nicht auf teu­re Tech­nik oder die Kabel selbst, son­dern auf Tiefbauarbeiten.

Im Rah­men lau­fen­der Tief­bau­maß­nah­men kön­nen Leer­roh­re bzw. Glas­fa­ser­ka­bel wesent­lich preis­güns­ti­ger ver­legt wer­den. Eine Kom­mu­ne, die hier vor­aus­denkt und die erfor­der­li­che Infra­struk­tur im Rah­men lau­fen­der Maß­nah­men her­stellt, kann dar­aus mit­tel- und lang­fris­tig Vor­tei­le zie­hen. Durch die Lan­des­haupt­stadt oder die Stadt­wer­ke ver­leg­te Leer­roh­re bezie­hungs­wei­se Kabel kön­nen zum Bei­spiel anschlie­ßend an Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­men ver­mie­tet wer­den und der Kom­mu­ne lang­fris­tig Ein­nah­men sichern.

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”

PIRATEN-Fraktion beantragt Überarbeitung der „Richtlinien für die Förderung von beruflicher Ausbildung im Non-Profit-Sektor”

Nach­dem sein schrift­li­cher Vor­schlag zur Ände­rung der „Richt­li­ni­en für die För­de­rung von beruf­li­cher Aus­bil­dung im Non-Pro­fit-Sek­tor” beim Jugend- und Sozi­al­de­zer­nat nicht den erhoff­ten Erfolg zei­tig­te, hat der Vor­sit­zen­de der  PIRA­TEN-Frak­ti­on am 14. Okto­ber 2013 fol­gen­den Antrag gestellt:

„In den
- Sozi­al­aus­schuss
- Ver­wal­tungs­aus­schuss

Antrag   gemäß §§ 10 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu den

Richt­li­ni­en für die För­de­rung von beruf­li­cher Aus­bil­dung im Non-Profit-Sektor

zu beschlie­ßen:

Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die „Richt­li­ni­en für die För­de­rung von beruf­li­cher Aus­bil­dung im Non-Pro­fit-Sek­tor“ vom 23. März 2007 zu über­ar­bei­ten und dabei

  1. eine For­mu­lie­rung auf­zu­neh­men, die sicher­stellt, dass die geför­der­ten Aus­bil­dungs­plät­ze nur sol­chen Jugend­li­chen zukom­men, die bei der Aus­bil­dungs­platz­su­che benach­tei­ligt sind,
  2. fest­zu­schrei­ben, dass nur Aus­bil­dungs­plät­ze geför­dert wer­den, die ohne finan­zi­el­le Unter­stüt­zung der Lan­des­haupt­stadt am Aus­bil­dungs­markt nicht zur Ver­fü­gung stünden.

Begrün­dung:

Zu 1.

Die „Richt­li­ni­en für die För­de­rung von beruf­li­cher Aus­bil­dung im Non-Pro­fit-Sek­tor“ regeln, zu wel­chen Bedin­gun­gen Aus­bil­dungs­plät­ze bei gemein­nüt­zi­gen Trä­gern geför­dert wer­den kön­nen. Die mit der Druck­sa­che 496/​99 ein­ge­führ­te För­de­rung wur­de letzt­ma­lig 2007 ange­passt (vgl. Anla­ge 2 zu Drs. 1498/​2007).

Aus­schuss-Pro­to­kol­len zu die­sem The­ma ist zu ent­neh­men, dass Fra­gen auf­ge­taucht sind, ob wirk­lich die rich­ti­gen Aus­zu­bil­den­den geför­dert wer­den. Es wur­de immer wie­der betont, dass nur Jugend­li­che geför­dert wer­den, die auf dem regu­lä­ren Aus­bil­dungs­markt kei­ne Aus­bil­dungs­plät­ze finden.

Das wird auch in einem Schrei­ben des Jugend- und Sozi­al­de­zer­na­tes vom 21. August 2013 * noch ein­mal herausgestellt.

Aber in den Richt­li­ni­en ist eine sol­che Fest­le­gung auf Pro­blem­fäl­le bei der Aus­bil­dungs­platz­su­che nicht festgeschrieben.

Für die Über­prü­fung der ord­nungs­ge­mä­ßen Ver­wen­dung der Mit­tel ist es nötig, dass hier Klar­heit geschaf­fen wird. Es soll — auch vor dem Hin­ter­grund eines ver­än­der­ten Aus­bil­dungs­mark­tes — ver­hin­dert wer­den, dass die­se Aus­bil­dungs­plät­ze sol­che Jugend­li­chen bekom­men, die auch auf dem all­ge­mei­nen Aus­bil­dungs­markt einen Aus­bil­dungs­platz fin­den könnten.

Zu 2.

In allen Beschluss­druck­sa­chen der letz­ten Zeit (z.B. Drs. 1197/​2013), die der Geneh­mi­gung der Zuwen­dun­gen im Non-Pro­fit-Sek­tor dien­ten, ist betont wor­den, dass nur sol­che Aus­bil­dungs­plät­ze geför­dert wer­den, die ohne För­de­rung nicht zur Ver­fü­gung gestan­den hät­ten. Im oben erwähn­ten Schrei­ben des  Jugend- und Sozi­al­de­zer­na­tes wird die Über­nah­me die­ser Bedin­gung in die Richt­li­ni­en in Aus­sicht gestellt. Das soll­te jetzt geschehen.

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

* Anla­ge: Schrei­ben des Jugend- und Sozi­al­de­zer­na­tes vom 21. August 2013: 

2013-10-14, ASoz, Anla­ge zu Antrag ‚Richt­li­ni­en für die För­de­rung von beruf­li­cher Aus­bil­dung im Non-Profit-Sektor’

PIRATEN-Fraktion: De-Haën-Platz ins Stadtplatzprogramm der Landeshauptstadt Hannover aufnehmen!

M E D I E N I N F O R M A T I O N

 

PIRA­TEN-Antrag zum Haus­halt 2013:

De-Haën-Platz in Han­no­vers Stadt­platz­pro­gramm aufnehmen! 

Der De-Haën-Platz soll Teil des Stadt­platz­pro­gramms „Han­no­ver schafft Platz“ wer­den. Die­se For­de­rung erhebt die PIRA­TEN-Rats­frak­ti­on mit einem Antrag * zur aktu­el­len Haus­halts­plan­be­ra­tung 2013. „Unser Ziel ist, dass der De-Haën-Platz nach der Alt­las­ten-Sanie­rung ein­la­dend und bedarfs­ge­recht gestal­tet wird“, erklärt Rats­herr Dirk Hill­brecht aus dem Stadt­teil List.

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on im Rat der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver greift mit ihrer Initia­ti­ve einen Antrag aus dem Stadt­be­zirks­rat Vah­ren­wald-List auf (vgl. Drs. 15–2897/2012, Anla­ge 11). Dort ein­stim­mig beschlos­sen, soll­te der Antrag bei der Haus­halts­sit­zung des Rates am kom­men­den Don­ners­tag (21.02.2013) unbe­ach­tet unter den Tisch gekehrt werden.

„Mit unse­rem Antrag wol­len wir ver­hin­dern, dass der Wil­le des Bezirks­rats sang- und klang­los unter­geht“, erklärt Frak­ti­ons-Vize Dirk Hill­brecht, gleich­zei­tig bera­ten­des Mit­glied im Bezirks­rat Vahrenwald-List.

Rei­ner Bud­nick, Bezirks­pi­rat im Stadt­be­zirk Vah­ren­wald-List, ergänzt: „Mir liegt nach der Besei­ti­gung der Alt­las­ten auf dem ehe­ma­li­gen Fabrik­ge­län­de beson­ders die Lebens­qua­li­tät im Stadt­be­zirk am Her­zen. Durch die Alt­las­ten­sa­nie­rung wur­de und wird Anlie­gern und Bewoh­nern viel zuge­mu­tet. Ein ein­la­dend gestal­te­ter Stadt­platz wäre ein posi­ti­ves Zei­chen für einen alt­las­ten­frei­en Neu­be­ginn des Wohnquartiers.“

(ver­öf­fent­licht am 19. Febru­ar 2013)

* Der Antrag im Wort­laut: 2013-02-14, HH-Ände­rungs­an­trag — STBZR 02, Auf­nah­me in das Stadt­platz­pro­gramm ‚De-Haën-Platz ‚-final

PIRATEN-Fraktion stellt Änderungsantrag zu Verwaltungsentwurf für ÖPP-Modell bei Neubau einer Bildungseinrichtung

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on will mit nach­fol­gen­dem, am 8. Novem­ber 2012 ein­ge­brach­ten Ände­rungs­an­trag Plä­ne der Stadt­ver­wal­tung für die ÖPP-Finan­zie­rung einer Bil­dungs­ein­rich­tung verändern:

„In
— den Aus­schuss für Arbeitsmarkt‑, Wirt­schafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
— den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
— den Verwaltungsausschuss
— die Ratsversammlung
— den Stadt­ent­wick­lungs- und Bau­aus­schuss (nach­richt­lich)

Ände­rungs­an­trag  gem. §§ 12 und 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 2038/​2012

[Neu­bau einer Kin­der­ta­ges­stät­te, einer Grund­schu­le — als Ersatz für die jet­zi­ge Grund­schu­le Meter­stra­ße — und einer Drei­feld-Sport­hal­le auf dem Gelän­de der Außen­stel­le des Gym­na­si­ums Wil­helm-Raa­be-Schu­le (Bir­ken­stra­ße 12)]

zu beschlie­ßen:

Der Antrags­text wird wie folgt geän­dert bzw. ergänzt:

„2. das Vor­ha­ben im Rah­men eines Eig­nungs­tests als ÖPP-Modell zu unter­su­chen, mit­tels einer vor­läu­fi­gen Wirt­schaft­lich­keits­un­ter­su­chung zu veri­fi­zie­ren und den Rats­gre­mi­en die­se Ergeb­nis­se in Form einer Druck­sa­che vor­zu­le­gen,

3. erst nach Behand­lung der Druck­sa­che bei nach­ge­wie­se­ner Wirt­schaft­lich­keit das ent­spre­chen­de Ver­ga­be­ver­fah­ren vor­zu­be­rei­ten, durch­zu­füh­ren und den Rats­gre­mi­en das Ergeb­nis zur Beschluss­fas­sung vorzulegen,“

Begrün­dung:

Auf­grund des vor­ge­schla­ge­nen Finan­zie­rungs­mo­dells ist der Rat mit sei­nen Gre­mi­en wäh­rend des Pla­nungs­pro­zes­ses in sei­ner Steue­rungs- und Kon­troll­funk­ti­on ein­ge­schränkt. Um in die­sem Rah­men größt­mög­li­che Trans­pa­renz zu gewähr­leis­ten, soll­ten die demo­kra­tisch gewähl­ten Rats­mit­glie­der fort­lau­fend ein­ge­bun­den werden.

Han­no­ver, den 8. Novem­ber 2012

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”

PIRATEN-Fraktion stellt Änderungsantrag bzgl. Definition blinder und sehbehinderter Menschen (zu einem CDU-Antrag)

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 4. Novem­ber 2012 fol­gen­den Ände­rungs­an­trag zu einem CDU-Antrag gestellt, in dem eine Infor­ma­ti­ons­druck­sa­che zur Gleich­stel­lung blin­der und seh­be­hin­der­ter Men­schen gefor­dert wird:

„In
— den Gleichstellungsausschuss
— den Stadt­ent­wick­lungs- und Bauausschuss
— den Sozialausschuss
— den Verwaltungsausschuss

Ände­rungs­an­trag gem. §§ 12 und 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 2149/​2012

zu beschlie­ßen:

Der Antrags­text wird in Punkt 1 wie folgt geändert:

„1. wie vie­le Men­schen im Stadt­ge­biet blind (Seh­fä­hig­keit schlech­ter als 1/​50 eines Gesun­den), hoch­gra­dig seh­be­hin­dert (Seh­fä­hig­keit schlech­ter als 1/​20 eines Gesun­den) und wesent­lich seh­be­hin­dert (Seh­fä­hig­keit schlech­ter als 1/​3 eines Gesun­den) sind (bit­te Anga­be sowohl in abso­lu­ten Zah­len als auch in Prozent),“

Begrün­dung:

Der Begriff „seh­be­hin­der­te Men­schen“ ist unprä­zi­se. Durch obi­ge Defi­ni­tio­nen, die sich aus gesetz­li­chen Bestim­mun­gen ablei­ten, bekommt die Stadt­ver­wal­tung eine genaue Vor­ga­be. Eine sol­che Dif­fe­ren­zie­rung ist rele­vant für even­tu­el­le Maß­nah­men, die in der Begrün­dung der Druck­sa­che 2149/​12 ange­spro­chen werden.

Han­no­ver, den 4. Novem­ber 2012

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

PIRATEN-Fraktion entwickelt ihren Änderungsantrag zur Archivsatzung bzgl. eines zeitgemäßen Medienbegriffs weiter

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat­te am 21. Sep­tem­ber 2012 mit einem Ände­rungs­an­trag eine zeit­ge­mä­ße Umfor­mu­lie­rung des Ver­wal­tungs­ent­wurfs bzgl. neu­er Benut­zungs­be­din­gun­gen für das Stadt­ar­chiv vor­ge­schla­gen. Unter Berück­sich­ti­gung des Bera­tungs­ver­laufs in den Fach­aus­schüs­sen hat die PIRA­TEN-Frak­ti­on den ursprüng­li­chen Ände­rungs­an­trag (vgl.  Drs. 2165/​2012) zurück­ge­zo­gen und durch einen wei­ter­ent­wi­ckel­ten ersetzt. Die­ser neue Ände­rungs­an­trag wur­de am 2. Novem­ber 2012 zur abschlie­ßen­den Bera­tung in der Rats­ver­samm­lung eingebracht:

„In die Ratsversammlung

Ände­rungs­an­trag gem. §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 1455/​2012 (Ände­rung der Benut­zungs­be­din­gun­gen und der Gebüh­ren des Stadt­ar­chivs im Fach­be­reich Biblio­the­ken, Schu­len, Muse­en und Kul­tur­bü­ro), Anla­ge 1 

zu beschlie­ßen:

§ 7 Abs. 2 Satz 2 der zu beschlie­ßen­den „Sat­zung des Archivs der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver (Stadt­ar­chiv)“ wird wie folgt geändert:

„2. die Nut­zung zur Durch­füh­rung eines wis­sen­schaft­li­chen For­schungs­vor­ha­bens oder zur Erfül­lung der öffent­li­chen Auf­ga­ben von Pres­se, Rund­funk und Online-Medi­en erfor­der­lich ist und schutz­wür­di­ge Inter­es­sen der Betrof­fe­nen durch geeig­ne­te Maß­nah­men hin­rei­chend gewahrt werden.“

Begrün­dung:

In der Bera­tung zum Ände­rungs­an­trag auf Drs. 2165/​2012 wur­de aus­ge­führt, dass „Pres­se und Rund­funk“ als gän­gi­ger juris­ti­scher Ter­mi­nus heut­zu­ta­ge auch Online-Medi­en beinhal­te. Dies mag for­mal­ju­ris­tisch zutref­fen. Gleich­wohl gilt:

Die im Ent­wurf benutz­te For­mu­lie­rung „Pres­se und Rund­funk“ stammt aus einer Zeit, in der das Inter­net noch kei­ne Rol­le spiel­te. Der Begriff „Pres­se“ lei­tet sich his­to­risch von der Dru­cker­pres­se ab und stammt aus dem ana­lo­gen Zeit­al­ter. Der Begriff „Rund­funk“ beinhal­tet Hör­funk und Fernsehen.

In unse­rem digi­ta­len Zeit­al­ter neh­men Online-Medi­en als fak­tisch drit­te Medi­en-Säu­le neben Pres­se und Rund­funk eine glei­cher­ma­ßen wich­ti­ge öffent­li­che Auf­ga­be wahr. Des­we­gen soll­ten Online-Medi­en gleich­be­rech­tigt benannt wer­den, statt sie einem his­to­ri­schen Begriff unterzuordnen.

Mit der Ein­fü­gung des Begrif­fes „Online-Medi­en“ wür­de die Stadt Han­no­ver ein zeit­ge­mä­ßes Signal set­zen und zei­gen, dass die Lan­des­haupt­stadt (auch sprach­lich) im digi­ta­len Zeit­al­ter ange­kom­men ist.

Hin­weis: Die­ser Ände­rungs­an­trag ersetzt den Ände­rungs­an­trag vom 21. Sep­tem­ber 2012 auf Drs. 2165/​2012.

Han­no­ver, den 2. Novem­ber 2012

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”

PIRATEN-Fraktion beantragt Anhörung zu Bürgerhaushalten

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 16. Okto­ber 2012 eine Anhö­rung zu Bür­ger­haus­hal­ten bean­tragt. Nach­fol­gend der Wort­laut des Antra­ges, des­sen wei­te­rer Ver­lauf nun im Rats­in­for­ma­ti­ons­sys­tem unter Drs. 2360/​2012 nach­ver­folgt wer­den kann:

„In den
— Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
— Aus­schuss für Arbeitsmarkt‑, Wirt­schafts- und Liegenschaftsangelegenheiten

Antrag  gemäß § 35 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver

Anhö­rung „Bür­ger­haus­hal­te in Kom­mu­nen – Erfol­ge, Chan­cen, Risi­ken“ zu beschließen:

Der Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rech­nungs­prü­fung führt gemein­sam mit dem Aus­schuss für Arbeitsmarkt‑, Wirt­schafts- und Lie­gen­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten eine Anhö­rung zum The­ma „Bür­ger­haus­hal­te in Kom­mu­nen – Erfol­ge, Chan­cen, Risi­ken“ durch.

Als Anzu­hö­ren­de wer­den eingeladen:

- Eine Ver­tre­te­rin aus dem Bezirk Ber­lin-Lich­ten­berg, vor­zugs­wei­se Diplom-Ver­wal­tungs­wir­tin (FH) Hen­drik­je Klein*
— Dr. Cars­ten Herz­berg, Poli­tik­wis­sen­schaft­ler an der Uni­ver­si­tät Potsdam**

Die Ver­tre­te­rin aus Lich­ten­berg soll die lang­jäh­ri­gen Pra­xis-Erfah­run­gen aus dem Ber­li­ner Stadt­be­zirk dar­stel­len. Der Poli­tik­wis­sen­schaft­ler soll Ergeb­nis­se und Schluss­fol­ge­run­gen sei­ner wis­sen­schaft­li­chen For­schung zum The­ma „Bür­ger­haus­hal­te“ vortragen.

Begrün­dung:

Etli­che Kom­mu­nen in Deutsch­land wie im Aus­land nut­zen das Instru­ment der Bür­ger­haus­hal­te. Die­se wer­den viel­fach als wich­ti­ger Bau­stein einer par­ti­zi­pa­ti­ven Demo­kra­tie angesehen.

Ziel der Anhö­rung ist es, sich mit posi­ti­ven wie nega­ti­ven Aspek­ten aus­ein­an­der­zu­set­zen und eine Dis­kus­si­ons­grund­la­ge für die mög­li­che Ein­füh­rung eines Bür­ger­haus­hal­tes in der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu schaffen.

Han­no­ver, den 16. Okto­ber 2012

Dr. Jür­gen Junghänel

(Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)

* vgl. www​.hen​drik​je​-klein​.de

** vgl. www​.uni​-pots​dam​.de/​d​b​/​l​s​_​r​e​g​i​e​r​u​n​g​s​s​y​s​t​e​m​_​b​r​d​/​i​n​d​e​x​.​p​h​p​?​a​r​t​i​c​l​e​_​i​d​=​5​3​9​&​c​l​a​n​g=0

PIRATEN-Fraktion stellt Änderungsantrag zum Verwaltungsentwurf einer neuen Gebührensatzung für das Stadtarchiv

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 21. Sep­tem­ber 2012 fol­gen­den Ände­rungs­an­trag zum von der Stadt­ver­wal­tung vor­ge­leg­ten Ent­wurf einer neu­en  Gebüh­ren­sat­zung für das Stadt­ar­chiv gestellt:

„In
—  den Kulturausschuss
—  den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
—  den Verwaltungsausschuss
—  die Ratsversammlung

Ände­rungs­an­trag gem. §§ 12 und  34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Druck­sa­che 1455/​2012 (Ände­rung der Benut­zungs­be­din­gun­gen und der Gebüh­ren des Stadt­ar­chivs im Fach­be­reich Biblio­the­ken, Schu­len, Muse­en und Kul­tur­bü­ro), Anla­ge 2

zu beschlie­ßen:

Der Gebüh­ren­ta­rif, Bestand­teil der zu beschlie­ßen­den „Gebüh­ren­sat­zung für das Archiv der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver (Stadt­ar­chiv)“, wird unter Punkt 6 wie folgt geändert:

„6 Ein­räu­mung von Nut­zungs­rech­ten für urhe­ber­recht­lich geschütz­tes Archiv­gut, soweit die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver über die aus­schließ­li­chen Nut­zungs­rech­te verfügt

von 0,00 € bis 350,00 €“

Begrün­dung:

Es gibt kei­ne nach­voll­zieh­ba­re Begrün­dung, war­um der Tarif bei einem Betrag von 25 Euro begin­nen soll. Die Fest­le­gung einer sol­chen Min­dest­ge­bühr kann für man­che Nut­zer eine unnö­ti­ge Ein­stiegs­hür­de darstellen.

Da mit den Punk­ten 2 und 4 abge­si­chert wer­den soll, dass das Stadt­ar­chiv kei­ne „Unter­de­ckung“ pro­du­ziert, kann der Ein­stiegs­ta­rif für die Ein­räu­mung von Nut­zungs­rech­ten pro­blem­los auf 0 Euro fest­ge­schrie­ben werden.

Dies stün­de auch im Ein­klang mit der Rege­lung aus § 5 der Gebüh­ren­sat­zung, der­zu­fol­ge Gebüh­ren im Ein­zel­fall im öffent­li­chen Inter­es­se oder bei Här­te­fäl­len redu­ziert oder erlas­sen wer­den kön­nen. Die­se Tat­sa­che  erschließt sich aller­dings bis­her nicht aus Punkt 6 des Gebüh­ren­ta­rif-Ent­wurfs. Da poten­ti­el­le Nut­zer vor­ran­gig den Gebüh­ren­ta­rif anschau­en wer­den, soll­te die­ser geän­dert werden.

Han­no­ver, den 21. Sep­tem­ber 2012

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”

PIRATEN-Fraktion stellt Änderungsantrag zum Verwaltungsentwurf bzgl. neuer Benutzungsbedingungen für das Stadtarchiv

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 21. Sep­tem­ber 2012 fol­gen­den  Ände­rungs­an­trag zum Ver­wal­tungs­ent­wurf bzgl. neu­er Benut­zungs­be­din­gun­gen für das Stadt­ar­chiv gestellt:

„In
—  den Kulturausschuss
—  den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
—  den Verwaltungsausschuss
—  die Ratsversammlung

Ände­rungs­an­trag  gem. §§ 12 und  34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Druck­sa­che 1455/​2012 (Ände­rung der Benut­zungs­be­din­gun­gen und der Gebüh­ren des Stadt­ar­chivs im Fach­be­reich Biblio­the­ken, Schu­len, Muse­en und Kul­tur­bü­ro),  Anla­ge 1 

zu beschlie­ßen:

§ 7 Abs. 2 Satz 2 der zu beschlie­ßen­den „Sat­zung des Archivs der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver (Stadt­ar­chiv)“ wird wie folgt geändert:

„2. die Nut­zung zur Durch­füh­rung eines wis­sen­schaft­li­chen For­schungs­vor­ha­bens oder zur Erfül­lung der öffent­li­chen Auf­ga­ben von Medi­en erfor­der­lich ist und schutz­wür­di­ge Inter­es­sen der Betrof­fe­nen durch geeig­ne­te Maß­nah­men hin­rei­chend gewahrt werden.“

Begrün­dung:

Der Begriff „Medi­en“ ist zeit­ge­mäß und tref­fen­der. Die im Ent­wurf benutz­te For­mu­lie­rung „Pres­se und Rund­funk“ stammt aus einer Zeit, in der das Inter­net noch kei­ne Rol­le spiel­te. Das Medi­um Inter­net nimmt heut­zu­ta­ge neben Pres­se und Rund­funk eine glei­cher­ma­ßen wich­ti­ge öffent­li­che Auf­ga­be wahr. Pres­se, Rund­funk und Inter­net wer­den per offi­zi­el­ler Defi­ni­ti­on unter dem Begriff „Medi­en“ zusam­men­ge­fasst.  Die­sen Medi­en wer­den iden­ti­sche Funk­tio­nen zuge­schrie­ben: „Zu den Mas­sen-Medi­en zäh­len ins­be­son­de­re die Pres­se (Zei­tun­gen, Zeit­schrif­ten), der Rund­funk (Hör­funk, Fern­se­hen) und das Internet.“(Politiklexikon der Bun­des­zen­tra­le für poli­ti­sche Bil­dung, zitiert nach http://​www​.bpb​.de/​n​a​c​h​s​c​h​l​a​g​e​n​/​l​e​x​i​k​a​/​p​o​l​i​t​i​k​l​e​x​i​k​o​n​/​1​7​8​3​3​/​m​e​d​ien)

Han­no­ver, den 21. Sep­tem­ber 2012

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”