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PIRATEN-Fraktion entwickelt ihren Änderungsantrag zur Archivsatzung bzgl. eines zeitgemäßen Medienbegriffs weiter

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat­te am 21. Sep­tem­ber 2012 mit einem Ände­rungs­an­trag eine zeit­ge­mä­ße Umfor­mu­lie­rung des Ver­wal­tungs­ent­wurfs bzgl. neu­er Benut­zungs­be­din­gun­gen für das Stadt­ar­chiv vor­ge­schla­gen. Unter Berück­sich­ti­gung des Bera­tungs­ver­laufs in den Fach­aus­schüs­sen hat die PIRA­TEN-Frak­ti­on den ursprüng­li­chen Ände­rungs­an­trag (vgl.  Drs. 2165/​2012) zurück­ge­zo­gen und durch einen wei­ter­ent­wi­ckel­ten ersetzt. Die­ser neue Ände­rungs­an­trag wur­de am 2. Novem­ber 2012 zur abschlie­ßen­den Bera­tung in der Rats­ver­samm­lung eingebracht:

„In die Ratsversammlung

Ände­rungs­an­trag gem. §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 1455/​2012 (Ände­rung der Benut­zungs­be­din­gun­gen und der Gebüh­ren des Stadt­ar­chivs im Fach­be­reich Biblio­the­ken, Schu­len, Muse­en und Kul­tur­bü­ro), Anla­ge 1 

zu beschlie­ßen:

§ 7 Abs. 2 Satz 2 der zu beschlie­ßen­den „Sat­zung des Archivs der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver (Stadt­ar­chiv)“ wird wie folgt geändert:

„2. die Nut­zung zur Durch­füh­rung eines wis­sen­schaft­li­chen For­schungs­vor­ha­bens oder zur Erfül­lung der öffent­li­chen Auf­ga­ben von Pres­se, Rund­funk und Online-Medi­en erfor­der­lich ist und schutz­wür­di­ge Inter­es­sen der Betrof­fe­nen durch geeig­ne­te Maß­nah­men hin­rei­chend gewahrt werden.“

Begrün­dung:

In der Bera­tung zum Ände­rungs­an­trag auf Drs. 2165/​2012 wur­de aus­ge­führt, dass „Pres­se und Rund­funk“ als gän­gi­ger juris­ti­scher Ter­mi­nus heut­zu­ta­ge auch Online-Medi­en beinhal­te. Dies mag for­mal­ju­ris­tisch zutref­fen. Gleich­wohl gilt:

Die im Ent­wurf benutz­te For­mu­lie­rung „Pres­se und Rund­funk“ stammt aus einer Zeit, in der das Inter­net noch kei­ne Rol­le spiel­te. Der Begriff „Pres­se“ lei­tet sich his­to­risch von der Dru­cker­pres­se ab und stammt aus dem ana­lo­gen Zeit­al­ter. Der Begriff „Rund­funk“ beinhal­tet Hör­funk und Fernsehen.

In unse­rem digi­ta­len Zeit­al­ter neh­men Online-Medi­en als fak­tisch drit­te Medi­en-Säu­le neben Pres­se und Rund­funk eine glei­cher­ma­ßen wich­ti­ge öffent­li­che Auf­ga­be wahr. Des­we­gen soll­ten Online-Medi­en gleich­be­rech­tigt benannt wer­den, statt sie einem his­to­ri­schen Begriff unterzuordnen.

Mit der Ein­fü­gung des Begrif­fes „Online-Medi­en“ wür­de die Stadt Han­no­ver ein zeit­ge­mä­ßes Signal set­zen und zei­gen, dass die Lan­des­haupt­stadt (auch sprach­lich) im digi­ta­len Zeit­al­ter ange­kom­men ist.

Hin­weis: Die­ser Ände­rungs­an­trag ersetzt den Ände­rungs­an­trag vom 21. Sep­tem­ber 2012 auf Drs. 2165/​2012.

Han­no­ver, den 2. Novem­ber 2012

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”