Die PIRATEN-Fraktion hatte am 21. September 2012 mit einem Änderungsantrag eine zeitgemäße Umformulierung des Verwaltungsentwurfs bzgl. neuer Benutzungsbedingungen für das Stadtarchiv vorgeschlagen. Unter Berücksichtigung des Beratungsverlaufs in den Fachausschüssen hat die PIRATEN-Fraktion den ursprünglichen Änderungsantrag (vgl. Drs. 2165/2012) zurückgezogen und durch einen weiterentwickelten ersetzt. Dieser neue Änderungsantrag wurde am 2. November 2012 zur abschließenden Beratung in der Ratsversammlung eingebracht:
„In die Ratsversammlung
Änderungsantrag gem. §§ 12 und 34 der GO des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drs. 1455/2012 (Änderung der Benutzungsbedingungen und der Gebühren des Stadtarchivs im Fachbereich Bibliotheken, Schulen, Museen und Kulturbüro), Anlage 1
zu beschließen:
§ 7 Abs. 2 Satz 2 der zu beschließenden „Satzung des Archivs der Landeshauptstadt Hannover (Stadtarchiv)“ wird wie folgt geändert:
„2. die Nutzung zur Durchführung eines wissenschaftlichen Forschungsvorhabens oder zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben von Presse, Rundfunk und Online-Medien erforderlich ist und schutzwürdige Interessen der Betroffenen durch geeignete Maßnahmen hinreichend gewahrt werden.“
Begründung:
In der Beratung zum Änderungsantrag auf Drs. 2165/2012 wurde ausgeführt, dass „Presse und Rundfunk“ als gängiger juristischer Terminus heutzutage auch Online-Medien beinhalte. Dies mag formaljuristisch zutreffen. Gleichwohl gilt:
Die im Entwurf benutzte Formulierung „Presse und Rundfunk“ stammt aus einer Zeit, in der das Internet noch keine Rolle spielte. Der Begriff „Presse“ leitet sich historisch von der Druckerpresse ab und stammt aus dem analogen Zeitalter. Der Begriff „Rundfunk“ beinhaltet Hörfunk und Fernsehen.
In unserem digitalen Zeitalter nehmen Online-Medien als faktisch dritte Medien-Säule neben Presse und Rundfunk eine gleichermaßen wichtige öffentliche Aufgabe wahr. Deswegen sollten Online-Medien gleichberechtigt benannt werden, statt sie einem historischen Begriff unterzuordnen.
Mit der Einfügung des Begriffes „Online-Medien“ würde die Stadt Hannover ein zeitgemäßes Signal setzen und zeigen, dass die Landeshauptstadt (auch sprachlich) im digitalen Zeitalter angekommen ist.
Hinweis: Dieser Änderungsantrag ersetzt den Änderungsantrag vom 21. September 2012 auf Drs. 2165/2012.
Hannover, den 2. November 2012
Dirk Hillbrecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”