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PIRATEN-Fraktion zum Haushalt 2014: Städtische Gebäude sanieren und instandhalten!

Die PIRA­TEN-​​Frak­ti­on for­dert mit einem Ände­rungs­an­trag zum Haus­halt 2014 Mit­tel für die Sanie­rung und Instand­hal­tung städ­ti­scher Gebäu­de. Der am 13. Febru­ar 2014 ein­ge­reichte Antrag steht zur Bera­tung im Auschuss für Arbeitsmarkt‑, Wirt­schafts- und Lie­gen­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten am 14. Febru­ar 2014  auf der Tages­ord­nung. Er hat fol­gen­den Wortlaut:

„In den
Aus­schuss für Arbeitsmarkt‑, Wirt­schafts- und Liegenschaftsangelegenheiten

Haus­halts­plan 2014 

Ände­rungs­an­trag        gemäß §§ 12, 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover
zu Drs. 2040/​2013 (Haus­halts­sat­zung 2014)

Teil­haus­halt 19
Pro­dukt 11118

SANIERUNG UND INSTANDHALTUNG STÄDTISCHER GEBÄUDE

zu beschlie­ßen:

Für die Sanie­rung und Instand­hal­tung städ­ti­scher Gebäu­de wer­den im Lauf der nächs­ten fünf Jah­re schritt­wei­se ins­ge­samt 23,75  Mil­lio­nen Euro zusätz­lich zu den von der Ver­wal­tung geplan­ten Mit­teln bereit­ge­stellt. Die Gegen­fi­nan­zie­rung erfolgt aus der geplan­ten Inves­ti­ti­ons­maß­nah­me I.54101.909 (Gemein­de­stra­ßen, Grund­er­neue­rung im Bestand), die unter dem Namen „Son­der­pro­gramm für Stra­ßen­er­neue­rung“ (Drs. 0077/​2014) beschlos­sen wer­den soll und deren Finanz­vo­lu­men damit eben­falls 23,75 Mil­lio­nen Euro beträgt.

Begrün­dung:

Die ver­wal­tungs­ei­ge­nen Gebäu­de sind viel­fach in sehr schlech­tem Zustand, bei­spiels­wei­se die Bau­ver­wal­tung. Der aku­te Sanie­rungs­be­darf ist teil­wei­se so hoch, dass auf zwar kurz­fris­tig preis­wer­te­re, lang­fris­tig aber deut­lich teu­re­re Miet­lö­sun­gen zurück­ge­grif­fen wird.

Für den Wert­erhalt der städ­ti­schen Objek­te sind regel­mä­ßig Inves­ti­tio­nen in Mil­lio­nen­hö­he nötig, die aber in der Ver­gan­gen­heit oft­mals von Ver­wal­tung und  Poli­tik nicht getä­tigt wur­den. Die Kos­ten für not­wen­di­ge Sanie­rungs­maß­nah­men stei­gen dem­entspre­chend immer wei­ter an. Die Fol­gen die­ser „Spar­po­li­tik“ zei­gen sich erst Jah­re spä­ter, wenn nur ein Gebäu­de-Abriss  noch „wirt­schaft­lich ver­tret­bar“ erscheint.

Das geplan­te „Son­der­pro­gramm für Stra­ßen­er­neue­rung“ stößt in den Stadt­be­zirks­rä­ten wie bei der betrof­fe­nen Bevöl­ke­rung auf gro­ßen Wider­stand. Eine Umset­zung in vor­ge­schla­ge­ner Form ist frag­wür­dig und zugleich fraglich.

Hin­ge­gen ist die Sanie­rung städ­ti­scher Gebäu­de wie zum Bei­spiel Schu­len, Biblio­the­ken und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen, aber auch Büro­ge­bäu­de, unbe­strit­ten not­wen­dig – sie dient zugleich dem Wert­erhalt der Objek­te und sichert damit das Ver­mö­gen der Lan­des­haupt­stadt sowie ihrer Bür­ge­rin­nen und Bürger.

Dirk Hill­brecht (stv. Fraktionsvorsitzender)”

PIRATEN-Fraktion stellt Zusatzantrag zum Kommunalen Wohnraumförderprogramm: „Am Gemeinwohl orientierte Antragsteller vorrangig fördern!”

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 3. Sep­tem­ber 2013 fol­gen­den Zusatz­an­trag im Zusam­men­hang mit den För­der­grund­sät­zen des geplan­ten kom­mu­na­len Wohn­raum­för­der­pro­gramms gestellt:

„In                                                                                                                     
- den Stadt­ent­wick­lungs- und Bauausschuss
- den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
- den Verwaltungsausschuss
- die Ratsversammlung
- den Sozi­al­aus­schuss (zur Kenntnis)
- die Stadt­be­zirks­rä­te 01 – 13 (zur Kenntnis) 

Zusatz­an­trag gem. §§ 12 und 34 der GO des Rates der LH Han­no­ver  zu Druck­sa­che 1724/​2013  (Kom­mu­na­les Wohn­raum­för­der­pro­gramm der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver), Anla­ge 1 

zu beschlie­ßen:

In der Anla­ge 1 wird Abschnitt A. All­ge­mei­nes, 1. För­der­grund­sät­ze im ers­ten Punkt um einen Satz wie folgt ergänzt:

„Es wird die Neu­schaf­fung von Wohnungen

-durch Neu­bau von Miet- oder Genos­sen­schafts­woh­nun­gen oder
‑durch Umbau bzw. Aus­bau bis­her nicht wohn­lich genutz­ter Räu­me zu abge­schlos­se­nen Wohnungen

im Stadt­ge­biet von Han­no­ver geför­dert. Am Gemein­wohl ori­en­tier­te Antrags­stel­ler sol­len vor­ran­gig geför­dert wer­den.

Begrün­dung:

Um eine hohe Wohn­qua­li­tät von geför­der­tem neu­en Wohn­raum lan­ge zu erhal­ten, sind fort­lau­fend Instand­hal­tungs­maß­nah­men not­wen­dig. Am Gemein­wohl ori­en­tier­te Antrags­stel­ler – zum Bei­spiel Woh­nungs­bau­ge­nos­sen­schaf­ten, gemein­nüt­zi­ge Bau­ge­sell­schaf­ten oder Stif­tun­gen, aber auch kom­mu­na­le Woh­nungs­un­ter­neh­men – bie­ten erfah­rungs­ge­mäß am ehes­ten die Gewähr dafür, die Wohn­qua­li­tät durch fort­lau­fen­de Inves­ti­tio­nen zu erhal­ten oder zu stei­gern. Sie sol­len des­we­gen vor­ran­gig berück­sich­tigt werden.

Hin­ge­gen sind Unter­neh­men, die eine mög­lichst hohe Kapi­tal­aus­schüt­tung anstre­ben, für ihre Instand­hal­tungs­scheu bekannt. Zudem hat die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver in der Ver­gan­gen­heit beim Ver­kauf städ­ti­scher Woh­nungs­be­stän­de an gro­ße bör­sen­no­tier­te Woh­nungs- bzw. Invest­ge­sell­schaf­ten nega­ti­ve Erfah­run­gen in Bezug auf die wei­te­re Instand­hal­tung der ver­äu­ßer­ten Bestän­de machen müs­sen. Auch dies spricht für die vor­ge­schla­ge­ne Ergän­zung der Fördergrundsätze.

Han­no­ver, den 3. Sep­tem­ber 2013

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”