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PIRATEN-Fraktion stellt Zusatzantrag zum Kommunalen Wohnraumförderprogramm: „Am Gemeinwohl orientierte Antragsteller vorrangig fördern!”

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 3. Sep­tem­ber 2013 fol­gen­den Zusatz­an­trag im Zusam­men­hang mit den För­der­grund­sät­zen des geplan­ten kom­mu­na­len Wohn­raum­för­der­pro­gramms gestellt:

„In                                                                                                                     
- den Stadt­ent­wick­lungs- und Bauausschuss
- den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
- den Verwaltungsausschuss
- die Ratsversammlung
- den Sozi­al­aus­schuss (zur Kenntnis)
- die Stadt­be­zirks­rä­te 01 – 13 (zur Kenntnis) 

Zusatz­an­trag gem. §§ 12 und 34 der GO des Rates der LH Han­no­ver  zu Druck­sa­che 1724/​2013  (Kom­mu­na­les Wohn­raum­för­der­pro­gramm der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver), Anla­ge 1 

zu beschlie­ßen:

In der Anla­ge 1 wird Abschnitt A. All­ge­mei­nes, 1. För­der­grund­sät­ze im ers­ten Punkt um einen Satz wie folgt ergänzt:

„Es wird die Neu­schaf­fung von Wohnungen

-durch Neu­bau von Miet- oder Genos­sen­schafts­woh­nun­gen oder
‑durch Umbau bzw. Aus­bau bis­her nicht wohn­lich genutz­ter Räu­me zu abge­schlos­se­nen Wohnungen

im Stadt­ge­biet von Han­no­ver geför­dert. Am Gemein­wohl ori­en­tier­te Antrags­stel­ler sol­len vor­ran­gig geför­dert wer­den.

Begrün­dung:

Um eine hohe Wohn­qua­li­tät von geför­der­tem neu­en Wohn­raum lan­ge zu erhal­ten, sind fort­lau­fend Instand­hal­tungs­maß­nah­men not­wen­dig. Am Gemein­wohl ori­en­tier­te Antrags­stel­ler – zum Bei­spiel Woh­nungs­bau­ge­nos­sen­schaf­ten, gemein­nüt­zi­ge Bau­ge­sell­schaf­ten oder Stif­tun­gen, aber auch kom­mu­na­le Woh­nungs­un­ter­neh­men – bie­ten erfah­rungs­ge­mäß am ehes­ten die Gewähr dafür, die Wohn­qua­li­tät durch fort­lau­fen­de Inves­ti­tio­nen zu erhal­ten oder zu stei­gern. Sie sol­len des­we­gen vor­ran­gig berück­sich­tigt werden.

Hin­ge­gen sind Unter­neh­men, die eine mög­lichst hohe Kapi­tal­aus­schüt­tung anstre­ben, für ihre Instand­hal­tungs­scheu bekannt. Zudem hat die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver in der Ver­gan­gen­heit beim Ver­kauf städ­ti­scher Woh­nungs­be­stän­de an gro­ße bör­sen­no­tier­te Woh­nungs- bzw. Invest­ge­sell­schaf­ten nega­ti­ve Erfah­run­gen in Bezug auf die wei­te­re Instand­hal­tung der ver­äu­ßer­ten Bestän­de machen müs­sen. Auch dies spricht für die vor­ge­schla­ge­ne Ergän­zung der Fördergrundsätze.

Han­no­ver, den 3. Sep­tem­ber 2013

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”