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PIRATEN-Fraktion zum Haushalt 2014: Gebührenrahmen für Melderegisterauskünfte voll ausschöpfen!

Die PIRA­TEN-​​Frak­ti­on for­dert mit einem Ände­rungs­an­trag zum Haus­halt 2014 die vol­le Aus­schöp­fung des Gebüh­ren­rah­mens für Grup­pen­aus­künf­te aus dem Mel­de­re­gis­ter. Der Antrag steht zur Bera­tung im Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rech­nungs­prü­fung am 5. März 2014 auf der Tages­ord­nung. Er hat fol­gen­den Wortlaut:

„In den
Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung

Ände­rungs­an­trag       gemäß § 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 2040/​2013 (Haus­halts­sat­zung 2014)

Teil­haus­halt 32
Pro­dukt 12201

GEBÜHREN FÜR MELDEREGISTERAUSKÜNFTE

zu beschlie­ßen:

Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver ver­langt für Grup­pen­aus­künf­te jed­we­der Art aus dem Mel­de­re­gis­ter künf­tig die maxi­mal mög­li­chen Gebüh­ren im recht­lich zuläs­si­gen Rahmen.

Begrün­dung:

Gemäß § 1 des Nie­der­säch­si­schen Mel­de­ge­set­zes ist die Ertei­lung von Mel­de­re­gis­ter­aus­künf­ten eine zen­tra­le Auf­ga­be der Meldebehörden.

Auch die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver muss die Daten ihrer Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner für ver­schie­de­ne Zwe­cke (z.B. Infor­ma­tio­nen über Alters- oder Ehe­ju­bi­lä­en an Medi­en oder über Name, Anschrift und Dok­tor­grad an Adress­buch­ver­la­ge) zur Ver­fü­gung stel­len, sofern die Betrof­fe­nen einer Wei­ter­ga­be nicht wider­spro­chen haben.

Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver soll­te künf­tig die Mög­lich­keit nut­zen, den Gebüh­ren­rah­men voll auszuschöpfen.

Dirk Hill­brecht (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

PIRATEN-Fraktion stellt Änderungsantrag zum Verwaltungsentwurf einer neuen Gebührensatzung für das Stadtarchiv

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 21. Sep­tem­ber 2012 fol­gen­den Ände­rungs­an­trag zum von der Stadt­ver­wal­tung vor­ge­leg­ten Ent­wurf einer neu­en  Gebüh­ren­sat­zung für das Stadt­ar­chiv gestellt:

„In
—  den Kulturausschuss
—  den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
—  den Verwaltungsausschuss
—  die Ratsversammlung

Ände­rungs­an­trag gem. §§ 12 und  34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Druck­sa­che 1455/​2012 (Ände­rung der Benut­zungs­be­din­gun­gen und der Gebüh­ren des Stadt­ar­chivs im Fach­be­reich Biblio­the­ken, Schu­len, Muse­en und Kul­tur­bü­ro), Anla­ge 2

zu beschlie­ßen:

Der Gebüh­ren­ta­rif, Bestand­teil der zu beschlie­ßen­den „Gebüh­ren­sat­zung für das Archiv der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver (Stadt­ar­chiv)“, wird unter Punkt 6 wie folgt geändert:

„6 Ein­räu­mung von Nut­zungs­rech­ten für urhe­ber­recht­lich geschütz­tes Archiv­gut, soweit die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver über die aus­schließ­li­chen Nut­zungs­rech­te verfügt

von 0,00 € bis 350,00 €“

Begrün­dung:

Es gibt kei­ne nach­voll­zieh­ba­re Begrün­dung, war­um der Tarif bei einem Betrag von 25 Euro begin­nen soll. Die Fest­le­gung einer sol­chen Min­dest­ge­bühr kann für man­che Nut­zer eine unnö­ti­ge Ein­stiegs­hür­de darstellen.

Da mit den Punk­ten 2 und 4 abge­si­chert wer­den soll, dass das Stadt­ar­chiv kei­ne „Unter­de­ckung“ pro­du­ziert, kann der Ein­stiegs­ta­rif für die Ein­räu­mung von Nut­zungs­rech­ten pro­blem­los auf 0 Euro fest­ge­schrie­ben werden.

Dies stün­de auch im Ein­klang mit der Rege­lung aus § 5 der Gebüh­ren­sat­zung, der­zu­fol­ge Gebüh­ren im Ein­zel­fall im öffent­li­chen Inter­es­se oder bei Här­te­fäl­len redu­ziert oder erlas­sen wer­den kön­nen. Die­se Tat­sa­che  erschließt sich aller­dings bis­her nicht aus Punkt 6 des Gebüh­ren­ta­rif-Ent­wurfs. Da poten­ti­el­le Nut­zer vor­ran­gig den Gebüh­ren­ta­rif anschau­en wer­den, soll­te die­ser geän­dert werden.

Han­no­ver, den 21. Sep­tem­ber 2012

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”

PIRATEN-Fraktion stellt Änderungsantrag zum Entwurf der Friedhofsgebührensatzung

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat­te am 5. März 2012 einen Ände­rungs­an­trag zur Gebüh­ren­sat­zung für die Fried­hö­fe der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver ein­ge­reicht (Drs. 0647/​2012). Die­ser Antrag wur­de von der Frak­ti­on im Haus­halts­aus­schuss am 14. März 2012 zurück­ge­zo­gen und durch nach­fol­gen­den Antrag vom 13. März 2012 ersetzt:

„In den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung

Ände­rungs­an­trag gem. §§ 12 und 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover

zur Druck­sa­che Nr. 0200/​2012 N1 „Gebüh­ren­sat­zung für die Fried­hö­fe der Lan­des­haupt­stadt Hannover“

Antrag zu beschlie­ßen:

  1. Über eine Ver­än­de­rung der Fried­hofs­ge­büh­ren 2012 wird erst ent­schie­den, nach­dem die Ver­wal­tung den zustän­di­gen Gre­mi­en im Rat Stra­te­gien und Zukunfts­sze­na­ri­en für die künf­ti­ge Ent­wick­lung der Fried­hö­fe in Han­no­ver vor­ge­legt hat.
  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die ein­zel­nen Posi­tio­nen der Gebüh­ren­be­rei­che detail­liert auf­zu­schlüs­seln und die Kal­ku­la­ti­on für die zurück­lie­gen­den elf Jah­re dem jewei­li­gen tat­säch­li­chen Betriebs­er­geb­nis gegenüberzustellen.

Begrün­dung:

Auch wenn der Rat der vor­her­ge­hen­den Wahl­pe­ri­ode am 17.12.2009 im Rah­men des HSK VII eine Erhö­hung der Gebüh­ren für Urnen ab 2012 gewünscht hat, ent­bin­det dies den am 11.09.2011 gewähl­ten Rat nicht von der Pflicht, sich selbst mit der kom­ple­xen Mate­rie der Fried­hofs­ge­büh­ren zu befas­sen, bevor er eine Ent­schei­dung fällt.

Vor dem Hin­ter­grund eines ers­ten Ände­rungs­an­tra­ges zu Druck­sa­che 0200/​2012 N1 hat der Ers­te Stadt­rat Hans Mön­ning­hoff am 5. März 2012 im Aus­schuss für Umwelt und Grün­flä­chen erfreu­li­cher­wei­se die Zusa­ge gege­ben, inner­halb des nächs­ten Vier­tel­jah­res eine Infor­ma­ti­ons­druck­sa­che zum The­ma vorzulegen.

Nach zwi­schen­zeit­li­cher Aus­kunft der Ver­wal­tung soll die­se Infor­ma­ti­ons­druck­sa­che eine all­ge­mei­ne Dar­stel­lung zur Ent­wick­lung der Fried­hö­fe in den letz­ten 30 Jah­ren ent­hal­ten. Um eine fun­dier­te Ent­schei­dungs­grund­la­ge zu haben, bedarf es aus Sicht der Antrag­stel­ler neben einer all­ge­mei­nen Dar­stel­lung auch einer detail­lier­ten Auf­schlüs­se­lung der ein­zel­nen Posi­tio­nen der Gebüh­ren­be­rei­che, ins­be­son­de­re einer jah­res­be­zo­ge­nen Gegen­über­stel­lung der ursprüng­li­chen Kal­ku­la­ti­ons­pro­gno­sen mit den jewei­li­gen tat­säch­li­chen Betriebs­er­geb­nis­sen. Ein dies­be­züg­li­cher Rück­blick auf die letz­ten elf Jah­re lie­fert mut­maß­lich die auf­schluss­reichs­ten Erkennt­nis­se über die Ent­wick­lung der städ­ti­schen Zuschüs­se in die­sem Zeitraum.

Dass das The­ma „Gebüh­ren­sat­zung“ sehr kom­plex ist zeigt etwa die Tat­sa­che, dass in den letz­ten Jah­ren in Deutsch­land mehr als 50 Fried­hofs­ge­büh­ren­sat­zun­gen durch Gerichts­ent­schei­dun­gen für nich­tig erklärt wor­den sind. Unab­hän­gig davon, ob es in Han­no­ver erfolg­rei­che Kla­gen gegen die Gebüh­ren­sat­zung gege­ben hat, bleibt fest­zu­stel­len, dass sich die Mate­rie auch in der Lan­des­haupt­stadt als hoch­kom­pli­ziert darstellt.

Zum Bei­spiel macht der Anteil der Sar­g­ab­tei­lun­gen incl. der all­ge­mei­nen Rah­men­an­la­gen 70% der Fried­hofs­flä­chen aus, der der Urnen­ab­tei­lun­gen hin­ge­gen nur 30%. Trotz die­ses Flä­chen­ver­hält­nis­ses von 70:30 wer­den 10% der Kos­ten für die all­ge­mei­ne Pfle­ge der Fried­hofs­rah­men­an­la­ge mit einer hälf­ti­gen Pau­scha­le abge­rech­net (unab­hän­gig von der gewähl­ten Grab­art mit jeweils 5% für Sarg- wie für Urnen­bei­set­zun­gen). Im Fal­le der vor­lie­gen­den Kal­ku­la­ti­on wäre das eine Pau­scha­le von 135 €, die für die all­ge­mei­nen Pfle­ge der Fried­hofs­rah­men­an­la­ge gezahlt wer­den müssten.

Die übri­gen 90% der Kos­ten für die all­ge­mei­ne Pfle­ge der Fried­hofs­rah­men­an­la­gen sol­len durch die Über­las­sungs­ge­büh­ren (Grab­rech­te) gedeckt wer­den. Die­se wer­den ent­spre­chend der tat­säch­li­chen Flä­chen­an­tei­le im Ver­hält­nis 70:30 berech­net. War­um die rest­li­chen 10% die­ser Kos­ten unab­hän­gig von der Flä­che zu glei­chen Tei­len zwi­schen bei­den Grab­ar­ten auf­ge­teilt wer­den, ist weder der Kal­ku­la­ti­on noch dem Text der Ver­wal­tungs­vor­la­ge zu entnehmen.

Nach Dar­stel­lung der Ver­wal­tung kön­nen ca. 140.000 € der gewünsch­ten Sum­me von 190.000 € zur Sen­kung der Zuschuss­kos­ten für Fried­hö­fe ohne jeg­li­che Gebüh­ren-Anhe­bung erzielt wer­den. Nicht nach­voll­zieh­bar ist, dass aus­ge­rech­net die Gebüh­ren für Urnen­be­stat­tun­gen dras­tisch erhöht wer­den sol­len, obwohl Han­no­ver hier im Städ­te­ver­gleich ohne­hin schon sehr teu­er ist. Zudem wür­de die­se Erhö­hung ins­be­son­de­re jenen Per­so­nen­kreis tref­fen, der aus finan­zi­el­len Grün­den die ver­gleichs­wei­se preis­güns­ti­ge Bestat­tungs­art wäh­len muss. Sozia­le Gerech­tig­keit darf nicht mit dem Tod enden.

Abge­se­hen davon ist die soge­nann­te Anpas­sung der Gebüh­ren ledig­lich eine kurz­fris­ti­ge Maß­nah­me. Auf lan­ge Sicht beför­dert sie vor­aus­sicht­lich eine Zunah­me der Bei­set­zun­gen in den preis­güns­ti­ge­ren Umland­kom­mu­nen und wird somit zwangs­läu­fig wei­te­re Preis­er­hö­hun­gen in Han­no­ver nach sich zie­hen. Auch vor die­sem Hin­ter­grund ste­hen die neu gewähl­ten Rats­mit­glie­der in der Pflicht, sich des kom­ple­xen The­mas umfas­send anzu­neh­men, bevor sie eine gebüh­ren­re­le­van­te Ent­schei­dung treffen.

Han­no­ver, den 13. März 2012

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

Änderungsantrag zur Entgeltordnung der Ada- und Theodor-Lessing-Volkshochschule Hannover

In
— den Kulturausschuss
— den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
— den Verwaltungsausschuss
— die Ratsversammlung

Ände­rungs­an­trag gem. § 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Druck­sa­che 0246/​2012

zu beschlie­ßen:

Die geplan­te Ent­gelt­ord­nung der Ada- und Theo­dor-Les­sing-Volks­hoch­schu­le Han­no­ver (VHS) ab 01.09.2012 (Anla­ge 1 zu Drs. 0246/​2012) wird unter Punkt 5 Ermä­ßi­gun­gen, Unter­punkt 5.2, wie folgt ergänzt:

Per­so­nen, die ein Frei­wil­li­ges Sozia­les Jahr, ein Frei­wil­li­ges Öko­lo­gi­sches Jahr, einen Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst oder einen frei­wil­li­gen Wehr­dienst absol­vie­ren 50%

Außer­dem wird die geplan­te Ent­gelt­ord­nung der Ada- und Theo­dor-Les­sing-Volks­hoch­schu­le ab 01.09.2014 (Anla­ge 2 zu Drs. 0246/​2012) unter Punkt 5 Ermä­ßi­gun­gen, Unter­punkt 5.2, wie folgt ergänzt:

Per­so­nen, die ein Frei­wil­li­ges Sozia­les Jahr, ein Frei­wil­li­ges Öko­lo­gi­sches Jahr, einen Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst oder einen frei­wil­li­gen Wehr­dienst absol­vie­ren 50%

Begrün­dung:

Die bis­he­ri­ge VHS-Ent­gelt­ord­nung vom 18.05.2006 berück­sich­tig­te die schwie­ri­ge sozia­le Lage von Zivil­dienst­leis­ten­den sowie Wehr­pflich­ti­gen wäh­rend der Ableis­tung der Wehr­dienst­zeit und gewähr­te die­sen Per­so­nen­grup­pen eine Ermä­ßi­gung auf das Kurs­ent­gelt in Höhe von 50 %.

Mit Wir­kung vom 1. Juli 2011 ist die Wehr­pflicht aus­ge­setzt wor­den und damit ein­her­ge­hend auch der Zivil­dienst. Gleich­wohl gibt es eine hohe Zahl von vor allem jun­gen Men­schen, die ihr Enga­ge­ment für die Gesell­schaft mit Teil­nah­me an den unter­schied­li­chen, teils neu ein­ge­führ­ten Frei­wil­li­gen­diens­ten dokumentieren.

Im Gegen­zug soll­te selbst­ver­ständ­lich sein, dass die han­no­ver­sche Stadt­ge­sell­schaft die­sen enga­gier­ten, im Regel­fall finan­zi­ell dürf­tig ent­schä­dig­ten Men­schen nicht nur ideel­le Aner­ken­nung zollt, son­dern ihnen auch den Zugang zu kom­mu­na­len Bil­dungs- und Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bo­ten erleich­tert bzw. über­haupt erst ermög­licht. Auch unter dem Gesichts­punkt des Gleich­be­hand­lungs­grund­sat­zes ist eine Regel-Gebüh­ren­er­mä­ßi­gung geboten.

Han­no­ver, den 7. Febru­ar 2012