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Anfrage: Neusprech um die D‑Linie

Durch Pres­se­be­richt­erstat­tung ist am 26. Sep­tem­ber 2013 die Absicht bekannt gewor­den, die umstrit­te­nen Pla­nun­gen rund um die D‑Linie schön zu reden. Das hat die PIRA­TEN-Frak­ti­on am 27. Sep­tem­ber 2013 zum Anlass für fol­gen­de Anfra­ge genom­men, die in der Rats­ver­samm­lung am 24. Okto­ber 2013 auf der Tages­ord­nung ste­hen wird:

„In die Ratsversammlung

Anfra­ge    gemäß § 14 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover

Neu­sprech um die D‑Linie

„Was jemand wil­lent­lich ver­ber­gen will, sei es vor andern, sei es vor sich sel­ber, auch was er unbe­wusst in sich trägt: die Spra­che bringt es an den Tag.“ (Vic­tor Klem­pe­rer in „LTI, Notiz­buch eines Philologen“)

Laut Neu­er Pres­se vom 26. Sep­tem­ber 2013 (Sei­te 13) möch­te die Infra­struk­tur­ge­sell­schaft Regi­on Han­no­ver mbH (inf­ra) die öffent­li­che Mei­nung zum umstrit­te­nen Aus­bau der Stadt­bahn­li­ni­en 10 und 17 beein­flus­sen — mit Hil­fe von Wer­be­fach­leu­ten und geziel­ten PR-Aktionen.

So soll auf Emp­feh­lung der Wer­ber die neue Stre­cke nicht „bes­ser“ genannt wer­den, son­dern „anders“.  Es soll nicht von „Auf­wer­tung“ gespro­chen wer­den, son­dern von „Ver­än­de­run­gen“. Die Ver­kehrs­pla­nun­gen sol­len nicht mehr als „lang­fris­tig sinn­voll“ bezeich­net wer­den, son­dern „eine neue Per­spek­ti­ve“ bieten.

Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver ist über die Ver­sor­gungs- und Ver­kehrs­ge­sell­schaft Han­no­ver mbH mit 80,49 % an der inf­ra beteiligt.

Vor die­sem Hin­ter­grund fra­gen wir die Verwaltung:

1. Sind der Ver­wal­tung die PR-Pla­nun­gen der inf­ra bekannt? (Wenn Ja, wel­che Mög­lich­kei­ten hat die Ver­wal­tung, die­se zu stop­pen? Wenn Nein, wird sich die Ver­wal­tung bemü­hen, die­se Infor­ma­tio­nen zu bekommen?)

2. Wel­che Mög­lich­kei­ten hat die Ver­wal­tung, die PR-Pla­nun­gen der inf­ra zur D‑Linie offen zu legen, und wel­che nutzt sie?

3. Für wel­che grö­ße­ren, kon­tro­vers dis­ku­tier­ten Vor­ha­ben und Pla­nun­gen im Zustän­dig­keits­be­reich der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver hat die Ver­wal­tung seit dem EXPO 2000-Pro­jekt die Diens­te von Wer­be-/PR-Agen­tu­ren in Anspruch genommen?

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”

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Die Stadt­ver­wal­tung hat die Anfra­ge in der Rats­ver­samm­lung am 24. Okto­ber 2013 beant­wor­tet. Nach­zu­le­sen ist das Gan­ze in Drs. 2076/​2013 F1  bzw. unter fol­gen­dem Link:

https://e‑government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/2076–2013F1

Anfrage: Kunstgegenstände im Besitz der Landeshauptstadt Hannover

 Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 12. August 2013 fol­gen­de Anfra­ge gestellt:

„In die Ratsversammlung

Anfra­ge gemäß § 14 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover

Kunst­ge­gen­stän­de im Besitz der Lan­des­haupt­stadt Hannover

Den wesent­li­chen Kern der Eröff­nungs­bi­lanz der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver im Rah­men der Ein­füh­rung des Neu­en Kom­mu­na­len Rech­nungs­we­sens bil­de­te die Erfas­sung und Bewer­tung sämt­li­cher Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de. Dabei waren auch alle Kunst­ge­gen­stän­de zu berück­sich­ti­gen — unab­hän­gig davon, ob sich die­se aktu­ell im tat­säch­li­chen Bestand der Stadt befan­den oder zum Bei­spiel als Leih­ga­be in nicht­städ­ti­schen Einrichtungen.

Die umfang­rei­che Gra­fik-Samm­lung des Han­no­ver­schen Künst­ler­ver­eins (HKV) ist seit län­ge­rem ohne öffent­li­chen Zugang im Nie­der­säch­si­schen Lan­des­mu­se­um Han­no­ver (NLMH) depo­niert. Es han­delt sich um eine Samm­lung von Blät­tern aus der Früh­zeit der Druck­gra­fik bis zur Mit­te des 19. Jahr­hun­derts, die als Lehr­samm­lung auf­ge­baut ist und der des­halb ein kul­tur­ge­schicht­li­cher Wert zukommt.

Die Gra­fik-Samm­lung ist Eigen­tum der Lan­des­haupt­stadt. „Soweit bekannt und nach­voll­zieh­bar, wur­de die Samm­lung Mit­te der 1960er vom HKV an die Stadt ver­kauft“, erklär­te hier­zu Kul­tur­de­zer­nen­tin Dre­ver­mann gegen­über der PIRA­TEN-Frak­ti­on. Auch lie­ge „eine aus­führ­li­che Bewer­tung des Bestan­des“ vor.

Unse­re Erkun­dun­gen zum The­ma haben kei­ne gesi­cher­te Erkennt­nis dar­über gelie­fert, inwie­weit die Samm­lung in die Eröff­nungs­bi­lanz der Lan­des­haupt­stadt ein­ge­gan­gen ist.

Vor die­sem Hin­ter­grund fra­gen wir die Verwaltung:

  1. Wur­de die Gra­fik-Samm­lung als Teil des Ver­mö­gens der Lan­des­haupt­stadt in der Eröff­nungs­bi­lanz berück­sich­tigt? (Wenn Ja, wo genau und mit wel­chen Wer­ten? Wenn Nein, war­um nicht?)
  2. Wel­che schrift­li­chen Unter­la­gen über Datum, Kauf­preis und Kon­di­tio­nen des Erwerbs der Gra­fik-Samm­lung gibt es und was sagen die­se aus?
  3. Inwie­weit hat die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver einen voll­stän­di­gen  Über­blick über die in ihrem Besitz befind­li­chen Kunst­ge­gen­stän­de ein­schließ­lich der kor­re­spon­die­ren­den Kauf­ver­trä­ge,  Schen­kungs­ver­ein­ba­run­gen und ähn­lich eigen­tums­re­le­van­ter Unterlagen?

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

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Die Stadt­ver­wal­tung hat die Anfra­ge in der Rats­ver­samm­lung am 22. August 2013 beant­wor­tet. Nach­zu­le­sen ist das Gan­ze in Drs. 1644/​2013 F1 bzw. unter fol­gen­dem Link:

https://e‑government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1644–2013F1

Anfrage: Hannovers Kommunikationssicherheit in der vernetzten Welt

Vor dem Hin­ter­grund der aktu­el­len Dis­kus­sio­nen um die Daten­spio­na­ge in Deutsch­land hat die PIRA­TEN-Frak­ti­on am 8. Juli 2013 fol­gen­de Anfra­ge zur nächs­ten Rats­ver­samm­lung am 22. August 2013 gestellt:

„In die Ratsversammlung

Anfra­ge    gemäß § 14 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover

Han­no­vers Kom­mu­ni­ka­ti­ons­si­cher­heit in der ver­netz­ten Welt

Das vom US-Mili­tär­ge­heim­dienst Natio­nal Secu­ri­ty Agen­cy (NSA) initi­ier­te Spio­na­ge­pro­gramm PRISM ist ins Bewusst­sein der Öffent­lich­keit gelangt, nach­dem ein Whist­le­b­lower die Medi­en infor­miert hat. Der Geheim­dienst NSA sam­melt und ana­ly­siert Infor­ma­tio­nen jed­we­der elek­tro­ni­scher Kom­mu­ni­ka­ti­on, min­des­tens sol­che, die über Ser­ver US-ame­ri­ka­ni­scher Groß­un­ter­neh­men lau­fen. Auch eine Echt­zeit­über­wa­chung der Anwen­der­ak­ti­vi­tä­ten ist möglich.

Weni­ge Tage nach Offen­le­gung der umfang­rei­chen NSA-Über­wa­chungs­maß­nah­men im Juni 2013 ist ein wei­te­rer Über­wa­chungs­skan­dal bekannt gewor­den. Der bri­ti­sche Geheim­dienst Govern­ment Com­mu­ni­ca­ti­ons Head­quar­ters (GCHQ) soll im Rah­men eines Pro­gramms namens „Tem­po­ra“ der­zeit rund 200 Glas­fa­ser­ka­bel anzap­fen, die — über Groß­bri­tan­ni­en lau­fend — einen Groß­teil des trans­at­lan­ti­schen Daten­ver­kehrs durch­lei­ten. Dar­un­ter befin­det sich auch das aus Deutsch­land kom­men­de TAT-14-Kabel.* Wie bei PRISM wer­den dabei nicht nur Ver­bin­dungs­da­ten, son­dern auch Inhal­te gespeichert.

Aus Deutsch­land, der wirt­schaft­lich stärks­ten Kraft in Euro­pa, sol­len zum Bei­spiel jeden Monat rund 500 Mil­lio­nen Ver­bin­dun­gen über­wacht und gespei­chert wer­den, dar­un­ter Tele­fo­na­te, E‑Mails, Chat­bei­trä­ge und SMS. Die­se ver­dachts­un­ab­hän­gi­ge Über­wa­chung ermög­licht ein umfäng­li­ches Aus­spio­nie­ren der Kom­mu­ni­ka­ti­on von Pri­vat­per­so­nen wie von Unter­neh­men, von Poli­ti­kern wie von Medi­en — und auch von Behörden.

Vor die­sem Hin­ter­grund fra­gen wir die Verwaltung:

1. Wie sind die elek­tro­ni­schen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­ge der Ver­wal­tung gegen unbe­rech­tig­te Zugrif­fe gesichert?

2. Inwie­weit wird die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver und Wirt­schafts­un­ter­neh­men geschützt, in der es z.B. um wett­be­werbs­re­le­van­te Fra­gen, Ansied­lun­gen oder Unter­neh­mens­ent­wick­lun­gen geht?

3. Bie­tet die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern die Mög­lich­keit einer von Ende zu Ende ver­schlüs­sel­ten E‑Mail-Kom­mu­ni­ka­ti­on mit ihr?

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”

 

* sie­he Anla­ge bzw.  http://​upload​.wiki​me​dia​.org/​w​i​k​i​p​e​d​i​a​/​c​o​m​m​o​n​s​/​d​/​d​3​/​M​a​p​_​T​A​T​-​1​4​.​png

TAT 14

 

 

 

 

 

 

 

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Die Stadt­ver­wal­tung hat die Anfra­ge in der Rats­ver­samm­lung am 22. August 2013 beant­wor­tet. Nach­zu­le­sen ist das Gan­ze in Drs. 1541/​2013 F1 bzw. unter fol­gen­dem Link:

https://e‑government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1541–2013F1

Anfrage: Kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Landeshauptstadt Hannover

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 29. Mai 2013 fol­gen­de Anfra­ge gestellt:

„In die Ratsversammlung

Anfra­ge gemäß § 14 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover

Kre­dit­ähn­li­che Rechts­ge­schäf­te der Lan­des­haupt­stadt Hannover

Die Stadt­ver­wal­tung setzt bei der Finan­zie­rung von Pro­jek­ten auch auf kre­dit­ähn­li­che Rechts­ge­schäf­te. Dazu zäh­len u.a. soge­nann­te Con­trac­ting-Ver­fah­ren und Model­le der soge­nann­ten öffent­lich-pri­va­ten Part­ner­schaft (ÖPP).

Bezüg­lich des Ein­sat­zes sol­cher Finan­zie­rungs­mo­del­le wird ger­ne ange­führt, sie sei­en ange­sichts von Über­schul­dung sowie Decke­lung der Inves­ti­ti­ons­kre­di­te durch die Kom­mu­nal­auf­sicht alternativlos.

In der Fach­welt wer­den der­ar­ti­ge Finan­zie­rungs­mo­del­le kon­tro­vers dis­ku­tiert. Manch kre­dit­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft, das in der Pro­jek­ti­on als ren­tier­lich und risi­ko­frei dar­ge­stellt wor­den ist, hat Kom­mu­nen spä­ter nega­ti­ve finan­zi­el­le Fol­gen gebracht — trotz soge­nann­ter unab­hän­gi­ger Gut­ach­ten und Geneh­mi­gung durch die Kom­mu­nal­auf­sicht. Auch die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver hat nicht nur posi­ti­ve Erfah­run­gen mit kre­dit­ähn­li­chen Rechts­ge­schäf­ten gemacht, wie z.B. der Fall des Mis­bur­ger Bades zeigt. Und in der Han­no­ver­schen All­ge­mei­nen Zei­tung vom 29. Mai 2013 wird im Zusam­men­hang mit der geplan­te Ret­tungs­leit­stel­le fest­ge­stellt: „Ist unterm Strich meist etwas teu­rer, erlaubt aber klam­men Kom­mu­nen trotz Über­schul­dung Großprojekte.“

Dabei trifft der Kre­dit­er­lass des Lan­des Nie­der­sach­sen, der in sei­ner aktu­ell gül­ti­gen Fas­sung 2008 beschlos­sen wur­de,  ver­bind­li­che Rege­lun­gen zu den ver­schie­de­nen Aspek­ten der Kre­dit­wirt­schaft kom­mu­na­ler Kör­per­schaf­ten. Dort heißt es u.a.: „Wenn die Haus­halts­la­ge eine Kre­dit­fi­nan­zie­rung nicht zulässt, ist auch ein kre­dit­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft unzulässig.“

Vor die­sem Hin­ter­grund fra­gen wir die Verwaltung: 

1. Ber­gen kre­dit­ähn­li­che Rechts­ge­schäf­te aus Sicht der Ver­wal­tung Risi­ken? (Wenn Ja, wel­che? Wenn Nein, war­um nicht?)

2. Wer­den kre­dit­ähn­li­che Rechts­ge­schäf­te auf das Kre­dit­vo­lu­men des Haus­halts der LHH ange­rech­net? (Wenn Ja, wo lie­gen dann die Vor­tei­le bei kre­dit­ähn­li­chen Rechts­ge­schäf­ten? Wenn Nein, wel­che kurz- und lang­fris­ti­gen Fol­gen ent­ste­hen für die Haus­halts­la­ge und die wei­te­re Haushaltsplanung?)

3. Inwie­fern erfolgt eine detail­lier­te Erfas­sung und Dar­stel­lung aller Ein­zel- und Gesamt­kos­ten kre­dit­ähn­li­cher Rechts­ge­schäf­te von der Pla­nungs­pha­se über die Aus­schrei­bung bis zur Umset­zung (zum Bei­spiel im Haus­halts­plan oder andernorts)?

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”

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Die Stadt­ver­wal­tung hat die Anfra­ge in der Rats­ver­samm­lung am 13. Juni 2013 beant­wor­tet. Nach­zu­le­sen ist das Gan­ze in Drs. 1327/​2013 F1  bzw. unter fol­gen­dem Link:

https://e‑government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1327–2013F1

 

PIRATEN-Fraktion legt Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung für Hannover vor

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 8. Febru­ar 2013 den Ent­wurf einer kom­mu­na­len Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung für die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver vor­ge­legt. Der Antrag im Wortlaut:

„In die nächs­te Ratsversammlung

Antrag       gemäß § 10 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover

den nach­fol­gen­den Ent­wurf einer

Sat­zung zur Rege­lung des Zugangs zu Infor­ma­tio­nen des eige­nen Wir­kungs­krei­ses der Lan­des­haupt­stadt Hannover 

zu beschlie­ßen:

Sat­zung zur Rege­lung des Zugangs zu Infor­ma­tio­nen des eige­nen Wir­kungs­krei­ses der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver (Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung)

 § 1 Zweck der Satzung 

Zweck die­ser Sat­zung ist es, den frei­en Zugang zu den bei der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver vor­han­de­nen Infor­ma­tio­nen zu gewähr­leis­ten und die grund­le­gen­den Vor­aus­set­zun­gen fest­zu­le­gen, unter denen der­ar­ti­ge Infor­ma­tio­nen zugäng­lich gemacht wer­den sol­len. Von der Sat­zung betrof­fen sind aus­schließ­lich Infor­ma­tio­nen in Ange­le­gen­hei­ten des eige­nen Wirkungskreises.

§ 2 Begriffsbestimmung

Infor­ma­tio­nen im Sin­ne die­ser Sat­zung sind alle Auf­zeich­nun­gen bei der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Ange­le­gen­hei­ten des eige­nen Wir­kungs­krei­ses, unab­hän­gig von der Art ihrer Speicherung.

§ 3 Informationsfreiheit 

(1) Jede Per­son mit Wohn­sitz, Aus­bil­dungs­ort oder Erwerbs­tä­tig­keit in der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver sowie jede juris­ti­sche Per­son mit Sitz in der Lan­des­haupt­stadt hat Anspruch auf Zugang zu den von die­ser Sat­zung erfass­ten Informationen.

(2) Für die Aus­füh­rung der Auf­ga­ben nach die­ser Sat­zung ent­fällt die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit.

§ 4 Aus­ge­stal­tung des Informationszugangsanspruchs 

(1) Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver hat grund­sätz­lich Aus­kunft zu ertei­len, Akten­ein­sicht zu gewäh­ren oder die Infor­ma­ti­ons­trä­ger zugäng­lich zu machen, wel­che die begehr­ten Infor­ma­tio­nen enthalten.

(2) Han­delt es sich um vor­über­ge­hend bei­gezo­ge­ne Akten ande­rer öffent­li­cher Stel­len, die nicht Bestand­teil der eige­nen Ver­wal­tungs­un­ter­la­gen wer­den sol­len, weist die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver auf die­se Tat­sa­che hin und nennt der Antrag­stel­le­rin oder dem Antrag­stel­ler die für die Ent­schei­dung über die Ein­sicht in die­se Akten zustän­di­ge Stelle.

(3) Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver stellt grund­sätz­lich aus­rei­chen­de zeit­li­che, sach­li­che und räum­li­che Mög­lich­kei­ten für den Infor­ma­ti­ons­zu­gang zur Ver­fü­gung. Die Anfer­ti­gung von Noti­zen ist gestat­tet. Der Antrag­stel­le­rin oder dem Antrag­stel­ler ist es erlaubt, Kopien anzu­fer­ti­gen. Die Lan­des­haupt­stadt stellt die dafür nöti­ge Infra­struk­tur zur Ver­fü­gung oder ermög­licht sons­ti­ge Vervielfältigungsarten.

(4) Soweit der Erstel­lung von Kopien Urhe­ber­rech­te Drit­ter ent­ge­gen­ste­hen, ist von der zustän­di­gen Stel­le die Ein­wil­li­gung der oder des Berech­tig­ten ein­zu­ho­len. Ver­wei­gert die oder der Berech­tig­te die Ein­wil­li­gung, besteht kein Anspruch auf Aus­hän­di­gung von Kopien. Wird eine Ein­wil­li­gung nur gegen Ent­gelt erteilt, hat die Antrag­stel­le­rin oder der Antrag­stel­ler die­ses als Aus­la­gen zu erstatten.

(5) Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver stellt auf Antrag Kopien von Infor­ma­ti­ons­trä­gern, wel­che die begehr­ten Infor­ma­tio­nen ent­hal­ten, auch durch Ver­sen­dung gegen Aus­la­ge­n­er­stat­tung zur Verfügung.

(6) Soweit Infor­ma­ti­ons­trä­ger nur mit Hil­fe spe­zi­el­ler tech­ni­scher Hilfs­mit­tel les­bar sind, stellt die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver auf Ver­lan­gen der Antrag­stel­le­rin oder des Antrag­stel­lers die­se oder les­ba­re Aus­dru­cke zur Verfügung.

(7) Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver kann auf eine Ver­öf­fent­li­chung ins­be­son­de­re im Inter­net ver­wei­sen, wenn sie der Antrag­stel­le­rin oder dem Antrag­stel­ler die Fund­stel­le angibt.

§ 5 Antragstellung

(1) Der Zugang zu Infor­ma­tio­nen wird auf Antrag gewährt. Der Antrag kann schrift­lich, münd­lich, zur Nie­der­schrift oder in elek­tro­ni­scher Form gestellt wer­den. Er muss hin­rei­chend bestimmt sein und ins­be­son­de­re sol­che Anga­ben ent­hal­ten, die das Auf­fin­den der gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen mit ange­mes­se­nem Auf­wand ermög­li­chen. Sofern der Antrag­stel­le­rin oder dem Antrag­stel­ler Anga­ben zur Umschrei­bung der begehr­ten Infor­ma­tio­nen feh­len, hat die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver sie oder ihn zu beraten.

(2) Der Dar­le­gung eines recht­li­chen Inter­es­ses oder einer Begrün­dung des Antra­ges bedarf es nicht.

(3) Der Antrag soll bei der zustän­di­gen Stel­le gestellt wer­den. Zustän­dig ist die Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver, bei der die begehr­ten Infor­ma­tio­nen vor­han­den sind. Ist die Stel­le, bei der ein Antrag gestellt wird, nicht zustän­dig, so hat sie den Antrag an die zustän­di­ge Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit wei­ter­zu­lei­ten und die Antrag­stel­le­rin oder den Antrag­stel­ler dar­über in Kennt­nis zu setzen.

§ 6 Erle­di­gung des Antrages 

(1) Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver macht die begehr­ten Infor­ma­tio­nen über die zustän­di­ge Stel­le unver­züg­lich, spä­tes­tens aber inner­halb eines Monats ab Antrag­stel­lung zugänglich.

(2) Soweit Umfang und/​oder Kom­ple­xi­tät der begehr­ten Infor­ma­tio­nen dies recht­fer­ti­gen, kann die Frist des Absat­zes 1 um bis zu zwei wei­te­re Mona­te ver­län­gert wer­den. Die Antrag­stel­le­rin oder der Antrag­stel­ler ist über die Frist­ver­län­ge­rung und deren Grün­de schrift­lich zu informieren.

(3) Die Ableh­nung eines Antrags oder die Beschrän­kung des begehr­ten Zugangs zu Infor­ma­tio­nen ist ein Ver­wal­tungs­akt und inner­halb der in Absatz 1 genann­ten Frist schrift­lich zu begrün­den und mit einer Rechts­be­helfs­be­leh­rung zu versehen.

§ 7 Schutz öffent­li­cher Belan­ge und Rechtsdurchsetzung 

Der Antrag auf Zugang zu Infor­ma­tio­nen kann ins­be­son­de­re abge­lehnt wer­den, soweit und solange

1. die begehr­ten Infor­ma­tio­nen nach einem Gesetz geheim gehal­ten wer­den müs­sen oder

2. durch die Bekannt­ga­be der Infor­ma­tio­nen der Ver­fah­rens­ab­lauf eines anhän­gi­gen Gerichts­ver­fah­rens, Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­rens oder Dis­zi­pli­nar­ver­fah­rens erheb­lich beein­träch­tigt wür­de oder

3. die Bekannt­ga­be der Infor­ma­tio­nen den Erfolg eines straf­recht­li­chen  Ermitt­lungs­ver­fah­rens gefähr­den würde.

§ 8 Schutz des behörd­li­chen Entscheidungsbildungsprozesses

Der Antrag auf Zugang zu Infor­ma­tio­nen ist abzu­leh­nen, soweit sie Ver­fah­ren und Ent­schei­dun­gen betref­fen, die sich noch in der Ent­wurfs­pha­se befin­den und in denen Ent­schlüs­se erst vor­be­rei­tet wer­den. Ist das Ver­fah­ren abge­schlos­sen und der Ent­schluss gefasst, kön­nen Akten aus der Ent­wurfs­pha­se und zur Vor­be­rei­tung von Ent­schlüs­sen ein­ge­se­hen werden.

§ 9 Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten

Einem Antrag auf den Zugang zu Infor­ma­tio­nen, wel­che per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ent­hal­ten, ist nur statt­zu­ge­ben, soweit daten­schutz­recht­li­che Bestim­mun­gen dies zulassen.

§ 10 Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen 

(1) Der Antrag auf Zugang zu Infor­ma­tio­nen kann abge­lehnt wer­den, wenn durch die Über­mitt­lung der Infor­ma­tio­nen Betriebs- oder Geschäfts­ge­heim­nis­se offen­bart wer­den und die schutz­wür­di­gen Belan­ge der oder des Betrof­fe­nen das Offen­ba­rungs­in­ter­es­se der All­ge­mein­heit erheb­lich über­wie­gen, es sei denn, die oder der Betrof­fe­ne ist mit der Infor­ma­ti­ons­er­tei­lung einverstanden.

(2) Soll Zugang zu Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nis­sen gewährt wer­den, so hat die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver der oder dem Betrof­fe­nen vor­her Gele­gen­heit zur Stel­lung­nah­me zu geben. Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver ist bei ihrer Ent­schei­dung über den Infor­ma­ti­ons­zu­gang an die­se Stel­lung­nah­me nicht gebunden.

§ 11 Ver­fah­ren bei Betei­li­gung Dritter

(1) Lie­gen Anhalts­punk­te dafür vor, dass durch den Antrag auf Infor­ma­ti­on Belan­ge Drit­ter berührt sein kön­nen und die­se ein schutz­wür­di­ges Inter­es­se am Aus­schluss der Infor­ma­ti­on haben könn­ten, gibt die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver der oder dem Drit­ten schrift­lich Gele­gen­heit zur Stel­lung­nah­me inner­halb eines Monats.

(2) Eine Ent­schei­dung über den Infor­ma­ti­ons­zu­gang ergeht in die­sen Fäl­len stets schrift­lich und wird auch der oder dem Drit­ten bekannt gege­ben. Die Infor­ma­ti­on erfolgt erst, nach­dem die Ent­schei­dung der oder dem Drit­ten gegen­über bestands­kräf­tig gewor­den oder die sofor­ti­ge Voll­zie­hung ange­ord­net wor­den ist und seit Bekannt­ga­be der Anord­nung an die Drit­te oder den Drit­ten eine Frist von zwei Wochen ver­stri­chen ist.

§ 12 Trennungsprinzip 

Wenn nur Tei­le des ange­for­der­ten Doku­ments den Schutz­be­stim­mun­gen der §§ 7 bis 10 unter­lie­gen, wer­den die übri­gen Tei­le des Doku­ments der Antrag­stel­le­rin oder dem Antrag­stel­ler zugäng­lich gemacht.

§ 13 Ver­hält­nis zu ande­ren Informationszugangsrechten 

Rechts­vor­schrif­ten, die einen wei­ter­ge­hen­den Zugang zu Infor­ma­tio­nen ermög­li­chen oder ihre Grund­la­ge in beson­de­ren Rechts­ver­hält­nis­sen haben, blei­ben unberührt.

§ 14 Kosten 

(1) Münd­lich oder tele­fo­nisch erteil­te sowie ein­fa­che schrift­li­che Aus­künf­te sind kostenfrei.

(2) Für wei­ter­ge­hen­de Aus­künf­te sind die Gebüh­ren so zu bemes­sen, dass zwi­schen Ver­wal­tungs­auf­wand einer­seits und dem Recht auf Akten­ein­sicht ande­rer­seits ein ange­mes­se­nes Ver­hält­nis besteht. Die Gebüh­ren­sät­ze rich­ten sich nach der Ver­wal­tungs­kos­ten­sat­zung der Lan­des­haupt­stadt Hannover.

(3) Über die Höhe der Gebüh­ren ist die Antrag­stel­le­rin oder der Antrag­stel­ler vor­ab zu informieren.

§ 15 Akti­ve Veröffentlichungen 

Das Prin­zip der maxi­ma­len Öffent­lich­keit soll Anwen­dung fin­den. Alle recht­li­chen Ermes­sens­spiel­räu­me sol­len aus­ge­schöpft wer­den, um eine frü­hest­mög­li­che elek­tro­ni­sche Ver­öf­fent­li­chung aller Infor­ma­tio­nen zu gewähr­leis­ten, die den Ent­schei­dungs­pro­zes­sen des Rates und der Ver­wal­tung zugrun­de liegen.

§ 16 Inkrafttreten 

Die­se Sat­zung tritt am …………… in Kraft, zunächst für eine Beob­ach­tungs­frist von 30 Mona­ten. Sie tritt außer Kraft, wenn der Rat bis zum Ablauf der Frist kei­ne Fort­gel­tung beschließt.

Han­no­ver, den …

Begrün­dung:

Trans­pa­renz ist ein wich­ti­ges Mit­ge­stal­tungs- und Kon­troll­in­stru­ment in unse­rer Demo­kra­tie. Dazu gehört auch Infor­ma­ti­ons­frei­heit, wel­che die effek­ti­ve Wahr­neh­mung von Bür­ger­rech­ten ver­ein­facht und das Ver­trau­ens­ver­hält­nis zur öffent­li­chen Ver­wal­tung fördert.

Das Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setz, das Umwelt­in­for­ma­ti­ons­ge­setz und wei­te­re Rege­lun­gen auf Bun­des- sowie Lan­des­ebe­ne erlau­ben Men­schen die Ein­sicht in Akten und Daten der Ver­wal­tun­gen. Die­se Abkehr vom Prin­zip der Amts­ver­schwie­gen­heit ist ein wich­ti­ger Para­dig­men­wech­sel in einer Wis­sens­ge­sell­schaft, in der es auf Betei­li­gung jedes Ein­zel­nen ankommt.

Mitt­ler­wei­le elf Bun­des­län­der haben eige­ne Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­set­ze erlas­sen. In Nie­der­sach­sen jedoch exis­tiert kein ent­spre­chen­des Lan­des­ge­setz. Umso bedeu­ten­der ist hier, dass die Gemein­den mit gutem Bei­spiel vor­ran­ge­hen und auf Basis einer Selbst­ver­pflich­tung in Form einer kom­mu­na­len Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung für den Zugang zu Infor­ma­tio­nen sorgen.

Nie­der­säch­si­sche Städ­te wie Braun­schweig, Göt­tin­gen oder Lan­gen­ha­gen haben zwi­schen­zeit­lich jeweils ein­stim­mig eige­ne kom­mu­na­le Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zun­gen beschlos­sen. Die­se ver­ein­fa­chen auf Orts­ebe­ne den öffent­li­chen Zugang zu Behör­den­in­for­ma­tio­nen und räu­men Bür­ge­rin­nen und Bür­gern zugleich weit­rei­chen­de, ver­bind­li­che Infor­ma­ti­ons­rech­te ein. Amt­li­che Unter­la­gen und Bestän­de, die mit Mit­teln der All­ge­mein­heit erstellt wur­den, sind nun ohne büro­kra­ti­sche Hür­den all­ge­mein zugänglich.

Auch für Han­no­ver ist eine sol­che kom­mu­na­le Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung wün­schens­wert, denn die Lan­des­haupt­stadt soll­te bezüg­lich Infor­ma­ti­ons­frei­heit zum Stan­dard benach­bar­ter Kom­mu­nen aufschließen.

Vor die­sem Hin­ter­grund hat­te die PIRA­TEN-Frak­ti­on im August 2012 einen Antrag (Drs. 1806/​2012) ein­ge­reicht, durch den die Ver­wal­tung mit der Erar­bei­tung einer Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung für die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver beauf­tragt wer­den soll­te. Die­ser Antrag wur­de in der Rats­sit­zung am 31. Janu­ar 2013 abgelehnt.

In vor­aus­ge­gan­ge­nen poli­ti­schen Dis­kus­sio­nen, u.a. im feder­füh­ren­den Orga­ni­sa­ti­ons- und Per­so­nal­aus­schuss, wur­de als Ableh­nungs-Argu­ment auch ein enor­mer Arbeits­auf­wand ange­führt, der auf die Ver­wal­tung zukäme.

Um den Arbeits­auf­wand der Ver­wal­tung zu mini­mie­ren, ent­hält der vor­lie­gen­de Antrag einen aus­ge­ar­bei­te­ten Ent­wurf einer „Sat­zung zur Rege­lung des Zugangs zu Infor­ma­tio­nen des eige­nen Wir­kungs­krei­ses der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver“. Ähn­lich lau­ten­de Sat­zun­gen wur­den bereits von zahl­rei­chen Kom­mu­nen beschlossen.

Der Sat­zungs­ent­wurf für die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver wur­de mit einer Befris­tung ver­se­hen, um dem Rat die Mög­lich­keit zu geben, die­se im Fal­le einer Nicht­be­wäh­rung, oder im Fal­le einer Geset­zes­än­de­rung auf Lan­des­ebe­ne, ohne neue Befas­sung zum Ablauf der Frist aus­lau­fen zu las­sen. Soll­te sich die Sat­zung bewäh­ren, kann die Befris­tung durch einen Rats­be­schluss auf­ge­ho­ben oder ver­län­gert werden.

Han­no­ver, den 8. Febru­ar 2013

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

 

PIRATEN-Fraktion für Beurlaubung von Oberbürgermeister Weil

In der Rats­ver­samm­lung am 18. Okto­ber  2012 hat­te die PIRA­TEN-Frak­ti­on eine Ver­ta­gung der Abstim­mung über die Gewäh­rung von Wahl­vor­be­rei­tungs­ur­laub für Ober­bür­ger­meis­ter Ste­phan Weil bean­tragt. Es gab Infor­ma­ti­ons- und Bera­tungs­be­darf zu der kurz­fris­tig von der Ver­wal­tung vor­ge­leg­ten Beschluss­druck­sa­che 2343/​2012. Dann schrieb der stell­ver­tre­ten­de Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Dirk Hill­brecht einen Brief an den Ober­bür­ger­meis­ter. Nach­dem die Fra­gen der Frak­ti­on beant­wor­tet sind, hat die PIRA­TEN-Frak­ti­on dem Beur­lau­bungs­an­trag in der Rats­ver­samm­lung am 8. Novem­ber 2012 zuge­stimmt. Rats­herr Hill­brecht hielt dazu eine Rede, die nach­fol­gend doku­men­tiert wird:

„Herr Rats­vor­sit­zen­der, lie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen,

vor drei Wochen stand die Druck­sa­che 2343/​2012 zur Beur­lau­bung unse­res Noch-Ober­bür­ger­meis­ters kurz­fris­tig auf der Tages­ord­nung. Die Ver­wal­tung hat­te zunächst Eil­be­dürf­tig­keit für die Ange­le­gen­heit ins Feld geführt – die­se Sicht­wei­se hat dann der Chef der Ver­wal­tung, unser Herr Ober­bür­ger­meis­ter, zurück­ge­nom­men. Ganz offen­sicht­lich gab es kei­ne beson­de­re Eilbedürftigkeit.

Wir haben und hat­ten nie Zwei­fel dar­an, dass einem Wahl­be­am­ten — wie jedem ande­ren Berufs­tä­ti­gen — ein gesetz­li­cher Anspruch auf Wahl­vor­be­rei­tungs­ur­laub zusteht. Aber wir sahen Infor­ma­ti­ons- und Bera­tungs­be­darf an ande­ren Stel­len. Des­we­gen hat­ten wir eine Ver­ta­gung des The­mas beantragt. 

Unse­re Frak­ti­on nimmt die Auf­ga­be sehr ernst, das Han­deln des Ober­bür­ger­meis­ters und der von ihm gelei­te­ten Ver­wal­tung zu kon­trol­lie­ren. Für uns ist der Rat kei­ne Abnick-Ver­samm­lung. Und wenn wir Fra­gen haben, möch­ten wir die­se auch stel­len dür­fen, ohne dass wir dafür hier im Saal schräg ange­guckt oder gar unter Druck gesetzt werden. 

Mei­ne Damen und Her­ren, wir alle wis­sen: die Hand­lungs­mög­lich­kei­ten der Oppo­si­ti­on hier im Rat sind begrenzt. Das gilt für alle­mal für die klei­nen Frak­tio­nen. Aber die von uns allen ein­mü­tig ver­ab­schie­de­te Geschäfts­ord­nung regelt das demo­kra­ti­sche Mit­ein­an­der — und auch die Rech­te der Oppo­si­ti­on. Die­se Rech­te sind dazu da, dass sie genutzt werden.

Wir haben unse­re Fra­gen zwi­schen­zeit­lich schrift­lich for­mu­liert und die Ver­wal­tung hat dar­auf, wie Sie wis­sen, heu­te Vor­mit­tag mit einer schrift­li­chen Ant­wort reagiert.

Wir wis­sen jetzt, dass unser Ober­bür­ger­meis­ter im nächs­ten Janu­ar für zumin­dest zwei Reprä­sen­ta­ti­ons­ter­mi­ne sei­nen Wahl­vor­be­rei­tungs­ur­laub unter­bre­chen will. Er beab­sich­tigt, am Neu­jahrs­emp­fang der Lan­des­haupt­stadt am 3. Janu­ar teil­zu­neh­men. Und er plant, an der Eröff­nung des neu errich­te­ten Schlos­ses Her­ren­hau­sen teil­zu­neh­men – zwei Tage vor der Land­tags­wahl. Die­se Ter­mi­ne sieht er als sol­che „von beson­ders her­aus­ge­ho­be­ner Bedeu­tung“  an, wie uns die Ver­wal­tung heu­te mitteilte.

Und wir freu­en uns, dass die Ver­wal­tung auf­grund unse­rer Anfra­ge nun auch bezüg­lich der Kos­ten­fra­ge mehr Trans­pa­renz her­ge­stellt hat. Nun ist klar, dass die Aus­sa­ge, es ent­stün­den „kei­ne finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen“, unzu­tref­fend ist. Viel­mehr ent­las­tet der Wahl­vor­be­rei­tungs­ur­laub des Herrn Ober­bür­ger­meis­ter den Per­so­nal­etat täg­lich um 303 Euro und 10 Cent. So hat der Land­tags­wahl­kampf aus Haus­halts­sicht doch einen erfreu­li­chen Neben­ef­fekt. Je inten­si­ver Herr Weil von sei­nem Wahl­vor­be­rei­tungs­ur­laub Gebrauch macht, des­to mehr Geld spart die Stadt Han­no­ver. Wenn Herr Weil sich ent­spre­chend anstrengt, kann Herr Hans­mann sicher rund 10.000 Euro ver­bu­chen. Dem kön­nen auch wir PIRATEN nur unein­ge­schränkt zustimmen.

Herz­li­chen Dank!”

 

 

PIRATEN-Fraktion: Keine Dringlichkeit bei Beurlaubung von Hannovers Oberbürgermeister

M E D I E N I N F O R M A T I O N

Es ist sehr erfreu­lich, dass Ober­bür­ger­meis­ter Weil die zuvor den Frak­tio­nen schrift­lich mit­ge­teil­te Sicht­wei­se zurück­ge­nom­men hat, sei­ne Beur­lau­bung habe beson­de­re Eil­be­dürf­tig­keit und sei nicht öffent­lich zu bera­ten.“ Mit die­sen Wor­ten kom­men­tiert Rats­herr Dirk Hill­brecht die kom­plet­te Kehrt­wen­de des han­no­ver­schen Verwaltungschefs.

Mit der Ein­las­sung, der Vor­gang sei von beson­de­rer Eil­be­dürf­tig­keit, hat­te das von OB Weil gelei­te­te Dezer­nat I den Rats­frak­tio­nen am 17. Okto­ber um 12.10 Uhr im Rats­in­for­ma­ti­ons­sys­tem eine Druck­sa­che mit dem Titel „Beur­lau­bung von Herrn Ober­bür­ger­meis­ter Weil“ (2343/​2012) zur Ver­fü­gung gestellt. Schon einen Tag spä­ter soll­te die Rats­ver­samm­lung dazu einen end­gül­ti­gen Beschluss fassen.

Im Regel­fall müs­sen Anträ­ge „spä­tes­tens am zehn­ten Tag vor dem Tag der Rats­sit­zung“ vor­lie­gen, heißt es dem­ge­gen­über in der Geschäfts­ord­nung des Rates. „Wir sehen kei­ner­lei Anhalts­punk­te für die ins Feld geführ­te Eil­be­dürf­tig­keit, wohl aber Bera­tungs­be­darf zur Druck­sa­che und ihrem Inhalt“, erklärt Frak­ti­ons­vi­ze Hill­brecht. Des­we­gen hat die PIRA­TEN-Frak­ti­on in der Rats­ver­samm­lung am 18. Okto­ber die Ver­ta­gung der Bera­tung bean­tragt – ein in der Rats­pra­xis voll­kom­men übli­ches, von allen Frak­tio­nen regel­mä­ßig genutz­tes Mittel.

Wir ver­ste­hen den Rat nicht als Abnick-Ver­samm­lung und neh­men die Auf­ga­be sehr ernst, das Han­deln des Ober­bür­ger­meis­ters und der von ihm gelei­te­ten Ver­wal­tung zu kon­trol­lie­ren“, so Rat­spi­rat Hill­brecht. „Es ist bemer­kens­wert, dass Ver­tre­ter eta­blier­ter Rats­frak­tio­nen mit höchst aggres­si­ven Angrif­fen gegen uns agie­ren, obwohl wir schlicht von unse­ren demo­kra­ti­schen Grund­rech­ten Gebrauch machen“, bilan­ziert der Frak­ti­ons­vi­ze die Debat­te zu Tages­ord­nungs­punkt 18 der Sit­zung am 18. Okto­ber 2012. Und: „Eben­so bemer­kens­wert ist, dass kei­ne Frak­ti­on einen Geschäfts­ord­nungs-Antrag auf Fest­stel­lung beson­de­rer Dring­lich­keit der Druck­sa­che 2343/​2012 gestellt hat.“ Einen sol­cher hät­te in der Rats­ver­samm­lung mit ein­fa­cher Mehr­heit durch­ge­bracht wer­den kön­nen. Danach hät­te der Rat gemäß Geschäfts­ord­nung sofort über den Tages­ord­nungs­punkt 18 abstim­men müssen.

Es bleibt also fest­zu­hal­ten, dass nach Inter­ven­ti­on der PIRA­TEN-Frak­ti­on weder der Rat noch der OB eine beson­de­re Dring­lich­keit gel­tend gemacht haben. Eine Beschluss­fas­sung kann in der nächs­ten Rats­sit­zung statt­fin­den, die bereits in drei Wochen stattfindet.

 

Anfrage: Annahme von Zuwendungen gemäß Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz

Am 4. Juni 2012 hat die PIRA­TEN-Frak­ti­on fol­gen­de Anfra­ge gestellt:

„In die Ratsversammlung

Anfra­ge   gemäß § 14 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt  Hannover

Annah­me von Zuwen­dun­gen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG

Über die Annah­me von Zuwen­dun­gen ent­schei­det der Rat gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG ab einer Sum­me über 2000 Euro. Nach­dem die Ver­wal­tung die Spen­den bereits unter Vor­be­halt ange­nom­men hat, wird dar­über im Rat mit Rück­wir­kung en bloc abgestimmt.

Oft kon­zen­trie­ren sich vie­le ver­schie­de­ne Spen­den auf einen bestimm­ten Verwendungszweck.

Zur Befas­sung mit den umfang­rei­chen Unter­la­gen für die Jah­re 2010 und 2011  stand den Rats­mit­glie­dern im Vor­feld der ver­gan­ge­nen Rats­sit­zung gemäß ursprüng­li­cher Ter­min­pla­nung nur sehr wenig Zeit zur Ver­fü­gung. Zudem war die­ses The­ma gemäß Tages­ord­nungs­vor­schlag der Ver­wal­tung zur ver­gan­ge­nen Rats­sit­zung auf einem hin­te­ren Platz vorgesehen.

Vor die­sem Hin­ter­grund fra­gen wir die Verwaltung:

1. Wie begrün­det die Ver­wal­tung die Tat­sa­che, dass die ange­bo­te­nen und unter Vor­be­halt ent­ge­gen genom­me­nen Spen­den und Zuwen­dun­gen aus den Jah­ren 2010 und 2011 mit der Druck­sa­che 1151/​2012  in einem ein­zi­gen Antrag legi­ti­miert wer­den sol­len, obwohl sie selbst der Kom­mu­nal­auf­sicht jähr­lich Bericht erstat­ten muss, bzw. auf wel­che recht­li­chen Grund­la­gen stützt sie sich dabei?

2. Wirbt die Ver­wal­tung für bestimm­te Zwe­cke aktiv Spen­den ein — wenn  Ja, wie bzw. mit wel­chem Aufwand/​Konzept und wenn Nein, war­um nicht?

3. Wer stellt wann Quit­tun­gen aus für Spen­den, die an eine benann­te Ein­rich­tung oder Stel­le wei­ter­ge­lei­tet wer­den sol­len, deren Annah­me aber vom Rat noch nicht legi­ti­miert wor­den ist?

Han­no­ver, den 4. Juni 2012

Dr. Jür­gen Junghänel
(Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

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Die Stadt­ver­wal­tung hat die Anfra­ge in der Rats­ver­samm­lung am 12. Juli 2012 beant­wor­tet. Nach­zu­le­sen ist das Gan­ze in Drs. 1348/​2012 F1 bzw. unter fol­gen­dem Link:

https://e‑government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1348–2012F1

 

„Kameraüberwachung in Hannover — Fluch oder Segen?” — Rede von Ratsherr Dirk Hillbrecht, gehalten zur Aktuellen Stunde am 22. März 2012 *

 

Lie­be Zuhörer,

Herr Rats­vor­sit­zen­der,

Herr Ober­bür­ger­meis­ter,

lie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen,

ich erin­ne­re mich noch gut an den Zei­tungs­ar­ti­kel: In der U‑Bahnstation Water­loo wür­den neue, hoch auf­lö­sen­de Kame­ras instal­liert, damit die nahe Poli­zei bei einem Not­fall schnell davon mit­be­kä­me. So hieß es damals. Wer aber, und dar­auf möch­te ich hin­aus, wer aber von der Kame­ra nicht auf­ge­zeich­net wer­den möch­te, der kön­ne sich ein­fach an dem am Boden auf­ge­mal­ten Bereich ori­en­tie­ren. Nur die­ser wür­de von der Auf­zeich­nung erfasst. Ich habe die­sen Bereich dann selbst vie­le Male gese­hen: Wer ihn nicht betrat, wur­de nicht gefilmt. Ganz ein­fach! Wis­sen Sie noch wann das gewe­sen ist?

Ich las­se das für den Moment noch mal offen, aber Sie wer­den mir zustim­men: Die Zei­ten haben sich seit­dem erheb­lich geän­dert. Wenn man — so wie damals in der U‑Bahn — auf­ge­zeich­ne­te Berei­che mar­kie­ren woll­te wäre heu­te die gan­ze Stadt voll gestri­chel­ter Lini­en. Die Über­wa­chung ist längst allumfassend.

Laut nie­der­säch­si­schem Daten­schutz­be­auf­trag­ten hat sich die Zahl kom­mu­nal betrie­be­ner Kame­ras nie­der­sach­sen­weit im letz­ten Jahr­zehnt mehr als ver­acht­facht! Und das ist nur die Spit­ze des Eis­ber­ges bei den vie­len ande­ren öffent­li­chen, halb­öf­fent­li­chen und pri­va­ten Betrei­bern von Kame­ras und Überwachungstechnik.

Die­se rasan­te Ent­wick­lung hat zur Fol­ge, dass von den gut gemein­ten Mar­kie­run­gen am Boden ledig­lich klei­ne Schild­chen an Later­nen­mas­ten übrig geblie­ben sind. Auf die­sen steht: „Die­ser Bereich wird zu Ihrer Sicher­heit videoüberwacht!“

Das sind:  eine Infor­ma­ti­on und eine Behauptung.

„Irgend­wo steht eine Kame­ra.“ = Information.

Und: „Sie sind dadurch siche­rer.“ = Behauptung.

Was bedeu­tet „Sicher­heit“, mei­ne Damen und Herren?

Wir hat­ten das The­ma eben schon, da hieß es: „Sicher­heit“ sei Licht in der Eilen­rie­de. Aber anders her­um, lässt sich „Sicher­heit“ bele­gen, „Sicher­heit“ durch Kame­ras nämlich?

Rund 500 Kame­ras hat der nie­der­säch­si­sche Daten­schutz­be­auf­trag­te in der Bahn­hof­stra­ße, zwi­schen Bahn­hof und Kröp­cke, im Jahr 2009 gezählt. 500 Kame­ras! Trotz­dem wur­de die dor­ti­ge Spar­kas­sen-Filia­le im Jahr 2010 drei­mal über­fal­len. Ohne dass die Täter gefasst wer­den konn­ten. Und übri­gens auch ohne dass sich die Täter von der geball­ten Ansamm­lung von Über­wa­chungs­tech­nik hät­ten abschre­cken las­sen. „Sicher­heit“ wur­de so von die­sen Kame­ras auf jeden Fall nicht erzeugt.

In 267 Ver­fah­ren hat die Poli­zei­di­rek­ti­on Han­no­ver in den Jah­ren 2006 bis 2010 Auf­zeich­nun­gen ihrer Video­ka­me­ras zur Unter­stüt­zung ihrer Ermitt­lun­gen ver­wen­det. Die­se Zahl hat kürz­lich die Lan­des­re­gie­rung mit­ge­teilt. Auf eine ent­spre­chen­de Anfra­ge übri­gens der Grü­nen im Land­tag, die ja gera­de „sehr zahl­reich“ hier ver­tre­ten sind. Aber wie häu­fig waren denn die­se Auf­zeich­nun­gen jetzt für den Ermitt­lungs­er­folg aus­schlag­ge­bend? Wie häu­fig gab es kei­nen Erfolg, trotz die­ser Bil­der? Bei wie vie­len ande­ren Vor­gän­gen waren gar kei­ne Kame­ra­bil­der im Spiel? All dies erfah­ren wir nicht! Ein Schelm, der Böses dabei denkt!

Mei­ne Damen und Herren,

die mitt­ler­wei­le all­um­fas­sen­de Auf­zeich­nung und Über­wa­chung des öffent­li­chen Rau­mes wirkt sich zwangs­läu­fig auch auf das öffent­li­che Leben aus. Aber wie?

Die Ände­run­gen sind schlei­chend. Stück um Stück wer­den wir eine über­wach­te Gesell­schaft. Wol­len wir das? Die­se Fra­ge muss sich unse­re Stadt­ge­sell­schaft stel­len. Zu die­ser Fra­ge muss die­se auch Stel­lung bezie­hen. Wir als Rat sind das poli­ti­sche Zen­trum der Stadt­ge­sell­schaft und des­halb sind das Fra­gen, die auch uns unmit­tel­bar betref­fen, zu denen wir Stel­lung bezie­hen müs­sen. Natür­lich kann man sagen: „Hey, das sind nicht unse­re Kame­ras. Die stellt die Bahn auf, die üstra oder die Poli­zei.“ Aber die­se Kame­ras erfas­sen das Leben der han­no­ver­schen Bür­ger, auch unser Leben und des­halb sind das eben doch unse­re Kame­ras. Wir haben das Recht und die Pflicht uns mit ihnen zu beschäf­ti­gen. Und der Zeit­punkt dafür ist jetzt und hier.

Mei­ne Damen und Herren,

wir ste­hen für eine freie Gesell­schaft selbst­be­stimm­ter Bür­ger und ich hof­fe instän­dig, dass sich alle Anwe­sen­den in die­ses „Wir“ ein­be­zo­gen füh­len – und auch alle, die der­zeit vor der Tür sind. Frei­heit und Selbst­be­stim­mung bedeu­tet, dass ich als Bür­ger mich eben nicht jeder­zeit für mein Han­deln und Sein recht­fer­ti­gen muss. Genau ein sol­cher Recht­fer­ti­gungs­druck ent­steht aber durch die stän­di­ge Video­über­wa­chung.  In der Pira­ten­par­tei wird bei der Dis­kus­si­on die­ser The­ma­tik gern der nord­ame­ri­ka­ni­sche Staats­mann Ben­ja­min Frank­lin zitiert: „Wer die Frei­heit auf­gibt, um Sicher­heit zu gewin­nen, der wird am Ende bei­des verlieren.“

An die­sem Satz mei­ne Damen und Her­ren, an die­sen Satz muss ich jedes Mal den­ken, wenn ich an den Later­nen vor­bei­ge­he, mit die­sen klei­nen blau­en Auf­kle­bern, die mir erzäh­len, dass dort „zu mei­ner Sicher­heit“ video­über­wacht wird.

An was den­ken Sie, mei­ne lie­ben Kol­le­gin­nen und Kollegen?

Vie­len Dank!

(Anmer­kung: Es fol­gen Rede­bei­trä­ge von Rats­mit­glie­dern der ande­ren Frak­tio­nen, danach spricht noch ein­mal Dirk Hillbrecht.)

Lie­be Beob­ach­ter und lie­be Beobachtete,

jetzt haben wir Eini­ges gehört zu dem The­ma. Auf ein paar Din­ge möch­te ich jetzt eigent­lich ganz ger­ne ein­ge­hen.  Ich habe häu­fi­ger gehört, Kame­ras wür­den schüt­zen. Aber wie? Sol­len die dann von ihrem Pfahl her­un­ter sprin­gen und irgend­je­man­den zu Hil­fe eilen?

Das Bei­spiel mit den U‑Bahn-Schlä­gern zeigt: das funk­tio­niert eben nicht so ein­fach. Und wenn Sie einer­seits sagen, da wer­den Leu­te geschützt, und ande­rer­seits eben Bei­spie­le anfüh­ren, wo Leu­te schwer ver­letzt wer­den, dann fin­de ich das schon in sich wider­sprüch­lich, sage ich mal. Das Ent­schei­den­de erscheint mir dabei, dass wir, der Begriff fiel hier ja auch, von einem Sicher­heits­ge­fühl reden. Ein Sicher­heits­ge­fühl ist aber eben nicht wirk­li­che Sicher­heit. Und wirk­li­che Sicher­heit ist eigent­lich nur das, was uns tat­säch­lich hilft. Und inso­fern den­ke ich, greift die­ser Gedan­ke nach einer gefühl­ten Sicher­heit hier zu kurz. Schließ­lich wur­de hier immer wie­der gesagt, die­se Kame­ra­stand­punk­te müs­sen geprüft wer­den. Geprüft wer­den die, alle wer­den geprüft. Es gibt Daten­schutz­be­auf­trag­te etc.

Trotz­dem wer­den es immer mehr Kame­ras. Trotz­dem haben wir absur­de Anzah­len von Kame­ras in die­ser Stadt, zum Teil in der Bahn­hof­stra­ße. Das ist gar nicht so ein Pro­blem des Prü­fens, son­dern es ist ein gesell­schaft­li­ches Pro­blem. Dass man die­se Kame­ras will, ob man die­se Kame­ras will. Dass dar­über even­tu­ell nicht genug dis­ku­tiert wird. Und des­we­gen ist es ein Pro­blem, das sich nicht auf die­se Wei­se lösen lässt.

Ich möch­te, mei­ne Damen und Her­ren, ein­mal kurz wei­ter­den­ken, wie näm­lich ein sol­ches Sze­na­rio sich wei­ter ent­wi­ckelt. Auf euro­päi­scher Ebe­ne gibt es da das Pro­jekt INDECT (Intel­li­gent infor­ma­ti­on sys­tem sup­port­ing obser­va­ti­on, sear­ching and detec­tion for secu­ri­ty of citi­zens in urban envi­ron­ment) — das steht, es ist eine eng­li­sche Abkür­zung, frei über­setzt inet­wa für ein „intel­li­gen­tes Infor­ma­ti­ons­sys­tem, das die Über­wa­chung und die Sicher­heit von Bür­gern in einer städ­ti­schen Umge­bung unter­stützt“. Da sind so genann­te Sicher­heits­stra­te­gen, die sich dar­un­ter vor­stel­len, dass die­ses Sys­tem in Echt­zeit Kame­ra­bil­der ana­ly­sie­ren soll, Per­so­nen dar­auf auto­ma­tisch erkennt und dann auto­ma­tisch Pro­fi­le die­ser Per­so­nen erstellt. Dazu wer­den Poli­zei­da­ten­ban­ken durch­sucht, dazu wird aber bei­spiels­wei­se tat­säch­lich auch auf öffent­li­che Face­book-Pro­fi­le oder Ähn­li­ches zuge­grif­fen. Und damit will man dann das Ver­hal­ten Ein­zel­ner vor­her­sag­bar machen. Damit wir alle dann, und das ahnen Sie jetzt viel­leicht, damit wir alle dann „siche­rer“ werden.

Etwas ande­res wer­den wir durch so ein Vor­ge­hen aber auf jeden Fall. Denn wir wer­den ver­däch­tig. Denn in die­ser Welt von INDECT ist erst ein­mal jeder und alles ver­däch­tig. Han­no­ver­sche Fuß­ball­fans wer­den bei einem Test­lauf sol­cher Sys­te­me wohl übri­gens zu unfrei­wil­li­gen Ver­suchs­ka­nin­chen. Näm­lich im Rah­men der Fuß­ball-Euro­pa­meis­ter­schaft in Polen und der Ukrai­ne. INDECT soll aus­drück­lich in städ­ti­schen Umge­bun­gen ein­ge­setzt wer­den. Han­no­ver, und da wer­den Sie mir Recht geben, Han­no­ver ist so eine städ­ti­sche Umgebung.

Trotz­dem hof­fe ich, dass wir alle uns immer gegen den Ein­satz sol­cher Tech­ni­ken in unse­rer Stadt wen­den wer­den. Egal, ob wir nun gefragt wer­den oder nicht. Denn es kann eben nicht in unse­rem Sin­ne sein, dass jeder Bür­ger Han­no­vers immer und über­all ver­däch­tig ist.

Zu Beginn die­ser Aktu­el­len Stun­de habe ich von der Ein­rich­tung einer Kame­ra am Water­loo und den Mar­kie­run­gen dort erzählt. Ich hat­te offen gelas­sen, wann damals die­se „neu­ar­ti­ge“ Kame­ra instal­liert wur­de. Mei­ne Damen und Her­ren, das war im Jahr 2001. Das ist gera­de ein­mal elf Jah­re her. Längst ist die U‑Bahnstation „Water­loo“ bis in den letz­ten Win­kel video­über­wacht. Die­se Mar­kie­run­gen auf dem Boden aber, die hat nie jemand ent­fernt. Sie kön­nen die heu­te noch sehen. Aber bes­ser soll­te ich sagen: Sie kön­nen die heu­te noch besich­ti­gen. Denn sie neh­men sich in der heu­ti­gen Zeit ein wenig ver­al­tet aus. Wie eine Schreib­ma­schi­ne oder ein Wähl­schei­ben­te­le­fon. Aber sie ste­hen für eine Zeit, in der der Zugang zum The­ma „Über­wa­chung der Gesell­schaft“ noch ein ande­rer war. Ich spre­che von einer Zeit, in der ein selbst­ver­ständ­li­ches Bür­ger­recht galt. In der man nicht auf Schritt und Tritt gefilmt oder „zur eige­nen Sicher­heit“ video­über­wacht wird.

Es gilt für uns, die­ses Recht wie­der mehr in den Blick zu neh­men. Und es liegt an uns als Rat, die öffent­li­che Dis­kus­si­on dar­über neu zu bele­ben. Ich wün­sche mir eine freie, offe­ne Gesell­schaft, in der wir nicht zu per­ma­nen­ten Objek­ten kon­trol­lie­ren­der Beob­ach­tung wer­den. Heu­te gilt mehr denn je, was Ben­ja­min Frank­lin vor über 300 Jah­ren sag­te: “Wer die Frei­heit auf­gibt, um Sicher­heit zu gewin­nen, der wird am Ende bei­des verlieren.“

Vie­len Dank!

 

 

* bean­tragt von der PIRATEN-Fraktion 

PIRATEN-Fraktion stellt Änderungsantrag zum Entwurf der Friedhofsgebührensatzung

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat­te am 5. März 2012 einen Ände­rungs­an­trag zur Gebüh­ren­sat­zung für die Fried­hö­fe der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver ein­ge­reicht (Drs. 0647/​2012). Die­ser Antrag wur­de von der Frak­ti­on im Haus­halts­aus­schuss am 14. März 2012 zurück­ge­zo­gen und durch nach­fol­gen­den Antrag vom 13. März 2012 ersetzt:

„In den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung

Ände­rungs­an­trag gem. §§ 12 und 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover

zur Druck­sa­che Nr. 0200/​2012 N1 „Gebüh­ren­sat­zung für die Fried­hö­fe der Lan­des­haupt­stadt Hannover“

Antrag zu beschlie­ßen:

  1. Über eine Ver­än­de­rung der Fried­hofs­ge­büh­ren 2012 wird erst ent­schie­den, nach­dem die Ver­wal­tung den zustän­di­gen Gre­mi­en im Rat Stra­te­gien und Zukunfts­sze­na­ri­en für die künf­ti­ge Ent­wick­lung der Fried­hö­fe in Han­no­ver vor­ge­legt hat.
  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die ein­zel­nen Posi­tio­nen der Gebüh­ren­be­rei­che detail­liert auf­zu­schlüs­seln und die Kal­ku­la­ti­on für die zurück­lie­gen­den elf Jah­re dem jewei­li­gen tat­säch­li­chen Betriebs­er­geb­nis gegenüberzustellen.

Begrün­dung:

Auch wenn der Rat der vor­her­ge­hen­den Wahl­pe­ri­ode am 17.12.2009 im Rah­men des HSK VII eine Erhö­hung der Gebüh­ren für Urnen ab 2012 gewünscht hat, ent­bin­det dies den am 11.09.2011 gewähl­ten Rat nicht von der Pflicht, sich selbst mit der kom­ple­xen Mate­rie der Fried­hofs­ge­büh­ren zu befas­sen, bevor er eine Ent­schei­dung fällt.

Vor dem Hin­ter­grund eines ers­ten Ände­rungs­an­tra­ges zu Druck­sa­che 0200/​2012 N1 hat der Ers­te Stadt­rat Hans Mön­ning­hoff am 5. März 2012 im Aus­schuss für Umwelt und Grün­flä­chen erfreu­li­cher­wei­se die Zusa­ge gege­ben, inner­halb des nächs­ten Vier­tel­jah­res eine Infor­ma­ti­ons­druck­sa­che zum The­ma vorzulegen.

Nach zwi­schen­zeit­li­cher Aus­kunft der Ver­wal­tung soll die­se Infor­ma­ti­ons­druck­sa­che eine all­ge­mei­ne Dar­stel­lung zur Ent­wick­lung der Fried­hö­fe in den letz­ten 30 Jah­ren ent­hal­ten. Um eine fun­dier­te Ent­schei­dungs­grund­la­ge zu haben, bedarf es aus Sicht der Antrag­stel­ler neben einer all­ge­mei­nen Dar­stel­lung auch einer detail­lier­ten Auf­schlüs­se­lung der ein­zel­nen Posi­tio­nen der Gebüh­ren­be­rei­che, ins­be­son­de­re einer jah­res­be­zo­ge­nen Gegen­über­stel­lung der ursprüng­li­chen Kal­ku­la­ti­ons­pro­gno­sen mit den jewei­li­gen tat­säch­li­chen Betriebs­er­geb­nis­sen. Ein dies­be­züg­li­cher Rück­blick auf die letz­ten elf Jah­re lie­fert mut­maß­lich die auf­schluss­reichs­ten Erkennt­nis­se über die Ent­wick­lung der städ­ti­schen Zuschüs­se in die­sem Zeitraum.

Dass das The­ma „Gebüh­ren­sat­zung“ sehr kom­plex ist zeigt etwa die Tat­sa­che, dass in den letz­ten Jah­ren in Deutsch­land mehr als 50 Fried­hofs­ge­büh­ren­sat­zun­gen durch Gerichts­ent­schei­dun­gen für nich­tig erklärt wor­den sind. Unab­hän­gig davon, ob es in Han­no­ver erfolg­rei­che Kla­gen gegen die Gebüh­ren­sat­zung gege­ben hat, bleibt fest­zu­stel­len, dass sich die Mate­rie auch in der Lan­des­haupt­stadt als hoch­kom­pli­ziert darstellt.

Zum Bei­spiel macht der Anteil der Sar­g­ab­tei­lun­gen incl. der all­ge­mei­nen Rah­men­an­la­gen 70% der Fried­hofs­flä­chen aus, der der Urnen­ab­tei­lun­gen hin­ge­gen nur 30%. Trotz die­ses Flä­chen­ver­hält­nis­ses von 70:30 wer­den 10% der Kos­ten für die all­ge­mei­ne Pfle­ge der Fried­hofs­rah­men­an­la­ge mit einer hälf­ti­gen Pau­scha­le abge­rech­net (unab­hän­gig von der gewähl­ten Grab­art mit jeweils 5% für Sarg- wie für Urnen­bei­set­zun­gen). Im Fal­le der vor­lie­gen­den Kal­ku­la­ti­on wäre das eine Pau­scha­le von 135 €, die für die all­ge­mei­nen Pfle­ge der Fried­hofs­rah­men­an­la­ge gezahlt wer­den müssten.

Die übri­gen 90% der Kos­ten für die all­ge­mei­ne Pfle­ge der Fried­hofs­rah­men­an­la­gen sol­len durch die Über­las­sungs­ge­büh­ren (Grab­rech­te) gedeckt wer­den. Die­se wer­den ent­spre­chend der tat­säch­li­chen Flä­chen­an­tei­le im Ver­hält­nis 70:30 berech­net. War­um die rest­li­chen 10% die­ser Kos­ten unab­hän­gig von der Flä­che zu glei­chen Tei­len zwi­schen bei­den Grab­ar­ten auf­ge­teilt wer­den, ist weder der Kal­ku­la­ti­on noch dem Text der Ver­wal­tungs­vor­la­ge zu entnehmen.

Nach Dar­stel­lung der Ver­wal­tung kön­nen ca. 140.000 € der gewünsch­ten Sum­me von 190.000 € zur Sen­kung der Zuschuss­kos­ten für Fried­hö­fe ohne jeg­li­che Gebüh­ren-Anhe­bung erzielt wer­den. Nicht nach­voll­zieh­bar ist, dass aus­ge­rech­net die Gebüh­ren für Urnen­be­stat­tun­gen dras­tisch erhöht wer­den sol­len, obwohl Han­no­ver hier im Städ­te­ver­gleich ohne­hin schon sehr teu­er ist. Zudem wür­de die­se Erhö­hung ins­be­son­de­re jenen Per­so­nen­kreis tref­fen, der aus finan­zi­el­len Grün­den die ver­gleichs­wei­se preis­güns­ti­ge Bestat­tungs­art wäh­len muss. Sozia­le Gerech­tig­keit darf nicht mit dem Tod enden.

Abge­se­hen davon ist die soge­nann­te Anpas­sung der Gebüh­ren ledig­lich eine kurz­fris­ti­ge Maß­nah­me. Auf lan­ge Sicht beför­dert sie vor­aus­sicht­lich eine Zunah­me der Bei­set­zun­gen in den preis­güns­ti­ge­ren Umland­kom­mu­nen und wird somit zwangs­läu­fig wei­te­re Preis­er­hö­hun­gen in Han­no­ver nach sich zie­hen. Auch vor die­sem Hin­ter­grund ste­hen die neu gewähl­ten Rats­mit­glie­der in der Pflicht, sich des kom­ple­xen The­mas umfas­send anzu­neh­men, bevor sie eine gebüh­ren­re­le­van­te Ent­schei­dung treffen.

Han­no­ver, den 13. März 2012

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”