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Anfrage: Kunstgegenstände im Besitz der Landeshauptstadt Hannover

 Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 12. August 2013 fol­gen­de Anfra­ge gestellt:

„In die Ratsversammlung

Anfra­ge gemäß § 14 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover

Kunst­ge­gen­stän­de im Besitz der Lan­des­haupt­stadt Hannover

Den wesent­li­chen Kern der Eröff­nungs­bi­lanz der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver im Rah­men der Ein­füh­rung des Neu­en Kom­mu­na­len Rech­nungs­we­sens bil­de­te die Erfas­sung und Bewer­tung sämt­li­cher Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de. Dabei waren auch alle Kunst­ge­gen­stän­de zu berück­sich­ti­gen — unab­hän­gig davon, ob sich die­se aktu­ell im tat­säch­li­chen Bestand der Stadt befan­den oder zum Bei­spiel als Leih­ga­be in nicht­städ­ti­schen Einrichtungen.

Die umfang­rei­che Gra­fik-Samm­lung des Han­no­ver­schen Künst­ler­ver­eins (HKV) ist seit län­ge­rem ohne öffent­li­chen Zugang im Nie­der­säch­si­schen Lan­des­mu­se­um Han­no­ver (NLMH) depo­niert. Es han­delt sich um eine Samm­lung von Blät­tern aus der Früh­zeit der Druck­gra­fik bis zur Mit­te des 19. Jahr­hun­derts, die als Lehr­samm­lung auf­ge­baut ist und der des­halb ein kul­tur­ge­schicht­li­cher Wert zukommt.

Die Gra­fik-Samm­lung ist Eigen­tum der Lan­des­haupt­stadt. „Soweit bekannt und nach­voll­zieh­bar, wur­de die Samm­lung Mit­te der 1960er vom HKV an die Stadt ver­kauft“, erklär­te hier­zu Kul­tur­de­zer­nen­tin Dre­ver­mann gegen­über der PIRA­TEN-Frak­ti­on. Auch lie­ge „eine aus­führ­li­che Bewer­tung des Bestan­des“ vor.

Unse­re Erkun­dun­gen zum The­ma haben kei­ne gesi­cher­te Erkennt­nis dar­über gelie­fert, inwie­weit die Samm­lung in die Eröff­nungs­bi­lanz der Lan­des­haupt­stadt ein­ge­gan­gen ist.

Vor die­sem Hin­ter­grund fra­gen wir die Verwaltung:

  1. Wur­de die Gra­fik-Samm­lung als Teil des Ver­mö­gens der Lan­des­haupt­stadt in der Eröff­nungs­bi­lanz berück­sich­tigt? (Wenn Ja, wo genau und mit wel­chen Wer­ten? Wenn Nein, war­um nicht?)
  2. Wel­che schrift­li­chen Unter­la­gen über Datum, Kauf­preis und Kon­di­tio­nen des Erwerbs der Gra­fik-Samm­lung gibt es und was sagen die­se aus?
  3. Inwie­weit hat die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver einen voll­stän­di­gen  Über­blick über die in ihrem Besitz befind­li­chen Kunst­ge­gen­stän­de ein­schließ­lich der kor­re­spon­die­ren­den Kauf­ver­trä­ge,  Schen­kungs­ver­ein­ba­run­gen und ähn­lich eigen­tums­re­le­van­ter Unterlagen?

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

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Die Stadt­ver­wal­tung hat die Anfra­ge in der Rats­ver­samm­lung am 22. August 2013 beant­wor­tet. Nach­zu­le­sen ist das Gan­ze in Drs. 1644/​2013 F1 bzw. unter fol­gen­dem Link:

https://e‑government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1644–2013F1

PIRATEN-Fraktion stellt Änderungsantrag bzgl. Einführung von Gender Budgeting

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 3. Juni 2013 fol­gen­den Ände­rungs­an­trag zu einer poli­ti­schen Initia­ti­ve der Rats­frak­tio­nen von SPD und BÜNDNIS 90/​DIE GRÜNEN gestellt:

„In
- den Gleichstellungsausschuss
- den Kulturausschuss
- den Aus­schuss für Arbeits­markt, Wirt­schafts- und Lie­gen­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten
- den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
- den Verwaltungsausschuss
- die Ratsversammlung 

Ände­rungs­an­trag      gemäß §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover
zu Drs. 0410/​2013 (Ein­füh­rung Gen­der Budgeting)

zu beschlie­ßen:

Der Antrags­text wird wie folgt geändert:

Die Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te defi­niert pro­be­wei­se für zwei von ihr zu wäh­len­de wesent­li­che Pro­duk­te sol­che Pro­dukt­zie­le und Kenn­zah­len, die ihr zur Errei­chung gleich­stel­lungs­po­li­ti­scher Zie­le sinn­voll erscheinen.

Die­se wer­den in den Haus­halts­plan­ent­wurf für das Jahr 2014 aufgenommen.

Die Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te infor­miert im Rah­men ihrer regel­mä­ßi­gen Berich­te im Gleich­stel­lungs­aus­schuss über die ent­wi­ckel­ten Zie­le und Kenn­zah­len sowie die Ergeb­nis­se der prak­ti­schen Umsetzung.

Begrün­dung:

Das neue kom­mu­na­le Rech­nungs­we­sen bie­tet die not­wen­di­gen  Instru­men­te, gleich­stel­lungs­po­li­ti­sche Zie­le im Haus­halt zu defi­nie­ren und zu kon­trol­lie­ren. Gen­der­po­li­ti­sche Ansät­ze mit­tels Pro­dukt­zie­len und Kenn­zah­len in den Haus­halt auf­zu­neh­men, wur­de bereits vor fünf Jah­ren in Drs. 1748/​2008 ange­kün­digt. Eine Umset­zung ist somit überfällig.

In der Ant­wort auf die Anfra­ge der PIRA­TEN-Frak­ti­on zum The­ma Gen­der Main­strea­ming in der Haus­halts­pla­nung Drs. 0896/​2013 geht die Ver­wal­tung bei einer kon­se­quen­ten Ein­füh­rung von Gen­der Bud­ge­ting  von hohem per­so­nel­len und finan­zi­el­len Auf­wand aus. Durch die Beschrän­kung auf zwei von der Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten selbst gewähl­te Pro­duk­te kann die­ser Auf­wand auf ein Min­dest­maß begrenzt wer­den. Sie ist in der Lage Pro­duk­te aus­zu­wäh­len, die sich auf Grund bereits vor­han­de­ner Daten­ba­sis am bes­ten eig­nen, um rasch gleich­stel­lungs­po­li­ti­sche Zie­le zu defi­nie­ren. Anders erscheint selbst pro­be­wei­se eine Ein­füh­rung zum Haus­halt 2014 zeit­lich nicht umsetzbar.

Zum Haus­halt 2015 kann der Rat über Erfolg oder Miss­erfolg der Test­ein­füh­rung bera­ten und über das wei­te­re Vor­ge­hen entscheiden.

Da die Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te ohne­hin regel­mä­ßig im feder­füh­ren­den Gleich­stel­lungs­aus­schuss aus­führ­lich berich­tet, ist die Vor­ga­be zusätz­li­cher Berichts­pflich­ten entbehrlich.

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

Anfrage: Finanzpolitische Instrumente von Gender Mainstreaming in der Haushaltsplanung

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 17. April 2013 fol­gen­de Anfra­ge gestellt:

„In die Ratsversammlung

Anfra­ge gemäß § 14 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover

Finanz­po­li­ti­sche Instru­men­te von Gen­der Main­strea­ming in der Haushaltsplanung

In ihrer Ant­wort auf eine Anfra­ge der Frak­ti­on BÜNDNIS 90/​DIE GRÜNEN vom 27. Juni 2008 zu finanz­po­li­ti­schen Instru­men­ten des Gen­der Main­strea­ming (Gen­der Bud­get) im Neu­en Kom­mu­na­len Rech­nungs­we­sen (NKR) hat die Ver­wal­tung ange­kün­digt, gen­der­re­le­van­te Aspek­te beim Ent­wurf der neu­en Pro­dukt-Struk­tur im NKR berück­sich­ti­gen zu wol­len. Hier­zu soll­ten bei der Defi­ni­ti­on wesent­li­cher Pro­duk­te gen­der­re­le­van­te Zie­le und Kenn­zah­len gebil­det wer­den. Dabei wur­de auch – laut Drs. 1748/​2008 F1 – auf „wert­vol­le Hin­wei­se“ gesetzt, zu erwar­ten von der „im The­ma ‚Gen­der Bud­get‘ sehr ver­sier­ten Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten“. Bekann­ter­ma­ßen ist das NKR mitt­ler­wei­le in der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver eingeführt.

Vor die­sem Hin­ter­grund fra­gen wir die Verwaltung: 

1. Wur­den zwi­schen­zeit­lich gen­der­re­le­van­te Zie­le und Kenn­zah­len für wesent­li­che Pro­duk­te gebil­det? (Wenn Ja, wel­che Zie­le und Kenn­zah­len sind das? Wenn Nein, war­um nicht?

2. Wur­de  die Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te in die Aus­wahl und Defi­ni­ti­on wesent­li­cher Pro­duk­te und Kenn­zah­len ein­be­zo­gen? (Wenn Ja, wel­che wert­vol­len Hin­wei­se wur­den von ihr ein­ge­bracht und wel­che gen­der­re­le­van­ten Fra­gen mit ihr erör­tert? Wenn Nein, war­um nicht?

3. Wel­che Vor- und/​oder Nach­tei­le, Ein­spa­run­gen und/​oder Mehr­auf­wand bringt eine kon­se­quen­te Ein­füh­rung von Gen­der Bud­ge­ting mit sich?

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

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Die Stadt­ver­wal­tung hat die Anfra­ge in der Rats­ver­samm­lung am 16. Mai 2013 beant­wor­tet. Nach­zu­le­sen ist das Gan­ze in Drs. 0896/​2013 F1 bzw. unter fol­gen­dem Link: 

https://e‑government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/0896–2013F1