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PIRATEN-​​Fraktion fordert weiterhin fundierte Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei sogenanntem Finanzierungs-​​Contracting für Solarstrom

Zur geplan­ten Instal­la­ti­on von Solar­strom­an­la­gen im soge­nann­ten Finan­zie­rungs-Con­trac­ting hat die Ver­wal­tung am 10. Juni 2013 eine Neu­fas­sung der Beschluss­druck­sa­che 0920/​2013 vor­ge­legt. Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat dar­auf­hin ihren Ände­rungs­an­trag vom 24. Mai 2013 (Drs. 1303/​2013) in der Sit­zung des Aus­schus­ses für Haus­halt, Finan­zen und Wirt­schafts­prü­fung am 12. Juni 2013 zurück­ge­zo­gen und zugleich fol­gen­den neu­en Ände­rungs­an­trag eingereicht:

„In
- den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
- den Aus­schuss für Umwelt­schutz und Grünflächen 
- den Aus­schuss für Arbeitsmarkt‑, Wirt­schafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
- den Verwaltungsausschuss
- die Ratsversammlung

Ände­rungs­an­trag gemäß §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 0920/​2013 N1 (Instal­la­ti­on von Solar­strom­an­la­gen im Con­trac­ting auf den Dächern städ­ti­scher Liegenschaften)

zu beschlie­ßen:

Der Antrags­text wird wie folgt geändert:

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, eine Aus­schrei­bung für die Instal­la­ti­on von ca. 11 Solar­strom­an­la­gen (im Fol­gen­den kurz PV-Anla­gen genannt) als Finan­zie­rungs-Con­trac­ting vorzubereiten.
  2. Die Ver­wal­tung kann auch ande­re, nicht in Anla­ge 1 auf­ge­führ­te Lie­gen­schaf­ten in den Aus­schrei­bungs­ent­wurf auf­neh­men oder Lie­gen­schaf­ten her­aus­neh­men, wenn dies sach­lich begrün­det wird und wirt­schaft­lich ist.
  3. Die Beschluss­fas­sung erfolgt erst, nach­dem die Ver­wal­tung den zustän­di­gen Rats­gre­mi­en die für eine Aus­schrei­bung not­wen­di­gen kon­kre­ten Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nun­gen vor­ge­legt hat.

Begrün­dung:

Die von der Ver­wal­tung vor­ge­leg­te Neu­fas­sung der Drs. 0920/​2013 geht inhalt­lich deut­lich über die Ursprungs­druck­sa­che hin­aus. Dies betrifft ins­be­son­de­re die Absicht der Ver­wal­tung, sich durch Punkt 2 der Drs. 0920/​2013 N1 ermäch­ti­gen zu las­sen, über die Beauf­tra­gung der Aus­schrei­bung von ca. 11 Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen hin­aus wei­te­re Aus­schrei­bun­gen für PV-Anla­gen durchzuführen.

Wei­ter­hin beab­sich­tigt die Stadt­ver­wal­tung im Zusam­men­hang mit der geplan­ten Errich­tung von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen, das soge­nann­te Finan­zie­rungs-Con­trac­ting anzu­wen­den. Da es ver­schie­de­ne Con­trac­ting-For­men gibt, soll­te die­ser Begriff im Antrag ent­spre­chend prä­zi­se benannt werden.

Das soge­nann­te Finan­zie­rungs-Con­trac­ting ist ein kre­dit­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft, genau wie z.B. das ÖPP-Ver­fah­ren, das auf­grund unter­schied­li­cher Erfah­run­gen in der Fach­welt kon­tro­vers dis­ku­tiert wird.

Manch kre­dit­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft, das in der Pro­jek­ti­on als ren­tier­lich und risi­ko­frei dar­ge­stellt wor­den ist, hat Kom­mu­nen spä­ter nega­ti­ve finan­zi­el­le Fol­gen gebracht — trotz soge­nann­ter unab­hän­gi­ger Gut­ach­ten und Geneh­mi­gung durch die Kom­mu­nal­auf­sicht. Auch die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver hat nicht nur posi­ti­ve Erfah­run­gen mit kre­dit­ähn­li­chen Rechts­ge­schäf­ten gemacht, wie z.B. der Fall des Mis­bur­ger Bades zeigt.

Da es sich um die erst­ma­li­ge Anwen­dung des Finan­zie­rungs-Con­trac­ting im Bereich von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen han­delt, bedarf es ins­be­son­de­re bezüg­lich der Wirt­schafts­da­ten und der Wirt­schaft­lich­keits­pro­gno­sen beson­de­rer Sorg­falt und Aufmerksamkeit.

Nur bei Vor­la­ge fun­dier­ter Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nun­gen und damit zusam­men­hän­gen­der Fach­da­ten und ‑infor­ma­tio­nen kann der Rat das Vor­ha­ben sach­ge­recht beur­tei­len, mög­li­che lang­fris­ti­ge finan­zi­el­le Risi­ken abschät­zen und eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Ent­schei­dung treffen.

Ohne umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen zu den ein­zel­nen Pla­nungs­schrit­ten und ohne eine nach­voll­zieh­ba­re Kal­ku­la­ti­on, die neben finan­zi­el­len Aspek­ten auch sol­che der Nach­hal­tig­keit ein­be­zieht, ist eine wirk­li­che Kon­trol­le durch den Rat nicht möglich.

Auch die von der Ver­wal­tung vor­ge­leg­te Neu­fas­sung beinhal­tet kein prüf­ba­res Zah­len­werk, son­dern beruht nach wie vor im Wesent­li­chen auf Annah­men. Da kon­kre­te Berech­nun­gen im Rah­men einer Aus­schrei­bung sowie­so erar­bei­tet wer­den müs­sen, bringt der vor­lie­gen­de Ände­rungs­an­trag kei­ne zeit­li­che Ver­zö­ge­rung bezüg­lich einer even­tu­el­len Umset­zung des Vor­ha­bens mit sich.

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

Anfrage: Kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Landeshauptstadt Hannover

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 29. Mai 2013 fol­gen­de Anfra­ge gestellt:

„In die Ratsversammlung

Anfra­ge gemäß § 14 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover

Kre­dit­ähn­li­che Rechts­ge­schäf­te der Lan­des­haupt­stadt Hannover

Die Stadt­ver­wal­tung setzt bei der Finan­zie­rung von Pro­jek­ten auch auf kre­dit­ähn­li­che Rechts­ge­schäf­te. Dazu zäh­len u.a. soge­nann­te Con­trac­ting-Ver­fah­ren und Model­le der soge­nann­ten öffent­lich-pri­va­ten Part­ner­schaft (ÖPP).

Bezüg­lich des Ein­sat­zes sol­cher Finan­zie­rungs­mo­del­le wird ger­ne ange­führt, sie sei­en ange­sichts von Über­schul­dung sowie Decke­lung der Inves­ti­ti­ons­kre­di­te durch die Kom­mu­nal­auf­sicht alternativlos.

In der Fach­welt wer­den der­ar­ti­ge Finan­zie­rungs­mo­del­le kon­tro­vers dis­ku­tiert. Manch kre­dit­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft, das in der Pro­jek­ti­on als ren­tier­lich und risi­ko­frei dar­ge­stellt wor­den ist, hat Kom­mu­nen spä­ter nega­ti­ve finan­zi­el­le Fol­gen gebracht — trotz soge­nann­ter unab­hän­gi­ger Gut­ach­ten und Geneh­mi­gung durch die Kom­mu­nal­auf­sicht. Auch die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver hat nicht nur posi­ti­ve Erfah­run­gen mit kre­dit­ähn­li­chen Rechts­ge­schäf­ten gemacht, wie z.B. der Fall des Mis­bur­ger Bades zeigt. Und in der Han­no­ver­schen All­ge­mei­nen Zei­tung vom 29. Mai 2013 wird im Zusam­men­hang mit der geplan­te Ret­tungs­leit­stel­le fest­ge­stellt: „Ist unterm Strich meist etwas teu­rer, erlaubt aber klam­men Kom­mu­nen trotz Über­schul­dung Großprojekte.“

Dabei trifft der Kre­dit­er­lass des Lan­des Nie­der­sach­sen, der in sei­ner aktu­ell gül­ti­gen Fas­sung 2008 beschlos­sen wur­de,  ver­bind­li­che Rege­lun­gen zu den ver­schie­de­nen Aspek­ten der Kre­dit­wirt­schaft kom­mu­na­ler Kör­per­schaf­ten. Dort heißt es u.a.: „Wenn die Haus­halts­la­ge eine Kre­dit­fi­nan­zie­rung nicht zulässt, ist auch ein kre­dit­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft unzulässig.“

Vor die­sem Hin­ter­grund fra­gen wir die Verwaltung: 

1. Ber­gen kre­dit­ähn­li­che Rechts­ge­schäf­te aus Sicht der Ver­wal­tung Risi­ken? (Wenn Ja, wel­che? Wenn Nein, war­um nicht?)

2. Wer­den kre­dit­ähn­li­che Rechts­ge­schäf­te auf das Kre­dit­vo­lu­men des Haus­halts der LHH ange­rech­net? (Wenn Ja, wo lie­gen dann die Vor­tei­le bei kre­dit­ähn­li­chen Rechts­ge­schäf­ten? Wenn Nein, wel­che kurz- und lang­fris­ti­gen Fol­gen ent­ste­hen für die Haus­halts­la­ge und die wei­te­re Haushaltsplanung?)

3. Inwie­fern erfolgt eine detail­lier­te Erfas­sung und Dar­stel­lung aller Ein­zel- und Gesamt­kos­ten kre­dit­ähn­li­cher Rechts­ge­schäf­te von der Pla­nungs­pha­se über die Aus­schrei­bung bis zur Umset­zung (zum Bei­spiel im Haus­halts­plan oder andernorts)?

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”

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Die Stadt­ver­wal­tung hat die Anfra­ge in der Rats­ver­samm­lung am 13. Juni 2013 beant­wor­tet. Nach­zu­le­sen ist das Gan­ze in Drs. 1327/​2013 F1  bzw. unter fol­gen­dem Link:

https://e‑government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1327–2013F1

 

PIRATEN-Fraktion fordert fundierte Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei sogenanntem Finanzierungs-Contracting für Solarstrom

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 24. Mai 2013 fol­gen­den Ände­rungs­an­trag zur geplan­ten Instal­la­ti­on von Solar­strom­an­lat­gen im soge­nann­ten Finan­zie­rungs-Con­trac­ting vorgelegt:

„In
- den Aus­schuss für Arbeitsmarkt‑, Wirt­schafts- und Lie­gen­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten
- den Aus­schuss für Umwelt­schutz und Grünflächen
- den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
- den Verwaltungsausschuss
- die Ratsversammlung

Ände­rungs­an­trag gemäß §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 0920/​2013 (Instal­la­ti­on von Solar­strom­an­la­gen im Con­trac­ting auf den Dächern städ­ti­scher Liegenschaften)

zu beschlie­ßen:

Der Antrags­text wird wie folgt geändert:

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, eine Aus­schrei­bung für die Instal­la­ti­on von ca. 11 Solar­strom­an­la­gen (im Fol­gen­den kurz PV-Anla­gen genannt) als Finan­zie­rungs-Con­trac­ting vorzubereiten.
  2. Die Beschluss­fas­sung erfolgt erst, nach­dem die für eine Aus­schrei­bung not­wen­di­gen kon­kre­ten Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nun­gen vorliegen.
  3. Die Ver­wal­tung kann auch ande­re, nicht in Anla­ge 1 auf­ge­führ­te Lie­gen­schaf­ten in den Aus­schrei­bungs­ent­wurf auf­neh­men oder Lie­gen­schaf­ten her­aus­neh­men, wenn dies sach­lich begrün­det wird und wirt­schaft­lich ist.

Begrün­dung:

Die Stadt­ver­wal­tung beab­sich­tigt im Zusam­men­hang mit der Errich­tung von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen, das soge­nann­te Finan­zie­rungs-Con­trac­ting anzu­wen­den. Da es meh­re­re Con­trac­ting-For­men gibt, soll­te die­ser Begriff im Antrag ent­spre­chend prä­zi­se gewählt werden.

Das soge­nann­te Finan­zie­rungs-Con­trac­ting ist ein kre­dit­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft, genau wie z.B. das ÖPP-Ver­fah­ren, das auf­grund unter­schied­li­cher Erfah­run­gen in der Fach­welt kon­tro­vers dis­ku­tiert wird.

Manch kre­dit­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft, das in der Pro­jek­ti­on als ren­tier­lich und risi­ko­frei dar­ge­stellt wor­den ist, hat Kom­mu­nen spä­ter nega­ti­ve finan­zi­el­le Fol­gen gebracht — trotz soge­nann­ter unab­hän­gi­ger Gut­ach­ten und Geneh­mi­gung durch die Kom­mu­nal­auf­sicht. Auch die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver hat nicht nur posi­ti­ve Erfah­run­gen mit kre­dit­ähn­li­chen Rechts­ge­schäf­ten gemacht, wie z.B. der Fall des Mis­bur­ger Bades zeigt.

Da es sich um die erst­ma­li­ge Anwen­dung des Finan­zie­rungs-Con­trac­ting im Bereich von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen han­delt, bedarf es ins­be­son­de­re bezüg­lich der Wirt­schafts­da­ten und der Wirt­schaft­lich­keits­pro­gno­sen beson­de­rer Sorg­falt und Aufmerksamkeit.

Nur bei Vor­la­ge fun­dier­ter Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nun­gen und damit zusam­men­hän­gen­der Fach­da­ten und ‑infor­ma­tio­nen kann der Rat das Vor­ha­ben sach­ge­recht beur­tei­len, mög­li­che lang­fris­ti­ge finan­zi­el­le Risi­ken abschät­zen und eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Ent­schei­dung treffen.

Zudem ist ohne eine nach­voll­zieh­ba­re Kal­ku­la­ti­on und ohne umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen zu den ein­zel­nen Pla­nungs­schrit­ten eine wirk­li­che Kon­trol­le durch den Rat nicht möglich.

Die Ursprungs-Druck­sa­che beinhal­tet kein prüf­ba­res Zah­len­werk, son­dern beruht im Wesent­li­chen auf Annah­men. Da kon­kre­te Berech­nun­gen im Rah­men einer Aus­schrei­bung sowie­so erar­bei­tet wer­den müs­sen, bringt der vor­lie­gen­de Ände­rungs­an­trag kei­ne zeit­li­che Ver­zö­ge­rung bezüg­lich einer even­tu­el­len Umset­zung des Vor­ha­bens mit sich.

Dirk Hill­brecht

(stellv. Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”