Die PIRATEN-Fraktion hat am 24. Mai 2013 folgenden Änderungsantrag zur geplanten Installation von Solarstromanlatgen im sogenannten Finanzierungs-Contracting vorgelegt:
„In
- den Ausschuss für Arbeitsmarkt‑, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
- den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
- den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
- den Verwaltungsausschuss
- die Ratsversammlung
Änderungsantrag gemäß §§ 12 und 34 der GO des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drs. 0920/2013 (Installation von Solarstromanlagen im Contracting auf den Dächern städtischer Liegenschaften)
zu beschließen:
Der Antragstext wird wie folgt geändert:
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung für die Installation von ca. 11 Solarstromanlagen (im Folgenden kurz PV-Anlagen genannt) als Finanzierungs-Contracting vorzubereiten.
- Die Beschlussfassung erfolgt erst, nachdem die für eine Ausschreibung notwendigen konkreten Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorliegen.
- Die Verwaltung kann auch andere, nicht in Anlage 1 aufgeführte Liegenschaften in den Ausschreibungsentwurf aufnehmen oder Liegenschaften herausnehmen, wenn dies sachlich begründet wird und wirtschaftlich ist.
Begründung:
Die Stadtverwaltung beabsichtigt im Zusammenhang mit der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen, das sogenannte Finanzierungs-Contracting anzuwenden. Da es mehrere Contracting-Formen gibt, sollte dieser Begriff im Antrag entsprechend präzise gewählt werden.
Das sogenannte Finanzierungs-Contracting ist ein kreditähnliches Rechtsgeschäft, genau wie z.B. das ÖPP-Verfahren, das aufgrund unterschiedlicher Erfahrungen in der Fachwelt kontrovers diskutiert wird.
Manch kreditähnliches Rechtsgeschäft, das in der Projektion als rentierlich und risikofrei dargestellt worden ist, hat Kommunen später negative finanzielle Folgen gebracht — trotz sogenannter unabhängiger Gutachten und Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Auch die Landeshauptstadt Hannover hat nicht nur positive Erfahrungen mit kreditähnlichen Rechtsgeschäften gemacht, wie z.B. der Fall des Misburger Bades zeigt.
Da es sich um die erstmalige Anwendung des Finanzierungs-Contracting im Bereich von Photovoltaik-Anlagen handelt, bedarf es insbesondere bezüglich der Wirtschaftsdaten und der Wirtschaftlichkeitsprognosen besonderer Sorgfalt und Aufmerksamkeit.
Nur bei Vorlage fundierter Wirtschaftlichkeitsberechnungen und damit zusammenhängender Fachdaten und ‑informationen kann der Rat das Vorhaben sachgerecht beurteilen, mögliche langfristige finanzielle Risiken abschätzen und eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen.
Zudem ist ohne eine nachvollziehbare Kalkulation und ohne umfassende Informationen zu den einzelnen Planungsschritten eine wirkliche Kontrolle durch den Rat nicht möglich.
Die Ursprungs-Drucksache beinhaltet kein prüfbares Zahlenwerk, sondern beruht im Wesentlichen auf Annahmen. Da konkrete Berechnungen im Rahmen einer Ausschreibung sowieso erarbeitet werden müssen, bringt der vorliegende Änderungsantrag keine zeitliche Verzögerung bezüglich einer eventuellen Umsetzung des Vorhabens mit sich.
Dirk Hillbrecht
(stellv. Fraktionsvorsitzender)”