PIRATEN-Fraktion: Keine Dringlichkeit bei Beurlaubung von Hannovers Oberbürgermeister

M E D I E N I N F O R M A T I O N

Es ist sehr erfreu­lich, dass Ober­bür­ger­meis­ter Weil die zuvor den Frak­tio­nen schrift­lich mit­ge­teil­te Sicht­wei­se zurück­ge­nom­men hat, sei­ne Beur­lau­bung habe beson­de­re Eil­be­dürf­tig­keit und sei nicht öffent­lich zu bera­ten.“ Mit die­sen Wor­ten kom­men­tiert Rats­herr Dirk Hill­brecht die kom­plet­te Kehrt­wen­de des han­no­ver­schen Verwaltungschefs.

Mit der Ein­las­sung, der Vor­gang sei von beson­de­rer Eil­be­dürf­tig­keit, hat­te das von OB Weil gelei­te­te Dezer­nat I den Rats­frak­tio­nen am 17. Okto­ber um 12.10 Uhr im Rats­in­for­ma­ti­ons­sys­tem eine Druck­sa­che mit dem Titel „Beur­lau­bung von Herrn Ober­bür­ger­meis­ter Weil“ (2343/​2012) zur Ver­fü­gung gestellt. Schon einen Tag spä­ter soll­te die Rats­ver­samm­lung dazu einen end­gül­ti­gen Beschluss fassen.

Im Regel­fall müs­sen Anträ­ge „spä­tes­tens am zehn­ten Tag vor dem Tag der Rats­sit­zung“ vor­lie­gen, heißt es dem­ge­gen­über in der Geschäfts­ord­nung des Rates. „Wir sehen kei­ner­lei Anhalts­punk­te für die ins Feld geführ­te Eil­be­dürf­tig­keit, wohl aber Bera­tungs­be­darf zur Druck­sa­che und ihrem Inhalt“, erklärt Frak­ti­ons­vi­ze Hill­brecht. Des­we­gen hat die PIRA­TEN-Frak­ti­on in der Rats­ver­samm­lung am 18. Okto­ber die Ver­ta­gung der Bera­tung bean­tragt – ein in der Rats­pra­xis voll­kom­men übli­ches, von allen Frak­tio­nen regel­mä­ßig genutz­tes Mittel.

Wir ver­ste­hen den Rat nicht als Abnick-Ver­samm­lung und neh­men die Auf­ga­be sehr ernst, das Han­deln des Ober­bür­ger­meis­ters und der von ihm gelei­te­ten Ver­wal­tung zu kon­trol­lie­ren“, so Rat­spi­rat Hill­brecht. „Es ist bemer­kens­wert, dass Ver­tre­ter eta­blier­ter Rats­frak­tio­nen mit höchst aggres­si­ven Angrif­fen gegen uns agie­ren, obwohl wir schlicht von unse­ren demo­kra­ti­schen Grund­rech­ten Gebrauch machen“, bilan­ziert der Frak­ti­ons­vi­ze die Debat­te zu Tages­ord­nungs­punkt 18 der Sit­zung am 18. Okto­ber 2012. Und: „Eben­so bemer­kens­wert ist, dass kei­ne Frak­ti­on einen Geschäfts­ord­nungs-Antrag auf Fest­stel­lung beson­de­rer Dring­lich­keit der Druck­sa­che 2343/​2012 gestellt hat.“ Einen sol­cher hät­te in der Rats­ver­samm­lung mit ein­fa­cher Mehr­heit durch­ge­bracht wer­den kön­nen. Danach hät­te der Rat gemäß Geschäfts­ord­nung sofort über den Tages­ord­nungs­punkt 18 abstim­men müssen.

Es bleibt also fest­zu­hal­ten, dass nach Inter­ven­ti­on der PIRA­TEN-Frak­ti­on weder der Rat noch der OB eine beson­de­re Dring­lich­keit gel­tend gemacht haben. Eine Beschluss­fas­sung kann in der nächs­ten Rats­sit­zung statt­fin­den, die bereits in drei Wochen stattfindet.