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Die Ratsherren, ihr Zeiteinsatz und ihr Geld

Mit­glie­der des Rates sind im Gegen­satz zu Man­dtags­trä­gern in Land­ta­gen, im Bun­des­tag oder im Euro­pa­par­la­ment ehren­amt­lich tätig. Gleich­wohl ist das Enga­ge­ment sehr umfang­reich — inhalt­lich wie zeit­lich: Der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Dr. Jür­gen Jung­hä­nel ist Mit­glied in 11 Rats­gre­mi­en*, der stell­ver­tre­ten­de Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Dirk Hill­brecht sogar in 14. Allein in den regel­mä­ßig tagen­den Aus­schüs­sen, Kom­mis­sio­nen und AGs ver­brin­gen die bei­den PIRA­TEN-Rats­her­ren im Jah­res­mit­tel monat­lich jeweils zwi­schen zehn und zwölf Stun­den. Hin­zu kommt ein hoher Zeit­ein­satz für inhalt­li­che Vor- und Nach­be­rei­tun­gen. Ins­ge­samt inves­tie­ren bei­de Rats­her­ren im Jah­res­mit­tel jeweils zwi­schen 40 und 50 Monats­stun­den in ihre Arbeit als Mandatsträger.

Für die­sen Ein­satz gibt es, wie auch bei ande­ren Ehren­äm­tern in öffent­li­chem Inter­es­se (von der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr bis zur Sport-Übungs­lei­tung) eine soge­nann­te Auf­wands­ent­schä­di­gung. Die Höhe ist für Rats­mit­glie­der in der Ent­schä­di­gungs­sat­zung der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver gere­gelt und monat­lich gleich­blei­bend. Bei der PIRA­TEN-Frak­ti­on erge­ben sich dar­aus fol­gen­de Summen:

Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Dr. Jür­gen Junghänel*:
931,00 Euro zzgl. Pau­schal­be­trag für Fahrt­kos­ten auf Basis ÖPNV-Abo, zur­zeit 52,50 Euro.

Stellv. Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Dirk Hillbrecht:
465,50 Euro zzgl. Pau­schal­be­trag für Fahrt­kos­ten auf Basis  ÖPNV-Abo, zur­zeit 52,50 Euro.

Wer es ganz genau wis­sen will, kann die Bestim­mun­gen nach­le­sen in Aus­ga­be 40/​2007 (vom 18.10.2007) des Gemein­sa­men Amts­blatts für die Regi­on Han­no­ver und die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver ab Sei­te 342.

* bis 28.02.2014

PIRATEN-Fraktion fordert für Hannover: „Informationsfreiheitsatzung jetzt — Transparenz sofort!” Kritik an GRÜNEN und SPD

M E D I E N I N F O R M A T I O N

„Infor­ma­ti­ons­frei­heit jetzt — Trans­pa­renz sofort!“

PIRATEN for­dern umge­hen­de Umset­zung in Han­no­ver /​ Kri­tik an GRÜNEN und SPD 

„Infor­ma­ti­ons­frei­heit jetzt — Trans­pa­renz sofort!“ So lau­tet die For­de­rung der PIRA­TEN-Frak­ti­on im Rat der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver. Zur umge­hen­den Umset­zung hat die Frak­ti­on heu­te (8. Febru­ar 2013) den Ent­wurf für eine kom­mu­na­le Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung vor­ge­legt. Dar­in wird der  Zugang zu Infor­ma­tio­nen des eige­nen Wir­kungs­krei­ses der Lan­des­haupt­stadt gere­gelt. Dies betrifft nahe­zu alle Berei­che des städ­ti­schen Han­delns — die Arbeit der Bür­ger­äm­ter eben­so wie die Haus­halts­pla­nung, die Feu­er­wehr genau­so wie die Stadt­ent­wäs­se­rung, den Sozi­al­be­reich wie den der Kultur.

„Wir wol­len han­nö­ver­sche Akten und Daten für jeden öff­nen, denn der freie Zugang zu Ori­gi­nal­quel­len ist für die eige­ne Mei­nungs­bil­dung in einer offe­nen Bür­ger­ge­sell­schaft zwin­gend not­wen­dig“, sagt Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Dr. Jür­gen Junghänel.

„Trans­pa­renz ist ein wich­ti­ges Mit­ge­stal­tungs- und Kon­troll­in­stru­ment in unse­rer Demo­kra­tie. Dazu gehört auch Infor­ma­ti­ons­frei­heit, wel­che die effek­ti­ve Wahr­neh­mung von Bür­ger­rech­ten ver­ein­facht und das Ver­trau­ens­ver­hält­nis zur öffent­li­chen Ver­wal­tung för­dert“, so eine Kern­aus­sa­ge in der Begrün­dung des Antrages.

Bereits im August 2012 hat­te die PIRA­TEN-Frak­ti­on einen Antrag ein­ge­reicht, der die Ver­wal­tung mit der Erar­bei­tung einer Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung beauf­tra­gen soll­te. Die­sen Antrag hat der Rat am 31. Janu­ar 2013 abge­lehnt — unter maß­geb­li­cher Mit­wir­kung von SPD und BÜNDNIS 90/​DIE GRÜNEN.

„Das Abstim­mungs­ver­hal­ten ins­be­son­de­re der Grü­nen ist nicht nach­voll­zieh­bar, denn die Par­tei hat vor und nach den Kom­mu­nal­wah­len 2011 auf höchs­ter Lan­des­ebe­ne zwei Pro­gramm-Beschlüs­se zur Ein­füh­rung kom­mu­na­ler Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zun­gen gefasst“, sagt Frak­ti­ons­vi­ze Dirk Hill­brecht. [1] „In Han­no­ver war­ten die­se Beschlüs­se bis heu­te auf Umset­zung. Hier kön­nen die Grü­nen immer noch ihr Wahl­ver­spre­chen ein­lö­sen und damit bewei­sen, dass ihre Par­tei­be­schlüs­se mehr sind als wahl­kampf­ge­schwän­ger­tes Wortgeklingel.“

In  ande­ren Städ­ten Nie­der­sach­sens ist sach­ori­en­tier­te kom­mu­nal­po­li­ti­sche Koope­ra­ti­on offen­sicht­lich weni­ger pro­ble­ma­tisch. Vie­ler­orts bestehen schon ent­spre­chen­de Sat­zun­gen. In Braun­schweig bei­spiels­wei­se haben die dor­ti­gen Rats-Pira­ten 2012 gemein­sam mit Man­dats­trä­gern von SPD, Grü­nen und ande­ren Par­tei­en eine kom­mu­na­le Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung beschlos­sen. „Auch unse­re direk­te Nach­bar­stadt Lan­gen­ha­gen ist dank einer dor­ti­gen SPD-Initia­ti­ve wei­ter als Han­no­ver. In der Lan­des­haupt­stadt macht das Fest­hal­ten an alten  Struk­tu­ren sach­ori­en­tier­te Arbeit fast unmög­lich“, so Rats­herr Dirk Hill­brecht. „Das erle­ben wir hier in nahe­zu allen Berei­chen. Die Alt-Par­tei­en kön­nen gute  Ideen und Initia­ti­ven neu­er Par­tei­en nicht akzep­tie­ren. Das muss sich ändern, damit Poli­tik tat­säch­lich für die Men­schen gestal­tet wird und nicht nur aus der Macht eige­ner Mehrheit.“

(ver­öf­fent­licht am 8. Febru­ar 2013)

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[1] LDK am 5./6. Febru­ar 2011 – “Kom­mu­nal­po­li­ti­sche Erklä­rung” (s.S.13):  http://​www​.grue​ne​-nie​der​sach​sen​.de/​p​a​r​t​e​i​/​p​a​r​t​e​i​t​a​g​e​/​l​d​k​-​h​a​n​n​o​v​e​r​/​b​e​s​c​h​l​u​e​s​s​e​.​h​tml
LDK am 19./20. Novem­ber 2011 – “Für eine klu­ge Netz- und Medi­en­po­li­tik für Nie­der­sach­sen” (s.S. 2): http://​www​.grue​ne​-nie​der​sach​sen​.de/​p​a​r​t​e​i​/​p​a​r​t​e​i​t​a​g​e​/​l​d​k​-​v​e​r​d​e​n​/​b​e​s​c​h​l​u​e​s​s​e​.​h​tml

 

 

PIRATEN-Fraktion legt Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung für Hannover vor

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 8. Febru­ar 2013 den Ent­wurf einer kom­mu­na­len Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung für die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver vor­ge­legt. Der Antrag im Wortlaut:

„In die nächs­te Ratsversammlung

Antrag       gemäß § 10 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover

den nach­fol­gen­den Ent­wurf einer

Sat­zung zur Rege­lung des Zugangs zu Infor­ma­tio­nen des eige­nen Wir­kungs­krei­ses der Lan­des­haupt­stadt Hannover 

zu beschlie­ßen:

Sat­zung zur Rege­lung des Zugangs zu Infor­ma­tio­nen des eige­nen Wir­kungs­krei­ses der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver (Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung)

 § 1 Zweck der Satzung 

Zweck die­ser Sat­zung ist es, den frei­en Zugang zu den bei der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver vor­han­de­nen Infor­ma­tio­nen zu gewähr­leis­ten und die grund­le­gen­den Vor­aus­set­zun­gen fest­zu­le­gen, unter denen der­ar­ti­ge Infor­ma­tio­nen zugäng­lich gemacht wer­den sol­len. Von der Sat­zung betrof­fen sind aus­schließ­lich Infor­ma­tio­nen in Ange­le­gen­hei­ten des eige­nen Wirkungskreises.

§ 2 Begriffsbestimmung

Infor­ma­tio­nen im Sin­ne die­ser Sat­zung sind alle Auf­zeich­nun­gen bei der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Ange­le­gen­hei­ten des eige­nen Wir­kungs­krei­ses, unab­hän­gig von der Art ihrer Speicherung.

§ 3 Informationsfreiheit 

(1) Jede Per­son mit Wohn­sitz, Aus­bil­dungs­ort oder Erwerbs­tä­tig­keit in der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver sowie jede juris­ti­sche Per­son mit Sitz in der Lan­des­haupt­stadt hat Anspruch auf Zugang zu den von die­ser Sat­zung erfass­ten Informationen.

(2) Für die Aus­füh­rung der Auf­ga­ben nach die­ser Sat­zung ent­fällt die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit.

§ 4 Aus­ge­stal­tung des Informationszugangsanspruchs 

(1) Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver hat grund­sätz­lich Aus­kunft zu ertei­len, Akten­ein­sicht zu gewäh­ren oder die Infor­ma­ti­ons­trä­ger zugäng­lich zu machen, wel­che die begehr­ten Infor­ma­tio­nen enthalten.

(2) Han­delt es sich um vor­über­ge­hend bei­gezo­ge­ne Akten ande­rer öffent­li­cher Stel­len, die nicht Bestand­teil der eige­nen Ver­wal­tungs­un­ter­la­gen wer­den sol­len, weist die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver auf die­se Tat­sa­che hin und nennt der Antrag­stel­le­rin oder dem Antrag­stel­ler die für die Ent­schei­dung über die Ein­sicht in die­se Akten zustän­di­ge Stelle.

(3) Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver stellt grund­sätz­lich aus­rei­chen­de zeit­li­che, sach­li­che und räum­li­che Mög­lich­kei­ten für den Infor­ma­ti­ons­zu­gang zur Ver­fü­gung. Die Anfer­ti­gung von Noti­zen ist gestat­tet. Der Antrag­stel­le­rin oder dem Antrag­stel­ler ist es erlaubt, Kopien anzu­fer­ti­gen. Die Lan­des­haupt­stadt stellt die dafür nöti­ge Infra­struk­tur zur Ver­fü­gung oder ermög­licht sons­ti­ge Vervielfältigungsarten.

(4) Soweit der Erstel­lung von Kopien Urhe­ber­rech­te Drit­ter ent­ge­gen­ste­hen, ist von der zustän­di­gen Stel­le die Ein­wil­li­gung der oder des Berech­tig­ten ein­zu­ho­len. Ver­wei­gert die oder der Berech­tig­te die Ein­wil­li­gung, besteht kein Anspruch auf Aus­hän­di­gung von Kopien. Wird eine Ein­wil­li­gung nur gegen Ent­gelt erteilt, hat die Antrag­stel­le­rin oder der Antrag­stel­ler die­ses als Aus­la­gen zu erstatten.

(5) Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver stellt auf Antrag Kopien von Infor­ma­ti­ons­trä­gern, wel­che die begehr­ten Infor­ma­tio­nen ent­hal­ten, auch durch Ver­sen­dung gegen Aus­la­ge­n­er­stat­tung zur Verfügung.

(6) Soweit Infor­ma­ti­ons­trä­ger nur mit Hil­fe spe­zi­el­ler tech­ni­scher Hilfs­mit­tel les­bar sind, stellt die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver auf Ver­lan­gen der Antrag­stel­le­rin oder des Antrag­stel­lers die­se oder les­ba­re Aus­dru­cke zur Verfügung.

(7) Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver kann auf eine Ver­öf­fent­li­chung ins­be­son­de­re im Inter­net ver­wei­sen, wenn sie der Antrag­stel­le­rin oder dem Antrag­stel­ler die Fund­stel­le angibt.

§ 5 Antragstellung

(1) Der Zugang zu Infor­ma­tio­nen wird auf Antrag gewährt. Der Antrag kann schrift­lich, münd­lich, zur Nie­der­schrift oder in elek­tro­ni­scher Form gestellt wer­den. Er muss hin­rei­chend bestimmt sein und ins­be­son­de­re sol­che Anga­ben ent­hal­ten, die das Auf­fin­den der gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen mit ange­mes­se­nem Auf­wand ermög­li­chen. Sofern der Antrag­stel­le­rin oder dem Antrag­stel­ler Anga­ben zur Umschrei­bung der begehr­ten Infor­ma­tio­nen feh­len, hat die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver sie oder ihn zu beraten.

(2) Der Dar­le­gung eines recht­li­chen Inter­es­ses oder einer Begrün­dung des Antra­ges bedarf es nicht.

(3) Der Antrag soll bei der zustän­di­gen Stel­le gestellt wer­den. Zustän­dig ist die Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver, bei der die begehr­ten Infor­ma­tio­nen vor­han­den sind. Ist die Stel­le, bei der ein Antrag gestellt wird, nicht zustän­dig, so hat sie den Antrag an die zustän­di­ge Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit wei­ter­zu­lei­ten und die Antrag­stel­le­rin oder den Antrag­stel­ler dar­über in Kennt­nis zu setzen.

§ 6 Erle­di­gung des Antrages 

(1) Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver macht die begehr­ten Infor­ma­tio­nen über die zustän­di­ge Stel­le unver­züg­lich, spä­tes­tens aber inner­halb eines Monats ab Antrag­stel­lung zugänglich.

(2) Soweit Umfang und/​oder Kom­ple­xi­tät der begehr­ten Infor­ma­tio­nen dies recht­fer­ti­gen, kann die Frist des Absat­zes 1 um bis zu zwei wei­te­re Mona­te ver­län­gert wer­den. Die Antrag­stel­le­rin oder der Antrag­stel­ler ist über die Frist­ver­län­ge­rung und deren Grün­de schrift­lich zu informieren.

(3) Die Ableh­nung eines Antrags oder die Beschrän­kung des begehr­ten Zugangs zu Infor­ma­tio­nen ist ein Ver­wal­tungs­akt und inner­halb der in Absatz 1 genann­ten Frist schrift­lich zu begrün­den und mit einer Rechts­be­helfs­be­leh­rung zu versehen.

§ 7 Schutz öffent­li­cher Belan­ge und Rechtsdurchsetzung 

Der Antrag auf Zugang zu Infor­ma­tio­nen kann ins­be­son­de­re abge­lehnt wer­den, soweit und solange

1. die begehr­ten Infor­ma­tio­nen nach einem Gesetz geheim gehal­ten wer­den müs­sen oder

2. durch die Bekannt­ga­be der Infor­ma­tio­nen der Ver­fah­rens­ab­lauf eines anhän­gi­gen Gerichts­ver­fah­rens, Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­rens oder Dis­zi­pli­nar­ver­fah­rens erheb­lich beein­träch­tigt wür­de oder

3. die Bekannt­ga­be der Infor­ma­tio­nen den Erfolg eines straf­recht­li­chen  Ermitt­lungs­ver­fah­rens gefähr­den würde.

§ 8 Schutz des behörd­li­chen Entscheidungsbildungsprozesses

Der Antrag auf Zugang zu Infor­ma­tio­nen ist abzu­leh­nen, soweit sie Ver­fah­ren und Ent­schei­dun­gen betref­fen, die sich noch in der Ent­wurfs­pha­se befin­den und in denen Ent­schlüs­se erst vor­be­rei­tet wer­den. Ist das Ver­fah­ren abge­schlos­sen und der Ent­schluss gefasst, kön­nen Akten aus der Ent­wurfs­pha­se und zur Vor­be­rei­tung von Ent­schlüs­sen ein­ge­se­hen werden.

§ 9 Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten

Einem Antrag auf den Zugang zu Infor­ma­tio­nen, wel­che per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ent­hal­ten, ist nur statt­zu­ge­ben, soweit daten­schutz­recht­li­che Bestim­mun­gen dies zulassen.

§ 10 Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen 

(1) Der Antrag auf Zugang zu Infor­ma­tio­nen kann abge­lehnt wer­den, wenn durch die Über­mitt­lung der Infor­ma­tio­nen Betriebs- oder Geschäfts­ge­heim­nis­se offen­bart wer­den und die schutz­wür­di­gen Belan­ge der oder des Betrof­fe­nen das Offen­ba­rungs­in­ter­es­se der All­ge­mein­heit erheb­lich über­wie­gen, es sei denn, die oder der Betrof­fe­ne ist mit der Infor­ma­ti­ons­er­tei­lung einverstanden.

(2) Soll Zugang zu Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nis­sen gewährt wer­den, so hat die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver der oder dem Betrof­fe­nen vor­her Gele­gen­heit zur Stel­lung­nah­me zu geben. Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver ist bei ihrer Ent­schei­dung über den Infor­ma­ti­ons­zu­gang an die­se Stel­lung­nah­me nicht gebunden.

§ 11 Ver­fah­ren bei Betei­li­gung Dritter

(1) Lie­gen Anhalts­punk­te dafür vor, dass durch den Antrag auf Infor­ma­ti­on Belan­ge Drit­ter berührt sein kön­nen und die­se ein schutz­wür­di­ges Inter­es­se am Aus­schluss der Infor­ma­ti­on haben könn­ten, gibt die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver der oder dem Drit­ten schrift­lich Gele­gen­heit zur Stel­lung­nah­me inner­halb eines Monats.

(2) Eine Ent­schei­dung über den Infor­ma­ti­ons­zu­gang ergeht in die­sen Fäl­len stets schrift­lich und wird auch der oder dem Drit­ten bekannt gege­ben. Die Infor­ma­ti­on erfolgt erst, nach­dem die Ent­schei­dung der oder dem Drit­ten gegen­über bestands­kräf­tig gewor­den oder die sofor­ti­ge Voll­zie­hung ange­ord­net wor­den ist und seit Bekannt­ga­be der Anord­nung an die Drit­te oder den Drit­ten eine Frist von zwei Wochen ver­stri­chen ist.

§ 12 Trennungsprinzip 

Wenn nur Tei­le des ange­for­der­ten Doku­ments den Schutz­be­stim­mun­gen der §§ 7 bis 10 unter­lie­gen, wer­den die übri­gen Tei­le des Doku­ments der Antrag­stel­le­rin oder dem Antrag­stel­ler zugäng­lich gemacht.

§ 13 Ver­hält­nis zu ande­ren Informationszugangsrechten 

Rechts­vor­schrif­ten, die einen wei­ter­ge­hen­den Zugang zu Infor­ma­tio­nen ermög­li­chen oder ihre Grund­la­ge in beson­de­ren Rechts­ver­hält­nis­sen haben, blei­ben unberührt.

§ 14 Kosten 

(1) Münd­lich oder tele­fo­nisch erteil­te sowie ein­fa­che schrift­li­che Aus­künf­te sind kostenfrei.

(2) Für wei­ter­ge­hen­de Aus­künf­te sind die Gebüh­ren so zu bemes­sen, dass zwi­schen Ver­wal­tungs­auf­wand einer­seits und dem Recht auf Akten­ein­sicht ande­rer­seits ein ange­mes­se­nes Ver­hält­nis besteht. Die Gebüh­ren­sät­ze rich­ten sich nach der Ver­wal­tungs­kos­ten­sat­zung der Lan­des­haupt­stadt Hannover.

(3) Über die Höhe der Gebüh­ren ist die Antrag­stel­le­rin oder der Antrag­stel­ler vor­ab zu informieren.

§ 15 Akti­ve Veröffentlichungen 

Das Prin­zip der maxi­ma­len Öffent­lich­keit soll Anwen­dung fin­den. Alle recht­li­chen Ermes­sens­spiel­räu­me sol­len aus­ge­schöpft wer­den, um eine frü­hest­mög­li­che elek­tro­ni­sche Ver­öf­fent­li­chung aller Infor­ma­tio­nen zu gewähr­leis­ten, die den Ent­schei­dungs­pro­zes­sen des Rates und der Ver­wal­tung zugrun­de liegen.

§ 16 Inkrafttreten 

Die­se Sat­zung tritt am …………… in Kraft, zunächst für eine Beob­ach­tungs­frist von 30 Mona­ten. Sie tritt außer Kraft, wenn der Rat bis zum Ablauf der Frist kei­ne Fort­gel­tung beschließt.

Han­no­ver, den …

Begrün­dung:

Trans­pa­renz ist ein wich­ti­ges Mit­ge­stal­tungs- und Kon­troll­in­stru­ment in unse­rer Demo­kra­tie. Dazu gehört auch Infor­ma­ti­ons­frei­heit, wel­che die effek­ti­ve Wahr­neh­mung von Bür­ger­rech­ten ver­ein­facht und das Ver­trau­ens­ver­hält­nis zur öffent­li­chen Ver­wal­tung fördert.

Das Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setz, das Umwelt­in­for­ma­ti­ons­ge­setz und wei­te­re Rege­lun­gen auf Bun­des- sowie Lan­des­ebe­ne erlau­ben Men­schen die Ein­sicht in Akten und Daten der Ver­wal­tun­gen. Die­se Abkehr vom Prin­zip der Amts­ver­schwie­gen­heit ist ein wich­ti­ger Para­dig­men­wech­sel in einer Wis­sens­ge­sell­schaft, in der es auf Betei­li­gung jedes Ein­zel­nen ankommt.

Mitt­ler­wei­le elf Bun­des­län­der haben eige­ne Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­set­ze erlas­sen. In Nie­der­sach­sen jedoch exis­tiert kein ent­spre­chen­des Lan­des­ge­setz. Umso bedeu­ten­der ist hier, dass die Gemein­den mit gutem Bei­spiel vor­ran­ge­hen und auf Basis einer Selbst­ver­pflich­tung in Form einer kom­mu­na­len Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung für den Zugang zu Infor­ma­tio­nen sorgen.

Nie­der­säch­si­sche Städ­te wie Braun­schweig, Göt­tin­gen oder Lan­gen­ha­gen haben zwi­schen­zeit­lich jeweils ein­stim­mig eige­ne kom­mu­na­le Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zun­gen beschlos­sen. Die­se ver­ein­fa­chen auf Orts­ebe­ne den öffent­li­chen Zugang zu Behör­den­in­for­ma­tio­nen und räu­men Bür­ge­rin­nen und Bür­gern zugleich weit­rei­chen­de, ver­bind­li­che Infor­ma­ti­ons­rech­te ein. Amt­li­che Unter­la­gen und Bestän­de, die mit Mit­teln der All­ge­mein­heit erstellt wur­den, sind nun ohne büro­kra­ti­sche Hür­den all­ge­mein zugänglich.

Auch für Han­no­ver ist eine sol­che kom­mu­na­le Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung wün­schens­wert, denn die Lan­des­haupt­stadt soll­te bezüg­lich Infor­ma­ti­ons­frei­heit zum Stan­dard benach­bar­ter Kom­mu­nen aufschließen.

Vor die­sem Hin­ter­grund hat­te die PIRA­TEN-Frak­ti­on im August 2012 einen Antrag (Drs. 1806/​2012) ein­ge­reicht, durch den die Ver­wal­tung mit der Erar­bei­tung einer Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung für die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver beauf­tragt wer­den soll­te. Die­ser Antrag wur­de in der Rats­sit­zung am 31. Janu­ar 2013 abgelehnt.

In vor­aus­ge­gan­ge­nen poli­ti­schen Dis­kus­sio­nen, u.a. im feder­füh­ren­den Orga­ni­sa­ti­ons- und Per­so­nal­aus­schuss, wur­de als Ableh­nungs-Argu­ment auch ein enor­mer Arbeits­auf­wand ange­führt, der auf die Ver­wal­tung zukäme.

Um den Arbeits­auf­wand der Ver­wal­tung zu mini­mie­ren, ent­hält der vor­lie­gen­de Antrag einen aus­ge­ar­bei­te­ten Ent­wurf einer „Sat­zung zur Rege­lung des Zugangs zu Infor­ma­tio­nen des eige­nen Wir­kungs­krei­ses der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver“. Ähn­lich lau­ten­de Sat­zun­gen wur­den bereits von zahl­rei­chen Kom­mu­nen beschlossen.

Der Sat­zungs­ent­wurf für die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver wur­de mit einer Befris­tung ver­se­hen, um dem Rat die Mög­lich­keit zu geben, die­se im Fal­le einer Nicht­be­wäh­rung, oder im Fal­le einer Geset­zes­än­de­rung auf Lan­des­ebe­ne, ohne neue Befas­sung zum Ablauf der Frist aus­lau­fen zu las­sen. Soll­te sich die Sat­zung bewäh­ren, kann die Befris­tung durch einen Rats­be­schluss auf­ge­ho­ben oder ver­län­gert werden.

Han­no­ver, den 8. Febru­ar 2013

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

 

PIRATEN-Fraktion für Beurlaubung von Oberbürgermeister Weil

In der Rats­ver­samm­lung am 18. Okto­ber  2012 hat­te die PIRA­TEN-Frak­ti­on eine Ver­ta­gung der Abstim­mung über die Gewäh­rung von Wahl­vor­be­rei­tungs­ur­laub für Ober­bür­ger­meis­ter Ste­phan Weil bean­tragt. Es gab Infor­ma­ti­ons- und Bera­tungs­be­darf zu der kurz­fris­tig von der Ver­wal­tung vor­ge­leg­ten Beschluss­druck­sa­che 2343/​2012. Dann schrieb der stell­ver­tre­ten­de Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Dirk Hill­brecht einen Brief an den Ober­bür­ger­meis­ter. Nach­dem die Fra­gen der Frak­ti­on beant­wor­tet sind, hat die PIRA­TEN-Frak­ti­on dem Beur­lau­bungs­an­trag in der Rats­ver­samm­lung am 8. Novem­ber 2012 zuge­stimmt. Rats­herr Hill­brecht hielt dazu eine Rede, die nach­fol­gend doku­men­tiert wird:

„Herr Rats­vor­sit­zen­der, lie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen,

vor drei Wochen stand die Druck­sa­che 2343/​2012 zur Beur­lau­bung unse­res Noch-Ober­bür­ger­meis­ters kurz­fris­tig auf der Tages­ord­nung. Die Ver­wal­tung hat­te zunächst Eil­be­dürf­tig­keit für die Ange­le­gen­heit ins Feld geführt – die­se Sicht­wei­se hat dann der Chef der Ver­wal­tung, unser Herr Ober­bür­ger­meis­ter, zurück­ge­nom­men. Ganz offen­sicht­lich gab es kei­ne beson­de­re Eilbedürftigkeit.

Wir haben und hat­ten nie Zwei­fel dar­an, dass einem Wahl­be­am­ten — wie jedem ande­ren Berufs­tä­ti­gen — ein gesetz­li­cher Anspruch auf Wahl­vor­be­rei­tungs­ur­laub zusteht. Aber wir sahen Infor­ma­ti­ons- und Bera­tungs­be­darf an ande­ren Stel­len. Des­we­gen hat­ten wir eine Ver­ta­gung des The­mas beantragt. 

Unse­re Frak­ti­on nimmt die Auf­ga­be sehr ernst, das Han­deln des Ober­bür­ger­meis­ters und der von ihm gelei­te­ten Ver­wal­tung zu kon­trol­lie­ren. Für uns ist der Rat kei­ne Abnick-Ver­samm­lung. Und wenn wir Fra­gen haben, möch­ten wir die­se auch stel­len dür­fen, ohne dass wir dafür hier im Saal schräg ange­guckt oder gar unter Druck gesetzt werden. 

Mei­ne Damen und Her­ren, wir alle wis­sen: die Hand­lungs­mög­lich­kei­ten der Oppo­si­ti­on hier im Rat sind begrenzt. Das gilt für alle­mal für die klei­nen Frak­tio­nen. Aber die von uns allen ein­mü­tig ver­ab­schie­de­te Geschäfts­ord­nung regelt das demo­kra­ti­sche Mit­ein­an­der — und auch die Rech­te der Oppo­si­ti­on. Die­se Rech­te sind dazu da, dass sie genutzt werden.

Wir haben unse­re Fra­gen zwi­schen­zeit­lich schrift­lich for­mu­liert und die Ver­wal­tung hat dar­auf, wie Sie wis­sen, heu­te Vor­mit­tag mit einer schrift­li­chen Ant­wort reagiert.

Wir wis­sen jetzt, dass unser Ober­bür­ger­meis­ter im nächs­ten Janu­ar für zumin­dest zwei Reprä­sen­ta­ti­ons­ter­mi­ne sei­nen Wahl­vor­be­rei­tungs­ur­laub unter­bre­chen will. Er beab­sich­tigt, am Neu­jahrs­emp­fang der Lan­des­haupt­stadt am 3. Janu­ar teil­zu­neh­men. Und er plant, an der Eröff­nung des neu errich­te­ten Schlos­ses Her­ren­hau­sen teil­zu­neh­men – zwei Tage vor der Land­tags­wahl. Die­se Ter­mi­ne sieht er als sol­che „von beson­ders her­aus­ge­ho­be­ner Bedeu­tung“  an, wie uns die Ver­wal­tung heu­te mitteilte.

Und wir freu­en uns, dass die Ver­wal­tung auf­grund unse­rer Anfra­ge nun auch bezüg­lich der Kos­ten­fra­ge mehr Trans­pa­renz her­ge­stellt hat. Nun ist klar, dass die Aus­sa­ge, es ent­stün­den „kei­ne finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen“, unzu­tref­fend ist. Viel­mehr ent­las­tet der Wahl­vor­be­rei­tungs­ur­laub des Herrn Ober­bür­ger­meis­ter den Per­so­nal­etat täg­lich um 303 Euro und 10 Cent. So hat der Land­tags­wahl­kampf aus Haus­halts­sicht doch einen erfreu­li­chen Neben­ef­fekt. Je inten­si­ver Herr Weil von sei­nem Wahl­vor­be­rei­tungs­ur­laub Gebrauch macht, des­to mehr Geld spart die Stadt Han­no­ver. Wenn Herr Weil sich ent­spre­chend anstrengt, kann Herr Hans­mann sicher rund 10.000 Euro ver­bu­chen. Dem kön­nen auch wir PIRATEN nur unein­ge­schränkt zustimmen.

Herz­li­chen Dank!”

 

 

Live-Blog von Dirk Hillbrecht am 4.10.2012 ab 16 Uhr: Vorstellung der Regionspläne zum barrierefreien Ausbau der Stadtbahnlinie 10 („D‑Linie”) in Hannover

Die Stadt­bahn­li­nie 10 zwi­schen Ahlem und der han­no­ver­schen Innen­stadt soll bar­rie­re­frei wer­den. Nach­dem im Juni 2012 die Grund­satz­ent­schei­dung getrof­fen wur­de, die Linie — wie die übri­gen Stadt­bahn­li­ni­en in Han­no­ver — mit dem bewähr­ten Hoch­flur­sys­tem aus­zu­stat­ten, geht es jetzt in die Details: Bahn­stei­ge müs­sen umge­baut, Glei­se ver­legt,  Ver­kehrs­flüs­se geplant werden.

Am Don­ners­tag, 4. Okto­ber 2012,  ab 16 Uhr stellt die Regi­on Han­no­ver ihre Plä­ne zum Aus­bau der D‑Linie in einer öffent­li­chen Ver­an­stal­tung vor. Ver­kehrs­exper­te Dirk Hill­brecht, Rats­herr der PIRA­TEN-Frak­ti­on, ist dabei und bloggt hier live, was dort vor­ge­stellt und dis­ku­tiert wird.

Darum geht's: Die Stadtbahnlinie 10 soll barrierefrei werden. Dazu muss in der Innenstadt umgebaut werden. <small>Foto: Dirk Hillbrecht, CC-BA-SA</small>
Dar­um geht’s: Die Stadt­bahn­li­nie 10 soll bar­rie­re­frei wer­den. Dazu muss in der Innen­stadt umge­baut wer­den.
Foto: Dirk Hill­brecht, CC-BY-SA 3.0

Die Pla­nungs­ho­heit für den öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr in der Lan­des­haupt­stadt und im Umland liegt seit Beginn des neu­en Jahr­tau­sends bei der Regi­on Han­no­ver. Aller­dings ent­schei­det nach wie vor der han­no­ver­sche Stadt­rat, was hier gebaut wird — und was nicht. „Natür­lich möch­te auch die PIRA­TEN-Frak­ti­on im Rat der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver wis­sen, was die Regi­on plant”, sagt Rats­herr Hill­brecht. „Wir wer­den uns wie bis­her aktiv in die Dis­kus­si­on ein­mi­schen und für größt­mög­li­che Trans­pa­renz sor­gen .” Bei­spiels­wei­se ab kurz vor vier - hier!

Ratspirat Hillbrecht bloggt live von Veranstaltung zur Stadtbahn-Planung der Region Hannover am 4.10.2012 ab 16 Uhr

Fol­gen­de Infor­ma­ti­on hat die PIRA­TEN-Frak­ti­on am 3. Okto­ber 2012 an Medi­en übermittelt: 

M E D I E N I N F O R M A T I O N

Don­ners­tag ist D‑Li­ni­en-Tag

PIRA­TEN-Rats­herr Dirk Hill­brecht bloggt live:

Am Don­ners­tag (4. Okto­ber 2012) ab 16 Uhr von der Ver­an­stal­tung der Regi­on zum bar­rie­re­frei­en Aus­bau der Stadt­bahn­li­nie 10 in Hannover

Die Stadt­bahn­li­nie 10 zwi­schen Ahlem und der han­no­ver­schen Innen­stadt soll bar­rie­re­frei wer­den. Nach­dem im Juni 2012 die Grund­satz­ent­schei­dung getrof­fen wur­de, die Linie — wie die übri­gen Stadt­bahn­li­ni­en in Han­no­ver — mit dem bewähr­ten Hoch­flur­sys­tem aus­zu­stat­ten, geht es jetzt in die Details: Bahn­stei­ge müs­sen umge­baut, Glei­se ver­legt, Ver­kehrs­flüs­se geplant werden.

Am Don­ners­tag stellt die Regi­on Han­no­ver ihren Pla­nungs­ent­wurf zum Aus­bau der soge­nann­ten D‑Linie in einer öffent­li­chen Ver­an­stal­tung vor. Dirk Hill­brecht, Rats­herr der PIRA­TEN-Frak­ti­on, ist dabei. Der Ver­kehrs­exper­te bloggt live, was dort vor­ge­stellt und dis­ku­tiert wird. Soll die Lini­en­füh­rung vom Ernst-August-Platz zum Rasch­platz rea­li­siert wer­den? Ist eine Split­tung der Linie mit einem ober­ir­di­schen Ast zum Stein­tor und einem unter­ir­di­schen Ast durch den vor­han­de­nen Tun­nel von der Sta­ti­on Water­loo bis zum Haupt­bahn­hof („Scheel­ha­se-Vor­schlag”) vor­ge­se­hen? Wird es einen Neu­bau­tun­nel vom Goe­the­platz über das Stein­tor zum Rasch­platz geben, der auf umfang­rei­che Vor­leis­tun­gen am Stein­tor und am Rasch­platz zurück­grei­fen könnte?

Die Pla­nungs­ho­heit für den öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr in der Lan­des­haupt­stadt und im Umland liegt seit Beginn des neu­en Jahr­tau­sends bei der Regi­on Han­no­ver. Aller­dings ent­schei­det nach wie vor der han­no­ver­sche Stadt­rat, was hier gebaut wird — und was nicht. „Natür­lich möch­te auch die PIRA­TEN-Frak­ti­on im Rat der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver wis­sen, was die Regi­on plant”, sagt Dirk Hill­brecht. „Wir wer­den uns wie bis­her aktiv in die Dis­kus­si­on ein­mi­schen und für größt­mög­li­che Trans­pa­renz sorgen.”

Zum Bei­spiel am Don­ners­tag, 4. Okto­ber 2012, ab 16 Uhr im Rats­her­ren-Blog unter                                              www​.pira​ten​-rat​-han​no​ver​.de

PIRATEN-Fraktion beantragt Erarbeitung einer Informationsfreiheitssatzung für Hannover

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 24. August 2012 die Erar­bei­tung des Ent­wur­fes einer kom­mu­na­len Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung für die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver durch die Stadt­ver­wal­tung bean­tragt. Der Antrag im Wortlaut:

In die Ratsversammlung

Antrag

gemäß § 10 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover

Kom­mu­na­le Informationsfreiheitssatzung 

zu beschlie­ßen:

Der Rat der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver beauf­tragt die Ver­wal­tung, eine Sat­zung zur Rege­lung des Zugangs zu Infor­ma­tio­nen des eige­nen Wir­kungs­krei­ses der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver (Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung) aus­zu­ar­bei­ten, ori­en­tiert an der Mus­ter­sat­zung des Bünd­nis­ses Infor­ma­ti­ons­frei­heit, und der Rats­ver­samm­lung zeit­nah vorzulegen.

Begrün­dung:

Trans­pa­renz ist ein wich­ti­ges Mit­ge­stal­tungs- und Kon­troll­in­stru­ment in unse­rer Demo­kra­tie. Dazu gehört auch Infor­ma­ti­ons­frei­heit, wel­che die effek­ti­ve Wahr­neh­mung von Bür­ger­rech­ten ver­ein­facht und das Ver­trau­ens­ver­hält­nis zur öffent­li­chen Ver­wal­tung för­dert. Da die amt­li­chen Bestän­de zudem mit Mit­teln der All­ge­mein­heit erstellt wer­den, besteht ein mehr als berech­tig­tes Inter­es­se an unbü­ro­kra­ti­schem Zugang zu den vor­han­de­nen Informationen.

Auf Bun­des­ebe­ne hat die Ein­füh­rung des Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­set­zes (IFG) per 1. Janu­ar 2006 die Akten­ein­sichts- und Infor­ma­ti­ons­rech­te gestärkt. Seit­dem kön­nen Bür­ger – unter Wah­rung des infor­ma­tio­nel­len Selbst­be­stim­mungs­rechts – unkom­pli­zier­ter Ein­sicht neh­men in eine Viel­zahl von Behör­den­ak­ten. Aller­dings beschränkt sich die­ses Recht auf Unter­la­gen der Bundesebene.

Um ent­spre­chen­de Rech­te auch gegen­über Lan­des­be­hör­den und Kom­mu­nen gel­tend machen zu kön­nen, bedarf es lan­des­ge­setz­li­cher bzw. kom­mu­na­ler Rege­lun­gen. Alle an Nie­der­sach­sen gren­zen­den Bun­des­län­der haben – mit Aus­nah­me von Hes­sen – eige­ne Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­set­ze erlas­sen. In Nie­der­sach­sen und weni­gen wei­te­ren Län­dern, z.B. Bay­ern, las­sen ent­spre­chen­de Lan­des­ge­set­ze auf sich war­ten. Daher haben Städ­te wie etwa Braun­schweig, Göt­tin­gen oder Lan­gen­ha­gen, aber auch Mün­chen oder Pas­sau, jeweils ein­stim­mig eige­ne kom­mu­na­le Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zun­gen beschlos­sen. Die­se ver­ein­fa­chen den öffent­li­chen Zugang zu Behör­den­in­for­ma­tio­nen auf kom­mu­na­ler Ebe­ne und räu­men Bür­gern zugleich weit­rei­chen­de, ver­bind­li­che Infor­ma­ti­ons­rech­te ein.

Vor die­sem Hin­ter­grund regt der vor­lie­gen­de Antrag an, für die Stadt Han­no­ver eine kom­mu­na­le Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung zu beschlie­ßen – auch die Bür­ger der nie­der­säch­si­schen Lan­des­haupt­stadt sol­len von der Inten­ti­on des IFG pro­fi­tie­ren kön­nen. Zwei­fels­oh­ne beför­dert Han­no­ver schon jetzt par­ti­ell die Trans­pa­renz, etwa mit dem öffent­li­chen Sit­zungs­ma­nage­ment, wei­te­ren Infor­ma­tio­nen im städ­ti­schen Inter­net­an­ge­bot oder auch ver­schie­dens­ten Publi­ka­tio­nen. Den frei­en Infor­ma­ti­ons­zu­gang in eine recht­li­che Form zu gie­ßen und den Bür­gern per kom­mu­na­ler Sat­zung aus­drück­lich zu garan­tie­ren, wäre auch ein deut­li­ches Signal der Lan­des­haupt­stadt in Rich­tung Landesgesetzgeber.

Damit unser Rat nicht wie die Rats­kol­le­gen unse­rer Part­ner­stadt Leip­zig deut­lich mehr als ein Jahr auf einen Sat­zungs­ent­wurf war­ten muss, ist die­sem Antrag als Ori­en­tie­rung für die Aus­ar­bei­tung die Mus­ter­sat­zung des Bünd­nis­ses Informationsfreiheit

(vgl. http://​infor​ma​ti​ons​frei​heit​.org/​m​u​s​t​e​r​s​a​t​z​u​ng/)

bei­gefügt (Anla­ge 1).

Grund­la­ge für eine Dis­kus­si­on im Rat der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver könn­te neben den Bei­spie­len der bereits benann­ten Städ­te auch ein ent­spre­chen­der aktu­el­ler Antrag der Grup­pe „CDU/​GRÜNE“ in der nie­der­säch­si­schen Gemein­de Ede­wecht sein

(vgl. http://​www​.cdu​-ede​wecht​.de/​l​o​k​a​l​_​1​_​1​_​7​3​_​B​u​e​r​g​e​r​b​e​t​e​i​l​i​g​u​n​g​-​s​o​l​l​-​g​e​f​o​e​r​d​e​r​t​-​w​e​r​d​e​n​!​.​h​tml und http://​grue​ne​-ede​wecht​.de/​a​n​t​r​a​g​/​a​n​t​r​a​g​-​k​o​m​m​u​n​a​l​e​-​b​u​e​r​g​e​r​i​n​f​o​r​m​a​t​i​o​n​s​s​a​t​z​u​ng/),

eben­falls infor­ma­ti­ons­hal­ber bei­fügt (Anla­ge 2).

Erfreu­li­cher­wei­se ist fest­zu­stel­len: Ver­tre­ter aller Par­tei­en (nicht Wäh­ler­ver­ei­ni­gun­gen), die in unse­rem Rat mit Man­dats­trä­gern ver­tre­ten sind, haben in ande­ren Kom­mu­nen bereits Anträ­ge für eine Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung in unter­schied­lichs­ten Kon­stel­la­tio­nen initiiert.

Han­no­ver, den 24. August 2012

Dr. Jür­gen Junghänel

(Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)

 

 

Tarifrunde 2012: PIRATEN-Fraktion fordert transparente und vollständige Darstellung zu Umsetzung und Auswirkungen auf den Haushalt und die Personalbewirtschaftung

In die nächs­te Ratsversammlung

Antrag gem. § 10 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover

Trans­pa­ren­te und voll­stän­di­ge Dar­stel­lung zu Umset­zung und Aus­wir­kun­gen der Tarif­ei­ni­gung 2012 

Der Rat der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver for­dert die Stadt­ver­wal­tung auf, eine trans­pa­ren­te und voll­stän­di­ge Dar­stel­lung zur Umset­zung und zu den Aus­wir­kun­gen der Tarif­ei­ni­gung 2012 auf den lau­fen­den Haus­halt und die Per­so­nal­be­wirt­schaf­tung zu geben.

Begrün­dung:

In der dies­jäh­ri­gen Tarif­run­de haben die Ver­ei­ni­gung der Kom­mu­na­len Arbeit­ge­ber­ver­bän­de und der Bund mit der Ver­ein­ten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft ver.di nach zähem Rin­gen einen Abschluss erzielt: Die Tarif­be­schäf­tig­ten erhal­ten ab 1. März 2012 eine Ent­gelt­er­hö­hung von 3,5 % und gin­gen damit erst­mals seit län­ge­rem ohne Real­lohn­ver­lust aus einer Tarif­run­de. Aus­zu­bil­den­de bekom­men 50 Euro mehr. Dar­über hin­aus sind eine Über­nah­me von Aus­zu­bil­den­den bei bestan­de­ner Prü­fung und bedarfs­ge­rech­ter Aus­bil­dung sowie neue Urlaubs­re­ge­lun­gen zwi­schen den Tarif­par­tei­en ver­ein­bart worden.

Der Tarif­ab­schluss liegt ins­ge­samt über den Plan­da­ten des Haus­hal­tes 2012, die eine Tarif­stei­ge­rung von nur 1,5 % vor­sa­hen. Bei einer münd­li­chen Erör­te­rung des The­men­be­rei­ches im Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rech­nungs­prü­fung am 13. Juni 2012 konn­te die Ver­wal­tung kei­ne  Gesamt­dar­stel­lung zu Umset­zung und Aus­wir­kun­gen des Tarif­ab­schlus­ses geben.

Auf­grund des Tarif­ab­schlus­ses sind wesent­li­che Ver­än­de­run­gen gegen­über dem am 23. Febru­ar 2012 von der Rats­ver­samm­lung beschlos­se­nen Haus­halts­plan zu erwar­ten, über die ihre Mit­glie­der zu infor­mie­ren sind.

Han­no­ver, den 2. Juli 2012

Dr. Jür­gen Junghänel

(Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)

PIRATEN-Fraktion beantragt Akteneinsicht zu ausgewählten Sozial-Zuwendungen im Jahr 2010

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 2. Juli 2012 bei Ober­bür­ger­meis­ter Ste­phan Weil Ein­sicht  in neun Akten zu Zuwen­dungs­an­trä­gen im Sozi­al­be­reich aus dem Jahr 2010 bean­tragt, die jeweils ein Volu­men von über 99.999,99 Euro hat­ten. „Es geht uns hier­bei zuvor­derst um  Trans­pa­renz”, erläu­tert Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Dr. Jür­gen Jung­hä­nel zum Hin­ter­grund. Der Antrags­text im Wortlaut: 

 

Antrag: „Akten­ein­sicht zu aus­ge­wähl­ten Sozi­al-Zuwen­dun­gen im Jahr 2010“

Hier­mit bean­tragt die PIRA­TEN-Frak­ti­on unter Bezug auf § 58 Abs. 4 Satz 3 des Nie­der­säch­si­schen Kommunalverfassungsgesetzes

Akten­ein­sicht

in sämt­li­che Unter­la­gen aller Fach­be­rei­che der Stadt­ver­wal­tung im Zusam­men­hang mit fol­gen­den Zuwen­dungs­an­trä­gen aus dem Jahr 2010:

-      3502014 (Werk-statt-Schu­le Han­no­ver e.V.)

-      3502017 (Pro Beruf GmbH)

-      3502018 (new­BIT gGmbH)

-      3500021 (Dia­ko­ni­sches Werk)

-      3500043 (Selbst­hil­fe­grup­pe Dro­gen­ge­fähr­de­ter e.V.)

-      3500045 (Dro­gen­be­ra­tung Prisma)

-      3500051 (STEP gGmbH)

-      3500052 (STEP gGmbH)

-      3500056 (STEP gGmbH)

Als Ver­tre­ter der Frak­ti­on, wel­che die Akten ein­se­hen und prü­fen, benen­nen wir unse­re Rats­her­ren Dr. Jür­gen Jung­hä­nel und Dirk Hillbrecht.

 

Dr. Jür­gen Junghänel

(Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)

 

PIRATEN-Fraktion zieht mit Gläsernem Mobil vors Rathaus in Hannover

TRANSPARENZ AM TRAMMPLATZ

anläss­lich des

Tages der offe­nen Tür am Sams­tag (26. Mai 2012) ab 12 Uhr

und des

Fes­tes der Kul­tu­ren am Sonn­tag (27. Mai 2012) ab 13 Uhr

Am 26. und 27. Mai 2012 bringt die PIRA­TEN-Frak­ti­on im Rat der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver einen beson­de­ren Blick­fang vor das Neue Rat­haus auf den Tramm­platz: das Glä­ser­ne Mobil der Pira­ten­par­tei Deutsch­land. Dabei han­delt es sich um einen umge­bau­ten Anhän­ger, auf dem ein begeh­ba­rer und von außen voll ein­seh­ba­rer Innen­raum ein­ge­rich­tet ist. Damit will die PIRA­TEN-Frak­ti­on einer­seits für ein „Glä­ser­nes Rat­haus“ wer­ben, also für durch­schau­ba­re und trans­pa­ren­te Poli­tik. Zugleich wird auf aktu­el­le Fra­gen bezüg­lich des staat­li­chen Blicks auf die Bür­ger auf­merk­sam gemacht, bei­spiels­wei­se durch die all­ge­gen­wär­ti­ge Kamera-Überwachung. 

Rund um das Glä­ser­ne Mobil infor­miert die PIRA­TEN-Frak­ti­on über ihre Arbeit. An bei­den Tagen ste­hen die Rats­mit­glie­der Dr. Jür­gen Jung­hä­nel und Dirk Hill­brecht ganz­tä­gig als Gesprächs­part­ner zur Ver­fü­gung. Zudem dabei sind meh­re­re Basis­pi­ra­ten aus den han­no­ver­schen Stadtbezirken. 

Neben har­ten Fak­ten und infor­ma­ti­ven Gesprä­chen umfasst das PIRA­TEN-Ange­bot auch Unter­hal­tung der leich­ten und ver­gnüg­li­chen Art: Beim belieb­ten Schmin­ken und beim Bas­teln von Bal­lon­tie­ren kom­men vor allem die Klei­nen zum Zuge. Das pira­ti­ge Foto­shoo­ting rich­tet sich auch an die Gro­ßen — wer will, bekommt eine Digi­tal­da­tei mit dem bes­ten Motiv kos­ten­los und ohne Copy­right-Ansprüche an die eige­ne Mailadresse.

Am Sams­tag prä­sen­tiert sich die PIRA­TEN-Frak­ti­on im Rah­men des Tages der offe­nen Tür des Rat­hau­ses, am Sonn­tag beim “Fest der Kul­tu­ren” — einer Ver­an­stal­tung der Stadt Han­no­ver in Koope­ra­ti­on mit dem Kul­tur- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­zen­trum Pavil­lon. PIRATEN ste­hen für Trans­pa­renz und Tole­ranz, für Bür­ger­be­tei­li­gung und Viel­falt, die auch durch das Zusam­men­le­ben von Men­schen unter­schied­li­cher Her­kunft entsteht.

Tipp für Neu­gie­ri­ge, die nicht selbst zum Tramm­platz kom­men kön­nen: Die PIRA­TEN-Frak­ti­on plant, an bei­den Tagen ab 14 Uhr einen Audio-Live­stream direkt vom Ort des Gesche­hens auf­zu­bau­en – mit Gesprä­chen und GEMA-frei­er Musik. Was dabei her­aus­kommt, wird hier zu hören sein:

http://​live​stream​.pira​ten​-rat​-han​no​ver​.de:8000/​l​i​v​e​s​t​r​eam

Zum Mit­hö­ren kann zum Bei­spiel das Pro­gramm „VLC” — http://​www​.video​lan​.org — benutzt werden.