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PIRATEN-Fraktion will Bezirksräte von vornherein in den Informations- und Meinungsbildungsprozess bei möglichen Straßenumbenennungen einbeziehen

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on kri­ti­siert die Absicht der Ver­wal­tung, im Zusam­men­hang mit mög­li­chen Stra­ßen­um­be­nen­nun­gen nicht von vorn­her­ein die ori­gi­när zustän­di­gen Bezirks­rä­te in den Infor­ma­ti­ons- und Mei­nungs­bil­dungs­pro­zess ein­zu­be­zie­hen. Des­we­gen hat sie am 9. Dezem­ber 2013 fol­gen­den Antrag gestellt:

„In
- den Kulturausschuss 
- den Verwaltungsausschuss
- die Ratsversammlung
An die Stadt­be­zirks­rä­te 1 – 13 (zur Kenntnis)

Ände­rungs­an­trag        gemäß §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 1921/​2013 N1 (Wis­sen­schaft­li­che Betrach­tung von namens­ge­ben­den Persönlichkeiten)

zu beschlie­ßen:

In Anla­ge 1 wird Punkt 3.1 Pro­jekt­ar­beits­grup­pe und Bei­rat, Abs. 4 ab Satz 3 wie folgt neu gefasst:

„Der GOK und den zustän­di­gen Stadt­be­zirks­rä­ten wird über den Stand der For­schung und Bewer­tung berich­tet. Der Bei­rat über­gibt dem Ober­bür­ger­meis­ter die Empfehlungen.“

Begrün­dung:

Laut Nie­der­säch­si­schem Kom­mu­nal­ver­fas­sungs­ge­setz (§ 93) liegt die Zustän­dig­keit für Benen­nun­gen von Stra­ßen, Wegen und Plät­zen bei den Stadt­be­zirks­rä­ten (incl. Stadt­be­zirks­bür­ger­meis­tern) bzw. beim Rat, wenn meh­re­re Stadt­be­zir­ke betrof­fen sind. Der Rat ist auch für Ehren­bür­ger und Ehren­grä­ber zustän­dig, eben­so für kom­mu­na­le Einrichtungen.

Daher reicht es nicht aus, nur der nicht­öf­fent­lich tagen­den Geschäfts­ord­nungs­kom­mis­si­on (GOK) zu berich­ten. Gemäß § 46 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver  hat die GOK „die Auf­ga­be, über Fra­gen des Ver­fah­rens im Rat, im Ver­wal­tungs­aus­schuss und in den Aus­schüs­sen zu bera­ten“ und „Ange­le­gen­hei­ten zu erör­tern, die die Frak­tio­nen betref­fen“. Eine Ent­schei­dungs­ho­heit über Fra­gen, die in den Zustän­dig­keits­be­reich der Stadt­be­zirks­rä­te fal­len, hat die GOK nicht. Es wider­sprä­che dem recht­li­chen Regel­werk, wenn die GOK „über die Hin­zu­zie­hung von Mit­glie­dern der Stadt­be­zirks­rä­te und Stadt­be­zirks­bür­ger­meis­te­rIn­nen“ ent­schei­det, wie es in Anla­ge 1 vor­ge­schla­gen wird.

Viel­mehr müs­sen die Emp­feh­lun­gen des Bei­rats auch direkt an die zustän­di­gen Gre­mi­en wei­ter­ge­lei­tet wer­den, um eine eige­ne und umfas­sen­de Mei­nungs­bil­dung zu ermöglichen.

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

 

PIRATEN zur Diskussion um Straßenumbenennungen in Hannover

M E D I E N I N F O R M A T I O N

Rats­frak­ti­on kri­ti­siert unde­mo­kra­ti­schen Allein­gang der Kul­tur­de­zer­nen­tin und for­dert die sofor­ti­ge Ein­be­zie­hung der gesetz­lich zustän­di­gen Bezirks­rä­te und Fach­aus­schüs­se des Rates 

Gro­ße Irri­ta­ti­on bei der PIRA­TEN-Frak­ti­on im Rat der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver über die Kul­tur­de­zer­nen­tin: Mar­lis Dre­ver­mann hat am ver­gan­ge­nen Frei­tag (6.09.2013) im Allein­gang der Öffent­lich­keit ein Pro­jekt „Wis­sen­schaft­li­che Betrach­tung von namens­ge­ben­den Per­sön­lich­kei­ten“ vor­ge­stellt. Dabei geht es um die his­to­ri­sche Ein­ord­nung der Bio­gra­phien von Per­so­nen aus der NS-Zeit, nach denen Stra­ßen, Schu­len und kom­mu­na­le Ein­rich­tun­gen benannt sind.

Die pri­mär für Stra­ßen­um­be­nen­nun­gen zustän­di­gen poli­ti­schen Gre­mi­en wur­den nicht über das Kon­zept­pa­pier infor­miert. Den Pla­nun­gen zufol­ge sol­len eine Pro­jekt­grup­pe der Ver­wal­tung und ein beru­fe­ner Bei­rat unter Vor­sitz von Frau Dre­ver­mann unter Aus­schluss der Öffent­lich­keit wir­ken. Ein­zi­ge Schnitt­stel­le zur Poli­tik soll gemäß Ver­wal­tungs­pa­pier die nicht-öffent­lich tagen­de Geschäfts­ord­nungs­kom­mis­si­on (GOK) sein. „Es ist unde­mo­kra­tisch, wenn ein nicht zustän­di­ges Gre­mi­um dar­über ent­schei­det, inwie­weit Mit­glie­der der Stadt­be­zirks­rä­te ein­be­zo­gen wer­den“, kri­ti­siert Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Dr. Jür­gen Junghänel.

Laut Nie­der­säch­si­schem Kom­mu­nal­ver­fas­sungs­ge­setz (§ 93) liegt die Zustän­dig­keit für Benen­nun­gen von Stra­ßen, Wegen und Plät­zen bei den Stadt­be­zirks­rä­ten bzw. beim Rat, wenn meh­re­re Stadt­be­zir­ke betrof­fen sind. Der Rat ist auch für Ehren­bür­ger und Ehren­grä­ber zustän­dig, eben­so für kom­mu­na­le Ein­rich­tun­gen. „Des­we­gen ist voll­kom­men unzu­rei­chend, dass Frau Dre­ver­mann ihre Pla­nun­gen nur dem ver­trau­lich tagen­den Ver­wal­tungs­aus­schuss zur Abstim­mung vor­le­gen will. Wir for­dern ein trans­pa­ren­tes Pro­jekt­ver­fah­ren, das die Bezirks­rä­te sowie die zustän­di­gen Fach­aus­schüs­se von vorn­her­ein ein­be­zieht“, erklärt Dr. Junghänel.

Außer­dem soll­te die Ver­wal­tung nach Ansicht der PIRA­TEN-Frak­ti­on nicht ein­sei­tig – wie der­zeit vor­ge­se­hen – die Zusam­men­set­zung des Bei­ra­tes fest­le­gen. Viel­mehr soll­ten die Bei­rats­mit­glie­der unter Ein­be­zie­hung der demo­kra­tisch legi­ti­mier­ten Rats­mit­glie­der aus­ge­wählt wer­den. „Wir plä­die­ren für eine Erwei­te­rung des Bei­ra­tes, bei­spiels­wei­se um Ver­tre­ter von Sin­ti und Roma, von Les­ben und Schwu­len, von Zwangs­ar­bei­tern und Opfer­or­ga­ni­sa­tio­nen sowie aus Part­ner­städ­ten. Außer­dem hal­ten wir zusätz­lich eine Über­prü­fung von Namens­ge­bern aus Zei­ten vor der Nazi-Dik­ta­tur für erfor­der­lich“, sagt der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de. Und wei­ter: „Neben der not­wen­di­gen Fach­dis­kus­si­on brau­chen wir eine brei­te öffent­li­che Debat­te in der gesam­ten han­no­ver­schen Stadtgesellschaft.“

(ver­öf­fent­licht am 8. Sep­tem­ber 2013)

 

Anfrage: Annahme von Zuwendungen gemäß Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz

Am 4. Juni 2012 hat die PIRA­TEN-Frak­ti­on fol­gen­de Anfra­ge gestellt:

„In die Ratsversammlung

Anfra­ge   gemäß § 14 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt  Hannover

Annah­me von Zuwen­dun­gen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG

Über die Annah­me von Zuwen­dun­gen ent­schei­det der Rat gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG ab einer Sum­me über 2000 Euro. Nach­dem die Ver­wal­tung die Spen­den bereits unter Vor­be­halt ange­nom­men hat, wird dar­über im Rat mit Rück­wir­kung en bloc abgestimmt.

Oft kon­zen­trie­ren sich vie­le ver­schie­de­ne Spen­den auf einen bestimm­ten Verwendungszweck.

Zur Befas­sung mit den umfang­rei­chen Unter­la­gen für die Jah­re 2010 und 2011  stand den Rats­mit­glie­dern im Vor­feld der ver­gan­ge­nen Rats­sit­zung gemäß ursprüng­li­cher Ter­min­pla­nung nur sehr wenig Zeit zur Ver­fü­gung. Zudem war die­ses The­ma gemäß Tages­ord­nungs­vor­schlag der Ver­wal­tung zur ver­gan­ge­nen Rats­sit­zung auf einem hin­te­ren Platz vorgesehen.

Vor die­sem Hin­ter­grund fra­gen wir die Verwaltung:

1. Wie begrün­det die Ver­wal­tung die Tat­sa­che, dass die ange­bo­te­nen und unter Vor­be­halt ent­ge­gen genom­me­nen Spen­den und Zuwen­dun­gen aus den Jah­ren 2010 und 2011 mit der Druck­sa­che 1151/​2012  in einem ein­zi­gen Antrag legi­ti­miert wer­den sol­len, obwohl sie selbst der Kom­mu­nal­auf­sicht jähr­lich Bericht erstat­ten muss, bzw. auf wel­che recht­li­chen Grund­la­gen stützt sie sich dabei?

2. Wirbt die Ver­wal­tung für bestimm­te Zwe­cke aktiv Spen­den ein — wenn  Ja, wie bzw. mit wel­chem Aufwand/​Konzept und wenn Nein, war­um nicht?

3. Wer stellt wann Quit­tun­gen aus für Spen­den, die an eine benann­te Ein­rich­tung oder Stel­le wei­ter­ge­lei­tet wer­den sol­len, deren Annah­me aber vom Rat noch nicht legi­ti­miert wor­den ist?

Han­no­ver, den 4. Juni 2012

Dr. Jür­gen Junghänel
(Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​

Die Stadt­ver­wal­tung hat die Anfra­ge in der Rats­ver­samm­lung am 12. Juli 2012 beant­wor­tet. Nach­zu­le­sen ist das Gan­ze in Drs. 1348/​2012 F1 bzw. unter fol­gen­dem Link:

https://e‑government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1348–2012F1