Schlagwort-Archive: Straßenumbennenung

PIRATEN-Fraktion will Bezirksräte von vornherein in den Informations- und Meinungsbildungsprozess bei möglichen Straßenumbenennungen einbeziehen

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on kri­ti­siert die Absicht der Ver­wal­tung, im Zusam­men­hang mit mög­li­chen Stra­ßen­um­be­nen­nun­gen nicht von vorn­her­ein die ori­gi­när zustän­di­gen Bezirks­rä­te in den Infor­ma­ti­ons- und Mei­nungs­bil­dungs­pro­zess ein­zu­be­zie­hen. Des­we­gen hat sie am 9. Dezem­ber 2013 fol­gen­den Antrag gestellt:

„In
- den Kulturausschuss 
- den Verwaltungsausschuss
- die Ratsversammlung
An die Stadt­be­zirks­rä­te 1 – 13 (zur Kenntnis)

Ände­rungs­an­trag        gemäß §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 1921/​2013 N1 (Wis­sen­schaft­li­che Betrach­tung von namens­ge­ben­den Persönlichkeiten)

zu beschlie­ßen:

In Anla­ge 1 wird Punkt 3.1 Pro­jekt­ar­beits­grup­pe und Bei­rat, Abs. 4 ab Satz 3 wie folgt neu gefasst:

„Der GOK und den zustän­di­gen Stadt­be­zirks­rä­ten wird über den Stand der For­schung und Bewer­tung berich­tet. Der Bei­rat über­gibt dem Ober­bür­ger­meis­ter die Empfehlungen.“

Begrün­dung:

Laut Nie­der­säch­si­schem Kom­mu­nal­ver­fas­sungs­ge­setz (§ 93) liegt die Zustän­dig­keit für Benen­nun­gen von Stra­ßen, Wegen und Plät­zen bei den Stadt­be­zirks­rä­ten (incl. Stadt­be­zirks­bür­ger­meis­tern) bzw. beim Rat, wenn meh­re­re Stadt­be­zir­ke betrof­fen sind. Der Rat ist auch für Ehren­bür­ger und Ehren­grä­ber zustän­dig, eben­so für kom­mu­na­le Einrichtungen.

Daher reicht es nicht aus, nur der nicht­öf­fent­lich tagen­den Geschäfts­ord­nungs­kom­mis­si­on (GOK) zu berich­ten. Gemäß § 46 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver  hat die GOK „die Auf­ga­be, über Fra­gen des Ver­fah­rens im Rat, im Ver­wal­tungs­aus­schuss und in den Aus­schüs­sen zu bera­ten“ und „Ange­le­gen­hei­ten zu erör­tern, die die Frak­tio­nen betref­fen“. Eine Ent­schei­dungs­ho­heit über Fra­gen, die in den Zustän­dig­keits­be­reich der Stadt­be­zirks­rä­te fal­len, hat die GOK nicht. Es wider­sprä­che dem recht­li­chen Regel­werk, wenn die GOK „über die Hin­zu­zie­hung von Mit­glie­dern der Stadt­be­zirks­rä­te und Stadt­be­zirks­bür­ger­meis­te­rIn­nen“ ent­schei­det, wie es in Anla­ge 1 vor­ge­schla­gen wird.

Viel­mehr müs­sen die Emp­feh­lun­gen des Bei­rats auch direkt an die zustän­di­gen Gre­mi­en wei­ter­ge­lei­tet wer­den, um eine eige­ne und umfas­sen­de Mei­nungs­bil­dung zu ermöglichen.

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”