PIRATEN-Fraktion stellt Änderungsantrag zum Entwurf der Friedhofsgebührensatzung

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat­te am 5. März 2012 einen Ände­rungs­an­trag zur Gebüh­ren­sat­zung für die Fried­hö­fe der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver ein­ge­reicht (Drs. 0647/​2012). Die­ser Antrag wur­de von der Frak­ti­on im Haus­halts­aus­schuss am 14. März 2012 zurück­ge­zo­gen und durch nach­fol­gen­den Antrag vom 13. März 2012 ersetzt:

„In den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung

Ände­rungs­an­trag gem. §§ 12 und 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover

zur Druck­sa­che Nr. 0200/​2012 N1 „Gebüh­ren­sat­zung für die Fried­hö­fe der Lan­des­haupt­stadt Hannover“

Antrag zu beschlie­ßen:

  1. Über eine Ver­än­de­rung der Fried­hofs­ge­büh­ren 2012 wird erst ent­schie­den, nach­dem die Ver­wal­tung den zustän­di­gen Gre­mi­en im Rat Stra­te­gien und Zukunfts­sze­na­ri­en für die künf­ti­ge Ent­wick­lung der Fried­hö­fe in Han­no­ver vor­ge­legt hat.
  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die ein­zel­nen Posi­tio­nen der Gebüh­ren­be­rei­che detail­liert auf­zu­schlüs­seln und die Kal­ku­la­ti­on für die zurück­lie­gen­den elf Jah­re dem jewei­li­gen tat­säch­li­chen Betriebs­er­geb­nis gegenüberzustellen.

Begrün­dung:

Auch wenn der Rat der vor­her­ge­hen­den Wahl­pe­ri­ode am 17.12.2009 im Rah­men des HSK VII eine Erhö­hung der Gebüh­ren für Urnen ab 2012 gewünscht hat, ent­bin­det dies den am 11.09.2011 gewähl­ten Rat nicht von der Pflicht, sich selbst mit der kom­ple­xen Mate­rie der Fried­hofs­ge­büh­ren zu befas­sen, bevor er eine Ent­schei­dung fällt.

Vor dem Hin­ter­grund eines ers­ten Ände­rungs­an­tra­ges zu Druck­sa­che 0200/​2012 N1 hat der Ers­te Stadt­rat Hans Mön­ning­hoff am 5. März 2012 im Aus­schuss für Umwelt und Grün­flä­chen erfreu­li­cher­wei­se die Zusa­ge gege­ben, inner­halb des nächs­ten Vier­tel­jah­res eine Infor­ma­ti­ons­druck­sa­che zum The­ma vorzulegen.

Nach zwi­schen­zeit­li­cher Aus­kunft der Ver­wal­tung soll die­se Infor­ma­ti­ons­druck­sa­che eine all­ge­mei­ne Dar­stel­lung zur Ent­wick­lung der Fried­hö­fe in den letz­ten 30 Jah­ren ent­hal­ten. Um eine fun­dier­te Ent­schei­dungs­grund­la­ge zu haben, bedarf es aus Sicht der Antrag­stel­ler neben einer all­ge­mei­nen Dar­stel­lung auch einer detail­lier­ten Auf­schlüs­se­lung der ein­zel­nen Posi­tio­nen der Gebüh­ren­be­rei­che, ins­be­son­de­re einer jah­res­be­zo­ge­nen Gegen­über­stel­lung der ursprüng­li­chen Kal­ku­la­ti­ons­pro­gno­sen mit den jewei­li­gen tat­säch­li­chen Betriebs­er­geb­nis­sen. Ein dies­be­züg­li­cher Rück­blick auf die letz­ten elf Jah­re lie­fert mut­maß­lich die auf­schluss­reichs­ten Erkennt­nis­se über die Ent­wick­lung der städ­ti­schen Zuschüs­se in die­sem Zeitraum.

Dass das The­ma „Gebüh­ren­sat­zung“ sehr kom­plex ist zeigt etwa die Tat­sa­che, dass in den letz­ten Jah­ren in Deutsch­land mehr als 50 Fried­hofs­ge­büh­ren­sat­zun­gen durch Gerichts­ent­schei­dun­gen für nich­tig erklärt wor­den sind. Unab­hän­gig davon, ob es in Han­no­ver erfolg­rei­che Kla­gen gegen die Gebüh­ren­sat­zung gege­ben hat, bleibt fest­zu­stel­len, dass sich die Mate­rie auch in der Lan­des­haupt­stadt als hoch­kom­pli­ziert darstellt.

Zum Bei­spiel macht der Anteil der Sar­g­ab­tei­lun­gen incl. der all­ge­mei­nen Rah­men­an­la­gen 70% der Fried­hofs­flä­chen aus, der der Urnen­ab­tei­lun­gen hin­ge­gen nur 30%. Trotz die­ses Flä­chen­ver­hält­nis­ses von 70:30 wer­den 10% der Kos­ten für die all­ge­mei­ne Pfle­ge der Fried­hofs­rah­men­an­la­ge mit einer hälf­ti­gen Pau­scha­le abge­rech­net (unab­hän­gig von der gewähl­ten Grab­art mit jeweils 5% für Sarg- wie für Urnen­bei­set­zun­gen). Im Fal­le der vor­lie­gen­den Kal­ku­la­ti­on wäre das eine Pau­scha­le von 135 €, die für die all­ge­mei­nen Pfle­ge der Fried­hofs­rah­men­an­la­ge gezahlt wer­den müssten.

Die übri­gen 90% der Kos­ten für die all­ge­mei­ne Pfle­ge der Fried­hofs­rah­men­an­la­gen sol­len durch die Über­las­sungs­ge­büh­ren (Grab­rech­te) gedeckt wer­den. Die­se wer­den ent­spre­chend der tat­säch­li­chen Flä­chen­an­tei­le im Ver­hält­nis 70:30 berech­net. War­um die rest­li­chen 10% die­ser Kos­ten unab­hän­gig von der Flä­che zu glei­chen Tei­len zwi­schen bei­den Grab­ar­ten auf­ge­teilt wer­den, ist weder der Kal­ku­la­ti­on noch dem Text der Ver­wal­tungs­vor­la­ge zu entnehmen.

Nach Dar­stel­lung der Ver­wal­tung kön­nen ca. 140.000 € der gewünsch­ten Sum­me von 190.000 € zur Sen­kung der Zuschuss­kos­ten für Fried­hö­fe ohne jeg­li­che Gebüh­ren-Anhe­bung erzielt wer­den. Nicht nach­voll­zieh­bar ist, dass aus­ge­rech­net die Gebüh­ren für Urnen­be­stat­tun­gen dras­tisch erhöht wer­den sol­len, obwohl Han­no­ver hier im Städ­te­ver­gleich ohne­hin schon sehr teu­er ist. Zudem wür­de die­se Erhö­hung ins­be­son­de­re jenen Per­so­nen­kreis tref­fen, der aus finan­zi­el­len Grün­den die ver­gleichs­wei­se preis­güns­ti­ge Bestat­tungs­art wäh­len muss. Sozia­le Gerech­tig­keit darf nicht mit dem Tod enden.

Abge­se­hen davon ist die soge­nann­te Anpas­sung der Gebüh­ren ledig­lich eine kurz­fris­ti­ge Maß­nah­me. Auf lan­ge Sicht beför­dert sie vor­aus­sicht­lich eine Zunah­me der Bei­set­zun­gen in den preis­güns­ti­ge­ren Umland­kom­mu­nen und wird somit zwangs­läu­fig wei­te­re Preis­er­hö­hun­gen in Han­no­ver nach sich zie­hen. Auch vor die­sem Hin­ter­grund ste­hen die neu gewähl­ten Rats­mit­glie­der in der Pflicht, sich des kom­ple­xen The­mas umfas­send anzu­neh­men, bevor sie eine gebüh­ren­re­le­van­te Ent­schei­dung treffen.

Han­no­ver, den 13. März 2012

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”