Die PIRATEN-Fraktion hat am 21. September 2012 folgenden Änderungsantrag zum Verwaltungsentwurf bzgl. neuer Benutzungsbedingungen für das Stadtarchiv gestellt:
„In
— den Kulturausschuss
— den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
— den Verwaltungsausschuss
— die Ratsversammlung
Änderungsantrag gem. §§ 12 und 34 der GO des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucksache 1455/2012 (Änderung der Benutzungsbedingungen und der Gebühren des Stadtarchivs im Fachbereich Bibliotheken, Schulen, Museen und Kulturbüro), Anlage 1
zu beschließen:
§ 7 Abs. 2 Satz 2 der zu beschließenden „Satzung des Archivs der Landeshauptstadt Hannover (Stadtarchiv)“ wird wie folgt geändert:
„2. die Nutzung zur Durchführung eines wissenschaftlichen Forschungsvorhabens oder zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben von Medien erforderlich ist und schutzwürdige Interessen der Betroffenen durch geeignete Maßnahmen hinreichend gewahrt werden.“
Begründung:
Der Begriff „Medien“ ist zeitgemäß und treffender. Die im Entwurf benutzte Formulierung „Presse und Rundfunk“ stammt aus einer Zeit, in der das Internet noch keine Rolle spielte. Das Medium Internet nimmt heutzutage neben Presse und Rundfunk eine gleichermaßen wichtige öffentliche Aufgabe wahr. Presse, Rundfunk und Internet werden per offizieller Definition unter dem Begriff „Medien“ zusammengefasst. Diesen Medien werden identische Funktionen zugeschrieben: „Zu den Massen-Medien zählen insbesondere die Presse (Zeitungen, Zeitschriften), der Rundfunk (Hörfunk, Fernsehen) und das Internet.“(Politiklexikon der Bundeszentrale für politische Bildung, zitiert nach http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/17833/medien)
Hannover, den 21. September 2012
Dirk Hillbrecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”