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PIRATEN-Fraktion zum Haushalt 2014: Ökologisches Sonderprogramm in Bezirken fortführen

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on for­dert mit einem Ände­rungs­an­trag zum Haus­halts­plan 2014 die Bereit­stel­lung von Mit­teln für die Fort­füh­rung des Öko­lo­gi­schen Son­der­pro­gramms. Der am 31. Janu­ar 2014 ein­ge­reich­te Antrag steht zur Bera­tung im Umwelt­aus­schuss am 3. Febru­ar 2014 auf der Tages­ord­nung. Er hat fol­gen­den Wortlaut:

„In den
Aus­schuss für Umwelt­schutz und Grünflächen

Ände­rungs­an­trag        gemäß §§ 12, 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover
zu Drs. 2040/​2013 (Haus­halts­sat­zung 2014)

Teil­haus­halt 67
Pro­dukt 55102

Öko­lo­gi­sches Sonderprogramm 

zu beschlie­ßen:

Die Ver­wal­tung stellt für das Son­der­pro­gramm zur öko­lo­gi­schen Auf­wer­tung von Schul­hö­fen, Spiel­plät­zen und Grün­flä­chen wie in den ver­gan­ge­nen Jah­ren Mit­tel in Höhe von 260.000 € für die 13 Stadt­be­zirks­rä­te in den Haus­halt 2014 ein.

Begrün­dung:

Das Son­der­pro­gramm zur öko­lo­gi­schen Auf­wer­tung von Schul­hö­fen, Spiel­plät­zen und Grün­flä­chen stellt für die Bezirks­rä­te ein wich­ti­ges Instru­ment zur eigen­stän­di­gen Ent­schei­dung über die Gestal­tung des Stadt­be­zir­kes dar. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren konn­ten dadurch erheb­li­che Ver­bes­se­run­gen bei den Grün­an­la­gen und Spiel­plät­zen in den Stadt­tei­len erzielt und die Lebens­qua­li­tät somit deut­lich gestei­gert werden.

Eine beson­de­re Bedeu­tung kommt dem Son­der­pro­gramm auch bei der Auf­wer­tung von Schul­hö­fen zu. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren wur­de dadurch ermög­licht, zahl­rei­che Schul­hof­flä­chen zu ent­sie­geln und öko­lo­gisch auf­zu­wer­ten. Auch in Zukunft besteht hier abseh­bar ein erheb­li­cher Handlungsbedarf.

Die Wich­tig­keit der Maß­nah­me wird auch dadurch deut­lich, dass sechs Stadt­be­zirks­rä­te sinn­ge­mä­ße Anträ­ge in ihrem Zustän­dig­keits­be­reich beschlos­sen haben.

Dirk Hill­brecht (stv. Fraktionsvorsitzender)”

Änderungsantrag zur Friedhofsgebührensatzung, insbesondere Kosten von Urnenbestattungen

Als Antrag Nr. 0647/​2012 im Sit­zungs­ma­nage­ment mitt­ler­wei­le ver­füg­bar, da erst unmit­tel­bar vor Sit­zungs­be­ginn eingereicht:

In den Aus­schuss für Umwelt­schutz und Grünflächen
In den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung

Ände­rungs­an­trag gem. §§ 12 und 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zur Druck­sa­che Nr. 0200/​2012 N1 „Gebüh­ren­sat­zung für die Fried­hö­fe der Lan­des­haupt­stadt Hannover“

Antrag zu beschließen:

Eine Ver­än­de­rung der Fried­hofs­ge­büh­ren 2012 wird erst zustim­mend zur Kennt­nis genom­men, nach­dem die Ver­wal­tung einen Sach­stands­be­richt zur Fried­hofs­ent­wick­lung in Han­no­ver vor­ge­legt hat. Die­ser soll die Jah­re ab 2003 berück­sich­ti­gen und auch Stra­te­gien für die künf­ti­ge Ent­wick­lung der Fried­hö­fe in Han­no­ver enthalten.

Des Wei­te­ren wird die Ver­wal­tung beauf­tragt, die ein­zel­nen Posi­tio­nen der Gebüh­ren­be­rei­che detail­liert auf­zu­schlüs­seln, und die Kal­ku­la­ti­on für die zurück­lie­gen­den 9 Jah­re dem jewei­li­gen tat­säch­li­chen Betriebs­er­geb­nis gegenüberzustellen.

Begrün­dung:

Auch wenn der Rat der vor­her­ge­hen­den Wahl­pe­ri­ode am 17.12.2009 im Rah­men des HSK VII eine Erhö­hung der Gebüh­ren gewünscht hat, so kann dies für den am 11.09.2011 gewähl­ten Rat kei­ne aus­rei­chen­de Ent­schei­dungs­grund­la­ge sein.

Das The­ma „Gebüh­ren­sat­zung“ ist sehr kom­plex. Dies zeigt etwa die Tat­sa­che, dass in den letz­ten Jah­ren in Deutsch­land mehr als 50 Fried­hofs­ge­büh­ren­sat­zun­gen durch Gerichts­ent­schei­dun­gen für nich­tig erklärt wor­den sind.

Unab­hän­gig davon, ob es in Han­no­ver Kla­gen gegen die Gebüh­ren­sat­zung gege­ben hat, bleibt fest­zu­stel­len, dass sich die Mate­rie auch in der Lan­des­haupt­stadt als hoch­kom­pli­ziert darstellt.

Zum Bei­spiel macht der Anteil der Sar­g­ab­tei­lun­gen incl. der all­ge­mei­nen Rah­men­an­la­gen 70 % der Fried­hofs­flä­chen aus, der der Urnen­ab­tei­lun­gen hin­ge­gen nur 30 %. Trotz die­ses Flä­chen­ver­hält­nis­ses von 70:30 wer­den 10 % der Kos­ten für die all­ge­mei­ne Pfle­ge der Fried­hofs­rah­men­an­la­ge mit einer hälf­ti­gen Pau­scha­le abge­rech­net (unab­hän­gig von der gewähl­ten Grab­art mit jeweils 5% für Sarg- wie für Urnen­bei­set­zun­gen). Im Fal­le der vor­lie­gen­den Kal­ku­la­ti­on wäre das eine Pau­scha­le von 135 €, die für die all­ge­mei­nen Pfle­ge der Fried­hofs­rah­men­an­la­ge gezahlt wer­den müssten.

Die übri­gen 90% der Kos­ten für die all­ge­mei­ne Pfle­ge der Fried­hofs­rah­men­an­la­gen sol­len durch die Über­las­sungs­ge­büh­ren (Grab­rech­te) gedeckt wer­den. Die­se wer­den ent­spre­chend der tat­säch­li­chen Flä­chen­an­tei­le im Ver­hält­nis 70:30 berech­net. War­um die rest­li­chen 10 % die­ser Kos­ten unab­hän­gig von der Flä­che zu glei­chen Tei­len zwi­schen bei­den Grab­ar­ten auf­ge­teilt wer­den, ist weder der Kal­ku­la­ti­on noch dem Text der Ver­wal­tungs­vor­la­ge zu entnehmen.

Nach Dar­stel­lung der Ver­wal­tung kön­nen ca. 140.000 € der gewünsch­ten Sum­me von 190.000 € zur Sen­kung der Zuschuss­kos­ten für Fried­hö­fe ohne jeg­li­che Gebüh­ren-Anhe­bung erzielt wer­den. Nicht nach­voll­zieh­bar ist, dass aus­ge­rech­net die Gebüh­ren für Urnen­be­stat­tun­gen dras­tisch erhöht wer­den sol­len, obwohl Han­no­ver hier im Städ­te­ver­gleich ohne­hin schon sehr teu­er ist. Zudem wür­de die­se Erhö­hung ins­be­son­de­re jenen Per­so­nen­kreis tref­fen, der aus finan­zi­el­len Grün­den die ver­gleichs­wei­se preis­güns­ti­ge Bestat­tungs­art wäh­len muss. Sozia­le Gerech­tig­keit darf nicht mit dem Tod enden.

Abge­se­hen davon ist die soge­nann­te Anpas­sung der Gebüh­ren ledig­lich eine kurz­fris­ti­ge Maß­nah­me. Auf lan­ge Sicht beför­dert sie vor­aus­sicht­lich eine Zunah­me der Bei­set­zun­gen in den preis­güns­ti­ge­ren Umland­kom­mu­nen und wird somit zwangs­läu­fig wei­te­re Preis­er­hö­hun­gen in Han­no­ver nach sich ziehen.
Ins­be­son­de­re vor die­sem Hin­ter­grund ste­hen die neu gewähl­ten Rats­mit­glie­der in der Pflicht, sich des kom­ple­xen The­mas umfas­send anzunehmen.

Han­no­ver, den 5. März 2012

Dirk Hill­brecht
(stell­ver­tre­ten­der Fraktionsvorsitzender)