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PIRATEN-Fraktion stellt Änderungsantrag bzgl. Einführung von Gender Budgeting

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 3. Juni 2013 fol­gen­den Ände­rungs­an­trag zu einer poli­ti­schen Initia­ti­ve der Rats­frak­tio­nen von SPD und BÜNDNIS 90/​DIE GRÜNEN gestellt:

„In
- den Gleichstellungsausschuss
- den Kulturausschuss
- den Aus­schuss für Arbeits­markt, Wirt­schafts- und Lie­gen­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten
- den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
- den Verwaltungsausschuss
- die Ratsversammlung 

Ände­rungs­an­trag      gemäß §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover
zu Drs. 0410/​2013 (Ein­füh­rung Gen­der Budgeting)

zu beschlie­ßen:

Der Antrags­text wird wie folgt geändert:

Die Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te defi­niert pro­be­wei­se für zwei von ihr zu wäh­len­de wesent­li­che Pro­duk­te sol­che Pro­dukt­zie­le und Kenn­zah­len, die ihr zur Errei­chung gleich­stel­lungs­po­li­ti­scher Zie­le sinn­voll erscheinen.

Die­se wer­den in den Haus­halts­plan­ent­wurf für das Jahr 2014 aufgenommen.

Die Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te infor­miert im Rah­men ihrer regel­mä­ßi­gen Berich­te im Gleich­stel­lungs­aus­schuss über die ent­wi­ckel­ten Zie­le und Kenn­zah­len sowie die Ergeb­nis­se der prak­ti­schen Umsetzung.

Begrün­dung:

Das neue kom­mu­na­le Rech­nungs­we­sen bie­tet die not­wen­di­gen  Instru­men­te, gleich­stel­lungs­po­li­ti­sche Zie­le im Haus­halt zu defi­nie­ren und zu kon­trol­lie­ren. Gen­der­po­li­ti­sche Ansät­ze mit­tels Pro­dukt­zie­len und Kenn­zah­len in den Haus­halt auf­zu­neh­men, wur­de bereits vor fünf Jah­ren in Drs. 1748/​2008 ange­kün­digt. Eine Umset­zung ist somit überfällig.

In der Ant­wort auf die Anfra­ge der PIRA­TEN-Frak­ti­on zum The­ma Gen­der Main­strea­ming in der Haus­halts­pla­nung Drs. 0896/​2013 geht die Ver­wal­tung bei einer kon­se­quen­ten Ein­füh­rung von Gen­der Bud­ge­ting  von hohem per­so­nel­len und finan­zi­el­len Auf­wand aus. Durch die Beschrän­kung auf zwei von der Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten selbst gewähl­te Pro­duk­te kann die­ser Auf­wand auf ein Min­dest­maß begrenzt wer­den. Sie ist in der Lage Pro­duk­te aus­zu­wäh­len, die sich auf Grund bereits vor­han­de­ner Daten­ba­sis am bes­ten eig­nen, um rasch gleich­stel­lungs­po­li­ti­sche Zie­le zu defi­nie­ren. Anders erscheint selbst pro­be­wei­se eine Ein­füh­rung zum Haus­halt 2014 zeit­lich nicht umsetzbar.

Zum Haus­halt 2015 kann der Rat über Erfolg oder Miss­erfolg der Test­ein­füh­rung bera­ten und über das wei­te­re Vor­ge­hen entscheiden.

Da die Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te ohne­hin regel­mä­ßig im feder­füh­ren­den Gleich­stel­lungs­aus­schuss aus­führ­lich berich­tet, ist die Vor­ga­be zusätz­li­cher Berichts­pflich­ten entbehrlich.

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

PIRATEN-Fraktion fordert fundierte Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei sogenanntem Finanzierungs-Contracting für Solarstrom

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 24. Mai 2013 fol­gen­den Ände­rungs­an­trag zur geplan­ten Instal­la­ti­on von Solar­strom­an­lat­gen im soge­nann­ten Finan­zie­rungs-Con­trac­ting vorgelegt:

„In
- den Aus­schuss für Arbeitsmarkt‑, Wirt­schafts- und Lie­gen­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten
- den Aus­schuss für Umwelt­schutz und Grünflächen
- den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
- den Verwaltungsausschuss
- die Ratsversammlung

Ände­rungs­an­trag gemäß §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 0920/​2013 (Instal­la­ti­on von Solar­strom­an­la­gen im Con­trac­ting auf den Dächern städ­ti­scher Liegenschaften)

zu beschlie­ßen:

Der Antrags­text wird wie folgt geändert:

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, eine Aus­schrei­bung für die Instal­la­ti­on von ca. 11 Solar­strom­an­la­gen (im Fol­gen­den kurz PV-Anla­gen genannt) als Finan­zie­rungs-Con­trac­ting vorzubereiten.
  2. Die Beschluss­fas­sung erfolgt erst, nach­dem die für eine Aus­schrei­bung not­wen­di­gen kon­kre­ten Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nun­gen vorliegen.
  3. Die Ver­wal­tung kann auch ande­re, nicht in Anla­ge 1 auf­ge­führ­te Lie­gen­schaf­ten in den Aus­schrei­bungs­ent­wurf auf­neh­men oder Lie­gen­schaf­ten her­aus­neh­men, wenn dies sach­lich begrün­det wird und wirt­schaft­lich ist.

Begrün­dung:

Die Stadt­ver­wal­tung beab­sich­tigt im Zusam­men­hang mit der Errich­tung von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen, das soge­nann­te Finan­zie­rungs-Con­trac­ting anzu­wen­den. Da es meh­re­re Con­trac­ting-For­men gibt, soll­te die­ser Begriff im Antrag ent­spre­chend prä­zi­se gewählt werden.

Das soge­nann­te Finan­zie­rungs-Con­trac­ting ist ein kre­dit­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft, genau wie z.B. das ÖPP-Ver­fah­ren, das auf­grund unter­schied­li­cher Erfah­run­gen in der Fach­welt kon­tro­vers dis­ku­tiert wird.

Manch kre­dit­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft, das in der Pro­jek­ti­on als ren­tier­lich und risi­ko­frei dar­ge­stellt wor­den ist, hat Kom­mu­nen spä­ter nega­ti­ve finan­zi­el­le Fol­gen gebracht — trotz soge­nann­ter unab­hän­gi­ger Gut­ach­ten und Geneh­mi­gung durch die Kom­mu­nal­auf­sicht. Auch die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver hat nicht nur posi­ti­ve Erfah­run­gen mit kre­dit­ähn­li­chen Rechts­ge­schäf­ten gemacht, wie z.B. der Fall des Mis­bur­ger Bades zeigt.

Da es sich um die erst­ma­li­ge Anwen­dung des Finan­zie­rungs-Con­trac­ting im Bereich von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen han­delt, bedarf es ins­be­son­de­re bezüg­lich der Wirt­schafts­da­ten und der Wirt­schaft­lich­keits­pro­gno­sen beson­de­rer Sorg­falt und Aufmerksamkeit.

Nur bei Vor­la­ge fun­dier­ter Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nun­gen und damit zusam­men­hän­gen­der Fach­da­ten und ‑infor­ma­tio­nen kann der Rat das Vor­ha­ben sach­ge­recht beur­tei­len, mög­li­che lang­fris­ti­ge finan­zi­el­le Risi­ken abschät­zen und eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Ent­schei­dung treffen.

Zudem ist ohne eine nach­voll­zieh­ba­re Kal­ku­la­ti­on und ohne umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen zu den ein­zel­nen Pla­nungs­schrit­ten eine wirk­li­che Kon­trol­le durch den Rat nicht möglich.

Die Ursprungs-Druck­sa­che beinhal­tet kein prüf­ba­res Zah­len­werk, son­dern beruht im Wesent­li­chen auf Annah­men. Da kon­kre­te Berech­nun­gen im Rah­men einer Aus­schrei­bung sowie­so erar­bei­tet wer­den müs­sen, bringt der vor­lie­gen­de Ände­rungs­an­trag kei­ne zeit­li­che Ver­zö­ge­rung bezüg­lich einer even­tu­el­len Umset­zung des Vor­ha­bens mit sich.

Dirk Hill­brecht

(stellv. Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2013: Aufnahme des De-Haën-Platzes in das Stadtplatzprogramm

Am 14. Febru­ar 2013 reich­te die PIRA­TEN-Frak­ti­on im Rah­men der Haus­halts­be­ra­tun­gen 2013 fol­gen­den Ände­rungs­an­trag ein:

Haus­halts­plan 2013 

Ände­rungs­an­trag      gem. §§ 12, 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 1900/​2012

Teil­haus­halt: 66

Pro­dukt: 54101

Inves­ti­ti­ons­maß­nah­me: 905

Auf­nah­me in das Stadtplatzprogramm

Der De-Haën-Platz wird in das Stadt­platz-Sanie­rungs­pro­gramm auf­ge­nom­men und zeit­nah saniert.

Begrün­dung:

Nach der Sanie­rung von strah­len­den und ande­ren che­mi­schen Alt­las­ten ist der De-Haën-Platz in unan­sehn­li­chem Zustand zurück­ge­las­sen wor­den. Den Anwoh­nern und den Kin­dern der am Platz befind­li­chen KITA ist in der zurück­lie­gen­den Zeit genug zuge­mu­tet wor­den – es muss nun eine Umge­stal­tung des Plat­zes vor­ge­nom­men wer­den, damit die Anwoh­ner und Kin­der den Platz wie­der opti­mal nut­zen kön­nen und er wie­der ein „Schmuck­stück” im Wohn­quar­tier wird.

Die­ser Ände­rungs­an­trag wur­de im Bezirks­rat Vah­ren­wald-List von den Frak­tio­nen SPD und BÜNDNIS 90/​DIE GRÜNEN fast wort­gleich ein­ge­bracht (vgl. Drs. 15–2897/2012) und dort ein­stim­mig beschlossen.

Dr. Jür­gen Junghänel
(Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

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In der Rats­sit­zung am 21. Febru­ar 2013 wur­de die­ser Antrag wäh­rend der Haus­halts­de­bat­te gegen 3 Stim­men bei 2 Ent­hal­tun­gen abgelehnt.

 

PIRATEN-Fraktion stellt Änderungsantrag zu Verwaltungsentwurf für ÖPP-Modell bei Neubau einer Bildungseinrichtung

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on will mit nach­fol­gen­dem, am 8. Novem­ber 2012 ein­ge­brach­ten Ände­rungs­an­trag Plä­ne der Stadt­ver­wal­tung für die ÖPP-Finan­zie­rung einer Bil­dungs­ein­rich­tung verändern:

„In
— den Aus­schuss für Arbeitsmarkt‑, Wirt­schafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
— den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
— den Verwaltungsausschuss
— die Ratsversammlung
— den Stadt­ent­wick­lungs- und Bau­aus­schuss (nach­richt­lich)

Ände­rungs­an­trag  gem. §§ 12 und 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 2038/​2012

[Neu­bau einer Kin­der­ta­ges­stät­te, einer Grund­schu­le — als Ersatz für die jet­zi­ge Grund­schu­le Meter­stra­ße — und einer Drei­feld-Sport­hal­le auf dem Gelän­de der Außen­stel­le des Gym­na­si­ums Wil­helm-Raa­be-Schu­le (Bir­ken­stra­ße 12)]

zu beschlie­ßen:

Der Antrags­text wird wie folgt geän­dert bzw. ergänzt:

„2. das Vor­ha­ben im Rah­men eines Eig­nungs­tests als ÖPP-Modell zu unter­su­chen, mit­tels einer vor­läu­fi­gen Wirt­schaft­lich­keits­un­ter­su­chung zu veri­fi­zie­ren und den Rats­gre­mi­en die­se Ergeb­nis­se in Form einer Druck­sa­che vor­zu­le­gen,

3. erst nach Behand­lung der Druck­sa­che bei nach­ge­wie­se­ner Wirt­schaft­lich­keit das ent­spre­chen­de Ver­ga­be­ver­fah­ren vor­zu­be­rei­ten, durch­zu­füh­ren und den Rats­gre­mi­en das Ergeb­nis zur Beschluss­fas­sung vorzulegen,“

Begrün­dung:

Auf­grund des vor­ge­schla­ge­nen Finan­zie­rungs­mo­dells ist der Rat mit sei­nen Gre­mi­en wäh­rend des Pla­nungs­pro­zes­ses in sei­ner Steue­rungs- und Kon­troll­funk­ti­on ein­ge­schränkt. Um in die­sem Rah­men größt­mög­li­che Trans­pa­renz zu gewähr­leis­ten, soll­ten die demo­kra­tisch gewähl­ten Rats­mit­glie­der fort­lau­fend ein­ge­bun­den werden.

Han­no­ver, den 8. Novem­ber 2012

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”

PIRATEN-Fraktion stellt Änderungsantrag bzgl. Definition blinder und sehbehinderter Menschen (zu einem CDU-Antrag)

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 4. Novem­ber 2012 fol­gen­den Ände­rungs­an­trag zu einem CDU-Antrag gestellt, in dem eine Infor­ma­ti­ons­druck­sa­che zur Gleich­stel­lung blin­der und seh­be­hin­der­ter Men­schen gefor­dert wird:

„In
— den Gleichstellungsausschuss
— den Stadt­ent­wick­lungs- und Bauausschuss
— den Sozialausschuss
— den Verwaltungsausschuss

Ände­rungs­an­trag gem. §§ 12 und 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 2149/​2012

zu beschlie­ßen:

Der Antrags­text wird in Punkt 1 wie folgt geändert:

„1. wie vie­le Men­schen im Stadt­ge­biet blind (Seh­fä­hig­keit schlech­ter als 1/​50 eines Gesun­den), hoch­gra­dig seh­be­hin­dert (Seh­fä­hig­keit schlech­ter als 1/​20 eines Gesun­den) und wesent­lich seh­be­hin­dert (Seh­fä­hig­keit schlech­ter als 1/​3 eines Gesun­den) sind (bit­te Anga­be sowohl in abso­lu­ten Zah­len als auch in Prozent),“

Begrün­dung:

Der Begriff „seh­be­hin­der­te Men­schen“ ist unprä­zi­se. Durch obi­ge Defi­ni­tio­nen, die sich aus gesetz­li­chen Bestim­mun­gen ablei­ten, bekommt die Stadt­ver­wal­tung eine genaue Vor­ga­be. Eine sol­che Dif­fe­ren­zie­rung ist rele­vant für even­tu­el­le Maß­nah­men, die in der Begrün­dung der Druck­sa­che 2149/​12 ange­spro­chen werden.

Han­no­ver, den 4. Novem­ber 2012

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

PIRATEN-Fraktion entwickelt ihren Änderungsantrag zur Archivsatzung bzgl. eines zeitgemäßen Medienbegriffs weiter

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat­te am 21. Sep­tem­ber 2012 mit einem Ände­rungs­an­trag eine zeit­ge­mä­ße Umfor­mu­lie­rung des Ver­wal­tungs­ent­wurfs bzgl. neu­er Benut­zungs­be­din­gun­gen für das Stadt­ar­chiv vor­ge­schla­gen. Unter Berück­sich­ti­gung des Bera­tungs­ver­laufs in den Fach­aus­schüs­sen hat die PIRA­TEN-Frak­ti­on den ursprüng­li­chen Ände­rungs­an­trag (vgl.  Drs. 2165/​2012) zurück­ge­zo­gen und durch einen wei­ter­ent­wi­ckel­ten ersetzt. Die­ser neue Ände­rungs­an­trag wur­de am 2. Novem­ber 2012 zur abschlie­ßen­den Bera­tung in der Rats­ver­samm­lung eingebracht:

„In die Ratsversammlung

Ände­rungs­an­trag gem. §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 1455/​2012 (Ände­rung der Benut­zungs­be­din­gun­gen und der Gebüh­ren des Stadt­ar­chivs im Fach­be­reich Biblio­the­ken, Schu­len, Muse­en und Kul­tur­bü­ro), Anla­ge 1 

zu beschlie­ßen:

§ 7 Abs. 2 Satz 2 der zu beschlie­ßen­den „Sat­zung des Archivs der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver (Stadt­ar­chiv)“ wird wie folgt geändert:

„2. die Nut­zung zur Durch­füh­rung eines wis­sen­schaft­li­chen For­schungs­vor­ha­bens oder zur Erfül­lung der öffent­li­chen Auf­ga­ben von Pres­se, Rund­funk und Online-Medi­en erfor­der­lich ist und schutz­wür­di­ge Inter­es­sen der Betrof­fe­nen durch geeig­ne­te Maß­nah­men hin­rei­chend gewahrt werden.“

Begrün­dung:

In der Bera­tung zum Ände­rungs­an­trag auf Drs. 2165/​2012 wur­de aus­ge­führt, dass „Pres­se und Rund­funk“ als gän­gi­ger juris­ti­scher Ter­mi­nus heut­zu­ta­ge auch Online-Medi­en beinhal­te. Dies mag for­mal­ju­ris­tisch zutref­fen. Gleich­wohl gilt:

Die im Ent­wurf benutz­te For­mu­lie­rung „Pres­se und Rund­funk“ stammt aus einer Zeit, in der das Inter­net noch kei­ne Rol­le spiel­te. Der Begriff „Pres­se“ lei­tet sich his­to­risch von der Dru­cker­pres­se ab und stammt aus dem ana­lo­gen Zeit­al­ter. Der Begriff „Rund­funk“ beinhal­tet Hör­funk und Fernsehen.

In unse­rem digi­ta­len Zeit­al­ter neh­men Online-Medi­en als fak­tisch drit­te Medi­en-Säu­le neben Pres­se und Rund­funk eine glei­cher­ma­ßen wich­ti­ge öffent­li­che Auf­ga­be wahr. Des­we­gen soll­ten Online-Medi­en gleich­be­rech­tigt benannt wer­den, statt sie einem his­to­ri­schen Begriff unterzuordnen.

Mit der Ein­fü­gung des Begrif­fes „Online-Medi­en“ wür­de die Stadt Han­no­ver ein zeit­ge­mä­ßes Signal set­zen und zei­gen, dass die Lan­des­haupt­stadt (auch sprach­lich) im digi­ta­len Zeit­al­ter ange­kom­men ist.

Hin­weis: Die­ser Ände­rungs­an­trag ersetzt den Ände­rungs­an­trag vom 21. Sep­tem­ber 2012 auf Drs. 2165/​2012.

Han­no­ver, den 2. Novem­ber 2012

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”

PIRATEN-Fraktion stellt Änderungsantrag zum Verwaltungsentwurf einer neuen Gebührensatzung für das Stadtarchiv

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 21. Sep­tem­ber 2012 fol­gen­den Ände­rungs­an­trag zum von der Stadt­ver­wal­tung vor­ge­leg­ten Ent­wurf einer neu­en  Gebüh­ren­sat­zung für das Stadt­ar­chiv gestellt:

„In
—  den Kulturausschuss
—  den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
—  den Verwaltungsausschuss
—  die Ratsversammlung

Ände­rungs­an­trag gem. §§ 12 und  34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Druck­sa­che 1455/​2012 (Ände­rung der Benut­zungs­be­din­gun­gen und der Gebüh­ren des Stadt­ar­chivs im Fach­be­reich Biblio­the­ken, Schu­len, Muse­en und Kul­tur­bü­ro), Anla­ge 2

zu beschlie­ßen:

Der Gebüh­ren­ta­rif, Bestand­teil der zu beschlie­ßen­den „Gebüh­ren­sat­zung für das Archiv der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver (Stadt­ar­chiv)“, wird unter Punkt 6 wie folgt geändert:

„6 Ein­räu­mung von Nut­zungs­rech­ten für urhe­ber­recht­lich geschütz­tes Archiv­gut, soweit die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver über die aus­schließ­li­chen Nut­zungs­rech­te verfügt

von 0,00 € bis 350,00 €“

Begrün­dung:

Es gibt kei­ne nach­voll­zieh­ba­re Begrün­dung, war­um der Tarif bei einem Betrag von 25 Euro begin­nen soll. Die Fest­le­gung einer sol­chen Min­dest­ge­bühr kann für man­che Nut­zer eine unnö­ti­ge Ein­stiegs­hür­de darstellen.

Da mit den Punk­ten 2 und 4 abge­si­chert wer­den soll, dass das Stadt­ar­chiv kei­ne „Unter­de­ckung“ pro­du­ziert, kann der Ein­stiegs­ta­rif für die Ein­räu­mung von Nut­zungs­rech­ten pro­blem­los auf 0 Euro fest­ge­schrie­ben werden.

Dies stün­de auch im Ein­klang mit der Rege­lung aus § 5 der Gebüh­ren­sat­zung, der­zu­fol­ge Gebüh­ren im Ein­zel­fall im öffent­li­chen Inter­es­se oder bei Här­te­fäl­len redu­ziert oder erlas­sen wer­den kön­nen. Die­se Tat­sa­che  erschließt sich aller­dings bis­her nicht aus Punkt 6 des Gebüh­ren­ta­rif-Ent­wurfs. Da poten­ti­el­le Nut­zer vor­ran­gig den Gebüh­ren­ta­rif anschau­en wer­den, soll­te die­ser geän­dert werden.

Han­no­ver, den 21. Sep­tem­ber 2012

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”

PIRATEN-Fraktion stellt Änderungsantrag zum Verwaltungsentwurf bzgl. neuer Benutzungsbedingungen für das Stadtarchiv

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 21. Sep­tem­ber 2012 fol­gen­den  Ände­rungs­an­trag zum Ver­wal­tungs­ent­wurf bzgl. neu­er Benut­zungs­be­din­gun­gen für das Stadt­ar­chiv gestellt:

„In
—  den Kulturausschuss
—  den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
—  den Verwaltungsausschuss
—  die Ratsversammlung

Ände­rungs­an­trag  gem. §§ 12 und  34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Druck­sa­che 1455/​2012 (Ände­rung der Benut­zungs­be­din­gun­gen und der Gebüh­ren des Stadt­ar­chivs im Fach­be­reich Biblio­the­ken, Schu­len, Muse­en und Kul­tur­bü­ro),  Anla­ge 1 

zu beschlie­ßen:

§ 7 Abs. 2 Satz 2 der zu beschlie­ßen­den „Sat­zung des Archivs der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver (Stadt­ar­chiv)“ wird wie folgt geändert:

„2. die Nut­zung zur Durch­füh­rung eines wis­sen­schaft­li­chen For­schungs­vor­ha­bens oder zur Erfül­lung der öffent­li­chen Auf­ga­ben von Medi­en erfor­der­lich ist und schutz­wür­di­ge Inter­es­sen der Betrof­fe­nen durch geeig­ne­te Maß­nah­men hin­rei­chend gewahrt werden.“

Begrün­dung:

Der Begriff „Medi­en“ ist zeit­ge­mäß und tref­fen­der. Die im Ent­wurf benutz­te For­mu­lie­rung „Pres­se und Rund­funk“ stammt aus einer Zeit, in der das Inter­net noch kei­ne Rol­le spiel­te. Das Medi­um Inter­net nimmt heut­zu­ta­ge neben Pres­se und Rund­funk eine glei­cher­ma­ßen wich­ti­ge öffent­li­che Auf­ga­be wahr. Pres­se, Rund­funk und Inter­net wer­den per offi­zi­el­ler Defi­ni­ti­on unter dem Begriff „Medi­en“ zusam­men­ge­fasst.  Die­sen Medi­en wer­den iden­ti­sche Funk­tio­nen zuge­schrie­ben: „Zu den Mas­sen-Medi­en zäh­len ins­be­son­de­re die Pres­se (Zei­tun­gen, Zeit­schrif­ten), der Rund­funk (Hör­funk, Fern­se­hen) und das Internet.“(Politiklexikon der Bun­des­zen­tra­le für poli­ti­sche Bil­dung, zitiert nach http://​www​.bpb​.de/​n​a​c​h​s​c​h​l​a​g​e​n​/​l​e​x​i​k​a​/​p​o​l​i​t​i​k​l​e​x​i​k​o​n​/​1​7​8​3​3​/​m​e​d​ien)

Han­no­ver, den 21. Sep­tem­ber 2012

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”

PIRATEN-Fraktion stellt Änderungsantrag: „Hannover ist eine weltoffene Großstadt.” (zu einem Resolutionsentwurf der sich „Die Hannoveraner” nennenden Fraktion)

Ent­ge­gen der von allen ande­ren Rats­frak­tio­nen geüb­ten Pra­xis, Anträ­ge der Frak­ti­on, die sich „Die Han­no­ve­ra­ner” nennt, grund­sätz­lich zu igno­rie­ren bzw. abzu­leh­nen, setzt sich die PIRA­TEN-Frak­ti­on auch inhalt­lich kri­tisch mit Initia­ti­ven  der rechts­ge­rich­te­ten Grup­pie­rung aus­i­en­an­der. Zu deren Ent­wurf einer „Reso­lu­ti­on zum The­ma Sala­fis­ten” hat sich die PIRA­TEN-Frak­ti­on zu einem Ände­rungs­an­trag ent­schlos­sen, der am 5. Juli 2012 mit fol­gen­dem Wort­laut ein­ge­bracht wor­den ist:

„In
— den Inter­na­tio­na­len Ausschuss
— den Verwaltungsausschuss
— die Ratsversammlung

Ände­rungs­an­trag gemäß §§ 12 und 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 1146/​2012

zu beschlie­ßen:

Der Antrags­text wird wie folgt geän­dert und gekürzt:

Antrag

Der Rat der Stadt Han­no­ver möge die nach­fol­gen­de „Reso­lu­ti­on“ beschließen:

Han­no­ver ist eine welt­of­fe­ne Großstadt.

Begrün­dung:

Han­no­ver ist eine welt­of­fe­ne Groß­stadt! Dem ist nichts hinzuzufügen.

Han­no­ver, den 5. Juli 2012

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”

PIRATEN-Fraktion stellt Änderungsantrag mit Bezug auf Runden Drogentisch (zu einem FDP-Antrag)

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 21. Mai 2012 fol­gen­den Ände­rungs­an­trag zu einer Initia­ti­ve der FDP-Rats­frak­ti­on eingebracht:

„In den Sozialausschuss
In den Verwaltungsausschuss

Ände­rungs­an­trag gem. §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs.-Nr. 0798/​2012

zu beschlie­ßen:

Der Antrag wird geän­dert und ergänzt.

a)   Punkt 1 wird Fol­gen­des angefügt:

„und inwie­fern ein sol­cher dem Run­den Dro­gen­tisch Han­no­ver ange­glie­dert wer­den kann“

b)   Es wird ein neu­er Punkt 2 eingefügt:

„2. in die­sem Kon­text einen begrün­de­ten Vor­schlag für eine sinn­vol­le Defi­ni­ti­on des Alters­be­grif­fes zu unterbreiten“

und die bis­he­ri­gen Punk­te 2. und 3. ent­spre­chend fort­lau­fend mit 3. und 4. nummeriert.

Begrün­dung:

zu a)
Der Run­de Dro­gen­tisch Han­no­ver (sie­he auch: http://​www​.han​no​ver​.de/​d​a​t​a​/​d​o​w​n​l​o​a​d​/​l​h​h​/​g​e​s​_​s​o​z​/​d​r​o​g​e​n​t​i​s​c​h​.​pdf) leis­tet seit Lan­gem gute Arbeit. Hier könn­te Sach­ver­stand vor­han­den sein, um sich auch der The­ma­tik „Sucht im Alter“ anzu­neh­men. Mög­li­cher­wei­se kön­nen Syn­er­gie­ef­fek­te genutzt und Dop­pel­struk­tu­ren ver­mie­den werden.

zu b)
Bei der Sozi­al­aus­schuss-Anhö­rung am 19. März 2012 wur­de deut­lich, dass die ange­hör­ten Exper­ten den Alters­be­griff völ­lig unter­schied­lich defi­nie­ren und Anfangs­gren­zen zwi­schen 50 und 75 Jah­ren set­zen. Für die wei­te­re Befas­sung bedarf es einer kla­ren Definition.

Han­no­ver, den 21. Mai 2012

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”