Schlagwort-Archive: Änderungsantrag

Änderungsantrag: Ermäßigungen bei den neuen Herrenhausen-Eintrittspreisen für freiwillig Wehrdienstleistende

Ände­rungs­an­trag gemäß § 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Druck­sa­che 0096/​2012

zu beschlie­ßen:

Die Grup­pe der Berech­tig­ten unter Punkt 1 (Som­mer­sai­son) und unter Punkt 2 (Win­ter­sai­son) für die Rubrik „Ermä­ßi­gun­gen Gesamt­kar­te“ sowie unter Punkt 4 (Jah­res­kar­ten) für die Rubrik „Jah­res­kar­te ermä­ßigt“ (Anla­ge 1 zu Drs. 0096/​2012) wird wie folgt ergänzt:

- Per­so­nen, die einen frei­wil­li­gen Wehr­dienst absolvieren

Begrün­dung:

Per­so­nen, die einen frei­wil­li­gen Wehr­dienst leis­ten, erhal­ten der­zeit in den ers­ten Mona­ten einen Wehr­sold von 777,30 Euro, der sich ab dem 4. Monat auf 800,40 Euro erhöht und nach wei­te­ren Stei­ge­run­gen im 23. Dienst­mo­nat bei 1.146,30 Euro endet. Damit ste­hen frei­wil­lig Wehr­dienst­leis­ten­de ins­ge­samt finan­zi­ell kaum anders da als vie­le Aus­zu­bil­den­de (bei­spiels­wei­se in der Metall­in­dus­trie oder im Ban­ken­be­reich) oder als etli­che Stu­die­ren­de (z.B. aus wohl­ha­ben­den Fami­li­en oder mit Sti­pen­di­en). Zudem ist der frei­wil­li­ge Wehr­dienst in einer Rei­he mit den ande­ren Frei­wil­li­gen­diens­ten (BFD, FSJ, FÖJ) zu sehen, für die eine Ermä­ßi­gung vor­ge­se­hen ist. Wenn frei­wil­lig Wehr­dienst­leis­ten­de hier nicht gleich behan­delt wer­den, käme das einer sozi­al-poli­ti­schen Dis­kri­mi­nie­rung die­ser Per­so­nen­grup­pe gleich.

Sie­he hier­zu auch die Medi­en­in­for­ma­ti­on