Änderungsantrag gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucksache 0096/2012
zu beschließen:
Die Gruppe der Berechtigten unter Punkt 1 (Sommersaison) und unter Punkt 2 (Wintersaison) für die Rubrik „Ermäßigungen Gesamtkarte“ sowie unter Punkt 4 (Jahreskarten) für die Rubrik „Jahreskarte ermäßigt“ (Anlage 1 zu Drs. 0096/2012) wird wie folgt ergänzt:
- Personen, die einen freiwilligen Wehrdienst absolvieren
Begründung:
Personen, die einen freiwilligen Wehrdienst leisten, erhalten derzeit in den ersten Monaten einen Wehrsold von 777,30 Euro, der sich ab dem 4. Monat auf 800,40 Euro erhöht und nach weiteren Steigerungen im 23. Dienstmonat bei 1.146,30 Euro endet. Damit stehen freiwillig Wehrdienstleistende insgesamt finanziell kaum anders da als viele Auszubildende (beispielsweise in der Metallindustrie oder im Bankenbereich) oder als etliche Studierende (z.B. aus wohlhabenden Familien oder mit Stipendien). Zudem ist der freiwillige Wehrdienst in einer Reihe mit den anderen Freiwilligendiensten (BFD, FSJ, FÖJ) zu sehen, für die eine Ermäßigung vorgesehen ist. Wenn freiwillig Wehrdienstleistende hier nicht gleich behandelt werden, käme das einer sozial-politischen Diskriminierung dieser Personengruppe gleich.
Siehe hierzu auch die Medieninformation