Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2012, Zuschüsse für das Bürgerbüro Stadtentwicklung Hannover e.V.

In den
Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung

Haus­halts­plan 2012 – Ergebnishaushalt

Ände­rungs­an­trag gem. § 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Druck­sa­che 1896/​2011

Teil­haus­halt: 61 Pla­nen und Stadtentwicklung

Pro­dukt: 51107 – Stadt­ent­wick­lung – Zuschüs­se an übri­ge Bereiche

Antrag zu beschließen:

Fol­gen­de Ver­än­de­rung des Ansat­zes vorzunehmen:

Der Auf­wand in Höhe von 60.000 Euro
wird um 20.000 Euro
auf ins­ge­samt 80.000 Euro erhöht.

Begrün­dung:

Das 1995 mit För­de­rung der Stadt gegrün­de­te Bür­ger­bü­ro Stadt­ent­wick­lung Han­no­ver e.V. (bbs) trägt aktiv zum Dia­log zwi­schen Stadt­ver­wal­tung und Bür­ger­schaft bei. Bei sei­nem För­der-Beschluss ver­folg­te der Rat sei­ner­zeit fol­gen­den Leit­ge­dan­ken: „Unver­zicht­bar für die Aus­ein­an­der­set­zung mit Zukunfts­auf­ga­ben der Stadt­ent­wick­lung in Han­no­ver ist das Zusam­men­füh­ren aller rele­van­ten Akteu­re in gemein­sa­me Bera­tung und die umfas­sen­de Infor­ma­ti­on und Betei­li­gung der Bür­ge­rin­nen und Bürger.”

Seit sei­ner Grün­dung leis­tet das bbs in die­sem Zusam­men­hang einen maß­geb­li­chen Bei­trag bei der Ver­mitt­lung zwi­schen ver­schie­de­nen Inter­es­sen­grup­pen, nament­lich durch Ver­knüp­fun­gen zwi­schen Poli­tik, Ver­wal­tung, Wis­sen­schaft und Bürgerschaft.

Das bbs setzt sich ins­be­son­de­re für eine Kul­tur der Bür­ger­be­tei­li­gung im kom­ple­xen Umfeld der Stadt­ent­wick­lung ein und ermög­licht dadurch den Bewoh­nern, ihr Wohn­um­feld vor Ort aktiv mitzugestalten.

Nach den vor­an­ge­gan­ge­nen Mit­tel­kür­zun­gen (von ursprüng­lich 115.000 € um 15.000 € auf 100.000 € im Jahr 2010 und um wei­te­re 20.000 € auf 80.000 € im Jahr 2011) wür­de ein wei­te­rer Etat­schnitt um aber­mals 20.000 € auf nur­mehr 60.000 € im Jahr 2012 die Arbeit des bbs per­spek­ti­visch so stark ein­schrän­ken, dass es sei­ne wich­ti­ge Funk­ti­on als ers­te Anlauf­stel­le für Bür­ger und Initia­ti­ven bei der Pla­nung und Durch­füh­rung von Pro­jek­ten zur Gestal­tung städ­ti­schen Raums nicht mehr wahr­neh­men könn­te. Damit wür­de das offen­sicht­li­che Inter­es­se der Bevöl­ke­rung kon­ter­ka­riert, sich im vor­ge­nann­ten Bereich zu engagieren.

Es liegt im Inter­es­se der gesam­ten Stadt, die Bereit­schaft zu bür­ger­schaft­li­chem Enga­ge­ment im Bereich der Stadt­ent­wick­lung wei­ter­hin zu beför­dern. Dem­entspre­chend ist das bbs so zu för­dern, dass es sei­ne Arbeit im oben genann­ten Sinn wei­ter­hin leis­ten kann.

Han­no­ver, den 6. Febru­ar 2012