M E D I E N I N F O R M A T I O N
ANFRAGE AN DIE VERWALTUNG
Welche Auswirkungen haben die vorgesehenen Änderungen des Telekommunikationsgesetzes und der Bestandsdatenauskunft auf Bürger und Stadt Hannover? Das möchte die PIRATEN-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover von der Verwaltung wissen. Dazu hat sie eine aktuelle Anfrage (Drs. 0870/2013) zur nächsten Ratsversammlung am 25. April 2013 gestellt.
Zum Hintergrund:
Der Deutsche Bundestag hat mit einer Mehrheit von CDU/CSU, FDP und SPD am 21. März 2013 eine Novelle zum Telekommunikationsgesetz und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft durchgesetzt.
Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Neuregelungen gehen über die bisherige Rechtslage hinaus und sollen staatlichen Diensten und Behörden (insbesondere Geheimdienste, Polizei, Bundeskriminalamt und Zoll) einen weitreichenden Zugriff auf Telekommunikationsdaten erlauben.
Ein Richtervorbehalt soll nur noch für die Herausgabe von Zugangssicherheitscodes notwendig sein, also für Passwörter, PINs und PUKs. Auch hier gibt es Ausnahmen: für Geheimdienste, sogenannte Eilfälle und Beschlagnahmungen.
Dirk Hillbrecht, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der PIRATEN-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover, sieht Grundrechte gefährdet: „Es ist nicht hinnehmbar, dass zum Beispiel IP-Adressen von Bürgern ohne Richtervorbehalt Namen zugeordnet werden dürfen. Als Anlass reicht bereits eine Ordnungswidrigkeit. IP-Adressen sind schließlich unsere ständigen Begleiter im Netz. Unkontrolliertes Abfragen gefährdet die informationelle Selbstbestimmung. Außerdem öffnet die Einrichtung von elektronischen Schnittstellen für Abfragen zu Zugangsdaten und IP-Adressen bei den Telekommunikationsanbietern Tür und Tor für Missbrauch.“
In Kraft treten kann das Änderungsgesetz erst nach Zustimmung des Bundesrates, der voraussichtlich am 3. Mai 2013 über den Gesetzesbeschluss des Bundestages entscheiden wird. Teile der bisher geltenden gesetzlichen Regelungen sind vom Bundesverfassungsgericht mit Wirkung zum 30. Juni 2013 außer Kraft gesetzt worden; das Gericht hat sie für verfassungswidrig erklärt.
„Unsere Informationsgesellschaft braucht einen starken Datenschutz und keine weiteren elektronischen Schnittstellen, die dem Staat noch mehr Eingriffe in die Privatsphäre seiner Bürger erlaubt”, so Ratsherr Hillbrecht.