PIRATEN-Fraktion: Für Rückübertragung des Misburger Bades in städtische Verwaltung — gegen zusätzliche Zuschüsse für privaten Betreiber

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on ist gegen zusätz­li­che Zuschüs­se an den pri­va­ten Betrei­ber des Mis­bur­ger Bades und plä­diert dafür, sich auf eine Rück­über­tra­gung in städ­ti­sche Ver­wal­tung vor­zu­be­rei­ten. In die­sem Zusam­men­hang hat die Frak­ti­on am 8. Febru­ar 2013 nach­fol­gen­den Ände­rungs­an­trag zu Druck­sa­che 2519/​2012 eingebracht:

 

„In
- den Sportausschuss
- den Aus­schuss für Arbeitsmarkt‑, Wirt­schafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
- den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
- den Verwaltungsausschuss
- die Ratsversammlung

zur Kennt­nis: Stadt­be­zirks­rat Misburg-Anderten

 

Ände­rungs­an­trag       gemäß §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover
zu Drs. 2519/​2012

                                              Ände­rung des Pacht­ver­tra­ges für das Mis­bur­ger Bad

zu beschlie­ßen:

1. Für das Mis­bur­ger Bad wird weder eine über­plan­mä­ßi­ge Auf­wen­dung noch ein wei­te­rer Ände­rungs- und Ergän­zungs­ver­trag beschlossen.

2. Für den mög­li­cher­wei­se ein­tre­ten­den Heim­fall wird die Ver­wal­tung beauf­tragt, schon jetzt prä­ven­tiv ein Kon­zept zur Rück­über­tra­gung des Mis­bur­ger Bades in städ­ti­sche Ver­wal­tung zu ent­wi­ckeln, das einen dau­er­haf­ten Betrieb sicherstellt.

Begrün­dung:

Die im Jahr 2006 end­gül­tig beschlos­se­ne soge­nann­te Pri­va­ti­sie­rung des Mis­bur­ger Bades im Rah­men eines PPP-Pro­jek­tes hat der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver schwer kal­ku­lier­ba­re Risi­ken und letzt­lich ste­tig stei­gen­de Aus­ga­ben gebracht. Das kom­ple­xe Ver­trags­werk bin­det Han­no­ver lang­fris­tig und schränkt die Poli­tik in ihrer Mit­spra­che- und Kon­troll­funk­ti­on erheb­lich ein.

Im Vor­feld geäu­ßer­te Beden­ken, bei­spiels­wei­se bzgl. mög­li­cher Ver­schlech­te­run­gen der Arbeits­be­din­gun­gen oder zu nied­rig kal­ku­lier­ter Kos­ten, waren begrün­det, wie sich zwi­schen­zeit­lich bedau­er­li­cher­wei­se her­aus­ge­stellt hat.

Des­sen unge­ach­tet blei­ben zudem die Besu­cher­zah­len weit hin­ter den Pro­gno­sen zurück.

Not­wen­di­ge Inves­ti­tio­nen für den Wert­erhalt des Mis­bur­ger Bades wur­den und wer­den sei­tens des pri­va­ten Ver­trags­part­ners nicht bezie­hungs­wei­se nur unzu­rei­chend getä­tigt; zu einem wirt­schaft­li­chen Betrieb des Bades ist die­ser nicht in der Lage.

Mit­tels Ver­trags-Ände­run­gen und hohen Bezu­schus­sun­gen ver­sucht die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver seit Jah­ren, die Fehl­pla­nun­gen aus­zu­glei­chen, den Betrieb am Leben zu erhal­ten und eine Betrei­ber-Insol­venz abzuwenden.

Eine nach­hal­ti­ge Lösung im Inter­es­se der Bür­ge­rin­nen und Bür­gern stellt das städ­ti­sche Han­deln kei­nes­falls dar. Es ist nicht Auf­ga­be der dem öffent­li­chen Inter­es­se ver­pflich­te­ten und mit öffent­li­chen Mit­teln han­deln­den Kom­mu­ne, einem pri­va­ten Unter­neh­men Wirt­schaft­lich­keit zu garan­tie­ren, das zudem in tariffrei­em Raum auf Kos­ten der Beschäf­tig­ten mit Lohn­dum­ping agiert.

Um auf einen mög­li­chen Heim­fall adäquat vor­be­rei­tet zu sein ist not­wen­dig, bereits jetzt ein ent­spre­chen­des Hand­lungs­kon­zept zu ent­wi­ckeln, das den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie Ver­ei­nen und Schul­klas­sen lang­fris­tig die Nut­zung eines moder­nen Hal­len-/Frei­ba­des in ihrem Wohn­um­feld sichert und zugleich den Beschäf­tig­ten eine ange­mes­se­ne Bezah­lung garantiert.

Han­no­ver, den 8. Febru­ar 2013

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”