In
— den Kulturausschuss
— den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
— den Verwaltungsausschuss
— die Ratsversammlung
Änderungsantrag gem. § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucksache 0246/2012
zu beschließen:
Die geplante Entgeltordnung der Ada- und Theodor-Lessing-Volkshochschule Hannover (VHS) ab 01.09.2012 (Anlage 1 zu Drs. 0246/2012) wird unter Punkt 5 Ermäßigungen, Unterpunkt 5.2, wie folgt ergänzt:
Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr, einen Bundesfreiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst absolvieren 50%
Außerdem wird die geplante Entgeltordnung der Ada- und Theodor-Lessing-Volkshochschule ab 01.09.2014 (Anlage 2 zu Drs. 0246/2012) unter Punkt 5 Ermäßigungen, Unterpunkt 5.2, wie folgt ergänzt:
Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr, einen Bundesfreiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst absolvieren 50%
Begründung:
Die bisherige VHS-Entgeltordnung vom 18.05.2006 berücksichtigte die schwierige soziale Lage von Zivildienstleistenden sowie Wehrpflichtigen während der Ableistung der Wehrdienstzeit und gewährte diesen Personengruppen eine Ermäßigung auf das Kursentgelt in Höhe von 50 %.
Mit Wirkung vom 1. Juli 2011 ist die Wehrpflicht ausgesetzt worden und damit einhergehend auch der Zivildienst. Gleichwohl gibt es eine hohe Zahl von vor allem jungen Menschen, die ihr Engagement für die Gesellschaft mit Teilnahme an den unterschiedlichen, teils neu eingeführten Freiwilligendiensten dokumentieren.
Im Gegenzug sollte selbstverständlich sein, dass die hannoversche Stadtgesellschaft diesen engagierten, im Regelfall finanziell dürftig entschädigten Menschen nicht nur ideelle Anerkennung zollt, sondern ihnen auch den Zugang zu kommunalen Bildungs- und Weiterbildungsangeboten erleichtert bzw. überhaupt erst ermöglicht. Auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist eine Regel-Gebührenermäßigung geboten.
Hannover, den 7. Februar 2012