Archiv der Kategorie: Anträge

Änderungsantrag: Ermäßigungen bei den neuen Herrenhausen-Eintrittspreisen für freiwillig Wehrdienstleistende

Ände­rungs­an­trag gemäß § 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Druck­sa­che 0096/​2012

zu beschlie­ßen:

Die Grup­pe der Berech­tig­ten unter Punkt 1 (Som­mer­sai­son) und unter Punkt 2 (Win­ter­sai­son) für die Rubrik „Ermä­ßi­gun­gen Gesamt­kar­te“ sowie unter Punkt 4 (Jah­res­kar­ten) für die Rubrik „Jah­res­kar­te ermä­ßigt“ (Anla­ge 1 zu Drs. 0096/​2012) wird wie folgt ergänzt:

- Per­so­nen, die einen frei­wil­li­gen Wehr­dienst absolvieren

Begrün­dung:

Per­so­nen, die einen frei­wil­li­gen Wehr­dienst leis­ten, erhal­ten der­zeit in den ers­ten Mona­ten einen Wehr­sold von 777,30 Euro, der sich ab dem 4. Monat auf 800,40 Euro erhöht und nach wei­te­ren Stei­ge­run­gen im 23. Dienst­mo­nat bei 1.146,30 Euro endet. Damit ste­hen frei­wil­lig Wehr­dienst­leis­ten­de ins­ge­samt finan­zi­ell kaum anders da als vie­le Aus­zu­bil­den­de (bei­spiels­wei­se in der Metall­in­dus­trie oder im Ban­ken­be­reich) oder als etli­che Stu­die­ren­de (z.B. aus wohl­ha­ben­den Fami­li­en oder mit Sti­pen­di­en). Zudem ist der frei­wil­li­ge Wehr­dienst in einer Rei­he mit den ande­ren Frei­wil­li­gen­diens­ten (BFD, FSJ, FÖJ) zu sehen, für die eine Ermä­ßi­gung vor­ge­se­hen ist. Wenn frei­wil­lig Wehr­dienst­leis­ten­de hier nicht gleich behan­delt wer­den, käme das einer sozi­al-poli­ti­schen Dis­kri­mi­nie­rung die­ser Per­so­nen­grup­pe gleich.

Sie­he hier­zu auch die Medi­en­in­for­ma­ti­on

Änderungsantrag zur Entgeltordnung der Ada- und Theodor-Lessing-Volkshochschule Hannover

In
— den Kulturausschuss
— den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
— den Verwaltungsausschuss
— die Ratsversammlung

Ände­rungs­an­trag gem. § 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Druck­sa­che 0246/​2012

zu beschlie­ßen:

Die geplan­te Ent­gelt­ord­nung der Ada- und Theo­dor-Les­sing-Volks­hoch­schu­le Han­no­ver (VHS) ab 01.09.2012 (Anla­ge 1 zu Drs. 0246/​2012) wird unter Punkt 5 Ermä­ßi­gun­gen, Unter­punkt 5.2, wie folgt ergänzt:

Per­so­nen, die ein Frei­wil­li­ges Sozia­les Jahr, ein Frei­wil­li­ges Öko­lo­gi­sches Jahr, einen Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst oder einen frei­wil­li­gen Wehr­dienst absol­vie­ren 50%

Außer­dem wird die geplan­te Ent­gelt­ord­nung der Ada- und Theo­dor-Les­sing-Volks­hoch­schu­le ab 01.09.2014 (Anla­ge 2 zu Drs. 0246/​2012) unter Punkt 5 Ermä­ßi­gun­gen, Unter­punkt 5.2, wie folgt ergänzt:

Per­so­nen, die ein Frei­wil­li­ges Sozia­les Jahr, ein Frei­wil­li­ges Öko­lo­gi­sches Jahr, einen Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst oder einen frei­wil­li­gen Wehr­dienst absol­vie­ren 50%

Begrün­dung:

Die bis­he­ri­ge VHS-Ent­gelt­ord­nung vom 18.05.2006 berück­sich­tig­te die schwie­ri­ge sozia­le Lage von Zivil­dienst­leis­ten­den sowie Wehr­pflich­ti­gen wäh­rend der Ableis­tung der Wehr­dienst­zeit und gewähr­te die­sen Per­so­nen­grup­pen eine Ermä­ßi­gung auf das Kurs­ent­gelt in Höhe von 50 %.

Mit Wir­kung vom 1. Juli 2011 ist die Wehr­pflicht aus­ge­setzt wor­den und damit ein­her­ge­hend auch der Zivil­dienst. Gleich­wohl gibt es eine hohe Zahl von vor allem jun­gen Men­schen, die ihr Enga­ge­ment für die Gesell­schaft mit Teil­nah­me an den unter­schied­li­chen, teils neu ein­ge­führ­ten Frei­wil­li­gen­diens­ten dokumentieren.

Im Gegen­zug soll­te selbst­ver­ständ­lich sein, dass die han­no­ver­sche Stadt­ge­sell­schaft die­sen enga­gier­ten, im Regel­fall finan­zi­ell dürf­tig ent­schä­dig­ten Men­schen nicht nur ideel­le Aner­ken­nung zollt, son­dern ihnen auch den Zugang zu kom­mu­na­len Bil­dungs- und Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bo­ten erleich­tert bzw. über­haupt erst ermög­licht. Auch unter dem Gesichts­punkt des Gleich­be­hand­lungs­grund­sat­zes ist eine Regel-Gebüh­ren­er­mä­ßi­gung geboten.

Han­no­ver, den 7. Febru­ar 2012

Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2012, Zuschüsse für das Bürgerbüro Stadtentwicklung Hannover e.V.

In den
Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung

Haus­halts­plan 2012 – Ergebnishaushalt

Ände­rungs­an­trag gem. § 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Druck­sa­che 1896/​2011

Teil­haus­halt: 61 Pla­nen und Stadtentwicklung

Pro­dukt: 51107 – Stadt­ent­wick­lung – Zuschüs­se an übri­ge Bereiche

Antrag zu beschließen:

Fol­gen­de Ver­än­de­rung des Ansat­zes vorzunehmen:

Der Auf­wand in Höhe von 60.000 Euro
wird um 20.000 Euro
auf ins­ge­samt 80.000 Euro erhöht.

Begrün­dung:

Das 1995 mit För­de­rung der Stadt gegrün­de­te Bür­ger­bü­ro Stadt­ent­wick­lung Han­no­ver e.V. (bbs) trägt aktiv zum Dia­log zwi­schen Stadt­ver­wal­tung und Bür­ger­schaft bei. Bei sei­nem För­der-Beschluss ver­folg­te der Rat sei­ner­zeit fol­gen­den Leit­ge­dan­ken: „Unver­zicht­bar für die Aus­ein­an­der­set­zung mit Zukunfts­auf­ga­ben der Stadt­ent­wick­lung in Han­no­ver ist das Zusam­men­füh­ren aller rele­van­ten Akteu­re in gemein­sa­me Bera­tung und die umfas­sen­de Infor­ma­ti­on und Betei­li­gung der Bür­ge­rin­nen und Bürger.”

Seit sei­ner Grün­dung leis­tet das bbs in die­sem Zusam­men­hang einen maß­geb­li­chen Bei­trag bei der Ver­mitt­lung zwi­schen ver­schie­de­nen Inter­es­sen­grup­pen, nament­lich durch Ver­knüp­fun­gen zwi­schen Poli­tik, Ver­wal­tung, Wis­sen­schaft und Bürgerschaft.

Das bbs setzt sich ins­be­son­de­re für eine Kul­tur der Bür­ger­be­tei­li­gung im kom­ple­xen Umfeld der Stadt­ent­wick­lung ein und ermög­licht dadurch den Bewoh­nern, ihr Wohn­um­feld vor Ort aktiv mitzugestalten.

Nach den vor­an­ge­gan­ge­nen Mit­tel­kür­zun­gen (von ursprüng­lich 115.000 € um 15.000 € auf 100.000 € im Jahr 2010 und um wei­te­re 20.000 € auf 80.000 € im Jahr 2011) wür­de ein wei­te­rer Etat­schnitt um aber­mals 20.000 € auf nur­mehr 60.000 € im Jahr 2012 die Arbeit des bbs per­spek­ti­visch so stark ein­schrän­ken, dass es sei­ne wich­ti­ge Funk­ti­on als ers­te Anlauf­stel­le für Bür­ger und Initia­ti­ven bei der Pla­nung und Durch­füh­rung von Pro­jek­ten zur Gestal­tung städ­ti­schen Raums nicht mehr wahr­neh­men könn­te. Damit wür­de das offen­sicht­li­che Inter­es­se der Bevöl­ke­rung kon­ter­ka­riert, sich im vor­ge­nann­ten Bereich zu engagieren.

Es liegt im Inter­es­se der gesam­ten Stadt, die Bereit­schaft zu bür­ger­schaft­li­chem Enga­ge­ment im Bereich der Stadt­ent­wick­lung wei­ter­hin zu beför­dern. Dem­entspre­chend ist das bbs so zu för­dern, dass es sei­ne Arbeit im oben genann­ten Sinn wei­ter­hin leis­ten kann.

Han­no­ver, den 6. Febru­ar 2012