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PIRATEN-Fraktion: De-Haën-Platz ins Stadtplatzprogramm der Landeshauptstadt Hannover aufnehmen!

M E D I E N I N F O R M A T I O N

 

PIRA­TEN-Antrag zum Haus­halt 2013:

De-Haën-Platz in Han­no­vers Stadt­platz­pro­gramm aufnehmen! 

Der De-Haën-Platz soll Teil des Stadt­platz­pro­gramms „Han­no­ver schafft Platz“ wer­den. Die­se For­de­rung erhebt die PIRA­TEN-Rats­frak­ti­on mit einem Antrag * zur aktu­el­len Haus­halts­plan­be­ra­tung 2013. „Unser Ziel ist, dass der De-Haën-Platz nach der Alt­las­ten-Sanie­rung ein­la­dend und bedarfs­ge­recht gestal­tet wird“, erklärt Rats­herr Dirk Hill­brecht aus dem Stadt­teil List.

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on im Rat der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver greift mit ihrer Initia­ti­ve einen Antrag aus dem Stadt­be­zirks­rat Vah­ren­wald-List auf (vgl. Drs. 15–2897/2012, Anla­ge 11). Dort ein­stim­mig beschlos­sen, soll­te der Antrag bei der Haus­halts­sit­zung des Rates am kom­men­den Don­ners­tag (21.02.2013) unbe­ach­tet unter den Tisch gekehrt werden.

„Mit unse­rem Antrag wol­len wir ver­hin­dern, dass der Wil­le des Bezirks­rats sang- und klang­los unter­geht“, erklärt Frak­ti­ons-Vize Dirk Hill­brecht, gleich­zei­tig bera­ten­des Mit­glied im Bezirks­rat Vahrenwald-List.

Rei­ner Bud­nick, Bezirks­pi­rat im Stadt­be­zirk Vah­ren­wald-List, ergänzt: „Mir liegt nach der Besei­ti­gung der Alt­las­ten auf dem ehe­ma­li­gen Fabrik­ge­län­de beson­ders die Lebens­qua­li­tät im Stadt­be­zirk am Her­zen. Durch die Alt­las­ten­sa­nie­rung wur­de und wird Anlie­gern und Bewoh­nern viel zuge­mu­tet. Ein ein­la­dend gestal­te­ter Stadt­platz wäre ein posi­ti­ves Zei­chen für einen alt­las­ten­frei­en Neu­be­ginn des Wohnquartiers.“

(ver­öf­fent­licht am 19. Febru­ar 2013)

* Der Antrag im Wort­laut: 2013-02-14, HH-Ände­rungs­an­trag — STBZR 02, Auf­nah­me in das Stadt­platz­pro­gramm ‚De-Haën-Platz ‚-final

PIRATEN-Fraktion: Für Rückübertragung des Misburger Bades in städtische Verwaltung — gegen zusätzliche Zuschüsse für privaten Betreiber

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on ist gegen zusätz­li­che Zuschüs­se an den pri­va­ten Betrei­ber des Mis­bur­ger Bades und plä­diert dafür, sich auf eine Rück­über­tra­gung in städ­ti­sche Ver­wal­tung vor­zu­be­rei­ten. In die­sem Zusam­men­hang hat die Frak­ti­on am 8. Febru­ar 2013 nach­fol­gen­den Ände­rungs­an­trag zu Druck­sa­che 2519/​2012 eingebracht:

 

„In
- den Sportausschuss
- den Aus­schuss für Arbeitsmarkt‑, Wirt­schafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
- den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
- den Verwaltungsausschuss
- die Ratsversammlung

zur Kennt­nis: Stadt­be­zirks­rat Misburg-Anderten

 

Ände­rungs­an­trag       gemäß §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover
zu Drs. 2519/​2012

                                              Ände­rung des Pacht­ver­tra­ges für das Mis­bur­ger Bad

zu beschlie­ßen:

1. Für das Mis­bur­ger Bad wird weder eine über­plan­mä­ßi­ge Auf­wen­dung noch ein wei­te­rer Ände­rungs- und Ergän­zungs­ver­trag beschlossen.

2. Für den mög­li­cher­wei­se ein­tre­ten­den Heim­fall wird die Ver­wal­tung beauf­tragt, schon jetzt prä­ven­tiv ein Kon­zept zur Rück­über­tra­gung des Mis­bur­ger Bades in städ­ti­sche Ver­wal­tung zu ent­wi­ckeln, das einen dau­er­haf­ten Betrieb sicherstellt.

Begrün­dung:

Die im Jahr 2006 end­gül­tig beschlos­se­ne soge­nann­te Pri­va­ti­sie­rung des Mis­bur­ger Bades im Rah­men eines PPP-Pro­jek­tes hat der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver schwer kal­ku­lier­ba­re Risi­ken und letzt­lich ste­tig stei­gen­de Aus­ga­ben gebracht. Das kom­ple­xe Ver­trags­werk bin­det Han­no­ver lang­fris­tig und schränkt die Poli­tik in ihrer Mit­spra­che- und Kon­troll­funk­ti­on erheb­lich ein.

Im Vor­feld geäu­ßer­te Beden­ken, bei­spiels­wei­se bzgl. mög­li­cher Ver­schlech­te­run­gen der Arbeits­be­din­gun­gen oder zu nied­rig kal­ku­lier­ter Kos­ten, waren begrün­det, wie sich zwi­schen­zeit­lich bedau­er­li­cher­wei­se her­aus­ge­stellt hat.

Des­sen unge­ach­tet blei­ben zudem die Besu­cher­zah­len weit hin­ter den Pro­gno­sen zurück.

Not­wen­di­ge Inves­ti­tio­nen für den Wert­erhalt des Mis­bur­ger Bades wur­den und wer­den sei­tens des pri­va­ten Ver­trags­part­ners nicht bezie­hungs­wei­se nur unzu­rei­chend getä­tigt; zu einem wirt­schaft­li­chen Betrieb des Bades ist die­ser nicht in der Lage.

Mit­tels Ver­trags-Ände­run­gen und hohen Bezu­schus­sun­gen ver­sucht die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver seit Jah­ren, die Fehl­pla­nun­gen aus­zu­glei­chen, den Betrieb am Leben zu erhal­ten und eine Betrei­ber-Insol­venz abzuwenden.

Eine nach­hal­ti­ge Lösung im Inter­es­se der Bür­ge­rin­nen und Bür­gern stellt das städ­ti­sche Han­deln kei­nes­falls dar. Es ist nicht Auf­ga­be der dem öffent­li­chen Inter­es­se ver­pflich­te­ten und mit öffent­li­chen Mit­teln han­deln­den Kom­mu­ne, einem pri­va­ten Unter­neh­men Wirt­schaft­lich­keit zu garan­tie­ren, das zudem in tariffrei­em Raum auf Kos­ten der Beschäf­tig­ten mit Lohn­dum­ping agiert.

Um auf einen mög­li­chen Heim­fall adäquat vor­be­rei­tet zu sein ist not­wen­dig, bereits jetzt ein ent­spre­chen­des Hand­lungs­kon­zept zu ent­wi­ckeln, das den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie Ver­ei­nen und Schul­klas­sen lang­fris­tig die Nut­zung eines moder­nen Hal­len-/Frei­ba­des in ihrem Wohn­um­feld sichert und zugleich den Beschäf­tig­ten eine ange­mes­se­ne Bezah­lung garantiert.

Han­no­ver, den 8. Febru­ar 2013

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

 

 

PIRATEN-Fraktion fordert für Hannover: „Informationsfreiheitsatzung jetzt — Transparenz sofort!” Kritik an GRÜNEN und SPD

M E D I E N I N F O R M A T I O N

„Infor­ma­ti­ons­frei­heit jetzt — Trans­pa­renz sofort!“

PIRATEN for­dern umge­hen­de Umset­zung in Han­no­ver /​ Kri­tik an GRÜNEN und SPD 

„Infor­ma­ti­ons­frei­heit jetzt — Trans­pa­renz sofort!“ So lau­tet die For­de­rung der PIRA­TEN-Frak­ti­on im Rat der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver. Zur umge­hen­den Umset­zung hat die Frak­ti­on heu­te (8. Febru­ar 2013) den Ent­wurf für eine kom­mu­na­le Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung vor­ge­legt. Dar­in wird der  Zugang zu Infor­ma­tio­nen des eige­nen Wir­kungs­krei­ses der Lan­des­haupt­stadt gere­gelt. Dies betrifft nahe­zu alle Berei­che des städ­ti­schen Han­delns — die Arbeit der Bür­ger­äm­ter eben­so wie die Haus­halts­pla­nung, die Feu­er­wehr genau­so wie die Stadt­ent­wäs­se­rung, den Sozi­al­be­reich wie den der Kultur.

„Wir wol­len han­nö­ver­sche Akten und Daten für jeden öff­nen, denn der freie Zugang zu Ori­gi­nal­quel­len ist für die eige­ne Mei­nungs­bil­dung in einer offe­nen Bür­ger­ge­sell­schaft zwin­gend not­wen­dig“, sagt Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Dr. Jür­gen Junghänel.

„Trans­pa­renz ist ein wich­ti­ges Mit­ge­stal­tungs- und Kon­troll­in­stru­ment in unse­rer Demo­kra­tie. Dazu gehört auch Infor­ma­ti­ons­frei­heit, wel­che die effek­ti­ve Wahr­neh­mung von Bür­ger­rech­ten ver­ein­facht und das Ver­trau­ens­ver­hält­nis zur öffent­li­chen Ver­wal­tung för­dert“, so eine Kern­aus­sa­ge in der Begrün­dung des Antrages.

Bereits im August 2012 hat­te die PIRA­TEN-Frak­ti­on einen Antrag ein­ge­reicht, der die Ver­wal­tung mit der Erar­bei­tung einer Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung beauf­tra­gen soll­te. Die­sen Antrag hat der Rat am 31. Janu­ar 2013 abge­lehnt — unter maß­geb­li­cher Mit­wir­kung von SPD und BÜNDNIS 90/​DIE GRÜNEN.

„Das Abstim­mungs­ver­hal­ten ins­be­son­de­re der Grü­nen ist nicht nach­voll­zieh­bar, denn die Par­tei hat vor und nach den Kom­mu­nal­wah­len 2011 auf höchs­ter Lan­des­ebe­ne zwei Pro­gramm-Beschlüs­se zur Ein­füh­rung kom­mu­na­ler Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zun­gen gefasst“, sagt Frak­ti­ons­vi­ze Dirk Hill­brecht. [1] „In Han­no­ver war­ten die­se Beschlüs­se bis heu­te auf Umset­zung. Hier kön­nen die Grü­nen immer noch ihr Wahl­ver­spre­chen ein­lö­sen und damit bewei­sen, dass ihre Par­tei­be­schlüs­se mehr sind als wahl­kampf­ge­schwän­ger­tes Wortgeklingel.“

In  ande­ren Städ­ten Nie­der­sach­sens ist sach­ori­en­tier­te kom­mu­nal­po­li­ti­sche Koope­ra­ti­on offen­sicht­lich weni­ger pro­ble­ma­tisch. Vie­ler­orts bestehen schon ent­spre­chen­de Sat­zun­gen. In Braun­schweig bei­spiels­wei­se haben die dor­ti­gen Rats-Pira­ten 2012 gemein­sam mit Man­dats­trä­gern von SPD, Grü­nen und ande­ren Par­tei­en eine kom­mu­na­le Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung beschlos­sen. „Auch unse­re direk­te Nach­bar­stadt Lan­gen­ha­gen ist dank einer dor­ti­gen SPD-Initia­ti­ve wei­ter als Han­no­ver. In der Lan­des­haupt­stadt macht das Fest­hal­ten an alten  Struk­tu­ren sach­ori­en­tier­te Arbeit fast unmög­lich“, so Rats­herr Dirk Hill­brecht. „Das erle­ben wir hier in nahe­zu allen Berei­chen. Die Alt-Par­tei­en kön­nen gute  Ideen und Initia­ti­ven neu­er Par­tei­en nicht akzep­tie­ren. Das muss sich ändern, damit Poli­tik tat­säch­lich für die Men­schen gestal­tet wird und nicht nur aus der Macht eige­ner Mehrheit.“

(ver­öf­fent­licht am 8. Febru­ar 2013)

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[1] LDK am 5./6. Febru­ar 2011 – “Kom­mu­nal­po­li­ti­sche Erklä­rung” (s.S.13):  http://​www​.grue​ne​-nie​der​sach​sen​.de/​p​a​r​t​e​i​/​p​a​r​t​e​i​t​a​g​e​/​l​d​k​-​h​a​n​n​o​v​e​r​/​b​e​s​c​h​l​u​e​s​s​e​.​h​tml
LDK am 19./20. Novem­ber 2011 – “Für eine klu­ge Netz- und Medi­en­po­li­tik für Nie­der­sach­sen” (s.S. 2): http://​www​.grue​ne​-nie​der​sach​sen​.de/​p​a​r​t​e​i​/​p​a​r​t​e​i​t​a​g​e​/​l​d​k​-​v​e​r​d​e​n​/​b​e​s​c​h​l​u​e​s​s​e​.​h​tml

 

 

PIRATEN-Fraktion legt Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung für Hannover vor

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 8. Febru­ar 2013 den Ent­wurf einer kom­mu­na­len Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung für die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver vor­ge­legt. Der Antrag im Wortlaut:

„In die nächs­te Ratsversammlung

Antrag       gemäß § 10 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover

den nach­fol­gen­den Ent­wurf einer

Sat­zung zur Rege­lung des Zugangs zu Infor­ma­tio­nen des eige­nen Wir­kungs­krei­ses der Lan­des­haupt­stadt Hannover 

zu beschlie­ßen:

Sat­zung zur Rege­lung des Zugangs zu Infor­ma­tio­nen des eige­nen Wir­kungs­krei­ses der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver (Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung)

 § 1 Zweck der Satzung 

Zweck die­ser Sat­zung ist es, den frei­en Zugang zu den bei der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver vor­han­de­nen Infor­ma­tio­nen zu gewähr­leis­ten und die grund­le­gen­den Vor­aus­set­zun­gen fest­zu­le­gen, unter denen der­ar­ti­ge Infor­ma­tio­nen zugäng­lich gemacht wer­den sol­len. Von der Sat­zung betrof­fen sind aus­schließ­lich Infor­ma­tio­nen in Ange­le­gen­hei­ten des eige­nen Wirkungskreises.

§ 2 Begriffsbestimmung

Infor­ma­tio­nen im Sin­ne die­ser Sat­zung sind alle Auf­zeich­nun­gen bei der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Ange­le­gen­hei­ten des eige­nen Wir­kungs­krei­ses, unab­hän­gig von der Art ihrer Speicherung.

§ 3 Informationsfreiheit 

(1) Jede Per­son mit Wohn­sitz, Aus­bil­dungs­ort oder Erwerbs­tä­tig­keit in der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver sowie jede juris­ti­sche Per­son mit Sitz in der Lan­des­haupt­stadt hat Anspruch auf Zugang zu den von die­ser Sat­zung erfass­ten Informationen.

(2) Für die Aus­füh­rung der Auf­ga­ben nach die­ser Sat­zung ent­fällt die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit.

§ 4 Aus­ge­stal­tung des Informationszugangsanspruchs 

(1) Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver hat grund­sätz­lich Aus­kunft zu ertei­len, Akten­ein­sicht zu gewäh­ren oder die Infor­ma­ti­ons­trä­ger zugäng­lich zu machen, wel­che die begehr­ten Infor­ma­tio­nen enthalten.

(2) Han­delt es sich um vor­über­ge­hend bei­gezo­ge­ne Akten ande­rer öffent­li­cher Stel­len, die nicht Bestand­teil der eige­nen Ver­wal­tungs­un­ter­la­gen wer­den sol­len, weist die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver auf die­se Tat­sa­che hin und nennt der Antrag­stel­le­rin oder dem Antrag­stel­ler die für die Ent­schei­dung über die Ein­sicht in die­se Akten zustän­di­ge Stelle.

(3) Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver stellt grund­sätz­lich aus­rei­chen­de zeit­li­che, sach­li­che und räum­li­che Mög­lich­kei­ten für den Infor­ma­ti­ons­zu­gang zur Ver­fü­gung. Die Anfer­ti­gung von Noti­zen ist gestat­tet. Der Antrag­stel­le­rin oder dem Antrag­stel­ler ist es erlaubt, Kopien anzu­fer­ti­gen. Die Lan­des­haupt­stadt stellt die dafür nöti­ge Infra­struk­tur zur Ver­fü­gung oder ermög­licht sons­ti­ge Vervielfältigungsarten.

(4) Soweit der Erstel­lung von Kopien Urhe­ber­rech­te Drit­ter ent­ge­gen­ste­hen, ist von der zustän­di­gen Stel­le die Ein­wil­li­gung der oder des Berech­tig­ten ein­zu­ho­len. Ver­wei­gert die oder der Berech­tig­te die Ein­wil­li­gung, besteht kein Anspruch auf Aus­hän­di­gung von Kopien. Wird eine Ein­wil­li­gung nur gegen Ent­gelt erteilt, hat die Antrag­stel­le­rin oder der Antrag­stel­ler die­ses als Aus­la­gen zu erstatten.

(5) Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver stellt auf Antrag Kopien von Infor­ma­ti­ons­trä­gern, wel­che die begehr­ten Infor­ma­tio­nen ent­hal­ten, auch durch Ver­sen­dung gegen Aus­la­ge­n­er­stat­tung zur Verfügung.

(6) Soweit Infor­ma­ti­ons­trä­ger nur mit Hil­fe spe­zi­el­ler tech­ni­scher Hilfs­mit­tel les­bar sind, stellt die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver auf Ver­lan­gen der Antrag­stel­le­rin oder des Antrag­stel­lers die­se oder les­ba­re Aus­dru­cke zur Verfügung.

(7) Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver kann auf eine Ver­öf­fent­li­chung ins­be­son­de­re im Inter­net ver­wei­sen, wenn sie der Antrag­stel­le­rin oder dem Antrag­stel­ler die Fund­stel­le angibt.

§ 5 Antragstellung

(1) Der Zugang zu Infor­ma­tio­nen wird auf Antrag gewährt. Der Antrag kann schrift­lich, münd­lich, zur Nie­der­schrift oder in elek­tro­ni­scher Form gestellt wer­den. Er muss hin­rei­chend bestimmt sein und ins­be­son­de­re sol­che Anga­ben ent­hal­ten, die das Auf­fin­den der gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen mit ange­mes­se­nem Auf­wand ermög­li­chen. Sofern der Antrag­stel­le­rin oder dem Antrag­stel­ler Anga­ben zur Umschrei­bung der begehr­ten Infor­ma­tio­nen feh­len, hat die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver sie oder ihn zu beraten.

(2) Der Dar­le­gung eines recht­li­chen Inter­es­ses oder einer Begrün­dung des Antra­ges bedarf es nicht.

(3) Der Antrag soll bei der zustän­di­gen Stel­le gestellt wer­den. Zustän­dig ist die Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver, bei der die begehr­ten Infor­ma­tio­nen vor­han­den sind. Ist die Stel­le, bei der ein Antrag gestellt wird, nicht zustän­dig, so hat sie den Antrag an die zustän­di­ge Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit wei­ter­zu­lei­ten und die Antrag­stel­le­rin oder den Antrag­stel­ler dar­über in Kennt­nis zu setzen.

§ 6 Erle­di­gung des Antrages 

(1) Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver macht die begehr­ten Infor­ma­tio­nen über die zustän­di­ge Stel­le unver­züg­lich, spä­tes­tens aber inner­halb eines Monats ab Antrag­stel­lung zugänglich.

(2) Soweit Umfang und/​oder Kom­ple­xi­tät der begehr­ten Infor­ma­tio­nen dies recht­fer­ti­gen, kann die Frist des Absat­zes 1 um bis zu zwei wei­te­re Mona­te ver­län­gert wer­den. Die Antrag­stel­le­rin oder der Antrag­stel­ler ist über die Frist­ver­län­ge­rung und deren Grün­de schrift­lich zu informieren.

(3) Die Ableh­nung eines Antrags oder die Beschrän­kung des begehr­ten Zugangs zu Infor­ma­tio­nen ist ein Ver­wal­tungs­akt und inner­halb der in Absatz 1 genann­ten Frist schrift­lich zu begrün­den und mit einer Rechts­be­helfs­be­leh­rung zu versehen.

§ 7 Schutz öffent­li­cher Belan­ge und Rechtsdurchsetzung 

Der Antrag auf Zugang zu Infor­ma­tio­nen kann ins­be­son­de­re abge­lehnt wer­den, soweit und solange

1. die begehr­ten Infor­ma­tio­nen nach einem Gesetz geheim gehal­ten wer­den müs­sen oder

2. durch die Bekannt­ga­be der Infor­ma­tio­nen der Ver­fah­rens­ab­lauf eines anhän­gi­gen Gerichts­ver­fah­rens, Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­rens oder Dis­zi­pli­nar­ver­fah­rens erheb­lich beein­träch­tigt wür­de oder

3. die Bekannt­ga­be der Infor­ma­tio­nen den Erfolg eines straf­recht­li­chen  Ermitt­lungs­ver­fah­rens gefähr­den würde.

§ 8 Schutz des behörd­li­chen Entscheidungsbildungsprozesses

Der Antrag auf Zugang zu Infor­ma­tio­nen ist abzu­leh­nen, soweit sie Ver­fah­ren und Ent­schei­dun­gen betref­fen, die sich noch in der Ent­wurfs­pha­se befin­den und in denen Ent­schlüs­se erst vor­be­rei­tet wer­den. Ist das Ver­fah­ren abge­schlos­sen und der Ent­schluss gefasst, kön­nen Akten aus der Ent­wurfs­pha­se und zur Vor­be­rei­tung von Ent­schlüs­sen ein­ge­se­hen werden.

§ 9 Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten

Einem Antrag auf den Zugang zu Infor­ma­tio­nen, wel­che per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ent­hal­ten, ist nur statt­zu­ge­ben, soweit daten­schutz­recht­li­che Bestim­mun­gen dies zulassen.

§ 10 Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen 

(1) Der Antrag auf Zugang zu Infor­ma­tio­nen kann abge­lehnt wer­den, wenn durch die Über­mitt­lung der Infor­ma­tio­nen Betriebs- oder Geschäfts­ge­heim­nis­se offen­bart wer­den und die schutz­wür­di­gen Belan­ge der oder des Betrof­fe­nen das Offen­ba­rungs­in­ter­es­se der All­ge­mein­heit erheb­lich über­wie­gen, es sei denn, die oder der Betrof­fe­ne ist mit der Infor­ma­ti­ons­er­tei­lung einverstanden.

(2) Soll Zugang zu Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nis­sen gewährt wer­den, so hat die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver der oder dem Betrof­fe­nen vor­her Gele­gen­heit zur Stel­lung­nah­me zu geben. Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver ist bei ihrer Ent­schei­dung über den Infor­ma­ti­ons­zu­gang an die­se Stel­lung­nah­me nicht gebunden.

§ 11 Ver­fah­ren bei Betei­li­gung Dritter

(1) Lie­gen Anhalts­punk­te dafür vor, dass durch den Antrag auf Infor­ma­ti­on Belan­ge Drit­ter berührt sein kön­nen und die­se ein schutz­wür­di­ges Inter­es­se am Aus­schluss der Infor­ma­ti­on haben könn­ten, gibt die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver der oder dem Drit­ten schrift­lich Gele­gen­heit zur Stel­lung­nah­me inner­halb eines Monats.

(2) Eine Ent­schei­dung über den Infor­ma­ti­ons­zu­gang ergeht in die­sen Fäl­len stets schrift­lich und wird auch der oder dem Drit­ten bekannt gege­ben. Die Infor­ma­ti­on erfolgt erst, nach­dem die Ent­schei­dung der oder dem Drit­ten gegen­über bestands­kräf­tig gewor­den oder die sofor­ti­ge Voll­zie­hung ange­ord­net wor­den ist und seit Bekannt­ga­be der Anord­nung an die Drit­te oder den Drit­ten eine Frist von zwei Wochen ver­stri­chen ist.

§ 12 Trennungsprinzip 

Wenn nur Tei­le des ange­for­der­ten Doku­ments den Schutz­be­stim­mun­gen der §§ 7 bis 10 unter­lie­gen, wer­den die übri­gen Tei­le des Doku­ments der Antrag­stel­le­rin oder dem Antrag­stel­ler zugäng­lich gemacht.

§ 13 Ver­hält­nis zu ande­ren Informationszugangsrechten 

Rechts­vor­schrif­ten, die einen wei­ter­ge­hen­den Zugang zu Infor­ma­tio­nen ermög­li­chen oder ihre Grund­la­ge in beson­de­ren Rechts­ver­hält­nis­sen haben, blei­ben unberührt.

§ 14 Kosten 

(1) Münd­lich oder tele­fo­nisch erteil­te sowie ein­fa­che schrift­li­che Aus­künf­te sind kostenfrei.

(2) Für wei­ter­ge­hen­de Aus­künf­te sind die Gebüh­ren so zu bemes­sen, dass zwi­schen Ver­wal­tungs­auf­wand einer­seits und dem Recht auf Akten­ein­sicht ande­rer­seits ein ange­mes­se­nes Ver­hält­nis besteht. Die Gebüh­ren­sät­ze rich­ten sich nach der Ver­wal­tungs­kos­ten­sat­zung der Lan­des­haupt­stadt Hannover.

(3) Über die Höhe der Gebüh­ren ist die Antrag­stel­le­rin oder der Antrag­stel­ler vor­ab zu informieren.

§ 15 Akti­ve Veröffentlichungen 

Das Prin­zip der maxi­ma­len Öffent­lich­keit soll Anwen­dung fin­den. Alle recht­li­chen Ermes­sens­spiel­räu­me sol­len aus­ge­schöpft wer­den, um eine frü­hest­mög­li­che elek­tro­ni­sche Ver­öf­fent­li­chung aller Infor­ma­tio­nen zu gewähr­leis­ten, die den Ent­schei­dungs­pro­zes­sen des Rates und der Ver­wal­tung zugrun­de liegen.

§ 16 Inkrafttreten 

Die­se Sat­zung tritt am …………… in Kraft, zunächst für eine Beob­ach­tungs­frist von 30 Mona­ten. Sie tritt außer Kraft, wenn der Rat bis zum Ablauf der Frist kei­ne Fort­gel­tung beschließt.

Han­no­ver, den …

Begrün­dung:

Trans­pa­renz ist ein wich­ti­ges Mit­ge­stal­tungs- und Kon­troll­in­stru­ment in unse­rer Demo­kra­tie. Dazu gehört auch Infor­ma­ti­ons­frei­heit, wel­che die effek­ti­ve Wahr­neh­mung von Bür­ger­rech­ten ver­ein­facht und das Ver­trau­ens­ver­hält­nis zur öffent­li­chen Ver­wal­tung fördert.

Das Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setz, das Umwelt­in­for­ma­ti­ons­ge­setz und wei­te­re Rege­lun­gen auf Bun­des- sowie Lan­des­ebe­ne erlau­ben Men­schen die Ein­sicht in Akten und Daten der Ver­wal­tun­gen. Die­se Abkehr vom Prin­zip der Amts­ver­schwie­gen­heit ist ein wich­ti­ger Para­dig­men­wech­sel in einer Wis­sens­ge­sell­schaft, in der es auf Betei­li­gung jedes Ein­zel­nen ankommt.

Mitt­ler­wei­le elf Bun­des­län­der haben eige­ne Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­set­ze erlas­sen. In Nie­der­sach­sen jedoch exis­tiert kein ent­spre­chen­des Lan­des­ge­setz. Umso bedeu­ten­der ist hier, dass die Gemein­den mit gutem Bei­spiel vor­ran­ge­hen und auf Basis einer Selbst­ver­pflich­tung in Form einer kom­mu­na­len Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung für den Zugang zu Infor­ma­tio­nen sorgen.

Nie­der­säch­si­sche Städ­te wie Braun­schweig, Göt­tin­gen oder Lan­gen­ha­gen haben zwi­schen­zeit­lich jeweils ein­stim­mig eige­ne kom­mu­na­le Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zun­gen beschlos­sen. Die­se ver­ein­fa­chen auf Orts­ebe­ne den öffent­li­chen Zugang zu Behör­den­in­for­ma­tio­nen und räu­men Bür­ge­rin­nen und Bür­gern zugleich weit­rei­chen­de, ver­bind­li­che Infor­ma­ti­ons­rech­te ein. Amt­li­che Unter­la­gen und Bestän­de, die mit Mit­teln der All­ge­mein­heit erstellt wur­den, sind nun ohne büro­kra­ti­sche Hür­den all­ge­mein zugänglich.

Auch für Han­no­ver ist eine sol­che kom­mu­na­le Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung wün­schens­wert, denn die Lan­des­haupt­stadt soll­te bezüg­lich Infor­ma­ti­ons­frei­heit zum Stan­dard benach­bar­ter Kom­mu­nen aufschließen.

Vor die­sem Hin­ter­grund hat­te die PIRA­TEN-Frak­ti­on im August 2012 einen Antrag (Drs. 1806/​2012) ein­ge­reicht, durch den die Ver­wal­tung mit der Erar­bei­tung einer Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung für die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver beauf­tragt wer­den soll­te. Die­ser Antrag wur­de in der Rats­sit­zung am 31. Janu­ar 2013 abgelehnt.

In vor­aus­ge­gan­ge­nen poli­ti­schen Dis­kus­sio­nen, u.a. im feder­füh­ren­den Orga­ni­sa­ti­ons- und Per­so­nal­aus­schuss, wur­de als Ableh­nungs-Argu­ment auch ein enor­mer Arbeits­auf­wand ange­führt, der auf die Ver­wal­tung zukäme.

Um den Arbeits­auf­wand der Ver­wal­tung zu mini­mie­ren, ent­hält der vor­lie­gen­de Antrag einen aus­ge­ar­bei­te­ten Ent­wurf einer „Sat­zung zur Rege­lung des Zugangs zu Infor­ma­tio­nen des eige­nen Wir­kungs­krei­ses der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver“. Ähn­lich lau­ten­de Sat­zun­gen wur­den bereits von zahl­rei­chen Kom­mu­nen beschlossen.

Der Sat­zungs­ent­wurf für die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver wur­de mit einer Befris­tung ver­se­hen, um dem Rat die Mög­lich­keit zu geben, die­se im Fal­le einer Nicht­be­wäh­rung, oder im Fal­le einer Geset­zes­än­de­rung auf Lan­des­ebe­ne, ohne neue Befas­sung zum Ablauf der Frist aus­lau­fen zu las­sen. Soll­te sich die Sat­zung bewäh­ren, kann die Befris­tung durch einen Rats­be­schluss auf­ge­ho­ben oder ver­län­gert werden.

Han­no­ver, den 8. Febru­ar 2013

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

 

PIRATEN-Fraktion: „Oberbürgermeister missachtet demokratische Grundregeln” — Kritik an Informationspolitik zu Herrenhausen

M E D I E N I N F O R M A T I O N

„Amtie­ren­der Ober­bür­ger­meis­ter miss­ach­tet demo­kra­ti­sche Grundregeln“

PIRA­TEN-Frak­ti­on kri­ti­siert han­no­ver­sche Infor­ma­ti­ons­po­li­tik zu Herrenhausen

„Der amtie­ren­de Ober­bür­ger­meis­ter und die Kul­tur­de­zer­nen­tin der Stadt Han­no­ver miss­ach­ten demo­kra­ti­sche Grund­re­geln.“ Mit die­sen Wor­ten kri­ti­siert Rats­herr Dirk Hill­brecht, kul­tur­po­li­ti­scher Spre­cher der PIRA­TEN-Frak­ti­on, die Infor­ma­ti­ons­po­li­tik der Ver­wal­tungs­spit­ze in Sachen „Her­ren­häu­ser Gär­ten“. Noch vor dem fach­lich zustän­di­gen Kul­tur­aus­schuss haben der Ers­te Stadt­rat Hans Mön­ning­hoff und Kul­tur­de­zer­nen­tin Mar­lis Dre­ver­mann heu­te (25.01.2013) Details ihrer Pla­nun­gen zum Kon­zept für die Her­ren­häu­ser Gär­ten in einem Pres­se­ge­spräch aus­führ­lich erör­tert. Demo­kra­tisch gewähl­te Frak­ti­ons­ver­tre­ter waren nicht eingeladen.

In der amt­li­chen Ein­la­dung vom 16. Janu­ar 2013 zur heu­ti­gen Sit­zung des Kul­tur­aus­schus­ses wur­de die Nach­rei­chung einer Druck­sa­che „Kon­zept zur Wei­ter­ent­wick­lung der Kunst­Fest­Spie­le“ ange­kün­digt. „Seit­dem war­ten wir Rats­mit­glie­der auf die­ses Kon­zept, um uns auf die Erör­te­rung im Kul­tur­aus­schuss vor­zu­be­rei­ten. Es ist mehr als schlech­ter Stil, wenn Medi­en­ver­tre­ter bereits vor der Sit­zung des Kul­tur­aus­schus­ses aus­führ­lich infor­miert wer­den, wäh­rend wir die Druck­sa­che zur glei­chen Stun­de weder schrift­lich noch digi­tal ein­se­hen kön­nen“, sagt der stell­ver­tre­ten­de Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Hillbrecht.

Gemäß § 85 des Nie­der­säch­si­schen Kom­mu­nal­ver­fas­sungs­ge­set­zes hat der Ober­bür­ger­meis­ter zuvor­derst die Pflicht, die Rats­ver­tre­ter zeit­nah und voll­stän­dig zu infor­mie­ren. „Die Infor­ma­ti­on der Medi­en hat dem­ge­gen­über hin­ten­an­zu­ste­hen. Die Teil­ha­be der Gre­mi­en an der kom­mu­na­len Selbst­ver­wal­tung, also eine wesent­li­che Grund­re­gel, wird aus­ge­he­belt, wenn die Stadt­ver­wal­tung ihren Wis­sens­vor­sprung dazu nutzt, einem aus­ge­wähl­ten Kreis vor­ab Infor­ma­tio­nen zu geben“, so Rats­herr Hillbrecht.

 (ver­öf­fent­licht am 25. Janu­ar 2013)

PIRATEN-Fraktion: üstra-Gutachten zur D‑Linie erfreulich

M E D I E N I N F O R M A T I O N

„End­lich posi­tio­niert sich die üstra mit ihrem ver­kehrs­po­li­ti­schen Sach­ver­stand öffent­lich”, freut sich Dirk Hill­brecht, Ver­kehrs­exper­te der PIRA­TEN-Frak­ti­on im Rat der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver, über heu­ti­ge Medi­en­ver­öf­fent­li­chun­gen zur D‑Linie. „Das von der üstra in Auf­trag gege­be­ne Gut­ach­ten bestä­tigt offen­sicht­lich, was Fach­leu­te schon lan­ge gesagt haben: Die Idee, einen Teil des Stadt­bahn­ver­kehrs aus Ahlem über die vor­han­de­nen Tun­nel­stre­cken zu füh­ren, ist mög­lich und wirt­schaft­lich sinn­voll. Die Regi­on Han­no­ver hat­te die­se und wei­te­re Über­le­gun­gen in ihren Pla­nun­gen lei­der nicht ver­tie­fen wollen.”

„So wäre end­lich der Weg frei für die schnel­le Umset­zung des bar­rie­re­frei­en Aus­baus der Linie 10 in Lin­den und Lim­mer”, kom­men­tiert Andis Rava, Bezirks­rat­spi­rat vor Ort. „Für die Fahr­gäs­te ist damit eine bar­rie­re­freie Nut­zung der Stadt­bahn im Innen­stadt­be­reich viel frü­her als geplant mög­lich. Für die Bür­ger in Ahlem, Lim­mer und Lin­den ist das eine posi­ti­ve Ent­wick­lung. Und anders als von den Grü­nen immer kri­ti­siert, könn­te Pla­nung und Bau der Hoch­bahn­stei­ge in Lin­den nicht erst in eini­gen Jah­ren, son­dern bereits in naher Zukunft erfol­gen und end­lich Bar­rie­re­frei­heit im Stadt­teil schaffen.”

Es bleibt zu hof­fen, dass sich die Mehr­heits­frak­tio­nen sowie die Ver­wal­tung in der Regi­on den Argu­men­ten öff­nen und nicht wei­ter ihrem ver­kehrs­po­li­ti­schen Irr­weg fol­gen. „Das Vor­ge­hen der üstra ist kei­nes­wegs ein unfreund­li­cher Akt gegen­über der Poli­tik”, so Dirk Hill­brecht. „Viel­mehr grenzt es an eine Unver­schämt­heit, wenn Grü­nen-Rats­po­li­ti­ker Det­te die üstra dafür kri­ti­siert, dass sie ihrer Auf­ga­be nach­kommt und unter­neh­me­risch handelt.”

(ver­öf­fent­licht am 24.01.2013)

Anfrage: Geschlechterspezifische Förderung von Kindern und Jugendlichen

Am 16. Janu­ar 2013 hat die PIRA­TEN-Frak­ti­on fol­gen­de Anfra­ge gestellt:

„In die Ratsversammlung

Anfra­ge gemäß § 14 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover

 Geschlech­ter­spe­zi­fi­sche För­de­rung von Kin­dern und Jugendlichen

Die Ergeb­nis­se der Kom­mu­na­len Bil­dungs­pla­nung der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver 2009 (Drs. 1106/​2009) wie auch des Bil­dungs­mo­ni­to­rings 2010 (Drs. 1424/​2010 N1) und 2012 (Drs. 2623/​2012 N1) bele­gen deut­li­che Unter­schie­de bei den Schul­erfol­gen von Mäd­chen und Jungen.

So erwer­ben in Han­no­ver knapp 60 Pro­zent aller Mäd­chen eines Abschluss-Jahr­gangs eine Fach­hoch­schul- oder Hoch­schul­rei­fe, von den Jun­gen hin­ge­gen weni­ger als 50 Pro­zent. Auf der ande­ren Sei­te ver­las­sen deut­lich mehr Jun­gen als Mäd­chen die all­ge­mein­bil­den­den Schu­len ohne einen Abschluss.

Vor die­sem Hin­ter­grund fra­gen wir die Verwaltung:

1. Wel­che Ursa­chen sieht die Ver­wal­tung für die erheb­li­chen Unter­schie­de in den Schul­erfol­gen von Jun­gen und Mädchen?

2. Bie­tet, ermög­licht oder plant die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver beson­de­re Bil­dungs­an­ge­bo­te für Mäd­chen, wel­che auf deren geschlech­ter­spe­zi­fi­sche Bedürf­nis­se  ein­ge­hen? (Wenn Ja, wel­che? Wenn Nein, war­um nicht?)

3. Bie­tet, ermög­licht oder plant die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver beson­de­re Bil­dungs­an­ge­bo­te für Jun­gen, wel­che auf deren geschlech­ter­spe­zi­fi­sche Bedürf­nis­se  ein­ge­hen? (Wenn Ja, wel­che? Wenn Nein, war­um nicht?)

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

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Update: Da unse­re Rats­an­frage aus Zeit­grün­den nicht mehr in der Rats­ver­samm­lung am 31. Janu­ar 2013 behan­delt wer­den konn­te, hat die Ver­wal­tung die­se jetzt schrift­lich beant­wor­tet in Drs. 0100/​2013 F1.

PIRATEN-Café am Sonntag, 6. Januar 2013, von 13 bis 18 Uhr in der Fraktionsgeschäftsstelle

Unser Ange­bot zum nächs­ten ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­tag in Hannover:

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on im Rat der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver ist auch am ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­tag nicht käuf­lich, aber offen wie immer:

Am 6. Janu­ar 2013 laden wir von 13 bis 18 Uhr in unse­re bar­rie­re­freie Frak­ti­ons-Geschäfts­stel­le, Köbelin­ger­stra­ße 1, 30159 Han­no­ver-Alt­stadt (U‑Bahn-Sta­ti­on Markthalle/​Landtag) ein.

Wir bie­ten Infos und Gesprä­che zur han­no­ver­schen Kom­mu­nal­po­li­tik bei Kaf­fee, Kräu­ter­tee, Kalt­ge­trän­ken und Knab­ber­kram. Die Rats- und Bezirks­rats­mit­glie­der sowie die Geschäfts­stel­len-Crew freu­en sich auf inter­es­sier­te Bür­ge­rin­nen und Bürger.

 

 

Anfrage: Alternativangebote zur Oststadtbibliothek während der vorübergehenden Schließung

Am 27. Novem­ber 2012 hat die PIRA­TEN-Frak­ti­on fol­gen­de Anfra­ge gestellt:

„In die Ratsversammlung

Anfra­ge gemäß § 14 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover

Alter­na­tiv­an­ge­bo­te zur Ost­stadt­bi­blio­thek wäh­rend der vor­über­ge­hen­den Schließung

Im Zuge der Gesamt­sa­nie­rung des Rasch­platz­pa­vil­lons im Jahr 2013 wird die Ost­stadt­bi­blio­thek ab dem 23. Dezem­ber 2012 für min­des­tens acht Mona­te geschlos­sen. Nur ein Vier­tel der Buch- und Medi­en­be­stän­de soll in der Schlie­ßungs­pha­se auf ande­re Stadt­teil­bi­blio­the­ken ver­teilt, der übri­ge Biblio­theks­be­stand ein­ge­la­gert werden.

Die Nut­ze­rin­nen und Nut­zer der Ost­stadt­bi­blio­thek sol­len wäh­rend der Umbau­pha­se ande­re städ­ti­sche Biblio­the­ken aufsuchen.

Wei­te­re Alter­na­ti­ven sind momen­tan nicht vor­ge­se­hen. Nahe­lie­gend wäre ins­be­son­de­re der tem­po­rä­re Ein­satz des Bücher­bus­ses der Stadt­bi­blio­thek Han­no­ver, der zu den am bes­ten genutz­ten Kul­tur­ange­bo­ten der Stadt gehört.

Vor die­sem Hin­ter­grund fra­gen wir die Verwaltung:

1. Hat die Ver­wal­tung Mög­lich­kei­ten und Not­wen­dig­kei­ten geprüft, um ins­be­son­de­re mobi­li­täts­ein­ge­schränk­ten und sehr jun­gen Nut­zern und Nut­ze­rin­nen auch wäh­rend der Sanie­rungs­pha­se wei­te Wege zu ande­ren Biblio­theks-Stand­or­ten zu erspa­ren? (Wenn Ja, wel­che und mit wel­chem Ergeb­nis? Wenn Nein, war­um nicht?)

2. Wie beur­teilt die Ver­wal­tung einen mög­li­chen Ein­satz der Fahr­bü­che­rei nahe des Stand­or­tes der Ost­stadt­bi­blio­thek wäh­rend deren tem­po­rä­rer Schließung?

Dirk Hill­brecht  (stellv. Fraktionsvorsitzender)”

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Update: Da unse­re Rats­an­frage aus Zeit­grün­den nicht mehr in der Rats­ver­samm­lung am 13. Dezem­ber 2012 behan­delt wer­den konn­te, hat die Ver­wal­tung die­se jetzt schrift­lich beant­wor­tet in Drs. 2713/​2012 F1.

PIRATEN-Fraktion für Beurlaubung von Oberbürgermeister Weil

In der Rats­ver­samm­lung am 18. Okto­ber  2012 hat­te die PIRA­TEN-Frak­ti­on eine Ver­ta­gung der Abstim­mung über die Gewäh­rung von Wahl­vor­be­rei­tungs­ur­laub für Ober­bür­ger­meis­ter Ste­phan Weil bean­tragt. Es gab Infor­ma­ti­ons- und Bera­tungs­be­darf zu der kurz­fris­tig von der Ver­wal­tung vor­ge­leg­ten Beschluss­druck­sa­che 2343/​2012. Dann schrieb der stell­ver­tre­ten­de Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Dirk Hill­brecht einen Brief an den Ober­bür­ger­meis­ter. Nach­dem die Fra­gen der Frak­ti­on beant­wor­tet sind, hat die PIRA­TEN-Frak­ti­on dem Beur­lau­bungs­an­trag in der Rats­ver­samm­lung am 8. Novem­ber 2012 zuge­stimmt. Rats­herr Hill­brecht hielt dazu eine Rede, die nach­fol­gend doku­men­tiert wird:

„Herr Rats­vor­sit­zen­der, lie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen,

vor drei Wochen stand die Druck­sa­che 2343/​2012 zur Beur­lau­bung unse­res Noch-Ober­bür­ger­meis­ters kurz­fris­tig auf der Tages­ord­nung. Die Ver­wal­tung hat­te zunächst Eil­be­dürf­tig­keit für die Ange­le­gen­heit ins Feld geführt – die­se Sicht­wei­se hat dann der Chef der Ver­wal­tung, unser Herr Ober­bür­ger­meis­ter, zurück­ge­nom­men. Ganz offen­sicht­lich gab es kei­ne beson­de­re Eilbedürftigkeit.

Wir haben und hat­ten nie Zwei­fel dar­an, dass einem Wahl­be­am­ten — wie jedem ande­ren Berufs­tä­ti­gen — ein gesetz­li­cher Anspruch auf Wahl­vor­be­rei­tungs­ur­laub zusteht. Aber wir sahen Infor­ma­ti­ons- und Bera­tungs­be­darf an ande­ren Stel­len. Des­we­gen hat­ten wir eine Ver­ta­gung des The­mas beantragt. 

Unse­re Frak­ti­on nimmt die Auf­ga­be sehr ernst, das Han­deln des Ober­bür­ger­meis­ters und der von ihm gelei­te­ten Ver­wal­tung zu kon­trol­lie­ren. Für uns ist der Rat kei­ne Abnick-Ver­samm­lung. Und wenn wir Fra­gen haben, möch­ten wir die­se auch stel­len dür­fen, ohne dass wir dafür hier im Saal schräg ange­guckt oder gar unter Druck gesetzt werden. 

Mei­ne Damen und Her­ren, wir alle wis­sen: die Hand­lungs­mög­lich­kei­ten der Oppo­si­ti­on hier im Rat sind begrenzt. Das gilt für alle­mal für die klei­nen Frak­tio­nen. Aber die von uns allen ein­mü­tig ver­ab­schie­de­te Geschäfts­ord­nung regelt das demo­kra­ti­sche Mit­ein­an­der — und auch die Rech­te der Oppo­si­ti­on. Die­se Rech­te sind dazu da, dass sie genutzt werden.

Wir haben unse­re Fra­gen zwi­schen­zeit­lich schrift­lich for­mu­liert und die Ver­wal­tung hat dar­auf, wie Sie wis­sen, heu­te Vor­mit­tag mit einer schrift­li­chen Ant­wort reagiert.

Wir wis­sen jetzt, dass unser Ober­bür­ger­meis­ter im nächs­ten Janu­ar für zumin­dest zwei Reprä­sen­ta­ti­ons­ter­mi­ne sei­nen Wahl­vor­be­rei­tungs­ur­laub unter­bre­chen will. Er beab­sich­tigt, am Neu­jahrs­emp­fang der Lan­des­haupt­stadt am 3. Janu­ar teil­zu­neh­men. Und er plant, an der Eröff­nung des neu errich­te­ten Schlos­ses Her­ren­hau­sen teil­zu­neh­men – zwei Tage vor der Land­tags­wahl. Die­se Ter­mi­ne sieht er als sol­che „von beson­ders her­aus­ge­ho­be­ner Bedeu­tung“  an, wie uns die Ver­wal­tung heu­te mitteilte.

Und wir freu­en uns, dass die Ver­wal­tung auf­grund unse­rer Anfra­ge nun auch bezüg­lich der Kos­ten­fra­ge mehr Trans­pa­renz her­ge­stellt hat. Nun ist klar, dass die Aus­sa­ge, es ent­stün­den „kei­ne finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen“, unzu­tref­fend ist. Viel­mehr ent­las­tet der Wahl­vor­be­rei­tungs­ur­laub des Herrn Ober­bür­ger­meis­ter den Per­so­nal­etat täg­lich um 303 Euro und 10 Cent. So hat der Land­tags­wahl­kampf aus Haus­halts­sicht doch einen erfreu­li­chen Neben­ef­fekt. Je inten­si­ver Herr Weil von sei­nem Wahl­vor­be­rei­tungs­ur­laub Gebrauch macht, des­to mehr Geld spart die Stadt Han­no­ver. Wenn Herr Weil sich ent­spre­chend anstrengt, kann Herr Hans­mann sicher rund 10.000 Euro ver­bu­chen. Dem kön­nen auch wir PIRATEN nur unein­ge­schränkt zustimmen.

Herz­li­chen Dank!”