PIRATEN-​​Fraktion fordert weiterhin fundierte Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei sogenanntem Finanzierungs-​​Contracting für Solarstrom

Zur geplan­ten Instal­la­ti­on von Solar­strom­an­la­gen im soge­nann­ten Finan­zie­rungs-Con­trac­ting hat die Ver­wal­tung am 10. Juni 2013 eine Neu­fas­sung der Beschluss­druck­sa­che 0920/​2013 vor­ge­legt. Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat dar­auf­hin ihren Ände­rungs­an­trag vom 24. Mai 2013 (Drs. 1303/​2013) in der Sit­zung des Aus­schus­ses für Haus­halt, Finan­zen und Wirt­schafts­prü­fung am 12. Juni 2013 zurück­ge­zo­gen und zugleich fol­gen­den neu­en Ände­rungs­an­trag eingereicht:

„In
- den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
- den Aus­schuss für Umwelt­schutz und Grünflächen 
- den Aus­schuss für Arbeitsmarkt‑, Wirt­schafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
- den Verwaltungsausschuss
- die Ratsversammlung

Ände­rungs­an­trag gemäß §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 0920/​2013 N1 (Instal­la­ti­on von Solar­strom­an­la­gen im Con­trac­ting auf den Dächern städ­ti­scher Liegenschaften)

zu beschlie­ßen:

Der Antrags­text wird wie folgt geändert:

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, eine Aus­schrei­bung für die Instal­la­ti­on von ca. 11 Solar­strom­an­la­gen (im Fol­gen­den kurz PV-Anla­gen genannt) als Finan­zie­rungs-Con­trac­ting vorzubereiten.
  2. Die Ver­wal­tung kann auch ande­re, nicht in Anla­ge 1 auf­ge­führ­te Lie­gen­schaf­ten in den Aus­schrei­bungs­ent­wurf auf­neh­men oder Lie­gen­schaf­ten her­aus­neh­men, wenn dies sach­lich begrün­det wird und wirt­schaft­lich ist.
  3. Die Beschluss­fas­sung erfolgt erst, nach­dem die Ver­wal­tung den zustän­di­gen Rats­gre­mi­en die für eine Aus­schrei­bung not­wen­di­gen kon­kre­ten Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nun­gen vor­ge­legt hat.

Begrün­dung:

Die von der Ver­wal­tung vor­ge­leg­te Neu­fas­sung der Drs. 0920/​2013 geht inhalt­lich deut­lich über die Ursprungs­druck­sa­che hin­aus. Dies betrifft ins­be­son­de­re die Absicht der Ver­wal­tung, sich durch Punkt 2 der Drs. 0920/​2013 N1 ermäch­ti­gen zu las­sen, über die Beauf­tra­gung der Aus­schrei­bung von ca. 11 Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen hin­aus wei­te­re Aus­schrei­bun­gen für PV-Anla­gen durchzuführen.

Wei­ter­hin beab­sich­tigt die Stadt­ver­wal­tung im Zusam­men­hang mit der geplan­ten Errich­tung von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen, das soge­nann­te Finan­zie­rungs-Con­trac­ting anzu­wen­den. Da es ver­schie­de­ne Con­trac­ting-For­men gibt, soll­te die­ser Begriff im Antrag ent­spre­chend prä­zi­se benannt werden.

Das soge­nann­te Finan­zie­rungs-Con­trac­ting ist ein kre­dit­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft, genau wie z.B. das ÖPP-Ver­fah­ren, das auf­grund unter­schied­li­cher Erfah­run­gen in der Fach­welt kon­tro­vers dis­ku­tiert wird.

Manch kre­dit­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft, das in der Pro­jek­ti­on als ren­tier­lich und risi­ko­frei dar­ge­stellt wor­den ist, hat Kom­mu­nen spä­ter nega­ti­ve finan­zi­el­le Fol­gen gebracht — trotz soge­nann­ter unab­hän­gi­ger Gut­ach­ten und Geneh­mi­gung durch die Kom­mu­nal­auf­sicht. Auch die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver hat nicht nur posi­ti­ve Erfah­run­gen mit kre­dit­ähn­li­chen Rechts­ge­schäf­ten gemacht, wie z.B. der Fall des Mis­bur­ger Bades zeigt.

Da es sich um die erst­ma­li­ge Anwen­dung des Finan­zie­rungs-Con­trac­ting im Bereich von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen han­delt, bedarf es ins­be­son­de­re bezüg­lich der Wirt­schafts­da­ten und der Wirt­schaft­lich­keits­pro­gno­sen beson­de­rer Sorg­falt und Aufmerksamkeit.

Nur bei Vor­la­ge fun­dier­ter Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nun­gen und damit zusam­men­hän­gen­der Fach­da­ten und ‑infor­ma­tio­nen kann der Rat das Vor­ha­ben sach­ge­recht beur­tei­len, mög­li­che lang­fris­ti­ge finan­zi­el­le Risi­ken abschät­zen und eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Ent­schei­dung treffen.

Ohne umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen zu den ein­zel­nen Pla­nungs­schrit­ten und ohne eine nach­voll­zieh­ba­re Kal­ku­la­ti­on, die neben finan­zi­el­len Aspek­ten auch sol­che der Nach­hal­tig­keit ein­be­zieht, ist eine wirk­li­che Kon­trol­le durch den Rat nicht möglich.

Auch die von der Ver­wal­tung vor­ge­leg­te Neu­fas­sung beinhal­tet kein prüf­ba­res Zah­len­werk, son­dern beruht nach wie vor im Wesent­li­chen auf Annah­men. Da kon­kre­te Berech­nun­gen im Rah­men einer Aus­schrei­bung sowie­so erar­bei­tet wer­den müs­sen, bringt der vor­lie­gen­de Ände­rungs­an­trag kei­ne zeit­li­che Ver­zö­ge­rung bezüg­lich einer even­tu­el­len Umset­zung des Vor­ha­bens mit sich.

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

Verkehrspolitiker Dirk Hillbrecht beantragt integriertes Konzept für Radwegeführung am Aegidientorplatz

PIRA­TEN-Rats­herr Dirk Hill­brecht hat in der Sit­zung des Stadt­ent­wick­lungs- und Bau­aus­schus­ses am 5. Juni 2013 zu einem Antrag der Links­frak­ti­on zu Ampel­pha­sen am han­no­ver­schen Aegi­di­en­tor­platz (Drs. 1277/​2013) fol­gen­den Ände­rungs­an­trag gestellt:

„In den Stadt­ent­wick­lungs- und Bauausschuss

Ände­rungs­an­trag   gemäß §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 1277/​2013 (Antrag der Frak­ti­on DIE LINKE. zur Kor­rek­tur der Ampel­pha­sen auf dem Aegi­di­en­tor­platz im Bereich zwi­schen Marienstraße/​Schiffgraben, Hil­des­hei­mer Stra­ße und Friedrichswall)

zu beschlie­ßen:

Die zustän­di­ge Ver­wal­tung wird auf­ge­for­dert, ein inte­grier­tes Kon­zept für die Rad­we­ge­füh­rung am Aegi­di­en­tor­platz vor­zu­le­gen und umzu­set­zen, das alle Rela­tio­nen des Rad­ver­kehrs berück­sich­tigt und den Rad­ver­kehr schnell und gefah­ren­arm in den Gesamt­ver­kehr integriert.

Begrün­dung:

erfolgt münd­lich

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”

 

PIRATEN-Fraktion stellt Änderungsantrag bzgl. Einführung von Gender Budgeting

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 3. Juni 2013 fol­gen­den Ände­rungs­an­trag zu einer poli­ti­schen Initia­ti­ve der Rats­frak­tio­nen von SPD und BÜNDNIS 90/​DIE GRÜNEN gestellt:

„In
- den Gleichstellungsausschuss
- den Kulturausschuss
- den Aus­schuss für Arbeits­markt, Wirt­schafts- und Lie­gen­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten
- den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
- den Verwaltungsausschuss
- die Ratsversammlung 

Ände­rungs­an­trag      gemäß §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover
zu Drs. 0410/​2013 (Ein­füh­rung Gen­der Budgeting)

zu beschlie­ßen:

Der Antrags­text wird wie folgt geändert:

Die Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te defi­niert pro­be­wei­se für zwei von ihr zu wäh­len­de wesent­li­che Pro­duk­te sol­che Pro­dukt­zie­le und Kenn­zah­len, die ihr zur Errei­chung gleich­stel­lungs­po­li­ti­scher Zie­le sinn­voll erscheinen.

Die­se wer­den in den Haus­halts­plan­ent­wurf für das Jahr 2014 aufgenommen.

Die Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te infor­miert im Rah­men ihrer regel­mä­ßi­gen Berich­te im Gleich­stel­lungs­aus­schuss über die ent­wi­ckel­ten Zie­le und Kenn­zah­len sowie die Ergeb­nis­se der prak­ti­schen Umsetzung.

Begrün­dung:

Das neue kom­mu­na­le Rech­nungs­we­sen bie­tet die not­wen­di­gen  Instru­men­te, gleich­stel­lungs­po­li­ti­sche Zie­le im Haus­halt zu defi­nie­ren und zu kon­trol­lie­ren. Gen­der­po­li­ti­sche Ansät­ze mit­tels Pro­dukt­zie­len und Kenn­zah­len in den Haus­halt auf­zu­neh­men, wur­de bereits vor fünf Jah­ren in Drs. 1748/​2008 ange­kün­digt. Eine Umset­zung ist somit überfällig.

In der Ant­wort auf die Anfra­ge der PIRA­TEN-Frak­ti­on zum The­ma Gen­der Main­strea­ming in der Haus­halts­pla­nung Drs. 0896/​2013 geht die Ver­wal­tung bei einer kon­se­quen­ten Ein­füh­rung von Gen­der Bud­ge­ting  von hohem per­so­nel­len und finan­zi­el­len Auf­wand aus. Durch die Beschrän­kung auf zwei von der Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten selbst gewähl­te Pro­duk­te kann die­ser Auf­wand auf ein Min­dest­maß begrenzt wer­den. Sie ist in der Lage Pro­duk­te aus­zu­wäh­len, die sich auf Grund bereits vor­han­de­ner Daten­ba­sis am bes­ten eig­nen, um rasch gleich­stel­lungs­po­li­ti­sche Zie­le zu defi­nie­ren. Anders erscheint selbst pro­be­wei­se eine Ein­füh­rung zum Haus­halt 2014 zeit­lich nicht umsetzbar.

Zum Haus­halt 2015 kann der Rat über Erfolg oder Miss­erfolg der Test­ein­füh­rung bera­ten und über das wei­te­re Vor­ge­hen entscheiden.

Da die Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te ohne­hin regel­mä­ßig im feder­füh­ren­den Gleich­stel­lungs­aus­schuss aus­führ­lich berich­tet, ist die Vor­ga­be zusätz­li­cher Berichts­pflich­ten entbehrlich.

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

Anfrage: Kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Landeshauptstadt Hannover

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 29. Mai 2013 fol­gen­de Anfra­ge gestellt:

„In die Ratsversammlung

Anfra­ge gemäß § 14 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover

Kre­dit­ähn­li­che Rechts­ge­schäf­te der Lan­des­haupt­stadt Hannover

Die Stadt­ver­wal­tung setzt bei der Finan­zie­rung von Pro­jek­ten auch auf kre­dit­ähn­li­che Rechts­ge­schäf­te. Dazu zäh­len u.a. soge­nann­te Con­trac­ting-Ver­fah­ren und Model­le der soge­nann­ten öffent­lich-pri­va­ten Part­ner­schaft (ÖPP).

Bezüg­lich des Ein­sat­zes sol­cher Finan­zie­rungs­mo­del­le wird ger­ne ange­führt, sie sei­en ange­sichts von Über­schul­dung sowie Decke­lung der Inves­ti­ti­ons­kre­di­te durch die Kom­mu­nal­auf­sicht alternativlos.

In der Fach­welt wer­den der­ar­ti­ge Finan­zie­rungs­mo­del­le kon­tro­vers dis­ku­tiert. Manch kre­dit­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft, das in der Pro­jek­ti­on als ren­tier­lich und risi­ko­frei dar­ge­stellt wor­den ist, hat Kom­mu­nen spä­ter nega­ti­ve finan­zi­el­le Fol­gen gebracht — trotz soge­nann­ter unab­hän­gi­ger Gut­ach­ten und Geneh­mi­gung durch die Kom­mu­nal­auf­sicht. Auch die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver hat nicht nur posi­ti­ve Erfah­run­gen mit kre­dit­ähn­li­chen Rechts­ge­schäf­ten gemacht, wie z.B. der Fall des Mis­bur­ger Bades zeigt. Und in der Han­no­ver­schen All­ge­mei­nen Zei­tung vom 29. Mai 2013 wird im Zusam­men­hang mit der geplan­te Ret­tungs­leit­stel­le fest­ge­stellt: „Ist unterm Strich meist etwas teu­rer, erlaubt aber klam­men Kom­mu­nen trotz Über­schul­dung Großprojekte.“

Dabei trifft der Kre­dit­er­lass des Lan­des Nie­der­sach­sen, der in sei­ner aktu­ell gül­ti­gen Fas­sung 2008 beschlos­sen wur­de,  ver­bind­li­che Rege­lun­gen zu den ver­schie­de­nen Aspek­ten der Kre­dit­wirt­schaft kom­mu­na­ler Kör­per­schaf­ten. Dort heißt es u.a.: „Wenn die Haus­halts­la­ge eine Kre­dit­fi­nan­zie­rung nicht zulässt, ist auch ein kre­dit­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft unzulässig.“

Vor die­sem Hin­ter­grund fra­gen wir die Verwaltung: 

1. Ber­gen kre­dit­ähn­li­che Rechts­ge­schäf­te aus Sicht der Ver­wal­tung Risi­ken? (Wenn Ja, wel­che? Wenn Nein, war­um nicht?)

2. Wer­den kre­dit­ähn­li­che Rechts­ge­schäf­te auf das Kre­dit­vo­lu­men des Haus­halts der LHH ange­rech­net? (Wenn Ja, wo lie­gen dann die Vor­tei­le bei kre­dit­ähn­li­chen Rechts­ge­schäf­ten? Wenn Nein, wel­che kurz- und lang­fris­ti­gen Fol­gen ent­ste­hen für die Haus­halts­la­ge und die wei­te­re Haushaltsplanung?)

3. Inwie­fern erfolgt eine detail­lier­te Erfas­sung und Dar­stel­lung aller Ein­zel- und Gesamt­kos­ten kre­dit­ähn­li­cher Rechts­ge­schäf­te von der Pla­nungs­pha­se über die Aus­schrei­bung bis zur Umset­zung (zum Bei­spiel im Haus­halts­plan oder andernorts)?

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”

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Die Stadt­ver­wal­tung hat die Anfra­ge in der Rats­ver­samm­lung am 13. Juni 2013 beant­wor­tet. Nach­zu­le­sen ist das Gan­ze in Drs. 1327/​2013 F1  bzw. unter fol­gen­dem Link:

https://e‑government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1327–2013F1

 

PIRATEN-Fraktion fordert fundierte Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei sogenanntem Finanzierungs-Contracting für Solarstrom

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 24. Mai 2013 fol­gen­den Ände­rungs­an­trag zur geplan­ten Instal­la­ti­on von Solar­strom­an­lat­gen im soge­nann­ten Finan­zie­rungs-Con­trac­ting vorgelegt:

„In
- den Aus­schuss für Arbeitsmarkt‑, Wirt­schafts- und Lie­gen­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten
- den Aus­schuss für Umwelt­schutz und Grünflächen
- den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
- den Verwaltungsausschuss
- die Ratsversammlung

Ände­rungs­an­trag gemäß §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 0920/​2013 (Instal­la­ti­on von Solar­strom­an­la­gen im Con­trac­ting auf den Dächern städ­ti­scher Liegenschaften)

zu beschlie­ßen:

Der Antrags­text wird wie folgt geändert:

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, eine Aus­schrei­bung für die Instal­la­ti­on von ca. 11 Solar­strom­an­la­gen (im Fol­gen­den kurz PV-Anla­gen genannt) als Finan­zie­rungs-Con­trac­ting vorzubereiten.
  2. Die Beschluss­fas­sung erfolgt erst, nach­dem die für eine Aus­schrei­bung not­wen­di­gen kon­kre­ten Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nun­gen vorliegen.
  3. Die Ver­wal­tung kann auch ande­re, nicht in Anla­ge 1 auf­ge­führ­te Lie­gen­schaf­ten in den Aus­schrei­bungs­ent­wurf auf­neh­men oder Lie­gen­schaf­ten her­aus­neh­men, wenn dies sach­lich begrün­det wird und wirt­schaft­lich ist.

Begrün­dung:

Die Stadt­ver­wal­tung beab­sich­tigt im Zusam­men­hang mit der Errich­tung von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen, das soge­nann­te Finan­zie­rungs-Con­trac­ting anzu­wen­den. Da es meh­re­re Con­trac­ting-For­men gibt, soll­te die­ser Begriff im Antrag ent­spre­chend prä­zi­se gewählt werden.

Das soge­nann­te Finan­zie­rungs-Con­trac­ting ist ein kre­dit­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft, genau wie z.B. das ÖPP-Ver­fah­ren, das auf­grund unter­schied­li­cher Erfah­run­gen in der Fach­welt kon­tro­vers dis­ku­tiert wird.

Manch kre­dit­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft, das in der Pro­jek­ti­on als ren­tier­lich und risi­ko­frei dar­ge­stellt wor­den ist, hat Kom­mu­nen spä­ter nega­ti­ve finan­zi­el­le Fol­gen gebracht — trotz soge­nann­ter unab­hän­gi­ger Gut­ach­ten und Geneh­mi­gung durch die Kom­mu­nal­auf­sicht. Auch die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver hat nicht nur posi­ti­ve Erfah­run­gen mit kre­dit­ähn­li­chen Rechts­ge­schäf­ten gemacht, wie z.B. der Fall des Mis­bur­ger Bades zeigt.

Da es sich um die erst­ma­li­ge Anwen­dung des Finan­zie­rungs-Con­trac­ting im Bereich von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen han­delt, bedarf es ins­be­son­de­re bezüg­lich der Wirt­schafts­da­ten und der Wirt­schaft­lich­keits­pro­gno­sen beson­de­rer Sorg­falt und Aufmerksamkeit.

Nur bei Vor­la­ge fun­dier­ter Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nun­gen und damit zusam­men­hän­gen­der Fach­da­ten und ‑infor­ma­tio­nen kann der Rat das Vor­ha­ben sach­ge­recht beur­tei­len, mög­li­che lang­fris­ti­ge finan­zi­el­le Risi­ken abschät­zen und eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Ent­schei­dung treffen.

Zudem ist ohne eine nach­voll­zieh­ba­re Kal­ku­la­ti­on und ohne umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen zu den ein­zel­nen Pla­nungs­schrit­ten eine wirk­li­che Kon­trol­le durch den Rat nicht möglich.

Die Ursprungs-Druck­sa­che beinhal­tet kein prüf­ba­res Zah­len­werk, son­dern beruht im Wesent­li­chen auf Annah­men. Da kon­kre­te Berech­nun­gen im Rah­men einer Aus­schrei­bung sowie­so erar­bei­tet wer­den müs­sen, bringt der vor­lie­gen­de Ände­rungs­an­trag kei­ne zeit­li­che Ver­zö­ge­rung bezüg­lich einer even­tu­el­len Umset­zung des Vor­ha­bens mit sich.

Dirk Hill­brecht

(stellv. Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

Finanzbericht für das Jahr 2012

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat in ihrer Sit­zung am 22. Mai 2013 den Kas­sen­ab­schluss für das Jahr 2012 ein­stim­mig geneh­migt. Gemäß Rats-Regu­la­ri­en stand der Frak­ti­on für die lau­fen­de Füh­rung der Geschäf­te im Jahr 2012 eine Gesamt­sum­me in Höhe von 10.618,58 Euro zur Ver­fü­gung. Zudem hat­te der Ober­bür­ger­meis­ter auf Antrag der Frak­ti­on Geschäfts­füh­rungs­mit­tel aus dem Vor­jahr in Höhe von 1.735,15 Euro (vgl. Kas­sen­be­richt 2011) ins Haus­halts­jahr 2012 über­tra­gen, da es im Zusam­men­hang mit dem Auf­bau der Geschäfts­stel­le abseh­ba­ren Nach­ho­le­be­darf gab. Mit 0,03 Euro Über­schuss hat die Frak­ti­on im Haus­halts­jahr 2012 eine Punkt­lan­dung gemacht. Nähe­res hier: 2012 — PIRA­TEN-Frak­ti­on, Kassenbericht

Öffentliche Fraktionssitzung am 2013-05-22, 13:00 Uhr

Die PIRA­TEN-​​Frak­ti­on im Rat der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver lädt ein zu einer

öffent­li­chen Fraktionssitzung

am Mitt­woch, 22. Mai 2013, um 13:00 Uhr

in der Frak­ti­ons­ge­schäfts­stel­le, Köbelin­ger­stra­ße 1, 30159 Hannover.

Die vor­ge­se­he­ne Tagesordnung:

TOP 1: Formales

TOP 2: Jah­res­ab­schluss 2012

TOP 3: Anschaffungen

TOP 4: lau­fen­de Anträge

TOP 5: lau­fen­de Projekte

TOP 6: Rück­blick auf Rats­ver­samm­lung vom 16. Mai 2013

TOP 7: Bezirksrätetreffen

TOP 8: Tag der offe­nen Tür im Rathaus/​Fest der Nationen

TOP 9: Prak­ti­ka in der Geschäftsstelle

TOP 10: Ter­min nächs­te Fraktionssitzung

TOP 11: Verschiedenes

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Der kom­plet­te Audio­mit­schnitt der Sit­zung, die von 13:04 Uhr bis 14:27 Uhr dau­er­te, ist hier verfügbar:

PIRATEN-Fraktion für kostenlose Beförderung aller Schulpflichtigen

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 17. Mai 2013 einen Ände­rungs­an­trag zu einem gemein­sa­men Antrag der Eltern- und Schü­ler­ver­tre­ter im Schul­aus­schuss gestellt, der eine kos­ten­lo­se Beför­de­rung aller Schul­pflich­ti­gen zum Ziel hat. Der Ände­rungs­an­trag, der in der nächs­ten Sit­zung des Schul­aus­schus­ses am 22. Mai 2013 behan­delt wer­den wird, hat fol­gen­den Wortlaut: 

„In den Schulausschuss

Ände­rungs­an­trag      gemäß §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 0829/​2013 (Erhalt einer kos­ten­lo­sen Schülerfahrkarte)

zu beschlie­ßen:

Der Antrags­text wird wie folgt geändert:

Die Rats­ver­samm­lung möge beschlie­ßen: Der Ober­bür­ger­meis­ter der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver wird beauf­tragt, sich unter Ein­be­zie­hung der Regi­on Han­no­ver bei der nie­der­säch­si­schen Lan­des­re­gie­rung für eine gesetz­li­che Rege­lung ein­zu­set­zen, die künf­tig allen Schü­le­rin­nen und Schü­lern an all­ge­mein­bil­den­den Schu­len sowie an Berufs­fach- und För­der­schu­len eine kos­ten­lo­se Beför­de­rung zur Schu­le bis zum 13. Schul­jahr­gang ermög­licht. Dabei ist die kom­mu­nal fest­ge­leg­te Min­dest­ent­fer­nung zwi­schen Woh­nung und Schu­le zu beachten.

Begrün­dung:

§ 114 des Nie­der­säch­si­schen Schul­ge­set­zes regelt die kos­ten­lo­se Schü­ler­be­för­de­rung — und beschränkt die­se, an all­ge­mein­bil­den­den Schu­len zum Bei­spiel auf Schü­le­rin­nen und Schü­ler der 1. bis 10. Schul­jahr­gän­ge. Um eine dau­er­haf­te und rechts­ver­bind­li­che Rege­lung im Sin­ne der Antrag­stel­lung zu errei­chen, die den Zeit­raum der all­ge­mei­nen Schul­pflicht in allen Schul­for­men ein­schließt, bedarf es einer ent­spre­chen­den Ände­rung des Nie­der­säch­si­schen Schulgesetzes.

Die Regi­on Han­no­ver soll ein­be­zo­gen wer­den, weil sie für die Schü­ler­be­för­de­rung in der gesam­ten Regi­on ein­schließ­lich der Lan­des­haupt­stadt zustän­dig ist.

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

Anfrage: Pflegeheim-Plätze in Hannover

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 6. Mai 2013 fol­gen­de Anfra­ge gestellt:

„In die Ratsversammlung

Anfra­ge  gemäß § 14 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover

Pfle­ge­heim-Plät­ze in Hannover

Der Senio­ren­bei­rat der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver hat sich in sei­ner letz­ten Dele­gier­ten­voll­ver­samm­lung am 17. April 2013 u.a. mit der Fra­ge sta­tio­nä­rer Pfle­ge­plät­ze befasst. Ein­stim­mig wur­de von der Dele­gier­ten­voll­ver­samm­lung ein „Antrag zur Ver­mei­dung wei­te­rer Pfle­ge­heim-Plät­ze“ beschlos­sen. Der Antrag hat fol­gen­den Wortlaut:

„In der Stadt Han­no­ver gibt es seit Jah­ren ein Über­an­ge­bot von Heim­plät­zen. Dar­um bit­tet der Senio­ren­bei­rat Rat und Ver­wal­tung, städ­ti­sche Grund­stü­cke nicht an Trä­ger zu ver­ge­ben, die beab­sich­ti­gen, zusätz­li­che Pfle­ge­hei­me zu bau­en. Dar­über hin­aus for­dert der Senio­ren­bei­rat Rat und Ver­wal­tung auf, alle poli­ti­schen Mög­lich­kei­ten zu nut­zen, den wei­te­ren Bau von gro­ßen Pfle­ge­hei­men zu unterbinden.“

Der Senio­ren­bei­rat begrün­det sei­nen Antrag wie folgt:

„Um das Ange­bot für neue Wohn­for­men zu erwei­tern, soll­te ähn­lich wie in Ham­burg und Mün­chen ein fest­zu­le­gen­der Pro­zent­satz sol­chen Pro­jek­ten ange­bo­ten wer­den. Ziel soll­te es sein, künf­tig nur noch quar­tiers­be­zo­ge­ne, klei­ne­re sta­tio­nä­re Ein­rich­tun­gen mit Bera­tung und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­ge­bo­ten und häus­li­cher Betreu­ung zu unter­stüt­zen, um dem Grund­satz ‚ambu­lant vor sta­tio­när‘ umzusetzen.“

Im Zusam­men­hang mit dem Beschluss der Dele­gier­ten­voll­ver­samm­lung fra­gen wir die Verwaltung:

1. Wie hat sich die Zahl der Heim­plät­ze in Han­no­ver und deren Aus­las­tung  in den letz­ten Jah­ren ent­wi­ckelt und auf wel­che Fak­to­ren führt die Ver­wal­tung die­se Ent­wick­lung zurück?

2. Inwie­weit unter­stützt die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver die Ein­rich­tung quar­tiers­be­zo­ge­ner, klei­ne­rer sta­tio­nä­rer Ein­rich­tun­gen mit Bera­tung, Kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­ge­bo­ten und häus­li­cher Betreuung?

3. Inwie­weit gab und gibt es Inter­es­sens­be­kun­dun­gen von Drit­ten, auf Grund­stü­cken in Han­no­ver neue Senio­ren­wohn­an­la­gen zu errich­ten bezie­hungs­wei­se zu betreiben?

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”

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Update: Da unse­re Rats­an­fra­ge aus Zeit­grün­den nicht mehr in der Rats­ver­samm­lung am 16. Mai 2013 behan­delt wer­den konn­te, hat die Ver­wal­tung die­se jetzt schrift­lich beant­wor­tet in Drs. 1086/​2013 F1.

 

PIRATEN kritisieren Grundsatzbeschluss zur D‑Linie: „Idee des einheitlichen Stadtbahnnetzes wird zerstört!”

Einen Grund­satz­be­schluss zum ober­ir­di­schen Aus­bau der D‑Linie hat die Mehr­heits­ko­ali­ti­on aus SPD und BÜNDNIS 90/​DIE GRÜNEN am 25. April 2013 in der Rats­ver­samm­lung durch­ge­drückt — gegen die gesam­te Oppo­si­ti­on. Vor der Abstim­mung gab es eine hit­zi­ge Debat­te, ent­facht von Rat­spi­rat Dirk Hill­brecht mit einer enga­gier­ten Rede für die Tun­nel­va­ri­an­te als zukunfts­fä­hi­ger Lösung. Nach­fol­gend doku­men­tie­ren wir die­sen Bei­trag im Wortlaut:

„Am 23. Juni 1965 hat der Rat die­ser Stadt — ein­stim­mig — den Beschluss gefasst, „zur Ver­bes­se­rung des Gesamt­ver­kehrs und zur För­de­rung des öffent­li­chen Nah­ver­kehrs in der Stadt Han­no­ver eine U‑Bahn zu bau­en“. Der Beschluss war eine Visi­on: Die Visi­on, in Han­no­ver einen ein­heit­li­chen, leis­tungs­fä­hi­gen, zukunfts­si­che­ren, öffent­li­chen Schie­nen­ver­kehr zu schaffen.

Hier und heu­te soll die­se Visi­on nun zu Gra­be getra­gen wer­den. Die Idee des ein­heit­li­chen Stadt­bahn­net­zes für alle Bür­ger und alle Stadt­tei­le wird zer­stört. Und die­se Zer­stö­rung soll auch noch umfas­send sein. Schau­en wir uns die pro­jek­tier­te Linie 10 an: Sie wird einen stadt­ge­rech­ten Aus­bau von Goe­the- und Kurt-Schu­ma­cher-Stra­ße ver­hin­dern. Sie wird rund um den Bahn­hof gefähr­li­che Bar­rie­ren für Fuß­gän­ger, Rad­fah­rer und den moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr schaf­fen. Sie ist wei­ter­hin mehr schlecht als recht mit dem übri­gen Stadt­bahn­netz ver­knüpft. Sie ist von vorn bis hin­ten das Zeug­nis einer ideo­lo­gi­sier­ten Fehlplanung!

Mei­ne Damen und Her­ren von rot-grün, Sie reden immer von Nach­hal­tig­keit. Ich erin­ne­re mich gut an die Aus­sa­gen des üstra-Ver­tre­ters in der Anhö­rung des Bau­aus­schus­ses am 3. April 2013:  Die Ange­bots­qua­li­tät wird nach dem Umbau sin­ken und die End­hal­te­stel­le am Rasch­platz ver­hin­dert jede Takt­ver­dich­tung und damit jede Qua­li­täts­stei­ge­rung der Linie.

Zudem wird die gan­ze Stre­cke nur für 50-Meter kur­ze Züge aus­ge­baut. Und damit wer­den län­ge­re Züge für höhe­re Kapa­zi­tä­ten ver­hin­dert. Das soll nach­hal­tig sein? Zumal, wenn es mehr als 50 Mil­lio­nen Euro kos­ten soll? Nein, das ist armselig.

Nach­hal­tig wäre es, das Ziel­netz der han­no­ver­schen Stadt­bahn zu voll­enden. Mit der ein­zig sinn­vol­len Bau­maß­nah­me in der Innen­stadt: Dem Tun­nel zwi­schen Goe­the­platz, Stein­tor und Rasch­platz. Und der Visi­on, das Netz wei­ter leis­tungs­fä­hig auszubauen.

Mei­ne Damen und Her­ren, wenn eine leis­tungs­fä­hi­ge Stadt­bahn nicht in die Lim­mer­stra­ße passt, dann könn­te man auch dort über eine Lini­en­füh­rung dar­un­ter nach­den­ken. Die Lis­ter Mei­le zeigt, wie sehr eine Stra­ße davon pro­fi­tie­ren kann, wenn man ver­schie­de­ne Ver­kehrs­ebe­nen nutzt. Das wäre dann mal visio­nä­re Ver­kehrs­po­li­tik. Und nachhaltig.

Sei­en wir ehr­lich: Sie von der SPD und von den Grü­nen wis­sen ja selbst, wie sehr Ihre Argu­men­te an den Rea­li­tä­ten vor­bei gehen. Die vor­be­rei­te­te U‑Bahnstation am Rasch­platz sei völ­lig unge­eig­net für die Stadt­bahn, so eine Behaup­tung. Ihren Aus­sa­gen zufol­ge will da nie­mand hin.

Die ober­ir­di­sche Stre­cke mit ähn­lich gela­ger­tem End­punkt hin­ge­gen ist „die bes­te Idee über­haupt“, weil die Leu­te damit end­lich zwi­schen Stein­tor und Rasch­platz fah­ren kön­nen. Ja was denn nun? Sie wider­spre­chen sich selbst und hof­fen, dass es nie­mand merkt. Mei­ne Damen und Her­ren, das klappt wohl nicht.

Mehr noch: Sie stel­len die ursprüng­li­che D‑Linienplanung immer wie­der mit dem Argu­ment in Fra­ge, Han­no­ver wür­de nicht so wach­sen wie sei­ner­zeit ange­nom­men. Gleich­zei­tig sind alle stolz wie Bol­le, dass Han­no­ver eben doch wächst. 500.000 Ein­woh­ner, 510.000, 520.000 – …

Eines der größ­ten Wohn­neu­bau­ge­bie­te wird die Was­ser­stadt Lim­mer. Sie liegt genau im Ein­zugs­be­reich der Linie 10. Da wur­de sogar schon über eine Zweig­stre­cke nach­ge­dacht. Aber sol­chen Über­le­gun­gen wird mit der hier geplan­ten Schmal­spur­stra­ßen­bahn ein Rie­gel vor­ge­scho­ben. Wie soll das Bähn­chen denn die Leu­te da weg­be­kom­men? Wur­de dar­auf in den Fahr­gast-Pro­gno­sen ein­ge­gan­gen? Nein, lie­be Zuhö­ren­de, die dies­be­züg­li­chen Zah­len der Regi­on waren statt­des­sen immer gera­de so, wie es der Erhalt der grün-roten Koali­ti­on einforderte.

Der Mehr­heits­ko­ali­ti­on war nie beson­ders dar­an gele­gen, die öffent­li­che Dis­kus­si­on zum The­ma anzu­trei­ben. Ich fin­de es unmög­lich, dass über die Gestal­tung der Han­no­ver­schen Innen­stadt nicht der Rat der Stadt und sei­ne Gre­mi­en bera­ten. Statt­des­sen treibt die hier völ­lig deplat­zier­te Regi­on rot-grü­ne Hin­ter­zim­mer­po­li­tik vor­an. Und unser Gre­mi­um, der Rat der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver, soll zu einer Abnick­ver­samm­lung degra­diert werden.

Mei­ne Damen und Her­ren, schau­en wir mal ein wenig in die Zukunft. Die ÖPNV-Fahr­gast­zah­len wer­den wei­ter stei­gen, das ist erklär­tes — und rich­ti­ges — Ziel der han­no­ver­schen Stadt­po­li­tik. Und wie wir seit ges­tern wis­sen, wird eine sol­che Stei­ge­rung ja auch bereits fröh­lich in die Finan­zie­rungs­pro­gno­sen der Regi­on hin­ein­ge­rech­net. Die Bim­mel­bahn von und nach Lin­den-Nord wird die­se Bedar­fe nicht bewäl­ti­gen kön­nen. Irgend­wann — eher frü­her als spä­ter — wer­den sich Ver­wal­tung und Poli­tik an die vor­sorg­li­chen Bau­ten am Stein­tor und am Rasch­platz erin­nern müs­sen. Die­se Bau­ten sind das Ver­mächt­nis aus einer Zeit, in der man wei­ter dach­te als das hier und heu­te bei der Mehr­heit der Fall sein soll.

Ist das nun das Ende vom Lied? Nein, nein. Die hier vor­lie­gen­de Beschluss­druck­sa­che steht unter einem Finan­zie­rungs­vor­be­halt. Die Lan­des­nah­ver­kehrs­ge­sell­schaft Nie­der­sach­sen, kurz: LNVG, kann dem Gan­zen ziem­lich ein­fach den Saft abdre­hen, indem sie den Blöd­sinn schlicht nicht finan­ziert. Ich sage Ihnen ganz offen: Mein Wunsch ist, dass genau das passiert.

Und es wür­de mich schon inter­es­sie­ren, wie vie­le von Ihnen aus der Mehr­heits­ko­ali­ti­on im Stil­len den­ken: ‚Ja, eine kom­plet­te Neu­pla­nung wäre bes­ser für unse­re Stadt.’

Lie­be Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, als Man­dats­trä­ger in die­sem Rat sind wir nur dem Gemein­wohl und unse­rem Gewis­sen ver­pflich­tet. Wenn Sie die­se Plä­ne für falsch hal­ten, dann wäre an sich die not­wen­di­ge Kon­se­quenz, sie hier und heu­te abzu­leh­nen. Hof­fen Sie nicht dar­auf, dass die LNVG Ihnen die­se Ent­schei­dung abnimmt. Nein, wir alle hier tra­gen Ver­ant­wor­tung für die Ent­wick­lung unse­rer Stadt.

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on wird die Beschluss­druck­sa­che der Ver­wal­tung ableh­nen. Anders als 1965 wird es dies­mal kei­nen ein­stim­mi­gen Beschluss geben. So viel steht schon mal fest.”