Archiv der Kategorie: Anträge

PIRATEN-Fraktion beantragt Überarbeitung der „Richtlinien für die Förderung von beruflicher Ausbildung im Non-Profit-Sektor”

Nach­dem sein schrift­li­cher Vor­schlag zur Ände­rung der „Richt­li­ni­en für die För­de­rung von beruf­li­cher Aus­bil­dung im Non-Pro­fit-Sek­tor” beim Jugend- und Sozi­al­de­zer­nat nicht den erhoff­ten Erfolg zei­tig­te, hat der Vor­sit­zen­de der  PIRA­TEN-Frak­ti­on am 14. Okto­ber 2013 fol­gen­den Antrag gestellt:

„In den
- Sozi­al­aus­schuss
- Ver­wal­tungs­aus­schuss

Antrag   gemäß §§ 10 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu den

Richt­li­ni­en für die För­de­rung von beruf­li­cher Aus­bil­dung im Non-Profit-Sektor

zu beschlie­ßen:

Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die „Richt­li­ni­en für die För­de­rung von beruf­li­cher Aus­bil­dung im Non-Pro­fit-Sek­tor“ vom 23. März 2007 zu über­ar­bei­ten und dabei

  1. eine For­mu­lie­rung auf­zu­neh­men, die sicher­stellt, dass die geför­der­ten Aus­bil­dungs­plät­ze nur sol­chen Jugend­li­chen zukom­men, die bei der Aus­bil­dungs­platz­su­che benach­tei­ligt sind,
  2. fest­zu­schrei­ben, dass nur Aus­bil­dungs­plät­ze geför­dert wer­den, die ohne finan­zi­el­le Unter­stüt­zung der Lan­des­haupt­stadt am Aus­bil­dungs­markt nicht zur Ver­fü­gung stünden.

Begrün­dung:

Zu 1.

Die „Richt­li­ni­en für die För­de­rung von beruf­li­cher Aus­bil­dung im Non-Pro­fit-Sek­tor“ regeln, zu wel­chen Bedin­gun­gen Aus­bil­dungs­plät­ze bei gemein­nüt­zi­gen Trä­gern geför­dert wer­den kön­nen. Die mit der Druck­sa­che 496/​99 ein­ge­führ­te För­de­rung wur­de letzt­ma­lig 2007 ange­passt (vgl. Anla­ge 2 zu Drs. 1498/​2007).

Aus­schuss-Pro­to­kol­len zu die­sem The­ma ist zu ent­neh­men, dass Fra­gen auf­ge­taucht sind, ob wirk­lich die rich­ti­gen Aus­zu­bil­den­den geför­dert wer­den. Es wur­de immer wie­der betont, dass nur Jugend­li­che geför­dert wer­den, die auf dem regu­lä­ren Aus­bil­dungs­markt kei­ne Aus­bil­dungs­plät­ze finden.

Das wird auch in einem Schrei­ben des Jugend- und Sozi­al­de­zer­na­tes vom 21. August 2013 * noch ein­mal herausgestellt.

Aber in den Richt­li­ni­en ist eine sol­che Fest­le­gung auf Pro­blem­fäl­le bei der Aus­bil­dungs­platz­su­che nicht festgeschrieben.

Für die Über­prü­fung der ord­nungs­ge­mä­ßen Ver­wen­dung der Mit­tel ist es nötig, dass hier Klar­heit geschaf­fen wird. Es soll — auch vor dem Hin­ter­grund eines ver­än­der­ten Aus­bil­dungs­mark­tes — ver­hin­dert wer­den, dass die­se Aus­bil­dungs­plät­ze sol­che Jugend­li­chen bekom­men, die auch auf dem all­ge­mei­nen Aus­bil­dungs­markt einen Aus­bil­dungs­platz fin­den könnten.

Zu 2.

In allen Beschluss­druck­sa­chen der letz­ten Zeit (z.B. Drs. 1197/​2013), die der Geneh­mi­gung der Zuwen­dun­gen im Non-Pro­fit-Sek­tor dien­ten, ist betont wor­den, dass nur sol­che Aus­bil­dungs­plät­ze geför­dert wer­den, die ohne För­de­rung nicht zur Ver­fü­gung gestan­den hät­ten. Im oben erwähn­ten Schrei­ben des  Jugend- und Sozi­al­de­zer­na­tes wird die Über­nah­me die­ser Bedin­gung in die Richt­li­ni­en in Aus­sicht gestellt. Das soll­te jetzt geschehen.

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

* Anla­ge: Schrei­ben des Jugend- und Sozi­al­de­zer­na­tes vom 21. August 2013: 

2013-10-14, ASoz, Anla­ge zu Antrag ‚Richt­li­ni­en für die För­de­rung von beruf­li­cher Aus­bil­dung im Non-Profit-Sektor’

PIRATEN-Fraktion stellt Zusatzantrag zum Kommunalen Wohnraumförderprogramm: „Am Gemeinwohl orientierte Antragsteller vorrangig fördern!”

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 3. Sep­tem­ber 2013 fol­gen­den Zusatz­an­trag im Zusam­men­hang mit den För­der­grund­sät­zen des geplan­ten kom­mu­na­len Wohn­raum­för­der­pro­gramms gestellt:

„In                                                                                                                     
- den Stadt­ent­wick­lungs- und Bauausschuss
- den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
- den Verwaltungsausschuss
- die Ratsversammlung
- den Sozi­al­aus­schuss (zur Kenntnis)
- die Stadt­be­zirks­rä­te 01 – 13 (zur Kenntnis) 

Zusatz­an­trag gem. §§ 12 und 34 der GO des Rates der LH Han­no­ver  zu Druck­sa­che 1724/​2013  (Kom­mu­na­les Wohn­raum­för­der­pro­gramm der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver), Anla­ge 1 

zu beschlie­ßen:

In der Anla­ge 1 wird Abschnitt A. All­ge­mei­nes, 1. För­der­grund­sät­ze im ers­ten Punkt um einen Satz wie folgt ergänzt:

„Es wird die Neu­schaf­fung von Wohnungen

-durch Neu­bau von Miet- oder Genos­sen­schafts­woh­nun­gen oder
‑durch Umbau bzw. Aus­bau bis­her nicht wohn­lich genutz­ter Räu­me zu abge­schlos­se­nen Wohnungen

im Stadt­ge­biet von Han­no­ver geför­dert. Am Gemein­wohl ori­en­tier­te Antrags­stel­ler sol­len vor­ran­gig geför­dert wer­den.

Begrün­dung:

Um eine hohe Wohn­qua­li­tät von geför­der­tem neu­en Wohn­raum lan­ge zu erhal­ten, sind fort­lau­fend Instand­hal­tungs­maß­nah­men not­wen­dig. Am Gemein­wohl ori­en­tier­te Antrags­stel­ler – zum Bei­spiel Woh­nungs­bau­ge­nos­sen­schaf­ten, gemein­nüt­zi­ge Bau­ge­sell­schaf­ten oder Stif­tun­gen, aber auch kom­mu­na­le Woh­nungs­un­ter­neh­men – bie­ten erfah­rungs­ge­mäß am ehes­ten die Gewähr dafür, die Wohn­qua­li­tät durch fort­lau­fen­de Inves­ti­tio­nen zu erhal­ten oder zu stei­gern. Sie sol­len des­we­gen vor­ran­gig berück­sich­tigt werden.

Hin­ge­gen sind Unter­neh­men, die eine mög­lichst hohe Kapi­tal­aus­schüt­tung anstre­ben, für ihre Instand­hal­tungs­scheu bekannt. Zudem hat die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver in der Ver­gan­gen­heit beim Ver­kauf städ­ti­scher Woh­nungs­be­stän­de an gro­ße bör­sen­no­tier­te Woh­nungs- bzw. Invest­ge­sell­schaf­ten nega­ti­ve Erfah­run­gen in Bezug auf die wei­te­re Instand­hal­tung der ver­äu­ßer­ten Bestän­de machen müs­sen. Auch dies spricht für die vor­ge­schla­ge­ne Ergän­zung der Fördergrundsätze.

Han­no­ver, den 3. Sep­tem­ber 2013

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”

PIRATEN-Fraktion stellt Zusatzantrag für barrierefreie Unterführung des Friedrichswalls

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 28. August 2013 fol­gen­den Zusatz­an­trag im Zusam­men­hang mit der geplan­ten Umge­stal­tung des Tramm­plat­zes gestellt:

„In den Stadt­ent­wick­lungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss

Zusatz­an­trag gemäß § 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 1412/​2013 (Umge­stal­tung des Trammplatzes)

zu beschlie­ßen:

Die Ver­wal­tung wird gebe­ten im Zuge der Umge­stal­tung des Tramm­plat­zes zu prü­fen, ob und mit wel­chem Auf­wand die Unter­füh­rung des Fried­richs­walls für Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer bar­rie­re­frei umge­baut wer­den kann.

Begrün­dung:

Eine bar­rie­re­freie Unter­füh­rung der sechs­spu­ri­gen Haupt­ver­kehrs­stra­ße Fried­richs­wall anstel­le einer Ampel-Que­rung bie­tet Fuß­gän­gern, Rad- und Auto­fah­rern vie­le Vorteile:

Die ver­schie­de­nen Ver­kehrs­teil­neh­mer kön­nen unab­hän­gig von der gewähl­ten Ver­kehrs­art ohne zusätz­li­che War­te­zei­ten bar­rie­re­frei ihr Ziel erreichen.

Beson­ders für Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer wäre eine eben­erdi­ge Que­rung des Fried­richs­walls mit lan­gen War­te­zei­ten an der geplan­ten Licht­si­gnal­an­la­ge ver­bun­den, da der Wech­sel über eine der­art brei­te Stra­ße sicher nicht inner­halb einer Ampel-Grün­pha­se mög­lich ist. Dazu kommt die Vor­rang­schal­tung für die Bus­li­nie 120.

Eine Licht­si­gnal­an­la­ge behin­dert aber auch den Ver­kehrs­fluss und führt zu unnö­ti­gen Umwelt-Belas­tun­gen durch brem­sen­de und anfah­ren­de Kraftfahrzeuge.

Ein Umbau der vor­han­de­nen Unter­füh­rung zwi­schen Theo­dor-Les­sing-Platz und Tramm­platz ist sicher­lich not­wen­dig: Ram­pen­bau­wer­ke auf bei­den Sei­ten ermög­li­chen vol­le Bar­rie­re­frei­heit. Eine sol­che Que­rung kann auch stadt­räum­lich attrak­tiv gestal­tet wer­den. Als Auf­wer­tungs­maß­nah­me denk­bar ist zum Bei­spiel ein Decken­durch­bruch im Bereich des neu­en Grün­strei­fens auf der ehe­ma­li­gen Busspur.

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”

PIRATEN-​​Fraktion fordert weiterhin fundierte Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei sogenanntem Finanzierungs-​​Contracting für Solarstrom

Zur geplan­ten Instal­la­ti­on von Solar­strom­an­la­gen im soge­nann­ten Finan­zie­rungs-Con­trac­ting hat die Ver­wal­tung am 10. Juni 2013 eine Neu­fas­sung der Beschluss­druck­sa­che 0920/​2013 vor­ge­legt. Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat dar­auf­hin ihren Ände­rungs­an­trag vom 24. Mai 2013 (Drs. 1303/​2013) in der Sit­zung des Aus­schus­ses für Haus­halt, Finan­zen und Wirt­schafts­prü­fung am 12. Juni 2013 zurück­ge­zo­gen und zugleich fol­gen­den neu­en Ände­rungs­an­trag eingereicht:

„In
- den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
- den Aus­schuss für Umwelt­schutz und Grünflächen 
- den Aus­schuss für Arbeitsmarkt‑, Wirt­schafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
- den Verwaltungsausschuss
- die Ratsversammlung

Ände­rungs­an­trag gemäß §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 0920/​2013 N1 (Instal­la­ti­on von Solar­strom­an­la­gen im Con­trac­ting auf den Dächern städ­ti­scher Liegenschaften)

zu beschlie­ßen:

Der Antrags­text wird wie folgt geändert:

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, eine Aus­schrei­bung für die Instal­la­ti­on von ca. 11 Solar­strom­an­la­gen (im Fol­gen­den kurz PV-Anla­gen genannt) als Finan­zie­rungs-Con­trac­ting vorzubereiten.
  2. Die Ver­wal­tung kann auch ande­re, nicht in Anla­ge 1 auf­ge­führ­te Lie­gen­schaf­ten in den Aus­schrei­bungs­ent­wurf auf­neh­men oder Lie­gen­schaf­ten her­aus­neh­men, wenn dies sach­lich begrün­det wird und wirt­schaft­lich ist.
  3. Die Beschluss­fas­sung erfolgt erst, nach­dem die Ver­wal­tung den zustän­di­gen Rats­gre­mi­en die für eine Aus­schrei­bung not­wen­di­gen kon­kre­ten Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nun­gen vor­ge­legt hat.

Begrün­dung:

Die von der Ver­wal­tung vor­ge­leg­te Neu­fas­sung der Drs. 0920/​2013 geht inhalt­lich deut­lich über die Ursprungs­druck­sa­che hin­aus. Dies betrifft ins­be­son­de­re die Absicht der Ver­wal­tung, sich durch Punkt 2 der Drs. 0920/​2013 N1 ermäch­ti­gen zu las­sen, über die Beauf­tra­gung der Aus­schrei­bung von ca. 11 Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen hin­aus wei­te­re Aus­schrei­bun­gen für PV-Anla­gen durchzuführen.

Wei­ter­hin beab­sich­tigt die Stadt­ver­wal­tung im Zusam­men­hang mit der geplan­ten Errich­tung von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen, das soge­nann­te Finan­zie­rungs-Con­trac­ting anzu­wen­den. Da es ver­schie­de­ne Con­trac­ting-For­men gibt, soll­te die­ser Begriff im Antrag ent­spre­chend prä­zi­se benannt werden.

Das soge­nann­te Finan­zie­rungs-Con­trac­ting ist ein kre­dit­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft, genau wie z.B. das ÖPP-Ver­fah­ren, das auf­grund unter­schied­li­cher Erfah­run­gen in der Fach­welt kon­tro­vers dis­ku­tiert wird.

Manch kre­dit­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft, das in der Pro­jek­ti­on als ren­tier­lich und risi­ko­frei dar­ge­stellt wor­den ist, hat Kom­mu­nen spä­ter nega­ti­ve finan­zi­el­le Fol­gen gebracht — trotz soge­nann­ter unab­hän­gi­ger Gut­ach­ten und Geneh­mi­gung durch die Kom­mu­nal­auf­sicht. Auch die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver hat nicht nur posi­ti­ve Erfah­run­gen mit kre­dit­ähn­li­chen Rechts­ge­schäf­ten gemacht, wie z.B. der Fall des Mis­bur­ger Bades zeigt.

Da es sich um die erst­ma­li­ge Anwen­dung des Finan­zie­rungs-Con­trac­ting im Bereich von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen han­delt, bedarf es ins­be­son­de­re bezüg­lich der Wirt­schafts­da­ten und der Wirt­schaft­lich­keits­pro­gno­sen beson­de­rer Sorg­falt und Aufmerksamkeit.

Nur bei Vor­la­ge fun­dier­ter Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nun­gen und damit zusam­men­hän­gen­der Fach­da­ten und ‑infor­ma­tio­nen kann der Rat das Vor­ha­ben sach­ge­recht beur­tei­len, mög­li­che lang­fris­ti­ge finan­zi­el­le Risi­ken abschät­zen und eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Ent­schei­dung treffen.

Ohne umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen zu den ein­zel­nen Pla­nungs­schrit­ten und ohne eine nach­voll­zieh­ba­re Kal­ku­la­ti­on, die neben finan­zi­el­len Aspek­ten auch sol­che der Nach­hal­tig­keit ein­be­zieht, ist eine wirk­li­che Kon­trol­le durch den Rat nicht möglich.

Auch die von der Ver­wal­tung vor­ge­leg­te Neu­fas­sung beinhal­tet kein prüf­ba­res Zah­len­werk, son­dern beruht nach wie vor im Wesent­li­chen auf Annah­men. Da kon­kre­te Berech­nun­gen im Rah­men einer Aus­schrei­bung sowie­so erar­bei­tet wer­den müs­sen, bringt der vor­lie­gen­de Ände­rungs­an­trag kei­ne zeit­li­che Ver­zö­ge­rung bezüg­lich einer even­tu­el­len Umset­zung des Vor­ha­bens mit sich.

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

Verkehrspolitiker Dirk Hillbrecht beantragt integriertes Konzept für Radwegeführung am Aegidientorplatz

PIRA­TEN-Rats­herr Dirk Hill­brecht hat in der Sit­zung des Stadt­ent­wick­lungs- und Bau­aus­schus­ses am 5. Juni 2013 zu einem Antrag der Links­frak­ti­on zu Ampel­pha­sen am han­no­ver­schen Aegi­di­en­tor­platz (Drs. 1277/​2013) fol­gen­den Ände­rungs­an­trag gestellt:

„In den Stadt­ent­wick­lungs- und Bauausschuss

Ände­rungs­an­trag   gemäß §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 1277/​2013 (Antrag der Frak­ti­on DIE LINKE. zur Kor­rek­tur der Ampel­pha­sen auf dem Aegi­di­en­tor­platz im Bereich zwi­schen Marienstraße/​Schiffgraben, Hil­des­hei­mer Stra­ße und Friedrichswall)

zu beschlie­ßen:

Die zustän­di­ge Ver­wal­tung wird auf­ge­for­dert, ein inte­grier­tes Kon­zept für die Rad­we­ge­füh­rung am Aegi­di­en­tor­platz vor­zu­le­gen und umzu­set­zen, das alle Rela­tio­nen des Rad­ver­kehrs berück­sich­tigt und den Rad­ver­kehr schnell und gefah­ren­arm in den Gesamt­ver­kehr integriert.

Begrün­dung:

erfolgt münd­lich

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”

 

PIRATEN-Fraktion stellt Änderungsantrag bzgl. Einführung von Gender Budgeting

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 3. Juni 2013 fol­gen­den Ände­rungs­an­trag zu einer poli­ti­schen Initia­ti­ve der Rats­frak­tio­nen von SPD und BÜNDNIS 90/​DIE GRÜNEN gestellt:

„In
- den Gleichstellungsausschuss
- den Kulturausschuss
- den Aus­schuss für Arbeits­markt, Wirt­schafts- und Lie­gen­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten
- den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
- den Verwaltungsausschuss
- die Ratsversammlung 

Ände­rungs­an­trag      gemäß §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover
zu Drs. 0410/​2013 (Ein­füh­rung Gen­der Budgeting)

zu beschlie­ßen:

Der Antrags­text wird wie folgt geändert:

Die Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te defi­niert pro­be­wei­se für zwei von ihr zu wäh­len­de wesent­li­che Pro­duk­te sol­che Pro­dukt­zie­le und Kenn­zah­len, die ihr zur Errei­chung gleich­stel­lungs­po­li­ti­scher Zie­le sinn­voll erscheinen.

Die­se wer­den in den Haus­halts­plan­ent­wurf für das Jahr 2014 aufgenommen.

Die Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te infor­miert im Rah­men ihrer regel­mä­ßi­gen Berich­te im Gleich­stel­lungs­aus­schuss über die ent­wi­ckel­ten Zie­le und Kenn­zah­len sowie die Ergeb­nis­se der prak­ti­schen Umsetzung.

Begrün­dung:

Das neue kom­mu­na­le Rech­nungs­we­sen bie­tet die not­wen­di­gen  Instru­men­te, gleich­stel­lungs­po­li­ti­sche Zie­le im Haus­halt zu defi­nie­ren und zu kon­trol­lie­ren. Gen­der­po­li­ti­sche Ansät­ze mit­tels Pro­dukt­zie­len und Kenn­zah­len in den Haus­halt auf­zu­neh­men, wur­de bereits vor fünf Jah­ren in Drs. 1748/​2008 ange­kün­digt. Eine Umset­zung ist somit überfällig.

In der Ant­wort auf die Anfra­ge der PIRA­TEN-Frak­ti­on zum The­ma Gen­der Main­strea­ming in der Haus­halts­pla­nung Drs. 0896/​2013 geht die Ver­wal­tung bei einer kon­se­quen­ten Ein­füh­rung von Gen­der Bud­ge­ting  von hohem per­so­nel­len und finan­zi­el­len Auf­wand aus. Durch die Beschrän­kung auf zwei von der Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten selbst gewähl­te Pro­duk­te kann die­ser Auf­wand auf ein Min­dest­maß begrenzt wer­den. Sie ist in der Lage Pro­duk­te aus­zu­wäh­len, die sich auf Grund bereits vor­han­de­ner Daten­ba­sis am bes­ten eig­nen, um rasch gleich­stel­lungs­po­li­ti­sche Zie­le zu defi­nie­ren. Anders erscheint selbst pro­be­wei­se eine Ein­füh­rung zum Haus­halt 2014 zeit­lich nicht umsetzbar.

Zum Haus­halt 2015 kann der Rat über Erfolg oder Miss­erfolg der Test­ein­füh­rung bera­ten und über das wei­te­re Vor­ge­hen entscheiden.

Da die Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te ohne­hin regel­mä­ßig im feder­füh­ren­den Gleich­stel­lungs­aus­schuss aus­führ­lich berich­tet, ist die Vor­ga­be zusätz­li­cher Berichts­pflich­ten entbehrlich.

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

PIRATEN-Fraktion fordert fundierte Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei sogenanntem Finanzierungs-Contracting für Solarstrom

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 24. Mai 2013 fol­gen­den Ände­rungs­an­trag zur geplan­ten Instal­la­ti­on von Solar­strom­an­lat­gen im soge­nann­ten Finan­zie­rungs-Con­trac­ting vorgelegt:

„In
- den Aus­schuss für Arbeitsmarkt‑, Wirt­schafts- und Lie­gen­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten
- den Aus­schuss für Umwelt­schutz und Grünflächen
- den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rechnungsprüfung
- den Verwaltungsausschuss
- die Ratsversammlung

Ände­rungs­an­trag gemäß §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 0920/​2013 (Instal­la­ti­on von Solar­strom­an­la­gen im Con­trac­ting auf den Dächern städ­ti­scher Liegenschaften)

zu beschlie­ßen:

Der Antrags­text wird wie folgt geändert:

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, eine Aus­schrei­bung für die Instal­la­ti­on von ca. 11 Solar­strom­an­la­gen (im Fol­gen­den kurz PV-Anla­gen genannt) als Finan­zie­rungs-Con­trac­ting vorzubereiten.
  2. Die Beschluss­fas­sung erfolgt erst, nach­dem die für eine Aus­schrei­bung not­wen­di­gen kon­kre­ten Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nun­gen vorliegen.
  3. Die Ver­wal­tung kann auch ande­re, nicht in Anla­ge 1 auf­ge­führ­te Lie­gen­schaf­ten in den Aus­schrei­bungs­ent­wurf auf­neh­men oder Lie­gen­schaf­ten her­aus­neh­men, wenn dies sach­lich begrün­det wird und wirt­schaft­lich ist.

Begrün­dung:

Die Stadt­ver­wal­tung beab­sich­tigt im Zusam­men­hang mit der Errich­tung von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen, das soge­nann­te Finan­zie­rungs-Con­trac­ting anzu­wen­den. Da es meh­re­re Con­trac­ting-For­men gibt, soll­te die­ser Begriff im Antrag ent­spre­chend prä­zi­se gewählt werden.

Das soge­nann­te Finan­zie­rungs-Con­trac­ting ist ein kre­dit­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft, genau wie z.B. das ÖPP-Ver­fah­ren, das auf­grund unter­schied­li­cher Erfah­run­gen in der Fach­welt kon­tro­vers dis­ku­tiert wird.

Manch kre­dit­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft, das in der Pro­jek­ti­on als ren­tier­lich und risi­ko­frei dar­ge­stellt wor­den ist, hat Kom­mu­nen spä­ter nega­ti­ve finan­zi­el­le Fol­gen gebracht — trotz soge­nann­ter unab­hän­gi­ger Gut­ach­ten und Geneh­mi­gung durch die Kom­mu­nal­auf­sicht. Auch die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver hat nicht nur posi­ti­ve Erfah­run­gen mit kre­dit­ähn­li­chen Rechts­ge­schäf­ten gemacht, wie z.B. der Fall des Mis­bur­ger Bades zeigt.

Da es sich um die erst­ma­li­ge Anwen­dung des Finan­zie­rungs-Con­trac­ting im Bereich von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen han­delt, bedarf es ins­be­son­de­re bezüg­lich der Wirt­schafts­da­ten und der Wirt­schaft­lich­keits­pro­gno­sen beson­de­rer Sorg­falt und Aufmerksamkeit.

Nur bei Vor­la­ge fun­dier­ter Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nun­gen und damit zusam­men­hän­gen­der Fach­da­ten und ‑infor­ma­tio­nen kann der Rat das Vor­ha­ben sach­ge­recht beur­tei­len, mög­li­che lang­fris­ti­ge finan­zi­el­le Risi­ken abschät­zen und eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Ent­schei­dung treffen.

Zudem ist ohne eine nach­voll­zieh­ba­re Kal­ku­la­ti­on und ohne umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen zu den ein­zel­nen Pla­nungs­schrit­ten eine wirk­li­che Kon­trol­le durch den Rat nicht möglich.

Die Ursprungs-Druck­sa­che beinhal­tet kein prüf­ba­res Zah­len­werk, son­dern beruht im Wesent­li­chen auf Annah­men. Da kon­kre­te Berech­nun­gen im Rah­men einer Aus­schrei­bung sowie­so erar­bei­tet wer­den müs­sen, bringt der vor­lie­gen­de Ände­rungs­an­trag kei­ne zeit­li­che Ver­zö­ge­rung bezüg­lich einer even­tu­el­len Umset­zung des Vor­ha­bens mit sich.

Dirk Hill­brecht

(stellv. Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

PIRATEN-Fraktion für kostenlose Beförderung aller Schulpflichtigen

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on hat am 17. Mai 2013 einen Ände­rungs­an­trag zu einem gemein­sa­men Antrag der Eltern- und Schü­ler­ver­tre­ter im Schul­aus­schuss gestellt, der eine kos­ten­lo­se Beför­de­rung aller Schul­pflich­ti­gen zum Ziel hat. Der Ände­rungs­an­trag, der in der nächs­ten Sit­zung des Schul­aus­schus­ses am 22. Mai 2013 behan­delt wer­den wird, hat fol­gen­den Wortlaut: 

„In den Schulausschuss

Ände­rungs­an­trag      gemäß §§ 12 und 34 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 0829/​2013 (Erhalt einer kos­ten­lo­sen Schülerfahrkarte)

zu beschlie­ßen:

Der Antrags­text wird wie folgt geändert:

Die Rats­ver­samm­lung möge beschlie­ßen: Der Ober­bür­ger­meis­ter der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver wird beauf­tragt, sich unter Ein­be­zie­hung der Regi­on Han­no­ver bei der nie­der­säch­si­schen Lan­des­re­gie­rung für eine gesetz­li­che Rege­lung ein­zu­set­zen, die künf­tig allen Schü­le­rin­nen und Schü­lern an all­ge­mein­bil­den­den Schu­len sowie an Berufs­fach- und För­der­schu­len eine kos­ten­lo­se Beför­de­rung zur Schu­le bis zum 13. Schul­jahr­gang ermög­licht. Dabei ist die kom­mu­nal fest­ge­leg­te Min­dest­ent­fer­nung zwi­schen Woh­nung und Schu­le zu beachten.

Begrün­dung:

§ 114 des Nie­der­säch­si­schen Schul­ge­set­zes regelt die kos­ten­lo­se Schü­ler­be­för­de­rung — und beschränkt die­se, an all­ge­mein­bil­den­den Schu­len zum Bei­spiel auf Schü­le­rin­nen und Schü­ler der 1. bis 10. Schul­jahr­gän­ge. Um eine dau­er­haf­te und rechts­ver­bind­li­che Rege­lung im Sin­ne der Antrag­stel­lung zu errei­chen, die den Zeit­raum der all­ge­mei­nen Schul­pflicht in allen Schul­for­men ein­schließt, bedarf es einer ent­spre­chen­den Ände­rung des Nie­der­säch­si­schen Schulgesetzes.

Die Regi­on Han­no­ver soll ein­be­zo­gen wer­den, weil sie für die Schü­ler­be­för­de­rung in der gesam­ten Regi­on ein­schließ­lich der Lan­des­haupt­stadt zustän­dig ist.

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der)”

PIRATEN-Fraktion erweitert Liste zur D‑Linien-Anhörung

Die PIRA­TEN-Frak­ti­on im Rat der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver hat in der Sit­zung des Stadt­ent­wick­lungs- und Bau­aus­schus­ses am 6. März 2013 eine Erwei­te­rung der Lis­te der Ein­zu­la­den­den für die Anhö­rung „Stre­cken­füh­rung der D‑Linie in Han­no­ver” (Drs. 0472/​2013) bean­tragt, die von der CDU-Frak­ti­on initi­iert wor­den ist. Nach Ansicht der PIRA­TEN-Frak­ti­on müs­sen bei dem The­ma neben wirt­schaft­li­chen und ver­kehrs­wirt­schaft­li­chen Aspek­ten auch sol­che der Ver­kehrs­si­cher­heit und sol­che einer tat­säch­li­chen Bar­rie­re­frei­heit berück­sich­tigt wer­den. Der Wort­laut des Zusatzantrages:

In
— den Stadt­ent­wick­lungs- und Bauausschuss
— den Aus­schuss für Arbeitsmarkt‑, Wirt­schafts- und Liegenschaftsangelegenheiten

Zusatz­an­trag

gemäß §§ 34, 35 der Geschäfts­ord­nung der Lan­des­haupt­stadt Hannover

zu Drs. 0472/​2013 (Anhö­rung: Stre­cken­füh­rung der D‑Linie in Hannover)

Anzu­hö­ren sind zusätzlich:

- N.N., Poli­zei­di­rek­ti­on Hannover

- Jens Piel­awa, Vor­sit­zen­der der Initia­ti­ve Pro-D-Tun­nel e.V. (oder eine Ver­tre­tung des Vorsitzenden)

- Dipl.-Ing. Rein­hold Schrö­ter, Lei­ter des Fach­be­reichs Betriebs­vor­be­rei­tung der Stutt­gar­ter Stra­ßen­bah­nen AG (oder eine sons­ti­ge Ver­tre­tung der SSB AG)

- Moni­ka Stadt­mül­ler, Vor­sit­zen­de des Senio­ren­bei­ra­tes der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver (oder eine Ver­tre­tung der Vorsitzenden)

Begrün­dung:

Die Vor­ge­nann­ten sol­len aus ihrer jewei­li­gen Fach­sicht zum Anhö­rungs­the­ma „Stre­cken­füh­rung der D‑Linie in Han­no­ver“ vor­tra­gen und somit zu einer umfas­sen­den Betrach­tung bei­tra­gen. Neben wirt­schaft­li­chen und ver­kehrs­wirt­schaft­li­chen Aspek­ten müs­sen z.B. auch sol­che der Ver­kehrs­si­cher­heit und sol­che einer tat­säch­li­chen Bar­rie­re­frei­heit bei der Ent­schei­dungs­fin­dung berück­sich­tigt werden.

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”

PIRATEN-Fraktion beantragt Aktuelle Stunde zur Ratsversammlung am 14. März 2013: „Aktuelle Planungen zur D‑Linie — nachhaltig oder kurzlebig?”

Vor dem Hin­ter­grund kom­pro­miss­le­ri­scher Koali­ti­ons-Pla­nun­gen von Grü­nen und SPD zur D‑Linie hat die PIRA­TEN-Frak­ti­on am 4. März 2013 für die kom­men­de Rats­ver­samm­lung eine Aktu­el­le Stun­de bean­tragt. Der Wortlaut:

 

Antrag auf Durch­füh­rung einer Aktu­el­len Stunde

Ahoi Herr Oberbürgermeister,

hier­mit bean­tragt die PIRA­TEN-Frak­ti­on gemäß § 15 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver für die nächs­te Rats­ver­samm­lung (14. März 2013) eine

 Aktu­el­le Stun­de zum Thema:

„Aktu­el­le Pla­nun­gen zur D‑Linie – nach­hal­tig oder kurzlebig?“

Mit pira­ti­gen Grüßen

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”